Medienkompetenz macht Schule 2013

Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Notebookkoffern inkl. Hardware sowie interaktiven Präsentationseinheiten gemäß den Vorgaben (Interaktives Whiteboard mit Kurzdistanzbeamer oder Whiteboard mit interaktivem Kurzdistanzbeamer) für ausgewählte Schulen sowie die Studienseminare in Rheinland-Pfalz.
Die Vergabe wird unter Federführung des Ministeriums für Bildung Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK) mit dem Pädagogischen Landesinstitut (PL) als Vergabestelle durchgeführt.
Die Einzelheiten in Bezug auf die quantitativen und qualitativen Anforderungen an die nachgefragten Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-06-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Weiße Schreibtafeln
Menge oder Umfang:
Mit diesem Ausschreibungsverfahren werden als verbindliche Mindestabnahmemenge 24 Schulen wie folgt ausgestattet:— Los 1:3 Notebookkoffer, bestückt mit je 6 Notebooks und je einem WLAN-Zugriffspunkt— Los 2:3 interaktive Präsentationseinheiten gemäß Vorgaben (interaktives Whiteboard mit Kurzdistanzbeamer oder Whiteboard mit interaktivem Kurzdistanzbeamer) inkl. Lautsprechern und je einem zugehörigen fest montierten Mini-PC sowie Funktastatur und Funkmaus 1 Beamerersatzlampe.Es wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die über einen Zeitraum von 12 Monaten die Ausstattung der Studienseminare, des PL sowie von bis zu 24 weiteren Schulen zu gleichen Konditionen ermöglicht.Die über die genannte Mindestabnahmemenge hinaus gehende Mengenangabe ist unverbindlich.500 000
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Gesamtwert des Auftrags: 500 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Weiße Schreibtafeln 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Hofstraße 257c
Postleitzahl: 56077
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.pl.rlp.de 🌏
E-Mail: sabine.schweitzer@pl.rlp.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-17 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 118-201046
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ können Sie sich registrieren und die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Sie finden hier auch ggf. weitere Informationen zum Verfahren. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf diesem Weg erhältlich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Notebookkoffern inkl. Hardware sowie interaktiven Präsentationseinheiten gemäß den Vorgaben (Interaktives Whiteboard mit Kurzdistanzbeamer oder Whiteboard mit interaktivem Kurzdistanzbeamer) für ausgewählte Schulen sowie die Studienseminare in Rheinland-Pfalz.
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Die Vergabe wird unter Federführung des Ministeriums für Bildung Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK) mit dem Pädagogischen Landesinstitut (PL) als Vergabestelle durchgeführt.
Die Einzelheiten in Bezug auf die quantitativen und qualitativen Anforderungen an die nachgefragten Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Menge oder Umfang:
Mit diesem Ausschreibungsverfahren werden als verbindliche Mindestabnahmemenge 24 Schulen wie folgt ausgestattet:
— Los 1:
3 Notebookkoffer, bestückt mit je 6 Notebooks und je einem WLAN-Zugriffspunkt
— Los 2:
3 interaktive Präsentationseinheiten gemäß Vorgaben (interaktives Whiteboard mit Kurzdistanzbeamer oder Whiteboard mit interaktivem Kurzdistanzbeamer) inkl. Lautsprechern und je einem zugehörigen fest montierten Mini-PC sowie Funktastatur und Funkmaus
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1 Beamerersatzlampe.
Es wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die über einen Zeitraum von 12 Monaten die Ausstattung der Studienseminare, des PL sowie von bis zu 24 weiteren Schulen zu gleichen Konditionen ermöglicht.
Die über die genannte Mindestabnahmemenge hinaus gehende Mengenangabe ist unverbindlich.
Beschreibung der Optionen:
Optionen Los 1:
OEM Windows 8/7 Professional (mit Downgraderecht auf Windows 7/ Windows XP)
zusätzliches Netzteil
Maus
Los 2:
— 1 Paar Seitenflügel im halben Tafelformat, drehbar, Vor- und Rückseite
weiß, beschreibbar mit Whiteboardstiften,
weiß mit Linien oder Karo, beschreibbar mit Whiteboardstiften,
— Pylonenmontage oder andere ortsgebundene Montage der Tafeln, sofern nicht Bestandteil des Angebotes,
— Einzelner Mini-PC aus P 2.1, inkl. Tastatur/ Maus,
— Eine Tafel wie P2.1, jedoch ohne Mini-PC.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 4-407-01-2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ausgewählte Schulen, die Studienseminare, Schulträger sowie das Pädagogische Landesinstitut in Rheinland-Pfalz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, Kopie genügt),
— Unternehmensdarstellung (Anlage 02),
— Angabe von Nachunternehmen:
Setzt der Bieter für wesentliche Teile der Leistung Nachunternehmer ein, sind diese vollständig (namentliche Nennung) im Angebot mit den zu leistenden Aufgaben (Art und Umfang) anzugeben. Der Bieter hat überdies in einer gesonderten schriftlichen Erklärung zu versichern, dass er im Auftragsfall über die Ressourcen der Nachunternehmer verfügen kann (Verfügbarkeitsnachweis).
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Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Bewerber, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer sind ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat die Anlage 01 (Eigenerklärungen) verbindlich unterzeichnet mit seinem Angebot abzugeben.
Mit seiner Unterschrift versichert der Bieter die Richtigkeit seiner Angaben, weshalb weitere Nachweise zu den Ziffern 1 bis 11 der Anlage 01 zunächst nicht vorgelegt werden müssen.
Die Vergabestelle kann entsprechende Nachweise zur Eignungsprüfung jedoch jederzeit anfordern.
Werden die Nachweise auf Anforderung nicht vorgelegt, kann dies zum Ausschluss des betreffenden Angebotes führen.
Werden vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) abgegeben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen durch Unterzeichnung dieses Vordrucks Teil A Anlage 01_Eigenerklärungen abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat mit seinem Angebot Referenzen nach Maßgabe der Anlage 03 der Vergabeunterlagen vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Patronatserklärung:
Sollte der Auftragnehmer seiner vertraglich vereinbarten Garantiepflicht (z. B. wegen Insolvenz) nicht selbst nachkommen, übernimmt der Hersteller die vereinbarten Garantieansprüche. Eine entsprechende Zusicherung des Herstellers ist nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Alternativ kann mit dem Angebot eine verbindliche Erklärung des Herstellers vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass er im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Patronatserklärung abgeben wird. Die Erklärung muss zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bei der Vergabestelle vorliegen.
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Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 500 000 EUR für Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall, höchstens bis zu 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages) nachzuweisen oder alternativ mit dem Angebot eine verbindliche Erklärung einer Versicherung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird. Der Nachweis der geforderten Haftpflichtversicherung muss zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bei der Vergabestelle vorliegen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber -/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen alle Mitglieder angeben. Ein Mitglied ist von allen übrigen Mitgliedern als Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bevollmächtigen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die geplante Rechtsform der Bewerber -/Bietergemeinschaft ist anzugeben. Das Angebot ist von allen Mitgliedern der Bewerber -/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen.
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Es ist eine Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform zugelassen. Die Auftragserteilung erfolgt nur an ein federführendes und bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft.
Sonstige besondere Bedingungen:
Alle Geräte müssen über das GS-Zeichen des TÜV Rheinland oder eine vergleichbare internationale Prüfbescheinigung verfügen (als vergleichbare internationale Prüfbescheinigung wird die Einhaltung der Norm EN 60950, hilfsweise 2004/108/EG, 2006/95/EG, EN55022, EN 55024 angesehen). Die Nachweispflicht über die Gleichwertigkeit der Prüfnormen liegt beim Anbieter. Die Prüfbescheinigungen liegen dem Angebot bei (Ausschlusskriterium).
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Generell müssen die zu liefernden Geräte den jeweils gültigen DIN-Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen (Ausschlusskriterium).
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-19 📅
Öffnungsort: PL Koblenz.
Ort des Eröffnungstermins: PL Koblenz.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sabine Schweitzer
Internetadresse: www.pl.rlp.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 4-407-01-2013
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ können Sie sich registrieren und die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Sie finden hier auch ggf. weitere Informationen zum Verfahren.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf diesem Weg erhältlich.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9, MWKEL
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131160 📞
Internetadresse: www.mwkel.rlp.de 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 102 ff. GWB) geregelt.
Die Kammern können nur auf einen schriftlichen und begründeten Antrag eines Bewerbers oder Bieters tätig werden. Der Antragsteller muss darlegen, welche Verstöße gegen Vergabebestimmungen dem öffentlichen Auftraggeber zur Last gelegt werden sowie konkretisieren, dass er durch die Verletzung von Vergabevorschriften einen Schaden erlitten hat oder erleiden wird.
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Der Antrag ist nach § 107 GWB grundsätzlich unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Vergabebekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Nicht geklärt ist zurzeit die Frage, ob sonstige Verstöße, die vom Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt wurden, noch der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unterliegen und unverzüglich zu rügen sind. Diese Vorschrift wird nach dem Urteil des EuGH vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08) von den Nachprüfungsinstanzen unterschiedlich bewertet. Die Vergabekammern Rheinland-Pfalz wenden das Unverzüglichkeitsgebot des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB wegen Verstoßes gegen EU-Vergaberecht zurzeit nicht mehr an. Andere Vergabekammern haben sich nicht für die Übertragung der EuGH-Entscheidung auf das deutsche Recht ausgesprochen und halten die Vorschrift nach wie vor für vollständig anwendbar. Klarheit in dieser Frage wird erst über eine Divergenzvorlage beim BGH, ggf. über eine Vorlage beim EuGH oder durch eine Gesetzesänderung zu erreichen sein.
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Soweit der Antrag nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist, übermittelt ihn die Vergabekammer an den Auftraggeber. Die Übermittlung bewirkt ein gesetzliches Zuschlagsverbot, das bis zur Entscheidung der Kammer und dem Ablauf der Rechtsmittelfrist gilt.
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Die Vergabekammer ist ein gerichtsähnlicher, weisungsunabhängiger Spruchkörper, der seine Entscheidung in der Besetzung mit einem vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern grundsätzlich nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung trifft. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer kann sofortige Beschwerde beim OLG Koblenz eingelegt werden.
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Quelle: OJS 2013/S 118-201046 (2013-06-17)