Hinweis: Das vorliegende europaweite Interessenbekundungsverfahren ist weder ein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge. Das Verfahren folgt jedoch den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen. Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gem. § 3 VOL/A-EG als „zweistufiges Verfahren“. In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung für eine leistungsfähige Breitbandversorgung bieten und die zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, maximal drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.