Linienverkehrsgenehmigung nach § 13 i.V. m § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der Stadt Halle (Saale)

Stadt Halle (Saale)

Das Antrags- und Bearbeitungsverfahren wird gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und auf Grundlage des gültigen Nahverkehrsplanes der Stadt Halle (Saale) durchgeführt.
Um einem etwaigen Informationsanspruch von vornherein vollumfänglich zu genügen, gibt die Ge-nehmigungsbehörde bekannt, dass nachfolgend genannte Liniengenehmigungen des Linienbündels Nord gemäß § 13 i. V. mit § 42 PBefG in ihrem Zuständigkeitsbereich zum 31.12.2013 auslaufen.
- Linie 25 Seeben – Trotha – Frohe Zukunft – Mötzlich – Tornau
- Linie 35 Trotha – Brachwitzer Straße (– Franzigmark)
- Linie 55 Gausstraße - Frohe Zukunft - Trotha– S-Bahnhof Trotha (gemäß § 21 PBefG seit 6.8.2009 von der Betriebspflicht befreit).
Der Genehmigungszeitraum für das Linienbündel Nord beträgt gemäß § 16 Abs. 2 PBefG 8 Jahre und endet zum 31.12.2021.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßentransport/-beförderung
Menge oder Umfang: entfällt
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßentransport/-beförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Halle (Saale)
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 06108
Postort: Halle (Saale)
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@halle.de 📧
Telefon: +49 3452211240 📞
Fax: +49 3452211250 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-14 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 117-199959
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Genehmigungsanträge nach den §§ 2, 3, 9, 12, 13 PBefG sind im Zeitraum vom 2.9.2013 bis 6.9.2013 (jeweils Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr) einzureichen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Antrags- und Bearbeitungsverfahren wird gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und auf Grundlage des gültigen Nahverkehrsplanes der Stadt Halle (Saale) durchgeführt.
Um einem etwaigen Informationsanspruch von vornherein vollumfänglich zu genügen, gibt die Ge-nehmigungsbehörde bekannt, dass nachfolgend genannte Liniengenehmigungen des Linienbündels Nord gemäß § 13 i. V. mit § 42 PBefG in ihrem Zuständigkeitsbereich zum 31.12.2013 auslaufen.
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- Linie 25 Seeben – Trotha – Frohe Zukunft – Mötzlich – Tornau
- Linie 35 Trotha – Brachwitzer Straße (– Franzigmark)
- Linie 55 Gausstraße - Frohe Zukunft - Trotha– S-Bahnhof Trotha (gemäß § 21 PBefG seit 6.8.2009 von der Betriebspflicht befreit).
Der Genehmigungszeitraum für das Linienbündel Nord beträgt gemäß § 16 Abs. 2 PBefG 8 Jahre und endet zum 31.12.2021.
Referenznummer: FB 37.01-05/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Halle (Saale)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: entfällt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: entfällt
Technische und berufliche Fähigkeiten: entfällt
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: entfällt
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: entfällt
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: entfällt
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Personenverkehrsunternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bzw. der Richt-linie 96/26/EG des Rates vom 29. April 1996, welche die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG und der Verordnung über den Zugang zum Beruf des Straßenverkehrsunternehmers (Berufszugangs-verordnung-PBefG) erfüllen.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Nach dem Eingang einer Schutzgebühr in Höhe von 50 EUR auf ein Konto der Stadt Halle (Saale) erhält jeder Antragsteller von der Genehmigungsbehörde einen passwortgeschützten Zugang zu einem Internetportal, auf dem die Genehmigungsbehörde die notwendigen Informationen zum Verfahren (Antragsunterlagen, Nahverkehrsplan der Stadt Halle (Saale), Bestandsliste Bushaltestellen im Linienbündel Nord, u. a.) ab dem 25.6.2013 zur Verfügung stellt.
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Kontoinhaber Stadt Halle (Saale)
Konto-Nr. 380011855
BLZ: 800 537 62
bei der Saalesparkasse
Verwendungszweck unter Buchungszeichen: 5.1837.330188.3
Personenbeförderungsgenehmigung
Kurzbezeichnung des Unternehmens
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FB Sicherheit Abt. Straßenverkehr
Herrn Klaus Rothe
Name: Stadt Halle (Saale), Fachbereich Recht, Abteilung Vergabe und Versicherung
Postanschrift: Marktplatz 1, Zimmer 354
Postleitzahl: 06108 bei Postversand 06100
Kontaktperson: Stadt Halle (Saale)
Frau Voigt-Kremal
Telefon: +49 3452214445 📞
E-Mail: sieglinde.voigt-kremal@halle.de 📧
Fax: +49 3452214447 📠

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: FB 37.01-05/2013

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455140 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vergaberügen sind unverzüglich (definiert in § 122 BGB) bei der unter Punkt VI.4.3 benannten Stelle zu erheben.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebots bei der unter Punkt VI.4.3 benannte Stelle zu rügen.
Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 107 ff GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Halle (Saale), Fachbereich Recht, Abteilung Vergabe und Versicherung, Frau Schröder
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 06108
Telefon: +49 3452214400 📞
Fax: +49 3452214447 📠
Quelle: OJS 2013/S 117-199959 (2013-06-14)