Medientechnische Ausstattung der Neubauten der Hochschule in Hamm und Lippstadt: — Beamer, — Medienübertrager, — Leinwände, — Bildschirme, — Verstärker, — Lautsprecher, — Kreuzschienen, — Programmierung Medientechnik, — Installation der medientechnischen Geräte und Einrichtungen. Aus der Leistungsbeschreibung wird sich ergeben, dass die Hochschule hierbei im Rahmen eines „Digitalen Hörsaals" besonderen Wert auf die Vernetzung von Hörsälen und Seminarräumen legt, um Audio- und Videosignale in externe Hörsäle und das Internet zu ermöglichen. Da Lehre ein kommunikativer Prozess ist, müssen in einem digitalen Hörsaal besondere Vorkehrungen getroffen werden, um eine ausreichende Elaboration während der Lehrveranstaltung zu ermöglichen. Entscheidendes Merkmal eines digitalen Hörsaal ist, dass die Studierenden ortsunabhängig in die Präsenzveranstaltung eingebunden werden können, um z. B. an der digitalen Tafel vor dem Auditorium beliebige Interaktionen durchführen zu können. Außerdem sollen Lehrveranstaltungen digital aufgezeichnet und mithilfe eines zentralen Learning-Management-Systems zur Verfügung gestellt werden. Die Hochschule wird an beiden Standorten jeweils in 2 Bauabschnitten fertiggestellt. Beide Standorte sind parallel auszuführen. Danach ergeben sich folgende Ausführungsfristen: — Montagebeginn: 27. KW 2013, — Fertigstellungstermin 1. Bauabschnitt (Hörsaalzentren und Verwaltung): 35. KW 2013, — Fertigstellungstermin 2. Bauabschnitt (Departmentgebäude): 8. KW 2014.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2013-05-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: MultimediaausrĂĽstung
Menge oder Umfang:
Der Auftrag umfast in etwa:— Ca. 50 HDMI Extender Sets,— Ca. 50 interaktive Beamer,— Ca. 10 Beamer,— Ca. 50 Tischanschlussfelder,— Ca. 20 Audioendstufen 2-Kanal,— Ca. 40 Tastenbedienfelder,— Ca. 8 Kreuzschienen,— Ca. 2 Regieschränke 42 HE,— Ca. 10 Medienpulte,— Ca. 75 Aktiv Lautsprecher,— Ca. 36 Linien Lautsprecher,— Ca. 50 HDMI Umschalter,— Ca. 50 USB Umschalter,— Ca. 2 Mischpulte,— Programmierung,— Installation.
Der Auftrag umfast in etwa:— Ca. 50 HDMI Extender Sets,— Ca. 50 interaktive Beamer,— Ca. 10 Beamer,— Ca. 50 Tischanschlussfelder,— Ca. 20 Audioendstufen 2-Kanal,— Ca. 40 Tastenbedienfelder,— Ca. 8 Kreuzschienen,— Ca. 2 Regieschränke 42 HE,— Ca. 10 Medienpulte,— Ca. 75 Aktiv Lautsprecher,— Ca. 36 Linien Lautsprecher,— Ca. 50 HDMI Umschalter,— Ca. 50 USB Umschalter,— Ca. 2 Mischpulte,— Programmierung,— Installation.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Multimediaausrüstung📦
Medientechnische Ausstattung der Neubauten der Hochschule in Hamm und Lippstadt:
— Beamer,
— Medienübertrager,
— Leinwände,
— Bildschirme,
— Verstärker,
— Lautsprecher,
— Kreuzschienen,
— Programmierung Medientechnik,
— Installation der medientechnischen Geräte und Einrichtungen.
Aus der Leistungsbeschreibung wird sich ergeben, dass die Hochschule hierbei im Rahmen eines „Digitalen Hörsaals" besonderen Wert auf die Vernetzung von Hörsälen und Seminarräumen legt, um Audio- und Videosignale in externe Hörsäle und das Internet zu ermöglichen.
Aus der Leistungsbeschreibung wird sich ergeben, dass die Hochschule hierbei im Rahmen eines „Digitalen Hörsaals" besonderen Wert auf die Vernetzung von Hörsälen und Seminarräumen legt, um Audio- und Videosignale in externe Hörsäle und das Internet zu ermöglichen.
Da Lehre ein kommunikativer Prozess ist, müssen in einem digitalen Hörsaal besondere Vorkehrungen getroffen werden, um eine ausreichende Elaboration während der Lehrveranstaltung zu ermöglichen. Entscheidendes Merkmal eines digitalen Hörsaal ist, dass die Studierenden ortsunabhängig in die Präsenzveranstaltung eingebunden werden können, um z. B. an der digitalen Tafel vor dem Auditorium beliebige Interaktionen durchführen zu können.
Da Lehre ein kommunikativer Prozess ist, müssen in einem digitalen Hörsaal besondere Vorkehrungen getroffen werden, um eine ausreichende Elaboration während der Lehrveranstaltung zu ermöglichen. Entscheidendes Merkmal eines digitalen Hörsaal ist, dass die Studierenden ortsunabhängig in die Präsenzveranstaltung eingebunden werden können, um z. B. an der digitalen Tafel vor dem Auditorium beliebige Interaktionen durchführen zu können.
AuĂźerdem sollen Lehrveranstaltungen digital aufgezeichnet und mithilfe eines zentralen Learning-Management-Systems zur VerfĂĽgung gestellt werden. Die Hochschule wird an beiden Standorten jeweils in 2 Bauabschnitten fertiggestellt. Beide Standorte sind parallel auszufĂĽhren. Danach ergeben sich folgende AusfĂĽhrungsfristen:
AuĂźerdem sollen Lehrveranstaltungen digital aufgezeichnet und mithilfe eines zentralen Learning-Management-Systems zur VerfĂĽgung gestellt werden. Die Hochschule wird an beiden Standorten jeweils in 2 Bauabschnitten fertiggestellt. Beide Standorte sind parallel auszufĂĽhren. Danach ergeben sich folgende AusfĂĽhrungsfristen:
— Montagebeginn: 27. KW 2013,
— Fertigstellungstermin 1. Bauabschnitt (Hörsaalzentren und Verwaltung): 35. KW 2013,
Referenznummer: 2.1.1-L360/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Hamm und Lippstadt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen nachzuweisen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind alle geforderten Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen nachzuweisen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind alle geforderten Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Durch Eigenerklärung nachzuweisen sind:
1. Nachweis, dass keine Gründe für den Ausschluss nach § 6 Absatz 4 und Absatz 6 VOL/A EG vorliegen;
2. Angaben zur Firma und des Firmenenprofils;
3. Angaben zur Auswahl und Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation;
4. Unterschriebene und begründete Verpflichtungserklärung über Bietergemeinschaften;
5. Nachweis zu bestehenden bzw. drohenden Insolvenzen;
6. Kopie des aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszuges (nicht älter als 6 Monate);
7. Unterlagen nach § 7 Nr. 4 VOL/A EG;
8. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Gemeindekasse/Finanzamt (beglaubigte Kopie oder Original).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen nachzuweisen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind alle geforderten Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Durch Eigenerklärung nachzuweisen sind:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen nachzuweisen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind alle geforderten Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Durch Eigenerklärung nachzuweisen sind:
— Gesamtumsatz sowie den Umsatz der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist,
— der letzten 3 Geschäftsjahre gemäß § 7 Absatz 2 VOL/A EG.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen nachzuweisen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind alle geforderten Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Durch Eigenerklärung nachzuweisen sind:
Die Eignung ist durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen nachzuweisen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind alle geforderten Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Durch Eigenerklärung nachzuweisen sind:
— Referenzen mit Angaben zu abgewickelten Aufträgen vergleichbarer Leistung (siehe II. 1.5),
— Eigenerklärung über Anzahl und Qualifikation der zur Umsetzung vorgesehenen Mitarbeiter,
— Eigenerklärung über Qualitätssicherungsmaßnahmen und Kundendienst.
Mindeststandards:
Zur PrĂĽfung der Referenzen sind mindestens folgende Angaben zu machen:
1. Name des Auftraggebers;
2. Leistungszeitraum;
3. Umfang der Lieferung, StĂĽckzahl;
4. Adressdaten des Auftraggebers;
5. Auftragssumme;
6. Nachweis ĂĽber Kundendienst;
7. min. 3 Referenzen nicht älter als 3 Jahre.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien: 3 % VertragserfĂĽllungsbĂĽrgschaft durch eine Bank.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Auftragsübernahme durch Bietergemeinschaften ist dem Auftraggeber ein der Bietergemeinschaft angehörendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung haftet jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auch nach ihrer Auflösung gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen mit befreiender Wirkung an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Auftragsübernahme durch Bietergemeinschaften ist dem Auftraggeber ein der Bietergemeinschaft angehörendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung haftet jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auch nach ihrer Auflösung gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen mit befreiender Wirkung an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft.
Verfahren
BegrĂĽndung des beschleunigten Verfahrens: Vorhergehendes NachprĂĽfverfahren.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien: Referenzen (siehe III. 2.3).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-07 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2.1.1-L360/12
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 236-388706
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerĂĽgten VerstoĂź gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenĂĽber dem Auftraggeber nicht unverzĂĽglich gerĂĽgt hat;
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂĽge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Quelle: OJS 2013/S 092-156655 (2013-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ein Antrag zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrages ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der nach VI. 3.1 genannten Stelle einzulegen, gerechnet vom Tag nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Ein Antrag zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrages ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der nach VI. 3.1 genannten Stelle einzulegen, gerechnet vom Tag nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.