Netzwerkerweiterung Theresie

Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern

Lieferung von Cisco Netzwerkkomponenten zur Integration des neuen Verwaltungsstandortes in ein vorhandenes Cisco Netzwerk.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-11-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzkomponenten
Menge oder Umfang: 2 Cisco 6509 Enhanced inklusive Bestückung, 30 Cisco Access-Switche.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzkomponenten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern
Postanschrift: Postfach 201953
Postleitzahl: 80019
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.lotto-bayern.de 🌏
E-Mail: ausschreibung-netzwerkerweiterung@lotto-bayern.de 📧
Telefon: +49 89286550 📞
Fax: +49 8928655792 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-11 📅
Einreichungsfrist: 2013-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 220-382843
ABl. S-Ausgabe: 220

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Cisco Netzwerkkomponenten zur Integration des neuen Verwaltungsstandortes in ein vorhandenes Cisco Netzwerk.
Beschreibung der Optionen: 8 weitere Cisco Access-Switche sowie eine 10G Linecard.
Referenznummer: Netzwerkerweiterung Theresie
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: JA13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München, Karolinenplatz 4.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Regelungen des § 377 HGB werden insofern abgeändert, dass die gelieferten Komponenten innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Ablieferung durch den Auftragnehmer vom Auftraggeber auf Mängel untersucht bzw. auf ihre Betriebsfähigkeit getestet werden. Die Feststellung der Funktionsfähigkeit wird dem Auftragnehmer sodann schriftlich mitgeteilt. Andernfalls hat innerhalb obiger Frist eine Mängelanzeige zu erfolgen. Abweichend von Punkt 2 Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf) wird vereinbart, dass der im Vertrag vereinbarte Gesamtpreis erst fällig wird, nachdem vom Auftraggeber die oben erwähnte Feststellung der Funktionsfähigkeit innerhalb der Frist von 10 Tagen mitgeteilt wurde und dem Auftraggeber eine prüffähige Rechnung zugegangen ist.
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Sonstige besondere Bedingungen: Die Lieferung aller Komponenten hat bis zum 3.3.2013 zu erfolgen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Reinhold Götz/Helmut Haneberg
Name: Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern
Kontaktperson: Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern
Reinhold Götz
Telefon: +49 8928660 📞
Fax: +49 8928655788 📠
URL der Dokumente: http://www.lotto-bayern.de 🌏
Kontaktperson: Revision
URL der Teilnahme: http://www.lotto-bayern.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Netzwerkerweiterung Theresie

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Sachgebiet Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2013/S 220-382843 (2013-11-11)