Molekulargenetisch-analytische Leistungen – Erstellung von DNA-Profilen (-Analysen) an Spurenmaterial und ggf. Vergleichsproben

Landeskriminalamt Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (Auftraggeber), schreibt im Rahmen des Ausbaus der DNA-Analyse-Datei (DAD) molekulargenetisch-analytische Leistungen aus. Hierbei sind von Spurenmaterial, nach neuestem wissenschaftlichen Kenntnisstand, unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) aus den 16 DAD-Systemen SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045, D16S539, D2S1338, D19S433 und Amelogenin zu erstellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Menge oder Umfang:
Ausgehend vom Fallaufkommen der vergangenen Jahre wird seitens des LKA mit einem jährlichen Auftragsvolumen von ca. 2 200 Fällen gerechnet, wobei pro Fall mit durchschnittlich 5 Spuren zu rechnen ist.Aufgrund der nicht vorhersehbaren Kriminalitätsentwicklung könnte das Probenaufkommen und damit der Umfang der zu vergebenden Analysenaufträge größeren, nicht beeinflussbaren Schwankungen unterliegen. Daher kann kein bestimmtes Analyseaufkommen garantiert werden. Das heißt, auf der einen Seite kann kein Mindestaufkommen garantiert werden. Auf der anderen Seite kann das Analyseaufkommen aber auch erheblich höher sein, wenn es die allgemeine Kriminalitätslage erfordert. Hinzu kommt, dass im Zuge der Polizeistrukturreform in Baden-Württemberg aufbau- und ablauforganisatorische Optimierungen im Bereich der sichernden Kriminaltechnik umgesetzt werden, die zu einer Qualitätsoffensive im Bereich der Spurensicherungsleistung führen sollen, wodurch eine quantitative Steigerung bei den zu untersuchenden Fällen zu prognostizieren ist.3 250 000
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Gesamtwert des Auftrags: 3 250 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Postanschrift: Taubenheimstr. 85
Postleitzahl: 70372
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.lka-bw.de 🌏
E-Mail: stuttgart.lka.vergabestelle@polizei.bwl.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 150-261181
ABl. S-Ausgabe: 150

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (Auftraggeber), schreibt im Rahmen des Ausbaus der DNA-Analyse-Datei (DAD) molekulargenetisch-analytische Leistungen aus. Hierbei sind von Spurenmaterial, nach neuestem wissenschaftlichen Kenntnisstand, unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) aus den 16 DAD-Systemen SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045, D16S539, D2S1338, D19S433 und Amelogenin zu erstellen.
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Menge oder Umfang:
Ausgehend vom Fallaufkommen der vergangenen Jahre wird seitens des LKA mit einem jährlichen Auftragsvolumen von ca. 2 200 Fällen gerechnet, wobei pro Fall mit durchschnittlich 5 Spuren zu rechnen ist.
Aufgrund der nicht vorhersehbaren Kriminalitätsentwicklung könnte das Probenaufkommen und damit der Umfang der zu vergebenden Analysenaufträge größeren, nicht beeinflussbaren Schwankungen unterliegen. Daher kann kein bestimmtes Analyseaufkommen garantiert werden. Das heißt, auf der einen Seite kann kein Mindestaufkommen garantiert werden. Auf der anderen Seite kann das Analyseaufkommen aber auch erheblich höher sein, wenn es die allgemeine Kriminalitätslage erfordert. Hinzu kommt, dass im Zuge der Polizeistrukturreform in Baden-Württemberg aufbau- und ablauforganisatorische Optimierungen im Bereich der sichernden Kriminaltechnik umgesetzt werden, die zu einer Qualitätsoffensive im Bereich der Spurensicherungsleistung führen sollen, wodurch eine quantitative Steigerung bei den zu untersuchenden Fällen zu prognostizieren ist.
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Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht unter Einhaltung einer Frist von jeweils 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes kündigt.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 6 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: BWLKA-120-TOS-2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen/der Auftragnehmer weder in Liquidation befindet, noch dass über das Vermögen des Unternehmens/des Auftragnehmers das Insolvenz- bzw. vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist.
Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden.
Ggf. Eigenerklärung, dass bei Ausführung des Auftrages im Rahmen einer Nebentätigkeit die Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit in entsprechender Form vorliegt bzw. einschlägige Rechtsgrundlagen dazu ermächtigen.
Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung (mit einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personen- und 1 Mio. EUR für Sachschäden sowie 500 000 EUR für daraus resultierenden Vermögensschäden) oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und dieser Versicherungsschutz mindestens bis zum Ende sämtlicher Vertragsbeziehungen aus dem Vertrag aufrechterhalten wird.
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Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
Eigenerklärung, dass der Bieter keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen (analoge Anwendung der deutschen Gesetzgebung für außerdeutsche Bewerber).
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Eigenerklärung, dass ein deutschsprachiger Ansprechpartner in Wort und Schrift während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung steht.
Eigenerklärung, dass die Gutachten in deutscher Sprache verfasst werden.
Eigenerklärung, dass bei Vergleichsspuren, die nach § 81 e StPO erhoben wurden, nach § 81 f StPO die Richtigkeit der eingetragenen DNA-Identifizierungsmuster mit Datum, Name und Unterschrift des/der öffentlich bestellten oder nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichteten Sachverständigen bestätigt wird.
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Vorlage der unterschriebenen Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt.
Eigenerklärungen, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
— § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Straf-gesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen),
— § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Eigenerklärung, dass der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ggf. Eigenerklärung, dass bei Durchführung des zukünftigen Auftrages im Rahmen einer Nebentätigkeit die erforderlichen Mittel zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen und entsprechende Verpflichtungserklärungen vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung, dass die verantwortlich zeichnenden Wissenschaftler über eine abgeschlossene Hochschulausbildung im Fachbereich Naturwissenschaften oder Medizin verfügen.
Eigenerklärung, dass das mit den Analysen betraute Laborpersonal über eine adäquate Assistentenausbildung in den oben genannten Fachgebieten oder einer nahe verwandte Fachrichtung verfügt.
Alle verfügbaren Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP – Ringversuchen lückenlos seit 2009, bei denen die DAD-Systeme SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338, D19S433 und Amelogenin und ab 2011 zusätzlich die DAD-Systeme D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045 für forensische Spuren geprüft wurden.
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Aktueller Nachweis, dass eine Akkreditierung des Untersuchungslabors nach ISO/IEC 17025 vorliegt.
Eigenerklärung, dass organisatorische und technische Sicherungsmaßnahmen zum Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit, sowie die betriebsinterne Qualitätskontrolle (z. B. Einweisung und fortlaufende Weiterbildung des Laborpersonals), die Fehlervermeidung und die Vermeidung von Spurenvertauschungen durchgeführt werden. Das Schriftstück „Spezielle Regel zur Umsetzung der DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische Laboratorien“ wird im Rahmen der mitgeltenden Unterlagen dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
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Vorlage von zehn Gerichtsgutachten, die die Erfüllung der notwendigen Qualitätsanforderungen für die Bearbeitung mikroskopisch kleiner Spuren (beispielhaft gezeigt an hautepithelverdächtigen Antragungen) dokumentieren.
Dabei soll auch eine Schilderung der Isolierung der mikroskopisch kleinen Spuren im Rahmen der zehn vorgelegten Gutachten erfolgen.
Hier können die Laborprotokolle und Untersuchungsaufträge der betreffenden Gutachten ergänzend vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-09-20 📅
Öffnungsort: Stuttgart.
Ort des Eröffnungstermins: Stuttgart.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BWLKA-120-TOS-2013

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2, 3 GWB).
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Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: (siehe Ziffer I.1)
Wiederkehrender Auftrag
2017.
Quelle: OJS 2013/S 150-261181 (2013-08-01)