Nachhaltigkeitsszenario 2030

Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Baden-Württemberg hat das Ziel, Pionierregion für nachhaltige Mobilität zu werden. Dazu ist eine Vielzahl von Rahmenbedingungen zu gestalten, unter anderem bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur. Einen wichtigen Orientierungspunkt stellen dabei Prognosen und Szenarien der Verkehrsentwicklung dar.
Die Landesregierung hat sich eine Reihe umwelt- und verkehrspolitischer Ziele gesetzt. So ist der Anteil des öffentlichen Verkehrs zu verdoppeln und der Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen bis 2020 auf 20% zu erhöhen. Zu den umweltpolitischen Zielen gehört die Reduzierung der CO2-Emissionen des Verkehrs gegenüber 1990 um 20-25% bis zum Jahr 2020 und eine weitere Halbierung der verbleibenden CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050. Geltendes EU-Recht gibt der Landesregierung zudem Ziele zur Luftreinhaltung und Lärmschutz vor, die derzeit noch nicht eingehalten werden.
Ziel des Projektes ist ein Nachhaltigkeitsszenario für die Verkehrsentwicklung Baden-Württembergs zu erstellen und die Verkehre für das Jahr 2030 zu ermitteln. Es muss mit der Verflechtungsprognose 2030 des Bundes vergleichbar sein, so dass eine Grundlage zur Erörterung weiterer zur Erreichung des Nachhaltigkeitsszenarios notwendiger Instrumente geschaffen wird. Bezugsraum soll hierfür Deutschland sein. Darüber hinaus sollen die Verkehre hinsichtlich Aufkommen, Leistung, Verteilung und Umlegung für den Planungsraum Baden-Württemberg mindestens für die Verkehrsträger Straße , Schiene und Wasserstraße für das Jahr 2030 im Rahmen des Nachhaltigkeitsszenarios ermittelt werden. Eine Unterteilung mindestens in Personen- und Güterverkehr, nach Verkehrsarten (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV, Eisenbahnverkehr und MIV), Fahrtzwecken und Raumstrukturen (ländlicher Raum usw.) sowie Binnen-/Quell -/Ziel- und Durchgangsverkehr ist wahrscheinlich.
Das Projekt muss in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg durchgeführt werden. Es soll im Monat der Auftragserteilung beginnen und eine Laufzeit von 15 Monaten haben.
Das Projekt soll folgende Teilschritte umfassen, die im genannten Zeitraum auf Seite des Auftragnehmers zu bringen und abzuschließen sind:
1. Prüfung und Weiterentwicklung der Strukturdaten und Annahmen, die in die Verflechtungsprognose 2030 der Bundesregierung eingeflossen sind. Diskussion und Festlegung der Annahmen für das Nachhaltigkeitsszenario mit dem MVI.
2. Modellierung eines Nachhaltigkeitsszenarios und Vorlage der übergreifenden Ergebnisse (Bund und Land).
3. Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse des Nachhaltigkeitsszenarios sowie Feinarbeiten bei der Umlegung und Auswertung des Szenarios auf die Verkehrswege in Baden-Württemberg.
4. Abschluss des Vorhabens mit Abschlussbericht, öffentlichkeitsnaher, verständlicher Kurzfassung und Datenübergabe.
In allen Projektphasen haben Anbieter mit einem vom MVI benannten Gutachter für die wissenschaftliche Begleitung zusammen zu arbeiten (wird in einem getrennten Vergabeverfahren ermittelt).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-20 Auftragsbekanntmachung
2014-12-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: krauss@nvbw.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2014-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 249-436199
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 18.03.2014, 12.00 Uhr in vierfach identischer Ausführung in Papierform bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Herr Krauß Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart vorliegen. Die Teilnahmeanträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Verflechtungsprognose“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen. Fragen zum TeilnahmeantragAngebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Montag, den 06.03.2013, 12:00 Uhr bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herrn Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, Fax /E-Mail (krauss@nvbw.de ; Fax: 0711-23991-23) eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Landes Baden-Württemberg Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich das Land Baden-Württemberg, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Aufwendungen für die Erstellung des Angebotes und die Präsentation des Konzeptes werden nicht abgegolten. Der Teilnahmeantrag ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Der Teilnahmeantrag muss umfassen: - Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift, - Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners, - Bestätigung der Bindefrist, - Erklärung des Bieters, dass sein Teilnahmeantrag in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden. Außerdem ist zu erklären: Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an das MVI überträgt. Der Bewerber verpflichtet sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen. Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen gefor¬derten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. Die Bindefrist des Teilnahmeantrages läuft bis 30.06.2013 Der Teilnahmeantrag von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabe¬verfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, dass die unter § 4 Abs. 9 VOF genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Die NVBW kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern. Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. 5.4 Bietergemeinschaften Anbieter werden ausdrücklich ermuntert, Bietergemeinschaften bilden. Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig. 5.5 Subunternehmer Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, jedoch nur in einem untergeordnetem Umfang. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. 5.6 Nachweise Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Baden-Württemberg hat das Ziel, Pionierregion für nachhaltige Mobilität zu werden. Dazu ist eine Vielzahl von Rahmenbedingungen zu gestalten, unter anderem bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur. Einen wichtigen Orientierungspunkt stellen dabei Prognosen und Szenarien der Verkehrsentwicklung dar.
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Die Landesregierung hat sich eine Reihe umwelt- und verkehrspolitischer Ziele gesetzt. So ist der Anteil des öffentlichen Verkehrs zu verdoppeln und der Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen bis 2020 auf 20% zu erhöhen. Zu den umweltpolitischen Zielen gehört die Reduzierung der CO2-Emissionen des Verkehrs gegenüber 1990 um 20-25% bis zum Jahr 2020 und eine weitere Halbierung der verbleibenden CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050. Geltendes EU-Recht gibt der Landesregierung zudem Ziele zur Luftreinhaltung und Lärmschutz vor, die derzeit noch nicht eingehalten werden.
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Ziel des Projektes ist ein Nachhaltigkeitsszenario für die Verkehrsentwicklung Baden-Württembergs zu erstellen und die Verkehre für das Jahr 2030 zu ermitteln. Es muss mit der Verflechtungsprognose 2030 des Bundes vergleichbar sein, so dass eine Grundlage zur Erörterung weiterer zur Erreichung des Nachhaltigkeitsszenarios notwendiger Instrumente geschaffen wird. Bezugsraum soll hierfür Deutschland sein. Darüber hinaus sollen die Verkehre hinsichtlich Aufkommen, Leistung, Verteilung und Umlegung für den Planungsraum Baden-Württemberg mindestens für die Verkehrsträger Straße , Schiene und Wasserstraße für das Jahr 2030 im Rahmen des Nachhaltigkeitsszenarios ermittelt werden. Eine Unterteilung mindestens in Personen- und Güterverkehr, nach Verkehrsarten (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV, Eisenbahnverkehr und MIV), Fahrtzwecken und Raumstrukturen (ländlicher Raum usw.) sowie Binnen-/Quell -/Ziel- und Durchgangsverkehr ist wahrscheinlich.
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Das Projekt muss in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg durchgeführt werden. Es soll im Monat der Auftragserteilung beginnen und eine Laufzeit von 15 Monaten haben.
Das Projekt soll folgende Teilschritte umfassen, die im genannten Zeitraum auf Seite des Auftragnehmers zu bringen und abzuschließen sind:
1. Prüfung und Weiterentwicklung der Strukturdaten und Annahmen, die in die Verflechtungsprognose 2030 der Bundesregierung eingeflossen sind. Diskussion und Festlegung der Annahmen für das Nachhaltigkeitsszenario mit dem MVI.
2. Modellierung eines Nachhaltigkeitsszenarios und Vorlage der übergreifenden Ergebnisse (Bund und Land).
3. Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse des Nachhaltigkeitsszenarios sowie Feinarbeiten bei der Umlegung und Auswertung des Szenarios auf die Verkehrswege in Baden-Württemberg.
4. Abschluss des Vorhabens mit Abschlussbericht, öffentlichkeitsnaher, verständlicher Kurzfassung und Datenübergabe.
In allen Projektphasen haben Anbieter mit einem vom MVI benannten Gutachter für die wissenschaftliche Begleitung zusammen zu arbeiten (wird in einem getrennten Vergabeverfahren ermittelt).
Dauer: 15 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bieter ausgeschlossen werden,
a. über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b. die sich in Liquidation be¬finden,
c. nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d. die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt ha¬ben,
e. die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Der Bieter muss erklären, dass die unter a bis e genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Die NVBW kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, z.B. durch einen Geschäftsbericht, darzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung soll zu den vereinbarten Preisen nach Rechnungsstellung erfolgen. Die Rechnungsstellung kann nur auf Tätigkeitsnachweis erfolgen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Angaben zur Bearbeitung vergleichbarer Aufträge vorzulegen. Die Interessenten müssen darüber hinaus ihre Fachkunde und ihre Erfahrung in Verkehrsstatistik, Verkehrsplanung, Verkehrsprognosen, Szenarien nachweisen, die sich auf Planungsräume beziehen, die mit Deutschland und mit dem Land Baden-Württemberg vergleichbar sind.Die Interessierten müssen glaubhaft und plausibel darlegen, wann sie Angaben und Daten der Verflechtungsprognose 2030 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verfügbar haben und dass sie ab Auftragsbeginn sofort handlungsfähig sind, d.h. insbesondere dass ihr Verkehrsmodell in der Lage ist, die Bundesdaten ohne Verzug übernehmen zu können. Die Daten werden vom Auftraggeber nicht gestellt.Es ist zu beschreiben, wie sie die Zielsetzung dieses Projektes grundsätzlich in fachlich/methodischer, zeitlicher und organisatorischer Hinsicht erreicht werden kann.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI)
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Postleitzahl: 70178
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Montag, 18.03.2014, 12.00 Uhr
in vierfach identischer Ausführung in Papierform bei der
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Herr Krauß
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
vorliegen.
Die Teilnahmeanträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Verflechtungsprognose“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum TeilnahmeantragAngebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Montag, den 06.03.2013, 12:00 Uhr
bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH,
Herrn Krauß,
Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, Fax /E-Mail
(krauss@nvbw.de ; Fax: 0711-23991-23)
eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Landes Baden-Württemberg Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich das Land Baden-Württemberg, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
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Aufwendungen für die Erstellung des Angebotes und die Präsentation des Konzeptes werden nicht abgegolten.
Der Teilnahmeantrag ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Der Teilnahmeantrag muss umfassen:
- Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift,
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners,
- Bestätigung der Bindefrist,
- Erklärung des Bieters, dass sein Teilnahmeantrag in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
Außerdem ist zu erklären:
Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an das MVI überträgt.
Der Bewerber verpflichtet sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen.
Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen gefor¬derten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten.
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Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Der Teilnahmeantrag einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
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Die Bindefrist des Teilnahmeantrages läuft bis 30.06.2013
Der Teilnahmeantrag von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabe¬verfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, dass die unter § 4 Abs. 9 VOF genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen.
Die NVBW kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Anbieter werden ausdrücklich ermuntert, Bietergemeinschaften bilden. Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
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5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, jedoch nur in einem untergeordnetem Umfang. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
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Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
5.6 Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2013/S 249-436199 (2013-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 236-415807
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 249-436199
ABl. S-Ausgabe: 236

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-26 📅
Name: Bietergemeinschaft Intraplan Consult, IVV GmbH, BVU, Planco Consulting
Postanschrift: Orleansplatz 5a
Postort: München
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2014/S 236-415807 (2014-12-03)