Neubau der Bundesautobahn A 100 im Bundesland Berlin, 16. Bauabschnitt – Ökologische Baubegleitung
Auftragsgegenstand ist die Erbringung einer Ökologischen Baubegleitung für den Neubau der Bundesautobahn A 100, 16. Bauabschnitt. Die Ökologische Baubegleitung hat die Aufgabe, die Durchführung der planfestgestellten Bauleistungen einschließlich der Baufeldfreimachung zu kontrollieren. Die Kontrolle umfasst die Überprüfung der Einhaltung der in den Maßnahmenblättern des Landschaftspflegerischen Begleitplans beschriebenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. Die Ökologische Baubegleitung muss fachkundig sein und agiert unabhängig und baulosübergreifend. Bei auftretenden Mängeln bzw. Verstößen obliegt der Ökologischen Baubegleitung gemeinsam mit der örtlichen Bauüberwachung bzw. Bauoberleitung das Konfliktmanagement bis zur Realisierung einer genehmigungsfähigen und wirtschaftlichen Lösung. Weiterhin ist es Aufgabe der Ökologischen Baubegleitung, die vorrangig während der Baufeldfreimachung durch Dritte (spezialisierte ökologische Gutachter) durchzuführenden artenschutzbezogenen Maßnahmen zu koordinieren. Während der gesamten Bauzeit obliegt der Ökologischen Baubegleitung die Kommunikation mit den zuständigen Fachbehörden. Die Ökologische Baubegleitung wird einen umfassenden Nachweis über den Vollzug der ökologischen Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses führen. Die entsprechenden Unterlagen das Planfeststellungsbeschlusses sind unter
http://www.vergabeplattform.berlin.de/Bekanntmachungen.118.0.html „12_141 Planfeststellungsbeschluss - Auszüge“ einsehbar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-02-13
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Auftragsbekanntmachung
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2013-12-12
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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