Im Rahmen des FAIR Projektes wird ein Hochfrequenzsystem zur Manipulation von Ionenstrahlen in einem Speicherring benötigt. Dieses Hochfrequenzsystem – bestehend aus fünf identischen HF Stationen – benötigt fünf Netzteil-Einheiten, um die Tetroden basierten Endstufen zu versorgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung
Postanschrift: Planckstraße 1
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: proekf33@gsi.de📧
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.gsi.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Großforschungseinrichtung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzteil-Einheiten – EMI/EMC Studie
33F/50066935
Produkte/Dienstleistungen: Regelbare Stromversorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Vertrag zwischen OCEM Energy Technology srl („OCEM“) und der GSI, Herstellung und Lieferung von 5 Netzteil-Einheiten wurde 2014 unterzeichnet. Bei der...”
Kurze Beschreibung
Der Vertrag zwischen OCEM Energy Technology srl („OCEM“) und der GSI, Herstellung und Lieferung von 5 Netzteil-Einheiten wurde 2014 unterzeichnet. Bei der Inbetriebnahme der ersten beiden Netzteile hat sich gezeigt, dass das System gelegentlich Ausfälle gezeigt hat. Die Ursachen für dies Ausfälle wurden gefunden. Ein Großteil dieser Ursachen lag in den EMI/EMC Eigenschaften des Systems. Um die Betriebssicherheit zu erhöhen, ist es deshalb notwendig, die Gewährleistungsverpflichtungen des Herstellers (OCEM) zu erhöhen sowie zum anderen die EMI/EMC Eigenschaften der Netzteile nochmal grundlegend zu untersuchen. Dies ist Ziel der EMI/EMC Studie. Die Vereinbarung einer langfristigen Zusammenarbeit mit OCEM ist notwendig, um weiterhin (auch nach Ablauf der Gewährleistung) auf den Support von OCEM (auch im Hinblick auf den Aufbau der Einheit im CR) zurückgreifen zu können.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 129 006 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Regelbare Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Vertrag zwischen OCEM Energy Technology srl („OCEM“) und der GSI, Herstellung und Lieferung von 5 Netzteil-Einheiten wurde 2014 unterzeichnet. Bei der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Vertrag zwischen OCEM Energy Technology srl („OCEM“) und der GSI, Herstellung und Lieferung von 5 Netzteil-Einheiten wurde 2014 unterzeichnet. Bei der Inbetriebnahme der ersten beiden Netzteile hat sich gezeigt, dass das System gelegentlich Ausfälle gezeigt hat. Die Ursachen für dies Ausfälle wurden gefunden. Ein Großteil dieser Ursachen lag in den EMI/EMC Eigenschaften des Systems. Um die Betriebssicherheit zu erhöhen, ist es deshalb notwendig, die Gewährleistungsverpflichtungen des Herstellers (OCEM) zu erhöhen sowie zum anderen die EMI/EMC Eigenschaften der Netzteile nochmal grundlegend zu untersuchen. Dies ist Ziel der EMI/EMC Studie. Die Vereinbarung einer langfristigen Zusammenarbeit mit OCEM ist notwendig, um weiterhin (auch nach Ablauf der Gewährleistung) auf den Support von OCEM (auch im Hinblick auf den Aufbau der Einheit im CR) zurückgreifen zu können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Detailierung und Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2014/S 217-383733
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: EMI/EMC Studie
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: OCEM – Energy Technology Srl
Postort: Bologna
Land: Italien 🇮🇹
Region: Bologna 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 129 006 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YY4D0QQ
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 057-135638 (2020-03-18)