LV-Nr. 27 Sanitär Außenanlagen

Stadt Ochsenfurt

Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Ochsenfurt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-12 Auftragsbekanntmachung
2014-10-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
Menge oder Umfang:
615 m Grundleitung Regenwasser DN 100 bis DN 300 mit Erdarbeiten.215 m Grundleitung Schmutzwasser DN 100 bis DN 150 mit Erdarbeiten.23 St. Revisionsschächte bis 3,00 m mit Erdarbeiten.50 m Trinkwasserleitung PE DN 40 mit Erdarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ochsenfurt
Postanschrift: Hauptstraße 42
Postleitzahl: 97199
Postort: Ochsenfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.ochsenfurt.de 🌏
Telefon: +49 9331970 📞
Fax: +49 93319752 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2013-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 179-308150
ABl. S-Ausgabe: 179

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Ochsenfurt.
Menge oder Umfang:
615 m Grundleitung Regenwasser DN 100 bis DN 300 mit Erdarbeiten.
215 m Grundleitung Schmutzwasser DN 100 bis DN 150 mit Erdarbeiten.
23 St. Revisionsschächte bis 3,00 m mit Erdarbeiten.
50 m Trinkwasserleitung PE DN 40 mit Erdarbeiten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fabrikstraße 1, 97199 Ochsenfurt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage von Nachweisen/Angaben durch den Bieter und ggf. auch für Nachunternehmen nach § 6 EG (3) VOB/A 2012. Ansonsten siehe Vergabeunterlagen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG (3) VOB/A 2012), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage von Nachweisen/Angaben durch den Bieter und ggf. auch für Nachunternehmen nach § 6 EG (3) VOB/A 2012. Ansonsten siehe Vergabeunterlagen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG (3) VOB/A 2012), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage von Nachweisen/Angaben durch den Bieter und ggf. auch für Nachunternehmen nach § 6 EG (3) VOB/A 2012. Ansonsten siehe Vergabeunterlagen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG (3) VOB/A 2012), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (brutto) – sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR (netto) beträgt. Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme einschl. Nachträge (brutto).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen nach § 16 VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften mit gesamtschuldnerischer Haftung jedes einzelnen Bietergemeinschaftsmitgliedes mit bevollmächtigtem Vertreter für die Gesamtbaumaßnahme werden zugelassen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Gebühren für das angeforderte LV sind unter Angabe der LV-Nr. und des Firmennamens per Verrechnungsscheck an nachfolgende Adresse zu übersenden:
Stadt Ochsenfurt, Bauamt, Hauptstraße 39, 97199 Ochsenfurt.
Der Betrag wird nicht zurückerstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-11-05 📅
Öffnungsort: Stadt Ochsenfurt, Bauamt, Raum 103, Hauptstraße 39, 97199 Ochsenfurt.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ochsenfurt, Bauamt, Raum 103, Hauptstraße 39, 97199 Ochsenfurt.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Stadt Ochsenfurt
Postanschrift: Hauptstraße 39
Telefon: +49 9331983030 📞
Fax: +49 9331983032715 📠
URL für weitere Informationen: www.ochsenfurt.de 🌏
URL der Dokumente: www.ochsenfurt.de 🌏
URL der Teilnahme: www.ochsenfurt.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-13 📅
Datum des Endes: 2016-08-19 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken | Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2013/S 179-308150 (2013-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 211-373107
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 179-308150
ABl. S-Ausgabe: 211

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-01-07 📅
Name: Dechant Hoch- und Ingenieurbau GmbH
Postanschrift: Abt-Knauer-Straße 3
Postort: Weismain
Postleitzahl: 96260
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2014/S 211-373107 (2014-10-30)