Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Steuerberatung 2014 - 2017

Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH

Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung (für ca. 179 arbeitsvertraglich angestellte Mitarbeiter der Finanzagentur) mit betreffender steuerlicher Beratung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-09 Auftragsbekanntmachung
2013-12-27 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2013-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lohn- und Gehaltsabrechnung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lohn- und Gehaltsabrechnung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Postanschrift: Lurgiallee 5
Postleitzahl: 60439
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutsche-finanzagentur.de 🌏
E-Mail: vergabe@deutsche-finanzagentur.de 📧
Telefon: +49 69256160 📞
Fax: +49 69256161439 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 157-274367
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
1.) Beim Auftraggeber sind die Angebotsunterlagen unter der in Nr. I.1) dieser Veröffentlichung ("Elektronischer Zugang zu Informationen") genannten Internetadresse online abrufbar. Im Einzelfall, z.B. bei technischen Schwierigkeiten, können sie per e-Mail unter der ebenfalls in Nr. I.1) genannten e-Mail-Adresse angefordert werden. 2.) Mögliche ergänzende Informationen z.B. anlässlich von Bieterfragen werden ebenfalls auf der vorbezeichneten Website veröffentlicht werden. Bitte halten Sie sich im eigenen Interesse entsprechend informiert. 3.) Zur Angebotsabgabe sind alle in den Vergabeunterlagen geforderten Angebotsunterlagen in Papierform per Post an die unter Nr. I.1) genannte Postanschrift zu senden oder persönlich dort abzugeben. 4.) Bei Nichteinreichen der kompletten Unterlagen und/oder bei unvollständigen Angaben behält sich der Auftraggeber eine/e Nachfrage/Nachforderung vor. 5.) Die vom Bieter eingereichten Angebotsunterlagen gehen in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH über.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung (für ca. 179 arbeitsvertraglich angestellte Mitarbeiter der Finanzagentur) mit betreffender steuerlicher Beratung.
Referenznummer: F-RB 5820 - 02/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung, dass keiner der in § 6 Absatz 4 und Absatz 6 VOL/A - EG genannten Ausschlussgründe vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Durchschnittliche Jahresumsätze (netto) der letzten 3 Jahre Ihrer Unternehmensniederlassung(en) in Deutschland im Geschäftsfeld Lohn- und Gehaltsabrechnung und steuerlicher Beratung.
2.) Sofern Leistungen durch Nachunternehmer erbracht und/oder das Angebot in Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist dies in der Anlage 1, (A1.1) und/oder A1.2 der Vergabeunterlagen aufzuführen und zu erläutern.
3.) Eigenerklärung, dass die Haftungssumme gemäß den Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1.1.2002 (AAB) durch eine Versicherung abgedeckt ist, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.
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Mindeststandards:
Mindestens 3 Mio. EUR (netto) durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Jahre Ihrer Unternehmensniederlassung(en) in Deutschland im Geschäftsfeld Lohn- und Gehaltsabrechnung und steuerlicher Beratung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Eigenerklärung:
- über Sicherstellung eines Vier-Augen-Prinzips bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung,
- über Ausschluss von Interessenkonflikten,
- dass in Ihrem Unternehmen sichergestellt ist, dass bei der elektronischen Kommunikation eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselung verwendet wird,
- dass die Erstellung der Online-Überweisungen für die Gehaltsabrechnung im Sepa-Format (Zeichensatz: UTF8, Format: pain.001.002.03 CT) erfolgt,
- dass sichergestellt ist, dass die Überweisungsdateien als Einzeldateien wie folgt erstellt werden: Gehälter, Vermögenswirksame Leistungen, Direktversicherungen, Betriebliche Altersversorgung, Versorgungswerk der RAe, Krankenkassenbeiträge, Lohnsteuer,
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- dass die Durchführung der Lohnsteuerberechnung über ELStAM erfolgt,
- dass der Bieter die Lohn- und Gehaltsabrechnung über DATEV erstellt und diese auslesen kann (.txt). Andernfalls, dass der Bieter ein anderes Abrechnungssystem aus dem die Daten im .xls-Format ausgelesen werden können, verwendet,
- dass der Bieter gewährleistet, dass die Daten der Finanzagentur im gesamten Verarbeitungsprozess den Geltungsbereich der EU-Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG) nicht verlassen. Für den Fall, dass der Bieter diese Anforderung nicht erfüllt, wird um Beschreibung der Prozessschritte gebeten, die außerhalb des Geltungsbereiches erfolgen sollen. Die Beschreibung soll auch eine Erläuterung der betroffenen Daten und der Beteiligten im Erläuterungsfeld enthalten. Außerdem ist zu beschreiben, wie die Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Fall in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz erfolgen kann,
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- dass Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen zur Betreuung der Finanzagentur auf den Gebieten der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie der Steuerberatung unter Berücksichtigung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen verfügen,
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- dass Sie zu den Themengebieten Berechnung von Versorgungszuschlägen für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes (VBL) und Abrechnung von beurlaubten Beamten über spezialisierte Teams sowie über praktische Erfahrungen verfügen,
- dass eine steuer- und sozial- versicherungsrechtliche Plausibilisierung bei der Berechnung der betrieblichen Altersvorsorge (BVV-> Durchführungsweg über Pensions- und Unterstützungskasse) erfolgt.
2.) Angabe eines zentralen deutschsprachigen Ansprechpartners nebst deutschsprachiger Stellvertretung zur Betreuung der ausgeschriebenen Dienstleitungen.
3.) Eigenerklärung, dass Sie über Erfahrungen und Kenntnisse des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts in Fragestellungen mit internationalem Bezug (z.B. abhängig von Nationalität, Wohnsitz und Einsatzort) verfügen Darstellung, wie Sie die Beantwortung der entsprechenden Fragestellungen sicherstellen.
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4.) Referenzen aus den letzten drei Jahren hinsichtlich der Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnung.
5.) Referenzen aus den letzten drei Jahren bzgl. Steuerberatung in Sachen Lohn- und Gehaltsabrechnung.
6.) Eigenerklärung:
- dass Ihr Unternehmen über eine ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz oder vergleichbare Maßnahmen zur Erreichung des IT-Grundschutzniveaus verfügt,
- über die Anzahl der monatlichen Abrechnungen im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 2010 – 2012,
- dass Leistungen zur Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Steuerberatung gemäß den ausgeschriebenen Anforderungen für eine Laufzeit von Zuschlagserteilung bis 31.12.2017 angeboten werden,
- dass das seitens des Bieters zur Verfügung gestellte Team über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen zur Vertragserfüllung entsprechend dem ausgeschriebenem Leistungskatalog verfügt mit ergänzender Darstellung der Zusammensetzung und Qualifikation des Teams.
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7.) Eigenerklärung, dass folgende Leistungen erbracht werden:
7.1) Sie erstellen für die Finanzagentur monatlich jeweils zum 10. Kalendertag des laufenden Kalendermonats die Gehaltsabrechnung.
7.2) Für die Erstellung der Gehaltsabrechnung erfolgt eine einmalige Ersteinrichtung von:
- Firmenstammdaten;
- Personalstammdaten;
- Lohnarten und Sachkonten;
- Kostenstellen;
- Finanzamt;
- Krankenkassendaten;
- Übernahme der Gehaltsdaten aus dem Vorjahr (Märzklausel).
7.3) Für die Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnung erfolgen folgende Standardleistungen:
- Einarbeitung Personalstammdaten neuer Mitarbeiter;
- Bearbeitung von Austritten;
- Personalstammdatenänderungen bereits angestellter Mitarbeiter;
- Einarbeitung von Änderungen der Gehaltsbestandteile;
- Aktualisierung und Überwachung Beitragssätze der Krankenkassen;
- Aktualisierung und Überwachung der Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlages.
7.4) Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Würdigung u.a. der folgenden Besonderheiten:
- Gehaltsabrechnung der tariflichen und außertariflichen Mitarbeiter;
- Gehaltsabrechnung beurlaubter Beamter und beurlaubter Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes (Lohnsteuertabelle für Beamte, Pflichtversicherung VBL);
- Gehaltsabrechnung von Auszubildenden, studentischen Aushilfen, Praktikanten, geringfügig Beschäftigten, Rentner/-innen sowie Beschäftigte auf Stundenbasis;
- Berechnung der BVV-Beiträge in der Pensions- und Unterstützungskasse für Alt- und Neutarife;
- Abrechnung von bestimmten Zukunftssicherungsleistungen (z.B. Direktversicherungen);
- Einarbeitung von Gehaltsveränderungen;
- Abrechnung von 13. und 14. Monatsgehalt sowie variable Bonifikation;
- Überstunden- und Mehrarbeitsstundenabrechnungen;
- Abrechnung steuerfreier Zuschläge für Sonn-, Feiertag- und Nachtarbeit;
- Berechnung geldwerter Vorteile durch Überlassung von Dienst-wagen zur nicht ausschließlich betrieblichen Nutzung;
- Berechnung der Beiträge der Pflichtmitgliedschaft in Versorgungseinrichtungen und Berufskammern (z.B Versorgungswerk der Rechtsanwälte);
- Abrechnung von doppelter Haushaltsführung (Trennungsgeld-verordnung);
- Nettolohnhochrechnungen für Bezugsarten;
- Nettoabzüge als Einbehalt bestimmter Leistungen des AG (z.B. Parkplatzmieten);
- Berechnung von Urlaubsabgeltungen;
- Berechnung von unbezahlten Fehl-zeiten (unbez. Urlaub);
- Abrechnung von Abfindungen;
- Berechnung von Mutterschutzleistungen;
- Berechnung von Krankengeld und Krankengeldzuschüssen.
7.5) Rückrechnungen:
Abrechnung rückwirkender Änderungen der Gehaltsbestandteile nach Abschluss des Vormonats.
7.6) Sozialversicherung:
Ermittlung und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen für:
- Rentenversicherung;
- Krankenversicherung (Umlage U1 und U2);
- Pflegeversicherung;
- Arbeitslosenversicherung.
7.7) Ermittlung des Tätigkeitsschlüssels;
7.8) Lohn- und Gehaltspfändung
Ermittlung des pfändbaren Brutto- und Nettoeinkommens; Abzug der Pfändungsfreibeträge.
7.9) Kontenabstimmung mit den zuständigen Krankenkassen, Finanzamt und Finanzbuchhaltung.
7.10) Erstellung folgender monatlicher Auswertungen/Meldungen jeweils in doppelter bzw. dreifacher Ausfertigung:
- Lohnsteueranmeldung;
- Krankenkassenbeitragsnachweise;
- Berechnungslisten zu den Beitragsnachweisen;
- Meldungen zur Sozialversicherung;
- Brutto-/Netto-Abrechnungen (für Mitarbeiter im Original kuvertiert);
- Informationen zur Gehaltsabrechnung der AN (z.B. BVV und private Dienstwagennutzung);
- Lohnjournal;
- Lohnartenwerte;
- Lohnkontenliste;
- Kostenstellenliste;
- Übersicht betriebliche Altersversorgung;
- Buchungsliste ohne Einzelwerte (ebenfalls in Dateiform zur Daten-übernahme in Finanzbuchhaltung).
7.11) Erstellung jährlicher Auswertungen und Meldungen:
- Meldung an die Berufsgenossenschaft nach Jahresabschluss Dezember;
- Meldung zur Schwerbehindertenabgabe nach Jahresabschluss Dezember;
- Erstellung der Jahresentgeltmeldungen zur Sozialversicherung (DEÜV) mit Gehaltsabrechnung März des Folgejahres;
- Lohnsteuerbescheinigung zum Ende des Kalenderjahres mit Jahresabschluss bzw. spätestens mit Gehaltsabrechnung Februar des Folgejahres;
- Jahreslohnkonten pro Kalenderjahr und Mitarbeiter mit Gehaltsabrechnung März des Folgejahres;
- Lohnsteuerjahresausgleich mit Gehaltsabrechnung Dezember des laufenden Jahres.
7.12) Weitere unterstützende Maßnahmen:
- Überwachung der Krankenversicherungspflicht der Arbeitnehmer zum Jahresbeginn;
- Erstellung bzw. Unterstützung bei Verdienstbescheinigungen (Bescheinigungswesen);
- Erstellung von Erstattungsanträgen (Entgeltfortzahlung U1, Mutterschutzleistungen U2);
- Musterabrechnungen.
7.13) Beurteilung zu lohnsteuerlichen, einkommenssteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen in Bezug auf wechselnde Auswärts-tätigkeiten im Rahmen von Dienstreisen
Abrechnung von erhöhten Verpflegungsmehraufwendungen unterteilt in steuerfreie, pauschal zu versteuernde und individuell zu versteuernde Gehaltsbestandteile.
7.14) Pauschale Versteuerung von Gruppen-Unfallversicherung.
7.15) Auf Wunsch wird für den jeweiligen Monat eine Probeabrechnung bis zum 8. des laufenden Monats zur Verfügung gestellt.
7.16) Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beratung u.a. in folgenden Themengebieten:
- Gehaltsabrechnung von Auszubildenden, studentischen Aus-hilfen, Praktikanten, geringfügig Beschäftigten, Rentner/-innen sowie Beschäftigte auf Stundenbasis;
- Betriebliche Altersvorsorge (BVV-Beiträge für Pensions- und Unterstützungskasse;
- Zukunftssicherungsleistungen (z.B. Direktversicherungen);
- Bereitschaftsdienst;
- Geldwerte Vorteile durch Überlassung von Dienstwagen zur nicht ausschließlich betrieblichen Nutzung;
- Pflichtmitgliedschaft in Versorgungseinrichtungen und Berufs-kammern (z.B Versorgungswerk der Rechtsanwälte);
- Doppelte Haushaltsführung (Trennungsgeldverordnung);
7.17) Vollumfängliche Beratung und Unterstützung bei:
- Betriebs- und Lohnsteuer-prüfungen;
- Prüfungen durch Sozialversicherungsträger.
7.18) Beratung in steuerlichen und sozial-versicherungsrechtlichen Fragestellungen bei NICHT-EU-Bürgern bzw. ausländischen Arbeitnehmern z.B. Unterstützung bei der Antragstellung bei Behörden (Finanzamt, Ausländer-behörde, Einwohnermeldeamt etc.).
7.19) Beratung in steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen bei Entsendungen.
7.20) Beratung zu lohnsteuerlichen, einkommenssteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen in Bezug auf wechselnde Auswärtstätigkeiten im Rahmen von Dienstreisen.
(z.B. erhöhte Verpflegungsmehr-aufwendungen unterteilt in steuerfreie, pauschal zu versteuernde und individuell zu versteuernde Gehaltsbestandteile.
7.21) Beratung bzgl. pauschaler Versteuerung von Gruppen-Unfallversicherung.
7.22) Die Übernahme der vollumfänglichen Korrespondenz mit der Finanz-verwaltung
- im Zusammenhang mit den obligatorischen Leistungsinhalten der Ausschreibung;
- bei Einlegung von Rechtsbehelfen.
8.) Eigenerklärung zur Einhaltung der Anforderungen der Finanzbuchhaltung, d.h.
- Übergabe der Lohndaten in elektronischer Form an die Finanzbuchhaltung bis spätestens 20. Arbeitstag eines Monats als txt.-Datei aggregiert auf KST-Ebene.
- Zur Verfügung Stellung der Gehaltsauszahlungswerte bis spätestens 9. Arbeitstag eines Monats.
- Adaption der Sachkonten in der bisherigen Lohnarten- und Kostenstellenstruktur. Zur Vermeidung einer Neuprogrammierung der bereits bestehenden Schnittstelle sollen die Sachkonten in der bisherigen Lohnarten- und Kostenstellenstruktur beibehalten werden. (Siehe dazu Ziffer 4.4 der Vergabeunterlagen.) Der Bieter stellt daher bei der Zur-Verfügung-Stellung der Daten für das Rechnungswesen der Finanzagentur die aus den unter Ziffer 4.4 der Vergabeunterlagen hinterlegten Tabellen ersichtliche Struktur sicher.
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9.) Angabe Ihrer bestmöglichen und verlässlichen Reaktionszeit zu den ausgeschriebenen Themengebieten.
10.) Eigenerklärung, dass im Leistungsumfang – ohne Mehrkosten für den Auftraggeber – kontinuierliche Fachinformationen, insbes. über bevorstehende sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Änderungen, Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen/-erlasse und die einschlägige Rechtsprechung enthalten sind (z.B. in Form von Rechtsprechungen und Verwaltungserlasse bzgl. Lohnsteuerfragen, Newslettern, Mandantenbriefen, regelmäßigen Informationsveranstaltungen/ Seminaren zu sozialversicherungs- und lohnsteuerrelevanten Themen) und ergänzende Darstellung dieser Fachinformationen.
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11.) Vorlage eines:
- IT-Sicherheitskonzeptes, das den Schutz der Daten der Finanzagentur beschreibt für den Bieter und jeweils für alle Subunternehmer separat oder
- Beschreibung der Maßnahmen zum Schutz der Daten der Finanzagentur nach der Gliederung der Anlage zu § 9 BDSG für den Bieter und jeweils für alle Subunternehmer separat.
12.) Eigenerklärung, dass im Bedarfsfall auch folgende Aufgaben erfüllt werden:
- Bescheinigungswesen: Ermittlung der Daten und Ausfüllen der Formulare für: Nebeneinkommen, Arbeits-, Verdienst-, Zwischen-, Wohngeld-, Kindergeld-bescheinigungen, etc.
- Korrespondenz mit der Finanz-verwaltung, Sozialversicherungsträger, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sonstige Behörden (z.B. Ausländerbehörde, Einwohnermeldeamt);
- Beratung der Finanzagentur bei gesonderten Fragestellungen, wie z.B. steuer- und sozialversicherungsrechtliche Würdigung des Gestellungsvertrages;
- Unterstützung bei der Implementierung von relevanten neuen gesetzlichen Vorschriften.
Mindeststandards:
1.) Für den Fall, dass Sie bereits eine prüfende Tätigkeit (z.B. Wirtschaftsprüfung) für uns ausüben oder in Zukunft mit einer derartigen Tätigkeit von uns beauftragt werden, sind folgende Voraussetzungen zum Ausschluss von Interessenskonflikten zu erfüllen:
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- Das prüfende und das beratende Team ist jeweils mit unterschiedlichen Mitarbeitern besetzt.
- Die beiden Teams sind organisatorisch getrennt.
- Eine personelle Überschneidung oder auch ein Tausch von Mitarbeitern von einem Team zum anderen Team ist ausgeschlossen, um damit die erforderliche Unabhängigkeit des Beratungsteams dokumentieren zu können.
2.) Die bieterseits benannten Ansprechpartner stehen der Finanzagentur für Anfragen während der Geschäftszeiten von 9:00 - 17:00 Uhr an Werktagen von Montag bis Freitag zur Verfügung.
3.) Angabe von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren hinsichtlich der Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnung, davon mindestens zwei Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungssektor.
4.) Angabe von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren bzgl. Steuerberatung in Sachen Lohn- und Gehaltsabrechnung, davon mindestens zwei Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungssektor.
5.) Angabe, dass in den letzten drei Geschäftsjahren im Durchschnitt monatlich mindestens 2000 Lohn- und Gehaltsabrechnungen gemacht wurden.
6.) Eigenerklärung, dass die Betreuung der Aufgabengebiete
- Lohn- und Gehaltsabrechnung;
- Betriebliche Altersversorge (Pensionskasse, Unterstützungskasse);
- Direktversicherung;
- Geldwerter Vorteil Dienstwagen;
- sonstige geldwerte Vorteile (Betriebsfeste etc.);
- Berücksichtigung von Sachbezugswerten;
- Verpflegungsmehraufwendungen (VMA);
- Entsendungen;
- beschränkte Steuerpflicht;
- Berufsgenossenschaftspflichtige Entgeltermittlung;
- Versorgungswerk der Rechtsanwälte;
- Pfändungsbearbeitung;
- E-Bilanz: Taxonomie
während der Vertragslaufzeit mit der Finanzagentur durch mindestens zwei Mitarbeiter - von denen mindestens einer über die Qualifikation „Steuerfachangestellter oder Steuerfachwirt“ mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Finanzdienstleistungssektor verfügt - sowie ihre mindestens ebenso qualifizierten Stellvertreter gewährleistet ist und die Betreuung der o.g. Gebiete im Übrigen mindestens durch Steuerfachangestellte oder Mitarbeiter mit gleichwertiger Ausbildung erfolgt.
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7.) Eigenerklärung, dass die Steuerberatung der Aufgabengebiete
- Betriebliche Altersversorge (BVV Durchführungsweg über Pensions- und Unterstützungskasse);
- Sachbezugswerte;
- Versorgungswerk der Rechts-anwälte;
- Pfändungen;
während der Vertragslaufzeit mit der Finanzagentur durch mindestens einen Steuerberater oder Rechtsanwalt mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung bei der Steuerberatung bzgl. Lohn- und Gehaltsabrechnungen im Finanzdienstleistungssektor sowie mindestens einen ebenso qualifizierten Stellvertreter gewährleistet ist und die Betreuung der o.g. Gebiete im Übrigen mindestens durch Steuerfachwirte oder Mitarbeiter mit gleichwertiger Ausbildung erfolgt.
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8.) Eigenerklärung, dass
- die Reaktionszeit bei Einzelanfragen einfacher abrechnungsrelevanter Sachverhalte sowie Ersteinschätzungen komplexer Sachverhalte max. 24 Std. während der üblichen Geschäftszeiten des Bieters beträgt,
- die Reaktionszeit bei Einzelanfragen komplexer und besonderer abrechnungsrelevanter Sachverhalte, einschl. konzeptioneller Stellungnahme, max. 10 Arbeitstage beträgt.
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 50
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Abrechnungsleistung beginnt zum 1.1.2014. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2017. Dies entspricht 4 Jahren.
Für die erforderliche Umstellung auf den neuen Abrechner ist der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung und 31.12.2013 vorgesehen. (Ca. 2 - 3 Monate.) Hierdurch ergibt sich eine kurze Überschreitung des 4-Jahres-Rahmens.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Recht & Beschaffung/Vergabestelle im Bereich Finanzen
Internetadresse: www.deutsche-finanzagentur.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.deutsche-finanzagentur.de/finanzagentur/oeffentliche-ausschreibungen/lohn-und-gehaltsabrechnung/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: F-RB 5820 - 02/12
Zusätzliche Informationen
1.) Beim Auftraggeber sind die Angebotsunterlagen unter der in Nr. I.1) dieser Veröffentlichung ("Elektronischer Zugang zu Informationen") genannten Internetadresse online abrufbar. Im Einzelfall, z.B. bei technischen Schwierigkeiten, können sie per e-Mail unter der ebenfalls in Nr. I.1) genannten e-Mail-Adresse angefordert werden.
Mehr anzeigen
2.) Mögliche ergänzende Informationen z.B. anlässlich von Bieterfragen werden ebenfalls auf der vorbezeichneten Website veröffentlicht werden. Bitte halten Sie sich im eigenen Interesse entsprechend informiert.
3.) Zur Angebotsabgabe sind alle in den Vergabeunterlagen geforderten Angebotsunterlagen in Papierform per Post an die unter Nr. I.1) genannte Postanschrift zu senden oder persönlich dort abzugeben.
4.) Bei Nichteinreichen der kompletten Unterlagen und/oder bei unvollständigen Angaben behält sich der Auftraggeber eine/e Nachfrage/Nachforderung vor.
5.) Die vom Bieter eingereichten Angebotsunterlagen gehen in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH über.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 107 Absatz 3 Nr. 1 - 3 GWB wird hingewiesen. Es ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wiederkehrender Auftrag
2017
Quelle: OJS 2013/S 157-274367 (2013-08-09)
Ergänzende Angaben (2013-12-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 251-440419
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 157-274367
ABl. S-Ausgabe: 251
Quelle: OJS 2013/S 251-440419 (2013-12-27)