Migration der Zugsicherungsanlage

Rheinbahn AG

Zweck der Ausschreibung ist die Migration der Linienzugbeeinflussungs (LZB)-Zugsicherungsanlagen des Stellwerkes Heinrich-Heine-Allee in Düsseldorf. Die in Betrieb befindlichen Zugsicherungsanlagen bestehen im Wesentlichen aus den Komponenten LZB L90, SpDr L77-2 und COMMAND 900 der Fa. Thales. Zu liefern und zu montieren ist eine Zugsicherungsanlage gemäß § 22 Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) einschließlich der Lieferung und Montage der korrespondierenden Fahrzeuggeräte für vorhandene als auch für neu zu beschaffende Fahrzeuge.
Beschafft werden soll folgendes Zugsicherungssystem:
— ein elektronisches Stellwerk (ESTW) mit Hauptsignalen gemäß BOStrab Anlage 4,
— ein dezentrales, punktförmiges Zugbeeinflussungssystem
– im Automatisierungsgrad NTO mit der Sicherheitsintegritätsstufe ≥SIL3 und der Übertragung der Zugnummern und aller Wagennummern zur Strecke, welches mit dem System der Wehrhahnlinie in Düsseldorf systemkompatibel ist,
– Umbau der vorhandenen 103 Stück Rheinbahn B80-Fahrzeuge,
– Ausrüstung von 40 Stück neuen Rheinbahn HF6-Fahrzeuge,
— eine Schnittstelle des Stellwerkes zu dem vorhandenen Zugbeeinflussungssystem LZB L90 mit dem Automatisierungsgrad STO,
— ein Zuglenksystem,
— ein multifunktionales Bedien- und Anzeigesystem mit dem notwendigen Protokollsystem,
— ein Service- und Diagnosesystem.
Bei Bedarf des Auftraggebers sind Serviceleistungen für das Zugsicherungssystem zu erbringen.
Im Angebot kann ein von der Planung der Vergabestelle und der funktionalen Beschreibung in den Vergabeunterlagen abweichender Ablauf der Migration als Lösungskonzept vom Bieter vorgeschlagen werden. Die Migration der in Betrieb befindlichen LZB-Systeme muss in allen Fällen unter Aufrechterhaltung des Fahrgastbetriebes erfolgen.
Die Zulassung und Abnahme der Zugsicherungsanlagen erfolgt nach der Technischen Regel „Zulassung und Abnahme von Signal- und Sicherungsanlagen gemäß BOStrab“ (TR SIG ZA) des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und nach §§ 60, 62 BOStrab.
Die Zulassung und Abnahme der Fahrzeuge erfolgt nach den „Grundsätzen der Abnahme für Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab“ und der „Checkliste Fahrzeugabnahme“ der Technische Aufsichtsbehörde (TAB) der Bezirksregierung Düsseldorf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-10 Auftragsbekanntmachung
2013-12-20 Ergänzende Angaben
2015-02-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rheinbahn AG
Postanschrift: Hansaallee 1
Postleitzahl: 40549
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.rheinbahn.de 🌏
E-Mail: guido.sander@rheinbahn.de 📧
Telefon: +49 2115821439 📞
Fax: +49 2115821761 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-10 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 240-418064
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen
(1) Die Rheinbahn AG führt als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB dieses Vergabeverfahren durch. Der ausgeschriebene und zu vergebende Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs (Sektorentätigkeit nach § 1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. (2) Die Rheinbahn AG führt als Vergabestelle ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO), den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue-und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.01.2012 sowie der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 08.04.2013 durch. (3) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB). Eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange hat ergeben, dass durch eine Losaufteilung des Auftrags dem Auftraggeber unverhältnismäßige Kostennachteile und Verzögerungen des Projektes entstehen werden. Zudem ist der Einsatz verschiedener Auftragnehmer aus Gründen drohender Inkompatibilitäten nicht durchführbar. (4) Die Rheinbahn AG weist darauf hin, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i.V.m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben: (i) Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen) mit Einreichung des Teilnahmeantrags; (ii) Anlage 4 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen) mit Einreichung des Angebots; (iii) Anlage 6 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie) mit Einreichung des Angebots. (5) Die Rheinbahn AG weist gem. § 9 Abs. 3 TVgG-NRW darauf hin, dass die Bieter verpflichtet werden, (i) die von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG-NRW der Rheinbahn AG vorzulegen; (ii) bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an die Rheinbahn AG eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG-NRW nach wie vor eingehalten werden; (iii) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt; (iv) bei der Weitergabe von Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zum Vertragsbestandteil zu machen; (v) Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und der Rheinbahn AG vereinbart werden. (6) Soll die Ausführung eines Auftrages vom Bieter einem Nachunternehmer übertragen oder sollen bei der Auftragsausführung Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, so hat der Bieter den Nachweis gemäß § 7 Abs. 1 TVgG-NRW auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ebenfalls für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 TVgG-NRW). Dies gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers. (7) Die Rheinbahn AG weist ferner darauf hin, dass mindestens die Inhalte der Anlage 3 zur RVO TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG-NRW/VOB) für die Vergabe von Bauleistungen) und Anlage 5 zur RVO TVgG-NRW (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden. (8) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist- und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags. (9) Der Antrag ist schriftlich im Original einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen. (10) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt. (11) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten. (12) Die Vergabeunterlagen werden nur formell und materiell geeigneten Bewerbern übermittelt werden, die zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden. (13) Die Verfahrenssprache ist deutsch. (14) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle zwischen dem 23.12.13 und dem 05.01.14 nicht besetzt sein wird und damit in dieser Zeit nicht mit der Beantwortung von Fragen gerechnet werden kann. Diesem Umstand wurde bei der Festsetzung der Teilnahmefrist Rechnung getragen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zweck der Ausschreibung ist die Migration der Linienzugbeeinflussungs (LZB)-Zugsicherungsanlagen des Stellwerkes Heinrich-Heine-Allee in Düsseldorf. Die in Betrieb befindlichen Zugsicherungsanlagen bestehen im Wesentlichen aus den Komponenten LZB L90, SpDr L77-2 und COMMAND 900 der Fa. Thales. Zu liefern und zu montieren ist eine Zugsicherungsanlage gemäß § 22 Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) einschließlich der Lieferung und Montage der korrespondierenden Fahrzeuggeräte für vorhandene als auch für neu zu beschaffende Fahrzeuge.
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Beschafft werden soll folgendes Zugsicherungssystem:
— ein elektronisches Stellwerk (ESTW) mit Hauptsignalen gemäß BOStrab Anlage 4,
— ein dezentrales, punktförmiges Zugbeeinflussungssystem
– im Automatisierungsgrad NTO mit der Sicherheitsintegritätsstufe ≥SIL3 und der Übertragung der Zugnummern und aller Wagennummern zur Strecke, welches mit dem System der Wehrhahnlinie in Düsseldorf systemkompatibel ist,
– Umbau der vorhandenen 103 Stück Rheinbahn B80-Fahrzeuge,
– Ausrüstung von 40 Stück neuen Rheinbahn HF6-Fahrzeuge,
— eine Schnittstelle des Stellwerkes zu dem vorhandenen Zugbeeinflussungssystem LZB L90 mit dem Automatisierungsgrad STO,
— ein Zuglenksystem,
— ein multifunktionales Bedien- und Anzeigesystem mit dem notwendigen Protokollsystem,
— ein Service- und Diagnosesystem.
Bei Bedarf des Auftraggebers sind Serviceleistungen für das Zugsicherungssystem zu erbringen.
Im Angebot kann ein von der Planung der Vergabestelle und der funktionalen Beschreibung in den Vergabeunterlagen abweichender Ablauf der Migration als Lösungskonzept vom Bieter vorgeschlagen werden. Die Migration der in Betrieb befindlichen LZB-Systeme muss in allen Fällen unter Aufrechterhaltung des Fahrgastbetriebes erfolgen.
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Die Zulassung und Abnahme der Zugsicherungsanlagen erfolgt nach der Technischen Regel „Zulassung und Abnahme von Signal- und Sicherungsanlagen gemäß BOStrab“ (TR SIG ZA) des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und nach §§ 60, 62 BOStrab.
Die Zulassung und Abnahme der Fahrzeuge erfolgt nach den „Grundsätzen der Abnahme für Fahrzeuge gemäß § 62 BOStrab“ und der „Checkliste Fahrzeugabnahme“ der Technische Aufsichtsbehörde (TAB) der Bezirksregierung Düsseldorf.
Dauer: 70 Monate
Referenznummer: 2013/188
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 im Einzelnen aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) gemäß den nachfolgend genannten Teilnahmebedingungen beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Die Vordrucke müssen an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig unterschrieben werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen.
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Die nachfolgend unter Abschnitt III.2.3 jeweils mit „(Mindestanforderung)“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung der Unternehmen dar, die zwingend zu erfüllen sind. In jedem Fall werden Unternehmen, die nicht über diese als Mindestanforderungen gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestanforderungen erfüllen, nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, sondern von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 5 SektVO). Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 20 Abs. 1 SektVO) im Übrigen bleibt unberührt.
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Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder aufzuklären (vgl. § 19 Abs. 3 SektVO). Werden die nachgeforderten Unterlagen oder die erbetenen Auskünfte nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt oder erteilt, wird der betroffene Bewerber in jedem Fall zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
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Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen, (iii) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, in der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zu erklären sowie (iv) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (7) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis zwischen ihm und diesen Unternehmen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag gemäß Vordruck zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und/oder III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (7) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit gem. § 20 Abs. 3 SektVO stützt, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen - ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der Unterauftragnehmer die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (7) aufgeführten Unterlagen für diese auf ge-sondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Ferner sind - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zugreifen kann (Verpflichtungserklärung nach § 20 Abs. 3 Satz 2, 3 SektVO). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung im Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.
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Die Vergabestelle behält sich vor, auf gesonderte Anforderung von einzelnen oder allen Bewerbern nach Einreichung der Teilnahmeanträge bei Bedarf die Vorlage von Nachweisen (Belege dritter Stellen), zu verlangen, soweit in den Teilnahmebedingungen lediglich Eigenerklärungen verlangt sind.
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Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter - auf gesondertes Verlangen - Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
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Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1 im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
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(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie - falls zutreffend - Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen.
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(3) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass gemäß § 21 Abs. 1 SektVO keine Ausschlussgründe vom Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs. 2 SektVO zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
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1. §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches,
2. §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
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3. § 299 des Strafgesetzbuches,
4. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
5. § 108e des Strafgesetzbuches,
6. § 264 des Strafgesetzbuches,
7. § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
(4) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens gemäß § 21 Abs. 4 SektVO, dass
1. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
2. es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet,
3. es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat,
4. es keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt und
5. nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
(5) Unterschriebene schriftliche Verpflichtungserklärung des Unternehmens zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) (Vordruck).
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(6) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen.
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(7) Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 TVgG-NRW müssen die Bewerber nachweisen, dass sie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien i.S.d. § 5 Nr. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vollständig entrichten.
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Der Nachweis hat entweder durch (i) einen Verweis im Teilnahmeantrag auf eine entsprechend bestehende, gültige Bescheinigung des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V., falls diese existiert, zu erfolgen oder durch (ii) Vorlage von Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. Die unter (ii) genannten Unterlagen müssen von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger – im Inland der Einzugsstelle – oder der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse ausgestellt sein, soweit der Betrieb des Bieters von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Als Nachweis der unter (ii) genannten Unterlagen lässt die Vergabestelle insoweit den Nachweis eines ausgewählten Sozialversicherungsträgers bzw. Sozialkasse (z.B. der Sozialversicherungsträger/ die Sozialkasse mit den meisten versicherten Mitarbeitern) genügen; die Bewerber müssen insoweit nicht von allen Sozialversicherungsträgern/-kassen ihrer Beschäftigten jeweils Unterlagen einreichen. Die Vorlage der unter (ii) genannten Unterlagen genügt in Form einer (nicht beglaubigten) Kopie, auch wenn die Unterlage ausweislich des Nachweises nur im Original Gültigkeit hat bzw. haben soll.
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Der Nachweis nach § 7 Abs. 1 Satz 2 TVgG-NRW kann dadurch auch durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates erbracht werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Vergabestelle behält sich in allen oben aufgeführten Fällen die Vorlage von Original-Nachweisen auf gesondertes Verlagen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und - sofern vorhanden - den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck).
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe für Personen- und Sachschäden von mindestens zusammen 1 Million EUR je Schadensereignis oder zusammen 5 Millionen EUR je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in unbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung von mindestens 3 mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, insbesondere einem Zugsicherungssystem gemäß Abschnitt II.1.5, vergleichbaren Referenzprojekten in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mindestbedingung, M). Dabei müssen folgende Kriterien innerhalb eines jeden Referenzprojektes jeweils kumulativ und vollständig realisiert worden sein (M):
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(a) Ausrüstung einer Stadtbahn- bzw. U-Bahnstrecke des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) (M);
(b) mit einer Zugsicherungsanlage im Automatisierungsgrad NTO (M);
(c) sowie der Ausrüstung von sowohl vorhandenen als auch neu zu beschaffenden Fahrzeugen (M);
(d) mit den korrespondierenden Fahrzeuggeräten (M).
Es ist nicht ausreichend, wenn die o.g. Kriterien (a) bis (d) in mehreren unterschiedlichen Referenzprojekten realisiert wurden.
Die Referenzprojekte müssen von dem/den jeweiligen Auftraggeber/n abgenommen sein (M). Entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/-bescheinigungen/-protokolle o.ä.) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Die Referenzprojekte und Kriterien sind unter Nutzung des von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucks darzustellen. Die Darstellung hat neben den oben aufgeführten Kriterien auch insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer/E-Mail-Adresse, Angabe des Auftragnehmers, Bezeichnung des Referenzprojektes, Leistungszeitraum, Auftragswert, Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter im Projekt, Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt.
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In jedem Fall muss aus der Referenzprojektbeschreibung die Vergleichbarkeit des angegebenen Referenzprojekts mit den Kriterien (a) bis (d) hervorgehen. Weiterhin muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber hierbei selbst durchgeführt hat. Die bloße Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen demnach eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
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Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung K 204 Einkauf
Herrn Guido Sander
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
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"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 240-418064 (2013-12-10)
Ergänzende Angaben (2013-12-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 249-437561
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 240-418064
ABl. S-Ausgabe: 249
Quelle: OJS 2013/S 249-437561 (2013-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-02-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 039-067477
ABl. S-Ausgabe: 39

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Sander
Quelle: OJS 2015/S 039-067477 (2015-02-20)