Marktdatenversorgung mit Credit Spread-Kurven
Investitionsbank Berlin
Zur Quantifizierung bestimmter Risiken benötigt die IBB eine Marktdatenversorgung mit Credit Spread-Kurven. Die IBB fragt die laufende Versorgung mit Credit Spread-Kurven durch einen externen Anbieter nach.
Unter Credit Spread-Kurven wird die kurvenmäßige Darstellung der Differenz zwischen der Zinsstrukturkurve der betreffenden Anleihe und einer risikolosen Zinsstrukturkurve verstanden.
Die IBB fragt Credit Spread-Kurven für folgende Anleihearten nach:
a) Branchen
— Banken/ Versicherungen;
— Industrials;
— Government;
b) Sovereigns
c) Covered Bonds
Leistungsabruf voraussichtlich ab 1.10.2013.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-14.
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Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-06-14 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2013-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank Berlin
Postanschrift: Bundesallee 210
Postleitzahl: 10719
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.ibb.de 🌏
E-Mail: anne.graefenberg@ibb.de 📧
Fax: +49 302125134225 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-14 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 116-198113
ABl. S-Ausgabe: 116
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung, siehe Ziffer II.2.3).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: EU-Ausschreibung „Marktdatenversorgung mit Credit Spread-Kurven“.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-09-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-06 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Investitionsbank Berlin
Anne Gräfenberg
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EU-Ausschreibung „Marktdatenversorgung mit Credit Spread-Kurven“.
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s. Ziffer VI. 4. 1)
Wiederkehrender Auftrag
2017
Quelle: OJS 2013/S 116-198113 (2013-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank Berlin
Postanschrift: Bundesallee 210
Postleitzahl: 10719
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.ibb.de 🌏
E-Mail: anne.graefenberg@ibb.de 📧
Fax: +49 302125134225 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-14 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 116-198113
ABl. S-Ausgabe: 116
Zusätzliche Informationen
Es werden nur Angebote von Unternehmen berücksichtigt, die die Vergabeunterlagen unmittelbar selbst per Mail bei der Vergabestelle angefordert haben. Die Weitergabe der Vergabeunterlagen an Dritte und deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
Die per Mail übersandten Vergabeunterlagen sind durch den Bieter umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Bieterfragen sind unverzüglich, spätestens bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist und ausschließlich per E-Mail oder Telefax an folgende Stelle zu richten:
Investitionsbank Berlin
Vergabestelle
zu Händen von: Frau Gräfenberg
Fax: +49 302125134225
Email: anne.graefenberg@ibb.de
Die Vergabestelle wir die Bieterfragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Bietern zur Verfügung stellen. Derart von der Vergabestelle bereitgestellte Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen (siehe § 10 BerlAVG). Als Nachweis ist von den Unternehmen eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Quantifizierung bestimmter Risiken benötigt die IBB eine Marktdatenversorgung mit Credit Spread-Kurven. Die IBB fragt die laufende Versorgung mit Credit Spread-Kurven durch einen externen Anbieter nach.
Unter Credit Spread-Kurven wird die kurvenmäßige Darstellung der Differenz zwischen der Zinsstrukturkurve der betreffenden Anleihe und einer risikolosen Zinsstrukturkurve verstanden.
Die IBB fragt Credit Spread-Kurven für folgende Anleihearten nach:
a) Branchen
— Banken/ Versicherungen;
— Industrials;
— Government;
b) Sovereigns
c) Covered Bonds
Leistungsabruf voraussichtlich ab 1.10.2013.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: EU-Ausschreibung „Marktdatenversorgung mit Credit Spread-Kurven“.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit die Vergabeunterlagen für Eigenerklärungen Vordrucke enthalten, sind diese zu verwenden.
1. formlose Unternehmensdarstellung, maximal 3 DINA4-Seiten lang;
2. aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Unternehmen, die in keinem Register geführt werden, legen eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung der für sie zuständigen Stelle oder einen anderen Nachweis (z.B. Auszug aus Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt;
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3. Eigenerklärungen gemäß Vorlage;
a. Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderungsverordnung (FVV des Landes Berlin);
b. Erklärung, im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vorgesehenen Pflichten zu Tariftreue, Mindestentlohnung (hierbei insbesondere die Verpflichtung, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro zu bezahlen) und Sozialversicherungsbeiträgen, sowie zur Frauenförderung und zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nachzukommen;
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c. Erklärung, dass die in § 6 Abs. 4 VOL/A-EG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen; soweit dies nicht uneingeschränkt möglich ist Eigenerklärung, weshalb die geforderte Erklärung nicht unverändert abgegeben werden kann nebst Nachweisen, die die Zuverlässigkeit oder Leistungsfähigkeit belegen.
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d. Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge, Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nachgekommen ist. Für den Fall, dass ein für den Zuschlag vorgesehenes Unternehmen keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, behält sich die Vergabestelle vor, vor dem Zuschlag unter Fristsetzung den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zu fordern. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger und dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Die Angaben können durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates nachgewiesen werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Soll die Ausführung eines Teils des Auftrages einem Nachunternehmer übertragen werden, so kann die Vergabestelle auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise fordern.
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4. Gewerbezentralregisterauskunft: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Unternehmen, die für den Zuschlag in Betracht kommen, eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a GewO einzuholen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt das Unternehmen sein Einverständnis hierzu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
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5. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen, eine Auskunft bei der zentralen Informationsstelle über Eintragungen im Korruptionsregister gemäß Berliner Korruptionsregistergesetz einzuholen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter sein Einverständnis hierzu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
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6. Bei Bietergemeinschaft und Mehrfachbeteiligung: Darstellung der wettbewerblichen Auswirkungen (Einzelheiten gemäß Vergabeunterlagen).
7. Bei Bietergemeinschaft: Erklärung zur gemeinschaftlichen Vertretung und zur gesamtschuldnerischen Haftung.
8. Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen (siehe § 10 BerlAVG). Als Nachweis ist von den Unternehmen eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
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Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis über eine spätestens ab Zuschlagserteilung bestehende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 1 Million für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Alternativ ist vom Bieter eine schriftliche rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass er im Fall des Zuschlags vor Leistungsbeginn eine Versicherung abschließen wird, die den Anforderungen nach Satz 1 genügt, und dass er die Deckung bei Vertragsbeginn dem Auftraggeber vor Vertragsbeginn nachweisen wird.
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2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den erzielten Umsatz mit Aufträgen, die mit der hier nachgefragten Leistung vergleichbar sind. Für die letzten drei Geschäftsjahre ist sowohl zum Gesamtumsatz, als auch zum Umsatz mit Aufträgen, die mit der hier nachgefragten Leistung vergleichbar sind, jeweils Umsatz nachzuweisen.
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1. Nachweis, dass im Jahr 2011, im Jahr 2012 und im Jahr 2013 jeweils vergleichbare Leistungen (Referenzleistungen) erbracht wurden, mit Angabe der Leistungszeit, sowie des Referenzgebers und Angaben zum Beendigungsgrund (Eigenerklärung gemäß Vordruck). Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen vor.
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2. Nachweis, dass der Bieter in der Lage ist, die nachgefragten Daten mittels einer automatisierbaren Abruftechnologie auf elektronischem Weg verschlüsselt zur Verfügung zu stellen (Eigenerklärung inklusive Kurzbeschreibung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung im Original beigefügt ist, in der alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft darin für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
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Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Dritte) zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines Unterauftragnehmers, sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jeden Dritten vorzulegen. Die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit sind bei Zusammenarbeit mit Dritten für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für die zur Leistungserbringung notwendige Unterauftragnehmer vorzulegen. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den oder die notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welches/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig ist, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
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Soweit sich ein Bieter zum Nachweis der Eignung der Ressourcen Dritter bedienen will, ist ferner vorzulegen:
— eine Erklärung über Art und Umfang der in Anspruch genommenen Ressourcen mit Angabe des Leistungsteils des/der Dritten; und
— der Nachweis, dass dem Bieter zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (möglich insbesondere durch Selbstverpflichtungserklärung).
Die vorstehenden Anforderungen gelten für Dritte, auch wenn sie nicht Vertragspartner des Bieters sind (also insbesondere für Subunternehmer der zweiten, dritten usf. Stufe).
Die Bildung oder Änderung von Bietergemeinschaften sowie die Hinzuziehung bzw. der Austausch von Subunternehmern während der Bindefrist des Angebots ist unzulässig. Nach Vertragsschluss ist die Bildung oder Änderung von Arbeitsgemeinschaften so die Hinzuziehung oder der Austausch von Subunternehmen nur mit Einverständnis der Auftraggeberin zulässig.
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Unternehmen, die sich mit Blick auf diese Ausschreibung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Insbesondere ist in folgenden Fällen der Verdacht einer Wettbewerbsbeschränkung durch Erläuterung bereits mit dem Angebot auszuräumen:
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— Bietergemeinschaften haben die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.
— Bieter, die sowohl ein eigenes Angebot abgeben als auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft an einem weiteren Angebot beteiligt sind, werden ausgeschlossen, wenn sie nicht nachweisen, dass beide Angebote unabhängig und ohne Kenntnis voneinander ausgearbeitet und abgegeben wurden.
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— Der vorstehende Satz gilt für eine Teilnahme als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften entsprechend.
— Bei beabsichtigter Beteiligung sowohl als Bieter als auch als Subunternehmer eines anderen Bieters ist von dem Bieter mit dem Angebot begründet darzulegen, dass dadurch keine Wettbewerbsbeschränkung eintritt.
— Bei Parallelbeteiligung von Konzernunternehmen gelten die Anforderungen zur Wahrung des Geheimwettbewerbs.
Der ausgeschriebene Vertrag enthält Anforderungen im Sinne von § 25 a Abs. 2 KWG und AT 9 BaFin-Rundschreiben 10/2012 (BA) vom 14.12.2012 (Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk).
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-09-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-06 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Investitionsbank Berlin
Anne Gräfenberg
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EU-Ausschreibung „Marktdatenversorgung mit Credit Spread-Kurven“.
Zusätzliche Informationen
Es werden nur Angebote von Unternehmen berücksichtigt, die die Vergabeunterlagen unmittelbar selbst per Mail bei der Vergabestelle angefordert haben. Die Weitergabe der Vergabeunterlagen an Dritte und deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
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Die per Mail übersandten Vergabeunterlagen sind durch den Bieter umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Bieterfragen sind unverzüglich, spätestens bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist und ausschließlich per E-Mail oder Telefax an folgende Stelle zu richten:
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Investitionsbank Berlin
Vergabestelle
zu Händen von: Frau Gräfenberg
Fax: +49 302125134225
Email: anne.graefenberg@ibb.de
Die Vergabestelle wir die Bieterfragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Bietern zur Verfügung stellen. Derart von der Vergabestelle bereitgestellte Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen (siehe § 10 BerlAVG). Als Nachweis ist von den Unternehmen eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 107 Abs. 3 GWB wird hiermit hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Als Frist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB gilt für die Zwecke dieser Ausschreibung die in der EU-Bekanntmachung benannte Frist zur Angebotsabgabe, soweit nicht die Auftraggeberin den Bietern aus Anlass einer Fristverlängerung etwas anderes mitteilt.
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Name: s. Ziffer VI. 4. 1)
Wiederkehrender Auftrag
2017
Quelle: OJS 2013/S 116-198113 (2013-06-14)
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