LV-Nr. H3060 - Vorfelderweiterung Ost, Modul C-19.2, Tief- und Deckenbau, technische Ausrüstung

Flughafen München GmbH

Im Zuge der Erweiterung der baulichen Anlagen am Flughafen München, hier im speziellen die Errichtung des Satellitenterminals und die Erweiterung der östlichen Vorfeldflächen, ist es erforderlich die Rollwegsituation auf die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Die FMG beabsichtigt deshalb, den bestehenden, als Single-Lane ausgebauten Rollweg D6 zu ertüchtigen, zu einer Triple-Lane zu erweitern und an die Rollwege W2/Center 2/O2 und O3 anzubinden.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind:
Abbrucharbeiten (Teilabbrüche) bestehender Flugbetriebsflächen aus Beton u. Asphalt
Abbruch und Rückbauarbeiten
Tiefbauarbeiten für Leerrohrsysteme einschl. Schachtbauwerke
Schlitz- und Kernbohrleistungen für Befeuerungsanlagen
Deckenbauarbeiten Beton und Asphalt
Markierungsarbeiten von Flugbetriebsflächen und Betriebsstraßen
Zaunbauarbeiten (Luftsicherheitszäune)
Kleinteilige Erd-, Tief-, Straßen- und Pflasterarbeiten
Erweiterung einer vorhandenen Befeuerungsstation
Unterflur-Befeuerungsanlage in Halogen- und LED-Bauweise
Induktionsschleifen mitsamt Stromversorgung und Auswerteeinheiten
Umbau bestehender elektrotechn. Anlagen (Video, Beleuchtung, Schrankenanl., etc.)
Bestandsdokumentation nach Vorgaben des Auftraggebers
Die Realisierung der Maßnahmen findet überwiegend im Sicherheitsbereich des Flughafens und somit in unmittelbarer Nähe zum bzw. direkt unter laufendem Betrieb statt. Ein Großteil der Leistung ist während der betriebsarmen Zeit zwischen 22:00 und 05:00 Uhr durchzuführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-19 Auftragsbekanntmachung
2014-05-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Flughäfen
Menge oder Umfang:
1. Tief- und DeckenbauKabelfugen in Betondecke inkl. Kabelleerrohrsystem 1 600 mKabelschlitze in Asphalt inkl. Kabelschutzrohrsystem 2 000 mAsphaltoberbau fräsen, t=22 cm 7 400 m²Asphaltdecke fräsen, t=5 cm 37 000 m²Kernbohrungen Beton/Asphalt 590 StkKabelschächte 9 StkFlugbetriebsflächen aus Beton 200 m²Asphaltbewehrung 4 000 m²Asphalttragschicht 7 200 m²Asphaltbinder 8 250 m²Asphaltdeckschicht 37 000 m²Markierungen 6 500 mLuftsicherheitszäune 200 mdiverse kleinteilige Erd-, Tief-, Straßen- und Pflasterarbeitendiverse Rückbaumaßnahmen2. Technische AusrüstungErweiterung und Umbau BefeuerungsstationGummischlauchleitungen H07 RN-F (Sekundärverkabelung) 31 000 mFLYCY-Kabel 45 000 mLED-Feuer 8“ 326 StkHalogenfeuer 12“ (tw. beigestellt) 264 StkBodenfeuer-Einbauschalen 8“ und 12“ 190 StkTrafofeuertöpfe 12“ (tw. beigestellt) 306 StkEinzelschalt- und Überwachungsmodule 418 StkSteuereinheit Einzellampensteuerung 22 StkDemontage Feuer 386 StkDemontage Kabel 33 000 mUmbau und Erweiterung Videoüberwachungsanlage 3 Stk.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Flughäfen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen München GmbH
Postanschrift: Nordallee 25, München - Flughafen
Postleitzahl: 85356
Postort: München
Kontakt
E-Mail: vergabe@munich-airport.de 📧
Fax: +49 8997561216 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-19 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 248-433652
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt, b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen, bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft, cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), aa), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung, d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnah-mewettbewerb für Vergabeverfahren LV-Nr. H3060 – Modul C-19.2 – Tief- und Deckenbau, techn. Ausrüstung – Nicht öffnen“ zu versehen. Die Teilnahmeanträge können bei persönlicher Abgabe bei der Kontaktstelle gem. Ziffer I.1 ausschließlich während der Geschäftszeiten abgegeben werden. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Die vom Bewerber erstellten Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich zur Papierform (Schriftform) in digitaler Form als pdf-File auf CD-ROM abzugeben. Für Wertungen der Bewerbungsunterlagen ist gleichwohl ausschließlich die schriftliche Bewerbung gültig und maßgeblich, e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Er-klärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen. Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 8 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 700 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3, wobei hiervon maximal 400 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3 e) entfallen, maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2 und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung, g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung, h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers, i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 20.1.2014 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen, j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird, k) Nicht belegt, l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los, m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung – ggf. mehrfach – fehlende Unterlagen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Erweiterung der baulichen Anlagen am Flughafen München, hier im speziellen die Errichtung des Satellitenterminals und die Erweiterung der östlichen Vorfeldflächen, ist es erforderlich die Rollwegsituation auf die neuen Gegebenheiten anzupassen.
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Die FMG beabsichtigt deshalb, den bestehenden, als Single-Lane ausgebauten Rollweg D6 zu ertüchtigen, zu einer Triple-Lane zu erweitern und an die Rollwege W2/Center 2/O2 und O3 anzubinden.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind:
Abbrucharbeiten (Teilabbrüche) bestehender Flugbetriebsflächen aus Beton u. Asphalt
Abbruch und Rückbauarbeiten
Tiefbauarbeiten für Leerrohrsysteme einschl. Schachtbauwerke
Schlitz- und Kernbohrleistungen für Befeuerungsanlagen
Deckenbauarbeiten Beton und Asphalt
Markierungsarbeiten von Flugbetriebsflächen und Betriebsstraßen
Zaunbauarbeiten (Luftsicherheitszäune)
Kleinteilige Erd-, Tief-, Straßen- und Pflasterarbeiten
Erweiterung einer vorhandenen Befeuerungsstation
Unterflur-Befeuerungsanlage in Halogen- und LED-Bauweise
Induktionsschleifen mitsamt Stromversorgung und Auswerteeinheiten
Umbau bestehender elektrotechn. Anlagen (Video, Beleuchtung, Schrankenanl., etc.)
Bestandsdokumentation nach Vorgaben des Auftraggebers
Die Realisierung der Maßnahmen findet überwiegend im Sicherheitsbereich des Flughafens und somit in unmittelbarer Nähe zum bzw. direkt unter laufendem Betrieb statt. Ein Großteil der Leistung ist während der betriebsarmen Zeit zwischen 22:00 und 05:00 Uhr durchzuführen.
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Menge oder Umfang:
1. Tief- und Deckenbau
Kabelfugen in Betondecke inkl. Kabelleerrohrsystem 1 600 m
Kabelschlitze in Asphalt inkl. Kabelschutzrohrsystem 2 000 m
Asphaltoberbau fräsen, t=22 cm 7 400 m²
Asphaltdecke fräsen, t=5 cm 37 000 m²
Kernbohrungen Beton/Asphalt 590 Stk
Kabelschächte 9 Stk
Flugbetriebsflächen aus Beton 200 m²
Asphaltbewehrung 4 000 m²
Asphalttragschicht 7 200 m²
Asphaltbinder 8 250 m²
Asphaltdeckschicht 37 000 m²
Markierungen 6 500 m
Luftsicherheitszäune 200 m
diverse kleinteilige Erd-, Tief-, Straßen- und Pflasterarbeiten
diverse Rückbaumaßnahmen
2. Technische Ausrüstung
Erweiterung und Umbau Befeuerungsstation
Gummischlauchleitungen H07 RN-F (Sekundärverkabelung) 31 000 m
FLYCY-Kabel 45 000 m
LED-Feuer 8“ 326 Stk
Halogenfeuer 12“ (tw. beigestellt) 264 Stk
Bodenfeuer-Einbauschalen 8“ und 12“ 190 Stk
Trafofeuertöpfe 12“ (tw. beigestellt) 306 Stk
Einzelschalt- und Überwachungsmodule 418 Stk
Steuereinheit Einzellampensteuerung 22 Stk
Demontage Feuer 386 Stk
Demontage Kabel 33 000 m
Umbau und Erweiterung Videoüberwachungsanlage 3 Stk.
Referenznummer: LV-Nr. H3060
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
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ff) dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Organisation vorliegt;
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 3 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend)
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden von 5 000 000 EUR und Vermögens- und sonstigen Schäden in Höhe von 300 000 EUR durch mindestens Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend); aus den vorgelegten Unterlagen müssen insbesondere Angaben zur Versicherungslaufzeit und zu den Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden hervorgehen. Maklerbestätigungen sind nur ausreichend, wenn daraus eindeutig der Berechtigung zur Vertretung des Versicherers hervorgeht,
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b) Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
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b) Auflistung der dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung;
c) Personaleinsatzkonzept: Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal (Projektleiter/in, ggf. Teilprojektleiter/innen, im Fall von Bauleistungen Bauleiter/-in, jeweils mit Stellvertretung sowie ggf. eingesetztes weiteres Leitungspersonal) dargestellt ist, mit dem der Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen wird. Für die Darstellung des Leitungspersonals gemäß voranstehender Vorgaben müssen zu den namentlich zu benennenden Personen Angaben über deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Form von persönlichen Referenzprojekten, beruflicher Werdegang, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein;
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d) nicht belegt;
e) Angaben zu mindestens 3 und bis zu 5 realisierten Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
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— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und e-mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße;
— Benennung der Auftragssumme;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe, zu welchem Anteil die Leistungen unter laufendem Flugbetrieb durchgeführt wurde und welche besonderen Maßnahmen hierfür getroffen wurden;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen München GmbH - Beschaffung
Frau Renate Lohmair

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2015-07-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben, Ziffer VI.4.1
Quelle: OJS 2013/S 248-433652 (2013-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Nordallee 25, München-Flughafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.munich-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 098-171969
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 248-433652
ABl. S-Ausgabe: 98

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2014/S 098-171969 (2014-05-19)