Linienverkehrsgenehmigung nach § 13 i.V. m § 42 Personenbeförderungsgesetz - PBefG - in der Stadt Halle (Saale)
Das Antrags- und Bearbeitungsverfahren wird gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und auf Grundlage des gültigen Nahverkehrsplanes der Stadt Halle (Saale) durchgeführt.
Um einem etwaigen Informationsanspruch von vornherein vollumfänglich zu genügen, gibt die Genehmigungsbehörde bekannt, dass nachfolgend genannte Liniengenehmigungen des Linienbündels Nordgemäß § 13 i. V. mit § 42 PBefG in ihrem Zuständigkeitsbereich zum 31.12.2013 auslaufen.
— Linie 25 Seeben – Trotha – Frohe Zukunft – Mötzlich – Tornau
— Linie 35 Trotha – Brachwitzer Straße (– Franzigmark)
— Linie 55 Gausstraße – Frohe Zukunft – Trotha – S-Bahnhof Trotha (gemäß § 21 PBefG seit 6.8.2009 von derBetriebspflicht befreit).
Der Genehmigungszeitraum für das Linienbündel Nord beträgt gemäß § 16 Abs. 2 PBefG 8 Jahre und endet zum 31.12.2021.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-24.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-06-24
|
Auftragsbekanntmachung
|