Der Auftraggeber ist die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG. Die als Kontaktstelle für Auskünfte zum Vergabeverfahren sowie für die Entgegennahme der Teilnahmeanträge benannte Flughafen München Baugesellschaft mbH (FMBau) ist am Flughafen München als Geschäftsbesorger im Rahmen des Projektes „Satellit“ tätig. Der Geschäftszweck besteht in der kosten-, termin- und funktionsgerechten Besorgung der Planung und Realisierung von Baumaßnahmen im östlichen Vorfeldbereich des Flughafen München für die Terminal 2 Gesellschaft (T2) sowie die Muttergesellschaften Flughafen München GmbH (FMG) und Deutsche Lufthansa AG (DLH). Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: Auf den Ebenen des neu geplanten Satelliten am Flughafen ist der Einbau der folgenden Gates geplant: - Ebene 03: ein Remote-Sammelgate (Gate J 01 – J 06). - Ebene 04: 27 teilweise unterschiedliche Gates - Ebene 05: 22 teilweise unterschiedliche Gates Die Planung der Gates beinhaltet unterschiedliche Elemente, die im folgendem näher beschrieben werden: Jedes Gate besteht aus einer verschiedenen Anzahl an Counter-Einzelelementen, die als modulares System zusammengesetzt werden sollen: 1. Counter links/rechts Die Counterelemente links/rechts sind gespiegelte Abbilder und bilden die Arbeitsplätze des Personals. Die Counterelement links/rechts (HxBxT: ca. 1020 x 1250 x 900 mm; Baustoffklasse DIN 4102 A (A1/A2; nichtbrennbar)) bestehen aus einer Stahlrahmenkonstruktion mit einer äußeren dreiseitig umlaufenden und mehrfach gekanteten Edelstahlverkleidung sowie einer innenseitigen Schichtstoffverkleidung. Die Rückseite ist im Sockelbereich zurückspringend/abgeschrägt. Die Tischplatte besteht aus einer Stahlrahmenkonstruktion mit oberseitiger Corian-Verkleidung. Im Grundriss ist die Tischplatte vorderseitig zweifach geschwungen (konvex/konkav). Rückseitig sind die Counterelemente mit einer Revisionstür, hinter der sich ein Fach zur Unterbringung der EDV-Technik befindet, versehen. Auf der Revisionstür ist ein Schild (VSG mit umlaufendem Edelstahlrahmen) mit DLH-Logo (HxB: ca. 900x500 mm; Baustoffklasse DIN 4102 A (A1/A2; nichtbrennbar)) montiert. Des Weiteren ist die Rückseite mit einer Handtaschenablage (HxB: ca. 460 x 150 mm; Baustoffklasse DIN 4102 A (A1/A2; nichtbrennbar)) versehen. Die Counterelemente sind außermittig mittels einer versetzbaren Mittelwand in einen Fußraum und einen Bereich zur Aufnahme eines Trolleys sowie eines Auszugs unterteilt. Der mittels Teleskopauszugs herausziehbare Trolley (HxBxT: ca. 700 x 280x 585 mm) verfügt über drei Schubkästen unterschiedlicher Höhe. Im Fußraum befindet sich ein Fußpodest bestehend aus einer Stahlrahmenkonstruktion mit oberseitiger Stahlblechverkleidung sowie aufgebrachter rutschfester Gummimatte. 2. Counter mitte Die Counterelemente mitte verbinden die Counterelemente links/rechts und bieten Stauraum sowie Aufstellmöglichkeiten für Drucker. Das Counterelement mitte (HxBxT: ca. 1020x550x900 mm; Baustoffklasse DIN 4102 A (A1/A2; nichtbrennbar)) besteht aus einer Stahlrahmenkonstruktion mit einer äußeren dreiseitig umlaufenden und mehrfach gekanteten Edelstahlverkleidung sowie einer innenseitigen Schichtstoffverkleidung. Die Rückseite ist im Sockelbereich zurückspringend/abgeschrägt. Die Tischplatte besteht aus einer Stahlrahmenkonstruktion mit oberseitiger Corian-Verkleidung. Im Grundriss ist die Tischplatte vorderseitig einfach geschwungen (konvex). Rückseitig ist das Counterelemente mit einer Revisionstür, hinter der sich ein Fach zur Unterbringung der EDV-Technik befindet, versehen. Auf der Revisionstür ist ein Schild mit DLH-Logo (HxB: ca. 900 x 500 mm; Baustoffklasse DIN 4102 A (A1/A2; nichtbrennbar)) montiert. Das Counterelement verfügt über zwei Schubkästen unterschiedlicher Höhe sowie zwei Auszüge. 3. Manual Boarding Gate (MBG) Mittels der Manual Boarding Gates - kurz MBG - wird das Boarding durch das Personal durchgeführt. Das Manual Boarding Gate besteht aus einem Gehäuse, in dem die EDV Technik untergebracht ist und einem Anschlusselement, das es mit dem Counter verbindet. Das Gehäuse besitzt auf der Oberseite Aussparungen für Ticketdrucker und Lesegerät. Das Gehäuse ist mit dem Anschlusselement durch Führungsschienen verbunden, die erlauben, das Gehäuse zu verschieben, sodass eine verdeckte Revisionsöffnung zugänglich wird. 4. Shadow Wall Die Shadow Wall setzt sich aus einem Schrankelement mit zwei seitlich angesetzten Glaswänden zusammen. Der Schrankkorpus (HxBxT: ca. 1 200 x 1 800 x 1 000 mm) ist im Grundriss konisch verlaufend und verfügt über einen unterschnittenen Sockel. Der Korpus verfügt über zwei Drehtüren (HxB: ca 1 500 x 700 mm; 90° öffnend, stumpf einschlagend). Der Korpus ist in ein Garderobenteil und einen, mittels Fachböden unterteilten, Ablagebereich unterteilt. An der Vorderseite ist eine Frontblende (HxBxT: ca. 1 800 x 1 200x 65 mm) aus pulverbeschichteten Stahlblech mittels verdeckter Befestigung an den Schrankkorpus montiert. Die Frontblende ist mit einem Schriftzug aus Aluminium (Lufthansa; D: ca. 8mm, H: ca. 95 mm) sowie dem DLH-Logo versehen. Beidseitig des Schrankkorpusses befindet sich je eine Systemglaswand (HxBxT: ca. 1 800 x 1 200 x 65 mm). Die Systemglaswände bestehen aus einem Einscheibensicherheitsglas (D: ca. 10 mm, H: ca. 1700 mm; transparent durchgefärbt/getönt), das dreiseitig in ein Glasklemm-Tragprofil eingespannt ist. Gehalten wird das Glas mittels einer Rahmenkonstruktion aus Flachstahl, die auf je zwei Fußprofilen mit angeschweißter Fußplatte(BxL: ca. 150x300mm) steht. 5. Gate Divider (Systemglaswand) Die Gate Divider trennen den Bereich des Gates von Flächen mit anderer Nutzung und sind in zwei Varianten vorhanden: a) Regelelement: Die Gate Divider haben eine Höhe von 1 800 mm über OKFF und bestehen aus Einscheibensicherheitsglas (D= ca. 10 mm, H: ca. 1 700 mm; transparent durchgefärbt/getönt), das gehalten wird von einer Rahmenkonstruktion aus Edelstahl. Das ESG ist einseitig linienförmig in ein Glasklemm-Tragprofil eingespannt und wird 3-seitig von der Rahmenkonstruktion gehalten. Die Glasscheibe und die Rahmenkonstruktion sind in den zwei oberen Ecken abgerundet (Außenradius ca. 100 mm). Das Tragprofil ist angeschweißt an Fußprofile (Rundrohr, D= ca. 40 mm, H= ca. 30 mm, Achsabstand ca. 850 – 1100 mm), die angeschweißt sind an Fußplatten (BxL = ca. 150 x 300 mm, D= ca. 20 mm). Die Fußplatten werden mit dem Fertigfußboden verschraubt. Die Gesamtbreite des Gate Dividers variiert (ca. 1 200 mm - 3 000 mm) und wird von dem jeweiligen Einbauort bestimmt. b) Tür-Element: Die Ausführung ist gleich dem Regelelement, bis auf die Befestigung der Rahmenkonstruktion. Die Rahmenkonstruktion wird angeschweißt an einen drehbaren Pfosten (Rundrohr D= ca. 140 mm, H= ca. 1 800 mm), der eingegossen wird in eine Kernbohrung (D= ca. 180 mm, L= ca. 200 mm, Leistung AN) im Fertigboden. Der Öffnungsflügel schlägt in Fluchtrichtung auf, wird manuell betätigt und ist bei 0° und 90° arretierbar. Diese Leistungen sind auf Basis einer vorliegenden Ausführungsplanung zu erbringen. Die Leistungen sind im betrieblich sicherheitsempfindlichen Bereich sowie im Critical Part (Sicherheitsbereiche des Flughafens) und unter laufendem Flugbetrieb zu erbringen und erfordern deshalb besondere Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen eines Flughafens. Für alle genannten Elemente ist zu erbringen: - Montage- und Werkstattplanung - Dokumentation Einzelheiten werden in den Vergabeunterlagen zu entnehmen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-04.
Auftragsbekanntmachung (2013-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Flughafengebäuden
Menge oder Umfang:
Counter rechts/links: 151 St.Counter mitte: 129 St.MBG: 55 St.Shadow Wall: 60 St.Gate Divider: 20 St.Einzelheiten werden den Vergabeunterlagen zu entnehmen sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Flughafengebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG
Postanschrift: Terminalstraße Nord 1
Postleitzahl: 85356
Postort: München-Flughafen
Kontakt
E-Mail: vergabe-satellit@fmbau.de📧
Fax: +49 8997554536 📠
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 b)der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 c) der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Angaben sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter (auch verbundener Unternehmen) zu berufen, so muss er/es mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten nachweisen, dass die in Bezug genommenen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich und rechtlich abgesichert zur Verfügung stehen. Sollen die in Bezug genommenen Kapazitäten durch Nachunternehmer (Subunternehmer) zur Verfügung gestellt werden, so sind die Nachunternehmer und deren Einsatzbereiche möglichst konkret zu bezeichnen und, soweit bereits feststehend, entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer beizubringen.
Die unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis
„Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren LV-Nr. H2982 – Gate Counter (VE 81010) - Nicht öffnen“
zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Die vom Bewerber erstellten Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich zur Papierform (Schriftform) in digitaler Form als pdf-File auf CD-ROM abzugeben. Für die Wertung der Bewerbungsunterlagen ist gleichwohl ausschließlich die schriftliche Bewerbung gültig und maßgeblich.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Teilnahmeanträge, die verspätet oder nicht formgerecht (nicht in verschlossenem Umschlag und/ oder nicht entsprechend der Vorgabe gekennzeichnet) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens drei, höchstens 8 Bewerber am Verhandlungsverfahren beteiligt. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
Zunächst (1. Stufe) wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle vorstehend unter Ziff. III.2.1- 2.3 geforderten Angaben/ Unterlagen enthält (formale Eignungsprüfung). Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen gem. § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern. Unvollständige Teilnahmeanträge bzw. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf einer ggf. eingeräumten Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
Alsdann (2. Stufe) wird der Auftraggeber anhand des Teilnahmeantrages feststellen, ob der Bewerber für die auszuführende Leistung geeignet ist.
Bei einer größeren Anzahl geeigneter Bewerber wird der Auftraggeber den Kreis der zur Angebotsaufforderung einzuladenden Bewerber beschränken, und zwar auf höchstens 8 Bewerber (3. Stufe). Er wird dabei prüfen, welche der Bewerber die Anforderungen in III.2.2 und 2.3 am besten erfüllen. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewer-ber maximal 1000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1000 Punkten entfallen maximal 200 Punkte auf das Eignungskriterium III.2.2. 800 Punkte entfallen auf die Eignungskriterien nach Ziff. III.2.3, davon wiederum jeweils 150 Punkte auf die Kriterien III.2.3 a) und b), weitere 500 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziff. III.2.3 c). Bewertet werden maximal fünf Referenznachweise gem. III.2.3 c). Kriterien der Bewertung sind die Vergleichbarkeit in Bezug auf
- den Umfang der vom Bewerber erbrachten eigenen Leistungen
- das Maß der Vergleichbarkeit des Leistungsgegenstandes (nach der Art der erbrachten Leistung)
- die Vergleichbarkeit hinsichtlich der termin- und baulogistischen Anforderungen
- Leistungen für Flughäfen bzw. insbesondere bei laufendem Flughafenbetrieb
- die Aktualität der vorgelegten Referenzen (innerhalb des vorgegebenen Referenzzeitraums).
f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben zu Dokumentationszwecken im Besitz des Auftraggebers.
i) Teilnahmeinteressenten werden gebeten, Ihr Teilnahmeinteresse unverzüglich bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle (Flughafen München GmbH; Team 5 - Einkauf) per E-Mail (vergabe-satellit@fmbau.de, Betreff: Vergabeverfahren LV-Nr. H2982 – Gate Counter (VE 81010) bekannt zu geben und einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, so dass Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bewerbern beantwortet werden können. Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 14.06.2013 bis 12:00 Uhr in Textform (per Fax oder E-Mail) bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen.
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren einzustellen, wenn das Projekt „Satellit“ eingestellt wird.
l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auffordern.
Der Auftraggeber wird die Angebote in formeller Hinsicht prüfen,
insbesondere auch, ob gestellte Mindestbedingungen erfüllt werden. In Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht oder nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben.
Der Auftraggeber wird entweder mit allen Bietern oder mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend sämtliche Bieter, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch zu Verhandlungen eingeladen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
Nach Durchführung der Verhandlungen wird die Vergabestelle die Bieter auffordern, ein letztes Angebot abzugeben. Dabei wird die Vergabestelle ggf. zusätzliche Erkenntnisse aus den Verhandlungsgesprächen verwerten und alle Bieter in gleicher Weise zur Abgabe eines letzten Angebotes auffordern. Nach Eingang der letzten Angebote wird die Vergabestelle die eingegangenen Angebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien bewerten. Es ist nur bei Vorliegen besonderer Gründe beabsichtigt, hiernach weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Die Bieter müssen daher damit rechnen, dass keinerlei Möglichkeit mehr besteht, erneut, etwa zu kommerziellen Rahmenbedingungen, zu verhandeln.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass angesichts der Terminanforderungen der Projektrealisierung ergänzende Planungsunterlagen bzw. ein Ergänzungs-Leistungsverzeichnis bis zum Verhandlungstermin oder im Zusammenhang mit der Abforderung des letzten Angebotes nachgereicht werden können. Der jeweilige Bieter wird daher auf Anforderung sein letztes Angebot auf der Grundlage der ergänzend überreichten Unterlagen erarbeiten. Der Auftraggeber behält sich vor, den Verfahrensablauf bei Vorliegen wichtiger Gründe anzupassen und die Bieter hierüber zeitgleich zu informieren.
Es ist zu beachten, dass die Abwicklung der Baumaßnahme besondere logistische Anforderungen stellt. Die Abwicklung der Bauarbeiten findet während des laufenden Betriebes des Flughafens statt. Es sind besondere Zugangs- und Kontrollstellen zu benutzen. Die Baustelle ist grundsätzlich nur während bestimmter Regelöffnungszeiten zugänglich. Die Baustelle kann nur mit Fahrzeugen und Mitarbeitern erreicht werden, die einer vollständigen Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die für die Flughafensicherheit zuständige Behörde unterzogen wurden. Fußläufig kann die Baustelle nicht erreicht werden. Fahrzeuge bedürfen einer Einfahrtsgenehmigung. Zuverlässigkeitsüberprüfungen für alle auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter sind erforderlich. Einschränkungen für die Logistik müssen bei Abgabe des Angebotes einkalkuliert werden.
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 b)der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 c) der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Angaben sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter (auch verbundener Unternehmen) zu berufen, so muss er/es mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten nachweisen, dass die in Bezug genommenen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich und rechtlich abgesichert zur Verfügung stehen. Sollen die in Bezug genommenen Kapazitäten durch Nachunternehmer (Subunternehmer) zur Verfügung gestellt werden, so sind die Nachunternehmer und deren Einsatzbereiche möglichst konkret zu bezeichnen und, soweit bereits feststehend, entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer beizubringen.
Die unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis
„Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren LV-Nr. H2982 – Gate Counter (VE 81010) - Nicht öffnen“
zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Die vom Bewerber erstellten Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich zur Papierform (Schriftform) in digitaler Form als pdf-File auf CD-ROM abzugeben. Für die Wertung der Bewerbungsunterlagen ist gleichwohl ausschließlich die schriftliche Bewerbung gültig und maßgeblich.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Teilnahmeanträge, die verspätet oder nicht formgerecht (nicht in verschlossenem Umschlag und/ oder nicht entsprechend der Vorgabe gekennzeichnet) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens drei, höchstens 8 Bewerber am Verhandlungsverfahren beteiligt. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
Zunächst (1. Stufe) wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle vorstehend unter Ziff. III.2.1- 2.3 geforderten Angaben/ Unterlagen enthält (formale Eignungsprüfung). Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen gem. § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern. Unvollständige Teilnahmeanträge bzw. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf einer ggf. eingeräumten Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
Alsdann (2. Stufe) wird der Auftraggeber anhand des Teilnahmeantrages feststellen, ob der Bewerber für die auszuführende Leistung geeignet ist.
Bei einer größeren Anzahl geeigneter Bewerber wird der Auftraggeber den Kreis der zur Angebotsaufforderung einzuladenden Bewerber beschränken, und zwar auf höchstens 8 Bewerber (3. Stufe). Er wird dabei prüfen, welche der Bewerber die Anforderungen in III.2.2 und 2.3 am besten erfüllen. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewer-ber maximal 1000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1000 Punkten entfallen maximal 200 Punkte auf das Eignungskriterium III.2.2. 800 Punkte entfallen auf die Eignungskriterien nach Ziff. III.2.3, davon wiederum jeweils 150 Punkte auf die Kriterien III.2.3 a) und b), weitere 500 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziff. III.2.3 c). Bewertet werden maximal fünf Referenznachweise gem. III.2.3 c). Kriterien der Bewertung sind die Vergleichbarkeit in Bezug auf
- den Umfang der vom Bewerber erbrachten eigenen Leistungen
- das Maß der Vergleichbarkeit des Leistungsgegenstandes (nach der Art der erbrachten Leistung)
- die Vergleichbarkeit hinsichtlich der termin- und baulogistischen Anforderungen
- Leistungen für Flughäfen bzw. insbesondere bei laufendem Flughafenbetrieb
- die Aktualität der vorgelegten Referenzen (innerhalb des vorgegebenen Referenzzeitraums).
f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben zu Dokumentationszwecken im Besitz des Auftraggebers.
i) Teilnahmeinteressenten werden gebeten, Ihr Teilnahmeinteresse unverzüglich bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle (Flughafen München GmbH; Team 5 - Einkauf) per E-Mail (vergabe-satellit@fmbau.de, Betreff: Vergabeverfahren LV-Nr. H2982 – Gate Counter (VE 81010) bekannt zu geben und einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, so dass Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bewerbern beantwortet werden können. Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 14.06.2013 bis 12:00 Uhr in Textform (per Fax oder E-Mail) bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen.
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren einzustellen, wenn das Projekt „Satellit“ eingestellt wird.
l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auffordern.
Der Auftraggeber wird die Angebote in formeller Hinsicht prüfen,
insbesondere auch, ob gestellte Mindestbedingungen erfüllt werden. In Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht oder nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben.
Der Auftraggeber wird entweder mit allen Bietern oder mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend sämtliche Bieter, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch zu Verhandlungen eingeladen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
Nach Durchführung der Verhandlungen wird die Vergabestelle die Bieter auffordern, ein letztes Angebot abzugeben. Dabei wird die Vergabestelle ggf. zusätzliche Erkenntnisse aus den Verhandlungsgesprächen verwerten und alle Bieter in gleicher Weise zur Abgabe eines letzten Angebotes auffordern. Nach Eingang der letzten Angebote wird die Vergabestelle die eingegangenen Angebote nach Maßgabe der Zuschlagskriterien bewerten. Es ist nur bei Vorliegen besonderer Gründe beabsichtigt, hiernach weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Die Bieter müssen daher damit rechnen, dass keinerlei Möglichkeit mehr besteht, erneut, etwa zu kommerziellen Rahmenbedingungen, zu verhandeln.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass angesichts der Terminanforderungen der Projektrealisierung ergänzende Planungsunterlagen bzw. ein Ergänzungs-Leistungsverzeichnis bis zum Verhandlungstermin oder im Zusammenhang mit der Abforderung des letzten Angebotes nachgereicht werden können. Der jeweilige Bieter wird daher auf Anforderung sein letztes Angebot auf der Grundlage der ergänzend überreichten Unterlagen erarbeiten. Der Auftraggeber behält sich vor, den Verfahrensablauf bei Vorliegen wichtiger Gründe anzupassen und die Bieter hierüber zeitgleich zu informieren.
Es ist zu beachten, dass die Abwicklung der Baumaßnahme besondere logistische Anforderungen stellt. Die Abwicklung der Bauarbeiten findet während des laufenden Betriebes des Flughafens statt. Es sind besondere Zugangs- und Kontrollstellen zu benutzen. Die Baustelle ist grundsätzlich nur während bestimmter Regelöffnungszeiten zugänglich. Die Baustelle kann nur mit Fahrzeugen und Mitarbeitern erreicht werden, die einer vollständigen Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die für die Flughafensicherheit zuständige Behörde unterzogen wurden. Fußläufig kann die Baustelle nicht erreicht werden. Fahrzeuge bedürfen einer Einfahrtsgenehmigung. Zuverlässigkeitsüberprüfungen für alle auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter sind erforderlich. Einschränkungen für die Logistik müssen bei Abgabe des Angebotes einkalkuliert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber ist die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG. Die als Kontaktstelle für Auskünfte zum Vergabeverfahren sowie für die Entgegennahme der Teilnahmeanträge benannte Flughafen München Baugesellschaft mbH (FMBau) ist am Flughafen München als Geschäftsbesorger im Rahmen des Projektes „Satellit“ tätig. Der Geschäftszweck besteht in der kosten-, termin- und funktionsgerechten Besorgung der Planung und Realisierung von Baumaßnahmen im östlichen Vorfeldbereich des Flughafen München für die Terminal 2 Gesellschaft (T2) sowie die Muttergesellschaften Flughafen München GmbH (FMG) und Deutsche Lufthansa AG (DLH).
Der Auftraggeber ist die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG. Die als Kontaktstelle für Auskünfte zum Vergabeverfahren sowie für die Entgegennahme der Teilnahmeanträge benannte Flughafen München Baugesellschaft mbH (FMBau) ist am Flughafen München als Geschäftsbesorger im Rahmen des Projektes „Satellit“ tätig. Der Geschäftszweck besteht in der kosten-, termin- und funktionsgerechten Besorgung der Planung und Realisierung von Baumaßnahmen im östlichen Vorfeldbereich des Flughafen München für die Terminal 2 Gesellschaft (T2) sowie die Muttergesellschaften Flughafen München GmbH (FMG) und Deutsche Lufthansa AG (DLH).
Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen:
Auf den Ebenen des neu geplanten Satelliten am Flughafen ist der Einbau der folgenden Gates geplant:
Die Planung der Gates beinhaltet unterschiedliche Elemente, die im folgendem näher beschrieben werden:
Jedes Gate besteht aus einer verschiedenen Anzahl an Counter-Einzelelementen, die als modulares System zusammengesetzt werden sollen:
1. Counter links/rechts
Die Counterelemente links/rechts sind gespiegelte Abbilder und bilden die Arbeitsplätze des Personals.
Die Counterelement links/rechts (HxBxT: ca. 1020 x 1250 x 900 mm; Baustoffklasse DIN 4102 A (A1/A2; nichtbrennbar)) bestehen aus einer Stahlrahmenkonstruktion mit einer äußeren dreiseitig umlaufenden und mehrfach gekanteten Edelstahlverkleidung sowie einer innenseitigen Schichtstoffverkleidung. Die Rückseite ist im Sockelbereich zurückspringend/abgeschrägt.
Die Counterelement links/rechts (HxBxT: ca. 1020 x 1250 x 900 mm; Baustoffklasse DIN 4102 A (A1/A2; nichtbrennbar)) bestehen aus einer Stahlrahmenkonstruktion mit einer äußeren dreiseitig umlaufenden und mehrfach gekanteten Edelstahlverkleidung sowie einer innenseitigen Schichtstoffverkleidung. Die Rückseite ist im Sockelbereich zurückspringend/abgeschrägt.
Die Tischplatte besteht aus einer Stahlrahmenkonstruktion mit oberseitiger Corian-Verkleidung. Im Grundriss ist die Tischplatte vorderseitig zweifach geschwungen (konvex/konkav).
Rückseitig sind die Counterelemente mit einer Revisionstür, hinter der sich ein Fach zur Unterbringung der EDV-Technik befindet, versehen. Auf der Revisionstür ist ein Schild (VSG mit umlaufendem Edelstahlrahmen) mit DLH-Logo (HxB: ca. 900x500 mm; Baustoffklasse DIN 4102 A (A1/A2; nichtbrennbar)) montiert. Des Weiteren ist die Rückseite mit einer Handtaschenablage (HxB: ca. 460 x 150 mm; Baustoffklasse DIN 4102 A (A1/A2; nichtbrennbar)) versehen.
Rückseitig sind die Counterelemente mit einer Revisionstür, hinter der sich ein Fach zur Unterbringung der EDV-Technik befindet, versehen. Auf der Revisionstür ist ein Schild (VSG mit umlaufendem Edelstahlrahmen) mit DLH-Logo (HxB: ca. 900x500 mm; Baustoffklasse DIN 4102 A (A1/A2; nichtbrennbar)) montiert. Des Weiteren ist die Rückseite mit einer Handtaschenablage (HxB: ca. 460 x 150 mm; Baustoffklasse DIN 4102 A (A1/A2; nichtbrennbar)) versehen.
Die Counterelemente sind außermittig mittels einer versetzbaren Mittelwand in einen Fußraum und einen Bereich zur Aufnahme eines Trolleys sowie eines Auszugs unterteilt.
Der mittels Teleskopauszugs herausziehbare Trolley (HxBxT: ca. 700 x 280x 585 mm) verfügt über drei Schubkästen unterschiedlicher Höhe.
Im Fußraum befindet sich ein Fußpodest bestehend aus einer Stahlrahmenkonstruktion mit oberseitiger Stahlblechverkleidung sowie aufgebrachter rutschfester Gummimatte.
2. Counter mitte
Die Counterelemente mitte verbinden die Counterelemente links/rechts und bieten Stauraum sowie Aufstellmöglichkeiten für Drucker.
Das Counterelement mitte (HxBxT: ca. 1020x550x900 mm; Baustoffklasse DIN 4102 A (A1/A2; nichtbrennbar)) besteht aus einer Stahlrahmenkonstruktion mit einer äußeren dreiseitig umlaufenden und mehrfach gekanteten Edelstahlverkleidung sowie einer innenseitigen Schichtstoffverkleidung. Die Rückseite ist im Sockelbereich zurückspringend/abgeschrägt.
Das Counterelement mitte (HxBxT: ca. 1020x550x900 mm; Baustoffklasse DIN 4102 A (A1/A2; nichtbrennbar)) besteht aus einer Stahlrahmenkonstruktion mit einer äußeren dreiseitig umlaufenden und mehrfach gekanteten Edelstahlverkleidung sowie einer innenseitigen Schichtstoffverkleidung. Die Rückseite ist im Sockelbereich zurückspringend/abgeschrägt.
Die Tischplatte besteht aus einer Stahlrahmenkonstruktion mit oberseitiger Corian-Verkleidung. Im Grundriss ist die Tischplatte vorderseitig einfach geschwungen (konvex).
Rückseitig ist das Counterelemente mit einer Revisionstür, hinter der sich ein Fach zur Unterbringung der EDV-Technik befindet, versehen. Auf der Revisionstür ist ein Schild mit DLH-Logo (HxB: ca. 900 x 500 mm; Baustoffklasse DIN 4102 A (A1/A2; nichtbrennbar)) montiert.
Rückseitig ist das Counterelemente mit einer Revisionstür, hinter der sich ein Fach zur Unterbringung der EDV-Technik befindet, versehen. Auf der Revisionstür ist ein Schild mit DLH-Logo (HxB: ca. 900 x 500 mm; Baustoffklasse DIN 4102 A (A1/A2; nichtbrennbar)) montiert.
Das Counterelement verfügt über zwei Schubkästen unterschiedlicher Höhe sowie zwei Auszüge.
3. Manual Boarding Gate (MBG)
Mittels der Manual Boarding Gates - kurz MBG - wird das Boarding durch das Personal durchgeführt.
Das Manual Boarding Gate besteht aus einem Gehäuse, in dem die EDV Technik untergebracht ist und einem Anschlusselement, das es mit dem Counter verbindet.
Das Gehäuse besitzt auf der Oberseite Aussparungen für Ticketdrucker und Lesegerät.
Das Gehäuse ist mit dem Anschlusselement durch Führungsschienen verbunden, die erlauben, das Gehäuse zu verschieben, sodass eine verdeckte Revisionsöffnung zugänglich wird.
4. Shadow Wall
Die Shadow Wall setzt sich aus einem Schrankelement mit zwei seitlich angesetzten Glaswänden zusammen.
Der Schrankkorpus (HxBxT: ca. 1 200 x 1 800 x 1 000 mm) ist im Grundriss konisch verlaufend und verfügt über einen unterschnittenen Sockel.
Der Korpus verfügt über zwei Drehtüren (HxB: ca 1 500 x 700 mm; 90° öffnend, stumpf einschlagend).
Der Korpus ist in ein Garderobenteil und einen, mittels Fachböden unterteilten, Ablagebereich unterteilt.
An der Vorderseite ist eine Frontblende (HxBxT: ca. 1 800 x 1 200x 65 mm) aus pulverbeschichteten Stahlblech mittels verdeckter Befestigung an den Schrankkorpus montiert. Die Frontblende ist mit einem Schriftzug aus Aluminium (Lufthansa; D: ca. 8mm, H: ca. 95 mm) sowie dem DLH-Logo versehen.
An der Vorderseite ist eine Frontblende (HxBxT: ca. 1 800 x 1 200x 65 mm) aus pulverbeschichteten Stahlblech mittels verdeckter Befestigung an den Schrankkorpus montiert. Die Frontblende ist mit einem Schriftzug aus Aluminium (Lufthansa; D: ca. 8mm, H: ca. 95 mm) sowie dem DLH-Logo versehen.
Beidseitig des Schrankkorpusses befindet sich je eine Systemglaswand (HxBxT: ca. 1 800 x 1 200 x 65 mm).
Die Systemglaswände bestehen aus einem Einscheibensicherheitsglas (D: ca. 10 mm, H: ca. 1700 mm; transparent durchgefärbt/getönt), das dreiseitig in ein Glasklemm-Tragprofil eingespannt ist.
Gehalten wird das Glas mittels einer Rahmenkonstruktion aus Flachstahl, die auf je zwei Fußprofilen mit angeschweißter Fußplatte(BxL: ca. 150x300mm) steht.
5. Gate Divider (Systemglaswand)
Die Gate Divider trennen den Bereich des Gates von Flächen mit anderer Nutzung und sind in zwei Varianten vorhanden:
a) Regelelement:
Die Gate Divider haben eine Höhe von 1 800 mm über OKFF und bestehen aus Einscheibensicherheitsglas (D= ca. 10 mm, H: ca. 1 700 mm; transparent durchgefärbt/getönt), das gehalten wird von einer Rahmenkonstruktion aus Edelstahl.
Das ESG ist einseitig linienförmig in ein Glasklemm-Tragprofil eingespannt und wird 3-seitig von der Rahmenkonstruktion gehalten.
Die Glasscheibe und die Rahmenkonstruktion sind in den zwei oberen Ecken abgerundet (Außenradius ca. 100 mm).
Das Tragprofil ist angeschweißt an Fußprofile (Rundrohr, D= ca. 40 mm, H= ca. 30 mm, Achsabstand ca. 850 – 1100 mm), die angeschweißt sind an Fußplatten (BxL = ca. 150 x 300 mm, D= ca. 20 mm).
Die Fußplatten werden mit dem Fertigfußboden verschraubt.
Die Gesamtbreite des Gate Dividers variiert (ca. 1 200 mm - 3 000 mm) und wird von dem jeweiligen Einbauort bestimmt.
b) Tür-Element:
Die Ausführung ist gleich dem Regelelement, bis auf die Befestigung der Rahmenkonstruktion.
Die Rahmenkonstruktion wird angeschweißt an einen drehbaren Pfosten (Rundrohr D= ca. 140 mm, H= ca. 1 800 mm), der eingegossen wird in eine Kernbohrung (D= ca. 180 mm, L= ca. 200 mm, Leistung AN) im Fertigboden.
Der Öffnungsflügel schlägt in Fluchtrichtung auf, wird manuell betätigt und ist bei 0° und 90° arretierbar.
Diese Leistungen sind auf Basis einer vorliegenden Ausführungsplanung zu erbringen.
Die Leistungen sind im betrieblich sicherheitsempfindlichen Bereich sowie im Critical Part (Sicherheitsbereiche des Flughafens) und unter laufendem Flugbetrieb zu erbringen und erfordern deshalb besondere Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen eines Flughafens.
Die Leistungen sind im betrieblich sicherheitsempfindlichen Bereich sowie im Critical Part (Sicherheitsbereiche des Flughafens) und unter laufendem Flugbetrieb zu erbringen und erfordern deshalb besondere Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen eines Flughafens.
Für alle genannten Elemente ist zu erbringen:
- Montage- und Werkstattplanung
- Dokumentation
Einzelheiten werden in den Vergabeunterlagen zu entnehmen sein.
Menge oder Umfang:
Counter rechts/links: 151 St.
Counter mitte: 129 St.
MBG: 55 St.
Shadow Wall: 60 St.
Gate Divider: 20 St.
Einzelheiten werden den Vergabeunterlagen zu entnehmen sein.
Referenznummer: LV-Nr. H2982 - Gate Counter (VE81010)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Beurteilung der persönlichen Lage hat der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
a) Rechtsverbindliche Eigenerklärung,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1 – 7 SektVO aufgeführten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist und keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
ee) dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1 – 7 SektVO aufgeführten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist und keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
ff) dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Organisation vorliegt;
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate, maßgeblich ist der Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
c) Organigramm (Gliederungsplan) des Unternehmens mit Darstellung der Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen; Bewerbergemeinschaften haben außerdem ein Organigramm vorzulegen, aus dem schlüssig die Aufgaben der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall hervorgehen.
c) Organigramm (Gliederungsplan) des Unternehmens mit Darstellung der Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen; Bewerbergemeinschaften haben außerdem ein Organigramm vorzulegen, aus dem schlüssig die Aufgaben der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall hervorgehen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten rechtsverbindlichen Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 21 Abs. 1 und Abs. 4 SektVO nachzufordern.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten rechtsverbindlichen Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 21 Abs. 1 und Abs. 4 SektVO nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
a) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend); aus den vorgelegten Unterlagen müssen insbesondere Angaben zur Versicherungslaufzeit und zu den Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden hervorgehen. Alternativ kann eine Bestätigung über die Bereitschaft des Versicherers vorgelegt werden, im Auftragsfall mit dem Bewerber eine Versicherung mit den vorstehenden Deckungssummen abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend); aus den vorgelegten Unterlagen müssen insbesondere Angaben zur Versicherungslaufzeit und zu den Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden hervorgehen. Alternativ kann eine Bestätigung über die Bereitschaft des Versicherers vorgelegt werden, im Auftragsfall mit dem Bewerber eine Versicherung mit den vorstehenden Deckungssummen abzuschließen.
Maklerbestätigungen sind nur ausreichend, wenn daraus eindeutig die Berechtigung zur Vertretung des Versicherers hervorgeht.
b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils unter Darstellung des Anteils eigener Leistungen bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, aufgeteilt für die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils unter Darstellung des Anteils eigener Leistungen bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, aufgeteilt für die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen.
a) Darstellung des Geschäftsbereiches des Unternehmens, dabei Angabe der Anzahl der eigenen Mitarbeiter des Unternehmens unter Benennung des Leitungspersonals für kaufmännische und technische Projektbetreuung (Projektleiter/Bauleiter), sowie der gewerblichen Mitarbeiter, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
a) Darstellung des Geschäftsbereiches des Unternehmens, dabei Angabe der Anzahl der eigenen Mitarbeiter des Unternehmens unter Benennung des Leitungspersonals für kaufmännische und technische Projektbetreuung (Projektleiter/Bauleiter), sowie der gewerblichen Mitarbeiter, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
b) Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätssicherung / des Qualitätsmanagements, beispielsweise Zertifizierungen;
c) Angaben zu mindestens 3 und bis zu 5 Referenzen – Darstellung in Tabellenform – zu ab dem 1.1.2008 begonnenen und zum Ende der Bewerbungsfrist entweder abgeschlossenen oder kurz vor dem Abschluss stehenden Referenzprojekten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
c) Angaben zu mindestens 3 und bis zu 5 Referenzen – Darstellung in Tabellenform – zu ab dem 1.1.2008 begonnenen und zum Ende der Bewerbungsfrist entweder abgeschlossenen oder kurz vor dem Abschluss stehenden Referenzprojekten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße;
- Benennung der Auftragssumme;
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils;
- Benennung der wesentlichen Leistungsträger für die seinerzeitige Leistungserbringung (Projektleiter/in, Bauleiter/in, jeweils mit Stellvertretung sowie ggf. eingesetztes weiteres Leitungspersonal) und Angabe der Verfügbarkeit dieses Personals für die im Auftragsfall zu erbringenden Leistungen.
- Benennung der wesentlichen Leistungsträger für die seinerzeitige Leistungserbringung (Projektleiter/in, Bauleiter/in, jeweils mit Stellvertretung sowie ggf. eingesetztes weiteres Leitungspersonal) und Angabe der Verfügbarkeit dieses Personals für die im Auftragsfall zu erbringenden Leistungen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Melanie Paul
Name: Flughafen München Baugesellschaft mbH (FMBau)
Postanschrift: Terminalstraße Mitte Nr. 24; Bürogebäude Nord 1
Name: Flughafen München Baugesellschaft mbH (FMBau), Team Einkauf
Postanschrift: Terminalstraße Mitte Nr. 24; Bürogebäude Nord 1; Raum 110
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-06 📅
Datum des Endes: 2014-12-05 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.