Das Antrags- und Bearbeitungsverfahren wird gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und auf Grundlage des gültigen Nahverkehrsplanes der Stadt Halle (Saale) durchgeführt.
Um einem etwaigen Informationsanspruch von vornherein vollumfänglich zu genügen, gibt die Ge-nehmigungsbehörde bekannt, dass nachfolgend genannte Liniengenehmigungen des Linienbündels Nord gemäß § 13 i. V. mit § 42 PBefG in ihrem Zuständigkeitsbereich zum 31.12.2013 auslaufen.
- Linie 25 Seeben – Trotha – Frohe Zukunft – Mötzlich – Tornau
- Linie 35 Trotha – Brachwitzer Straße (– Franzigmark)
- Linie 55 Gausstraße - Frohe Zukunft - Trotha– S-Bahnhof Trotha (gemäß § 21 PBefG seit 6.8.2009 von der Betriebspflicht befreit).
Der Genehmigungszeitraum für das Linienbündel Nord beträgt gemäß § 16 Abs. 2 PBefG 8 Jahre und endet zum 31.12.2021.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-14.
Auftragsbekanntmachung (2013-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßentransport/-beförderung
Menge oder Umfang:
“entfällt” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßentransport/-beförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Halle (Saale)
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 06108
Postort: Halle (Saale)
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@halle.de📧
Telefon: +49 3452211240📞
Fax: +49 3452211250 📠
“Genehmigungsanträge nach den §§ 2, 3, 9, 12, 13 PBefG sind im Zeitraum vom 2.9.2013 bis 6.9.2013 (jeweils Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr)...”
Genehmigungsanträge nach den §§ 2, 3, 9, 12, 13 PBefG sind im Zeitraum vom 2.9.2013 bis 6.9.2013 (jeweils Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr) einzureichen.
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Quelle: OJS 2013/S 117-199959 (2013-06-14)