Linienverkehrsgenehmigung nach § 13 i.V. m § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der Stadt Halle (Saale)

Stadt Halle (Saale)

Das Antrags- und Bearbeitungsverfahren wird gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und auf Grundlage des gültigen Nahverkehrsplanes der Stadt Halle (Saale) durchgeführt.
Um einem etwaigen Informationsanspruch von vornherein vollumfänglich zu genügen, gibt die Ge-nehmigungsbehörde bekannt, dass nachfolgend genannte Liniengenehmigungen des Linienbündels Nord gemäß § 13 i. V. mit § 42 PBefG in ihrem Zuständigkeitsbereich zum 31.12.2013 auslaufen.
- Linie 25 Seeben – Trotha – Frohe Zukunft – Mötzlich – Tornau
- Linie 35 Trotha – Brachwitzer Straße (– Franzigmark)
- Linie 55 Gausstraße - Frohe Zukunft - Trotha– S-Bahnhof Trotha (gemäß § 21 PBefG seit 6.8.2009 von der Betriebspflicht befreit).
Der Genehmigungszeitraum für das Linienbündel Nord beträgt gemäß § 16 Abs. 2 PBefG 8 Jahre und endet zum 31.12.2021.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-14.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-14 Auftragsbekanntmachung