Migration der Zugsicherungsanlage

Rheinbahn AG

Zweck der Ausschreibung ist die Migration der Linienzugbeeinflussungs (LZB)-Zugsicherungsanlagen des Stellwerkes Heinrich-Heine-Allee in Düsseldorf. Die in Betrieb befindlichen Zugsicherungsanlagen bestehen im Wesentlichen aus den Komponenten LZB L90, SpDr L77-2 und COMMAND 900 der Fa. Thales. Zu liefern und zu montieren ist eine Zugsicherungsanlage gemäß § 22 Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) einschließlich der Lieferung und Montage der korrespondierenden Fahrzeuggeräte für vorhandene als auch für neu zu beschaffende Fahrzeuge.
Beschafft werden soll folgendes Zugsicherungssystem:
— ein elektronisches Stellwerk (ESTW) mit Hauptsignalen gemäß BOStrab Anlage 4,
— ein dezentrales, punktförmiges Zugbeeinflussungssystem
– im Automatisierungsgrad NTO mit der Sicherheitsintegritätsstufe ≥SIL3 und der Übertragung der Zugnummern und aller Wagennummern zur Strecke, welches mit dem System der Wehrhahnlinie in Düsseldorf systemkompatibel ist,
– Umbau der vorhandenen 103 Stück Rheinbahn B80-Fahrzeuge,
– Ausrüstung von 40 Stück neuen Rheinbahn HF6-Fahrzeuge,
— eine Schnittstelle des Stellwerkes zu dem vorhandenen Zugbeeinflussungssystem LZB L90 mit dem Automatisierungsgrad STO,
— ein Zuglenksystem,
— ein multifunktionales Bedien- und Anzeigesystem mit dem notwendigen Protokollsystem,
— ein Service- und Diagnosesystem.
Bei Bedarf des Auftraggebers sind Serviceleistungen für das Zugsicherungssystem zu erbringen.
Im Angebot kann ein von der Planung der Vergabestelle und der funktionalen Beschreibung in den Vergabeunterlagen abweichender Ablauf der Migration als Lösungskonzept vom Bieter vorgeschlagen werden. Die Migration der in Betrieb befindlichen LZB-Systeme muss in allen Fällen unter Aufrechterhaltung des Fahrgastbetriebes erfolgen.
Die Zulassung und Abnahme der Zugsicherungsanlagen erfolgt nach der Technischen Regel „Zulassung und Abnahme von Signal- und Sicherungsanlagen gemäß BOStrab“ (TR SIG ZA) des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und nach §§ 60, 62 BOStrab.
Die Zulassung und Abnahme der Fahrzeuge erfolgt nach den „Grundsätzen der Abnahme für Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab“ und der „Checkliste Fahrzeugabnahme“ der Technische Aufsichtsbehörde (TAB) der Bezirksregierung Düsseldorf.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-10.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-10 Auftragsbekanntmachung
2013-12-20 Ergänzende Angaben
2015-02-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge