LV-Nr. U0596 - Rückgedeckte Unterstützungskasse: Betriebliche Altersversorgung für die Flughafen München GmbH (FMG)

Flughafen München GmbH

Die vorgenannte Laufzeit ist ausdrücklich nicht gültig. Vielmehr soll, wie in der Branche üblich, der Abschluss eines unbefristeten Vertrags mit beiderseitigen Kündigungsrechten erfolgen. Der AG beabsichtigt, mit dem Abschluss des Gruppenversicherungsvertrags seine betriebsrentenrechtlichen Pflichten zu erfüllen und seinen Mitarbeitern ein - durch Mittelung möglichst vieler Risiken - attraktives und für jeden Mitarbeiter gleichwertiges Versorgungsprodukt zur Verfügung zu stellen. Als Versicherungsform ist eine Unterstützungskasse mit klassischer Rückdeckungsversicherung (nicht fondsgebunden) anzubieten. Zusätzlich zur Altersversorgung soll auch der Einschluss von Berufsunfähigkeitsrenten und Hinterbliebenenversorgung möglich sein. Zu rechnen sind Tarife mit 50 %iger Courtage (siehe Ziff. VI. 3) a)). Berücksichtigt werden nur Alleinangebote von zugelassenen gemeinnützigen Gruppenunterstützungskassen, die eine betriebliche Abzugsfähigkeit der Zuwendungen an die Unterstützungskasse beim Trägerunternehmen ermöglichen und nicht der Körperschaftssteuerpflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG i.V.m. § 3 KStDV) unterliegen. Als Rückdeckungsversicherer sind nur Versicherungsunternehmen zugelassen, die eine gültige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR Abkommens, als Versicherer und in der ausgeschriebenen Sparte in der Bundesrepublik Deutschland (oder gleichwertige Erlaubnis) verfügt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-09 Auftragsbekanntmachung
2014-04-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Altersvorsorge (Gruppenversicherungen)
Menge oder Umfang:
Gruppe 1: Führungskräfte der Ebenen I und II arbeitgeberfinanziert.Derzeit 11 Mitarbeiter.Optional Gruppe 2: Alle anderen Mitarbeiter arbeitnehmerfinanziert auf freiwilliger Basis, die FMG beschäftigt derzeit ca. 4.250 Mitarbeiter.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altersvorsorge (Gruppenversicherungen) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen München GmbH
Postanschrift: Nordallee 25
Postleitzahl: 85356
Postort: München-Flughafen
Kontakt
E-Mail: vergabe@munich-airport.de 📧
Fax: +49 8997561216 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 157-274976
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. Auftraggeber ist die Flughafen München GmbH vertreten durch die FMV - Flughafen München Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Marsh GmbH. b) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. c) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung – sofern möglich – bis zu zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Werden keine E-Mail-Adressen benannt, so kann der Bewerbungsbogen auch per Telefax oder per Post über-mittelt werden. Dies kann aber zu Verzögerungen in der Übermittlung führen. Der Auftraggeber empfiehlt daher eine Benennung von einer oder zwei E-Mail-Adressen. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Der Bewerbungsbogen ist ausgedruckt und an den bezeichneten Stellen unterschrieben dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Eine Übermittlung des Bewerbungsbogens per E-Mail ist nicht möglich. Dies führt zum Ausschluss der Bewerbung. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Verga-beverfahren LV-Nr. U0596 Rückgedeckte Unterstützungskasse: Betriebliche Altersversorgung für die Flughafen München GmbH (FMG) – Nicht öffnen“ zu versehen. Die Teilnahmeanträge können bei persönlicher Abgabe bei der Kontaktstelle gem. Ziffer I.1 ausschließlich während der Geschäftszeiten abgegeben werden. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. d) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: aa) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen – ggf. auch mehrfach - nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach der vorgenannten Nachforderung weiterhin unvollständig sind. Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung (nachfolgend bb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. bb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s.o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Mindestvorgaben für die Eignung eingehalten werden. Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann. cc) Bewertung der Teilnahmeanträge Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen maximal 650 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3, wobei hiervon maximal 400 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3.1. entfallen, maximal 350 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Bewertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben nach ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: - 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, - 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, - 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, - 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, - 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. e) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. f) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. g) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. h) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 22.08.2013 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen. i) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. j) Sofern losweise Vergabe: Es können Bewerbungen für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voran-stehenden Vorbehalte für jedes Los. l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung – ggf. mehrfach – fehlende Unterlagen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 6
Kurze Beschreibung:
Die vorgenannte Laufzeit ist ausdrücklich nicht gültig. Vielmehr soll, wie in der Branche üblich, der Abschluss eines unbefristeten Vertrags mit beiderseitigen Kündigungsrechten erfolgen. Der AG beabsichtigt, mit dem Abschluss des Gruppenversicherungsvertrags seine betriebsrentenrechtlichen Pflichten zu erfüllen und seinen Mitarbeitern ein - durch Mittelung möglichst vieler Risiken - attraktives und für jeden Mitarbeiter gleichwertiges Versorgungsprodukt zur Verfügung zu stellen. Als Versicherungsform ist eine Unterstützungskasse mit klassischer Rückdeckungsversicherung (nicht fondsgebunden) anzubieten. Zusätzlich zur Altersversorgung soll auch der Einschluss von Berufsunfähigkeitsrenten und Hinterbliebenenversorgung möglich sein. Zu rechnen sind Tarife mit 50 %iger Courtage (siehe Ziff. VI. 3) a)). Berücksichtigt werden nur Alleinangebote von zugelassenen gemeinnützigen Gruppenunterstützungskassen, die eine betriebliche Abzugsfähigkeit der Zuwendungen an die Unterstützungskasse beim Trägerunternehmen ermöglichen und nicht der Körperschaftssteuerpflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG i.V.m. § 3 KStDV) unterliegen. Als Rückdeckungsversicherer sind nur Versicherungsunternehmen zugelassen, die eine gültige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR Abkommens, als Versicherer und in der ausgeschriebenen Sparte in der Bundesrepublik Deutschland (oder gleichwertige Erlaubnis) verfügt.
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Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Gruppe 1: Führungskräfte der Ebenen I und II arbeitgeberfinanziert.
Derzeit 11 Mitarbeiter.
Optional Gruppe 2: Alle anderen Mitarbeiter arbeitnehmerfinanziert auf freiwilliger Basis, die FMG beschäftigt derzeit ca. 4.250 Mitarbeiter.
Beschreibung der Optionen: siehe Ziffer II.2.1.
Dauer: 360 Monate
Referenznummer: LV-Nr. U0596
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
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ff) dass er eine zugelassene gemeinnützige Gruppenunterstützungskasse ist, die eine betriebliche Abzugsfähigkeit der Zuwendungen an die Unterstützungskasse beim Trägerunternehmen ermöglichen und nicht der Körperschaftssteuerpflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG i.V.m. § 3 KStDV) unterliegt.
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gg) dass der vom Bewerber vorgesehene und benannte Rückdeckungsversicherer, über eine gültige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR Abkommens, als Versicherer und in der ausgeschriebenen Sparte in der Bundesrepublik Deutschland (oder gleichwertige Erlaubnis), verfügt.
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hh) dass der vom Bewerber vorgesehene und benannte Rückdeckungsversicherer den Stresstest der letzten drei Jahre der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder einen vergleichbaren Test einer europäischen Aufsichtsbehörde bestanden hat.
b) Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend)
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c) Vorlage der aktuellen Satzung des Bewerbers.
Mindestbedingung: Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 c) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen(Originale oder Kopien) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Benennung des vom Bewerber vorgesehenen Rückdeckungsversicherers mit folgenden Angaben:
a) Vorlage einer Bescheinigung einer Ratingagentur (Standard & Poor's, Moody's, Fitch oder vergleichbare Ratingagenturen) über dessen Finanzstärke für die Kalenderjahre 2010, 2011 und 2012. Die Mindesteinstufung BBB muss für alle Kalenderjahre 2010, 2011 und 2012 erreicht worden sein.
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b) Benennung der Eigenkapitalquote in %:
Die Eigenkapitalquote wird wie folgt definiert. Die Eigenkapitalquote setzt das Eigenkapital eines Unternehmens ins Verhältnis zu seinen jährlichen Beitragseinnahmen. Gefordert ist die sich aus der Bilanz ergebende Eigenkapitalquote, aufgeteilt für die Kalenderjahre 2010, 2011 und 2012.
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c) Benennung der Gesamtverzinsung in %, aufgeteilt für die Kalenderjahre 2010, 2011 und 2012.
d) Benennung der Nettoverzinsung in %:
Die Nettoverzinsung wird wie folgt definiert. Die Nettoverzinsung gibt die Rendite an, die der Versicherer mit seinen Kapitalanlagen im Geschäftsjahr erzielt hat und berechnet sich aus Kapitalanlageergebnis durch mittlerer Kapitalanlagebestand. Gefordert ist die sich aus der Bilanz ergebende Nettoverzinsung, aufgeteilt für die Kalenderjahre 2010, 2011 und 2012.
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e) Sicherheitsmittelquote in %:
Die Sicherheitsmittelquote wird wie folgt definiert. Die Sicherheitsmittelquote stellt die Summe der verfügbaren Eigenmittel den gesamten Kapitalanlagen gegenüber. Gefordert ist die sich aus der Bilanz ergebende Sicherheitsmittelquote, aufgeteilt für die Kalenderjahre 2010, 2011 und 2012.
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f) Gebuchte Bruttoprämie in EUR:
Die gebuchte Bruttoprämie wird wie folgt definiert. Die gebuchte Bruttoprämie ergibt sich aus dem Umsatz abzüglich der Nettoerträge aus der Kapitalanlage. Gefordert ist die sich aus der Bilanz ergebende gebuchte Bruttoprämie, aufgeteilt für die Kalenderjahre 2010, 2011 und 2012.
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g) Verwaltungskostenquote in %:
Die Verwaltungskostenquote wird wie folgt definiert. Hier werden die Verwaltungsaufwendungen den gebuchten Bruttobeiträgen gegenübergestellt. Gefordert ist die sich aus der Bilanz ergebende Verwaltungskostenquote, aufgeteilt für die Kalenderjahre 2010, 2011 und 2012.
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Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 c) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärungen zu Referenzaufträgen, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durch den Bewerber und der von ihm benannten und vorgesehenen Rückversicherung erbracht wurden.
1. Vom Bewerber selbst werden hierbei folgende Angaben erwartet:
Unterstützungskasse zum Stichtag 31.12.2012:
a) 5-jährige Erfahrung in Form einer ununterbrochenen Betriebs- oder Vereinstätigkeit,
b) Nennung der Anzahl Versorgungsberechtigter (Anwärter bzw. Leistungsempfänger),
c) Nennung der Anzahl der Trägerunternehmen
2. Zum vom Bewerber benannten und vorgesehenen Rückdeckungsversicherer werden folgende Angaben erwartet:
Rückdeckungsversicherer zum Stichtag 31.12.2012:
b) Nennung der Anzahl der Trägerunternehmen
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 c) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Erbringung aller vertraglichen Leistungen durch einen Anbieter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der für die Rückdeckungsversicherung bestimmte Nachauftragsnehmer (Rückdeckungsversicherer) muss einen kostenreduzierten Sondertarif mit 50 % Courtage anbieten (siehe Ziff. VI.3)a)).

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 360
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen München GmbH -Beschaffung-
Frau Renate Lohmair

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern -
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: wie oben, Ziffer VI.4.1
Quelle: OJS 2013/S 157-274976 (2013-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.munich-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 078-137888
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 157-274976
ABl. S-Ausgabe: 78

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2014/S 078-137888 (2014-04-17)