Auftragsbekanntmachung (2013-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
Menge oder Umfang:
“— Lieferung und Verlegung von Bodenbelägen (ca. 360 m²) aus Naturstein (Basanit) auf Böden und Treppen inkl. aller notwendiger Untergrundvorbereitungen,...”
Menge oder Umfang
— Lieferung und Verlegung von Bodenbelägen (ca. 360 m²) aus Naturstein (Basanit) auf Böden und Treppen inkl. aller notwendiger Untergrundvorbereitungen, Sockelleisten, etc.— Lieferung und Verlegung von Sauberlaufzonen (insgesamt ca. 12 m²).
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH vertreten durch Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, Infrastruktur Einkauf KM-I
Postanschrift: Hoher Weg 1
Postleitzahl: 86152
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.sw-augsburg.de🌏
E-Mail: einkauf.infrastruktur@sw-augsburg.de📧
Telefon: +49 82165005294📞
Fax: +49 821650014290 📠
“Die Maßnahme wird von den Stadtwerken Augsburg Verkehrs-GmbH, vertreten durch Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, Infrastruktur-Einkauf umgesetzt. Die Vergabe...”
Die Maßnahme wird von den Stadtwerken Augsburg Verkehrs-GmbH, vertreten durch Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, Infrastruktur-Einkauf umgesetzt. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der ausreichenden Förderung durch öffentliche Mittel. Die Vergabe steht auch unter dem Vorbehalt, dass die für die Vertragsdurchführung erforderlichen baurechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Ansprüche wegen vorzeitiger Beendigung des Vergabeverfahrens können nicht geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2013/S 059-098022 (2013-03-20)