Der Teilnahmeantrag ist unter der im Anhang A (Sonstige Adressen und Kontaktstellen), II) benannten Stelle schriftlich (Brief, Telefax oder per E-Mail) vom Bewerber anzufordern. Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Zif. IV.3.4) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der hierfür unter I. 1) genannten Adresse und Kontaktstelle einzureichen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags die im Anhang A (Sonstige Adressen und Kontaktstellen), I) benannte Stelle schriftlich per E-Mail oder per Fax darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab Ihre Fragen per E-Mail oder per Fax zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 107 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig.