Übernahme und hydrochemische Analyse von zur Verfügung gestellten Wasserproben.
Prüfung, Bewertung und Freigabe der Analysebefunde und der hydrochemischen Grundwasserdaten. Gutachterliche Bewertung von Grenzwertüberschreitungen, baustellenbezogenen Belastungen, Grundwasserabsenkungen oder Hochwasserereignissen.
Teilnahme an Besprechungen nach Erfordernis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-06-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Bahn AG
Nationale Registrierungsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG — Beschaffung Infrastruktur FS.EI 3
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com📧
Fax: +49 69-265-21939 📠
Region: Stuttgart🏙️
URL: www.deutschebahn.com🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.4, Tunnel Albabstieg_Umwelt_NT 01
2013/S 229-398540
Produkte/Dienstleistungen: Ingenieur- und Hochbauarbeiten📦
Titel: NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.4, Tunnel Albabstieg
Beschreibung
Ort der Leistung: Stuttgart🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung: NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.4, Tunnel Albabstieg
Dauer
Datum des Beginns: 2014-03-27 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2019 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2014/S 072-124853
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 13TEI07333
Titel: NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.4, Tunnel Albabstieg_Umwelt_NT01
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-14 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Eurofins Umwelt West GmbH
Postanschrift: Vorgebirgsstraße 20
Postort: Wesseling
Postleitzahl: 50389
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 544 170 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏
Quelle: OJS 2019/S 110-270416 (2019-06-05)