Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, eine vorhandene Schulliegenschaft in der Südstadt Hannovers durch Abriss und Neubau nachzuverdichten und um weitere Nutzungen zu ergänzen. Im Rahmen einer alternativen Beschaffungsvariante (ÖPP-Inhabermodell) sollen eine 6-Gruppen-Kita, eine 4,5-zügige Grundschule und eine Dreifeldsporthalle mit Tribüne mit einer BGF von insgesamt rund 8 800 m² in Passivhausbauweise schlüsselfertig erstellt werden. Neben diesen Bauleistungen, zu denen auch der Abriss der vorhandenen Schulgebäude aus den 1960-er Jahren gehört, sollen vom privaten Partner auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden. Die Finanzierungsleistungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung und eine einredebehaftete Endfinanzierung von 10 % der Gesamtinvestitionskosten über 5 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen. Die Landeshauptstadt Hannover erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen in der Gewährleistungsfrist. Die Gebäude sollen 2016 in Betrieb gehen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-25.
Auftragsbekanntmachung (2013-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Hannover
Postanschrift: Ihmeplatz 5
Postleitzahl: 30449
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.hannover.de🌏
E-Mail: stefan.ebel@hannover-stadt.de📧
Telefon: +49 51116845908📞
Fax: +49 51116841197 📠
1) Mehrfachbewerbungen von Bewerbern/Bauunternehmen, Architekten und Fachplanern sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bewerbern/Bauunternehmen oder Architekten/Fachplaner beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen rechtzeitig eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 14 000 EUR. Jedem Teilnehmer, der sein Angebot in weiteren Runden nach Aufforderung des Auftraggebers überarbeitet und im Interesse einer wirtschaftlichen Lösung optimiert, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, wird für jede weitere Runde eine Entschädigung in Höhe von 1 500 EUR gezahlt. Die Entschädigungsbeträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer enthält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
1) Mehrfachbewerbungen von Bewerbern/Bauunternehmen, Architekten und Fachplanern sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bewerbern/Bauunternehmen oder Architekten/Fachplaner beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen rechtzeitig eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 14 000 EUR. Jedem Teilnehmer, der sein Angebot in weiteren Runden nach Aufforderung des Auftraggebers überarbeitet und im Interesse einer wirtschaftlichen Lösung optimiert, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, wird für jede weitere Runde eine Entschädigung in Höhe von 1 500 EUR gezahlt. Die Entschädigungsbeträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer enthält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, eine vorhandene Schulliegenschaft in der Südstadt Hannovers durch Abriss und Neubau nachzuverdichten und um weitere Nutzungen zu ergänzen. Im Rahmen einer alternativen Beschaffungsvariante (ÖPP-Inhabermodell) sollen eine 6-Gruppen-Kita, eine 4,5-zügige Grundschule und eine Dreifeldsporthalle mit Tribüne mit einer BGF von insgesamt rund 8 800 m² in Passivhausbauweise schlüsselfertig erstellt werden. Neben diesen Bauleistungen, zu denen auch der Abriss der vorhandenen Schulgebäude aus den 1960-er Jahren gehört, sollen vom privaten Partner auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden.
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, eine vorhandene Schulliegenschaft in der Südstadt Hannovers durch Abriss und Neubau nachzuverdichten und um weitere Nutzungen zu ergänzen. Im Rahmen einer alternativen Beschaffungsvariante (ÖPP-Inhabermodell) sollen eine 6-Gruppen-Kita, eine 4,5-zügige Grundschule und eine Dreifeldsporthalle mit Tribüne mit einer BGF von insgesamt rund 8 800 m² in Passivhausbauweise schlüsselfertig erstellt werden. Neben diesen Bauleistungen, zu denen auch der Abriss der vorhandenen Schulgebäude aus den 1960-er Jahren gehört, sollen vom privaten Partner auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden.
Die Finanzierungsleistungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung und eine einredebehaftete Endfinanzierung von 10 % der Gesamtinvestitionskosten über 5 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen.
Die Landeshauptstadt Hannover erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen in der Gewährleistungsfrist.
Die Gebäude sollen 2016 in Betrieb gehen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: Vergabenummer 19/0004/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 30449 Hannover.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag und mit einem Kennzettel versehen bei der unter I.1) genannten Stelle (Baureferat Submissionen) einzureichen. Der Kennzettel wird mit dem Bewerberformblatt zur Verfügung gestellt.
Für die Auswahl der Bewerber werden ausschließlich die eingereichten Bewerbungsunterlagen zugrunde gelegt und anhand der in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bewertet. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile der Bewerbungsunterlagen, die vom Bewerber ausschließlich auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
Für die Auswahl der Bewerber werden ausschließlich die eingereichten Bewerbungsunterlagen zugrunde gelegt und anhand der in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bewertet. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile der Bewerbungsunterlagen, die vom Bewerber ausschließlich auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in dem Bewerberformblatt „Teilnahmewettbewerb“ zusammengefasst. Dieses ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und zu unterschreiben. Das ausgefüllte Bewerberformblatt ist der Bewerbung zusammenhängend und in herausnehmbarer Form beizufügen.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in dem Bewerberformblatt „Teilnahmewettbewerb“ zusammengefasst. Dieses ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und zu unterschreiben. Das ausgefüllte Bewerberformblatt ist der Bewerbung zusammenhängend und in herausnehmbarer Form beizufügen.
Das Bewerberformblatt kann unter der angegebenen E-Mail Adresse baureferat.submissionen@hannover-stadt.de unter Angabe der Vergabenummer 19/ 0004/14 angefordert werden.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein.
Fragen zum Verfahren werden durch die Vergabestelle bis 6 Tage vor Abgabefrist der Teilnahmeanträge beantwortet.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise kurzfristig nachzufordern; die Bewerber können jedoch nicht darauf vertrauen. Alle Bewerber werden gleich behandelt. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig beigefügt sind und für die – nach Aufforderung – die geforderten Nachweise auch nach einer gesetzten Frist nicht nachgereicht wurden, werden nicht gewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise kurzfristig nachzufordern; die Bewerber können jedoch nicht darauf vertrauen. Alle Bewerber werden gleich behandelt. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig beigefügt sind und für die – nach Aufforderung – die geforderten Nachweise auch nach einer gesetzten Frist nicht nachgereicht wurden, werden nicht gewertet.
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für den Bewerber/das Bauunternehmen (A) sowie für das Architekturbüro und die Fachplaner (B) abzugeben. Beabsichtigt ein Unternehmen/Planungsbüro mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für den Bewerber/das Bauunternehmen (A) sowie für das Architekturbüro und die Fachplaner (B) abzugeben. Beabsichtigt ein Unternehmen/Planungsbüro mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Nachweise sind beizufügen:
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
A2. Eigenerklärungen,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 16 EG Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g und § 16 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/ A vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen…
… nicht rechtskräftig gegen eine der Vorschriften i. S. v. § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 VOB/A verurteilt worden ist,
… in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist,
A3. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung der Maßnahme erklären,
B) für das Architekturbüro/die Fachplaner:
B1. Nachweis des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer),
B2. Nachweis der beruflichen Qualifikation des oder der Fachplaner jeweils für die TGA-Anlagengruppen GWA,WBR, ELT (z. B. Abschlussurkunde, Eintragung in eine Ingenieurskammer),
B3. Nachweis des Außenanlagenplaners zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer als Landschaftsarchitekt),
B4. Eigenerklärung, dass das Architekturbüro bzw. eine ihm zuzurechnende Person nicht rechtskräftig wegen einer der Vorschriften i. S. v. § 4 Abs. 6 VOF verurteilt worden ist,
B5. Eigenerklärung, dass der Fachplaner TGA (TGA-Anlagengruppen: GWA, WBR, ELT) bzw. eine ihm zuzurechnende Person nicht rechtskräftig wegen einer der Vorschriften i. S. v. § 4 Abs. 6 VOF verurteilt worden ist,
B6. Eigenerklärung, dass der Außenanlagenplaner bzw. eine ihm zuzurechnende Person nicht rechtskräftig wegen einer der Vorschriften i. S. v. § 4 Abs. 6 VOF verurteilt worden ist,
B7. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros, nicht älter als 6 Monate,
B8. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des oder der Fachplaner jeweils für die TGA-Anlagengruppen GWA, WBR, ELT, nicht älter als 6 Monate,
B9. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Landschaftsarchitekten, nicht älter als 6 Monate.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Hinweis: Die im Folgenden aufgeführten Referenzen sollen grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer Aussagekraft und Wertigkeit eingereicht werden, die nach Auffassung des Bewerbers besten Referenzen als erste.
Folgende Angaben oder Nachweise sind erforderlich:
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A4. Es ist anzugeben, wer Vertragspartner des Auftraggebers werden soll (in der Regel das Bauunternehmen);
A5. Gesamtumsätze (insgesamt und als ÖPP-Anbieter) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
A6. Referenzen zu vergleichbaren ÖPP-Projekten (Planung, Errichtung, Finanzierung), bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers agierte; Referenzzeitraum ab 2008 (Zeitpunkt der ÖPP-Vertragsunterzeichnung). Das ÖPP-Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen sind. Angaben zu: Jahr des Vertragsabschlusses, Namen des Auftraggebers und Ansprechpartners, Realisierungsmodell, Auftragswert (es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A6. Referenzen zu vergleichbaren ÖPP-Projekten (Planung, Errichtung, Finanzierung), bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers agierte; Referenzzeitraum ab 2008 (Zeitpunkt der ÖPP-Vertragsunterzeichnung). Das ÖPP-Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen sind. Angaben zu: Jahr des Vertragsabschlusses, Namen des Auftraggebers und Ansprechpartners, Realisierungsmodell, Auftragswert (es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hinweis: Die im Folgenden aufgeführten Referenzen sollen grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer Aussagekraft und Wertigkeit eingereicht werden, die nach Auffassung des Bewerbers besten Referenzen als erste.
Folgende Angaben oder Nachweise sind erforderlich:
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A7. Referenzen über fertiggestellte Neubauvorhaben von Kindertagesstätten, Schulen und Sporthallen oder Gebäuden mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen (schlüsselfertig als Generalunter- bzw. -übernehmer); Referenzzeitraum ab 2008 (Zeitpunkt der Fertigstellung) mit Angaben zu: Zeitraum der Bauerrichtung, Objekt, Namen des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert, eigenem Anteil an den durchgeführten Leistungen, (es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet),
A7. Referenzen über fertiggestellte Neubauvorhaben von Kindertagesstätten, Schulen und Sporthallen oder Gebäuden mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen (schlüsselfertig als Generalunter- bzw. -übernehmer); Referenzzeitraum ab 2008 (Zeitpunkt der Fertigstellung) mit Angaben zu: Zeitraum der Bauerrichtung, Objekt, Namen des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert, eigenem Anteil an den durchgeführten Leistungen, (es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet),
A8. Referenzen über fertiggestellte Gebäude im Passivhausstandard oder Gebäude mit vergleichbarem energetischen Standard (schlüsselfertig als Generalunter- bzw. -übernehmer); Referenzzeitraum ab 2008 (Zeitpunkt der Fertigstellung) mit Angaben zu: Zeitraum der Bauerrichtung, Objekt, Namen des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert, Beschreibung des energetischen Standards, eigenem Anteil an den durchgeführten Leistungen. (Es werden max. 3 Referenzprojekte gewertet),
A8. Referenzen über fertiggestellte Gebäude im Passivhausstandard oder Gebäude mit vergleichbarem energetischen Standard (schlüsselfertig als Generalunter- bzw. -übernehmer); Referenzzeitraum ab 2008 (Zeitpunkt der Fertigstellung) mit Angaben zu: Zeitraum der Bauerrichtung, Objekt, Namen des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert, Beschreibung des energetischen Standards, eigenem Anteil an den durchgeführten Leistungen. (Es werden max. 3 Referenzprojekte gewertet),
A9. Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals und Angaben zu dessen Qualifikation: Abschlüsse und persönliche Referenzen (Angaben zum Referenzprojekt und zur Tätigkeit im Referenzprojekt),
B) für das Architekturbüro/die Fachplaner:
Das spätere Leistungsbild der Architekten und Fachplaner im ÖPP-Projekt soll neben den planerischen Leistungsphasen auch die örtliche Bauleitung bzw. Fachbauleitung umfassen und so die Realisierung der angebotenen Qualität gewährleisten. Dies wird in den Vergabeunterlagen präzisiert. Die einzureichenden Referenzen sollen daher das gesamte Spektrum der HOAI-Leistungsbilder umfassen.
Das spätere Leistungsbild der Architekten und Fachplaner im ÖPP-Projekt soll neben den planerischen Leistungsphasen auch die örtliche Bauleitung bzw. Fachbauleitung umfassen und so die Realisierung der angebotenen Qualität gewährleisten. Dies wird in den Vergabeunterlagen präzisiert. Die einzureichenden Referenzen sollen daher das gesamte Spektrum der HOAI-Leistungsbilder umfassen.
B10. Referenzen des vorgesehenen Entwurfsverfassers (Architekturbüro) für realisierte Bauten, insbesondere Kindertagesstätten und Schulen oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad; Referenzzeitraum ab 2008 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist. Angaben zu: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Namen des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert (Projektvolumen), persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI. (Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet),
B10. Referenzen des vorgesehenen Entwurfsverfassers (Architekturbüro) für realisierte Bauten, insbesondere Kindertagesstätten und Schulen oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad; Referenzzeitraum ab 2008 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist. Angaben zu: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Namen des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert (Projektvolumen), persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI. (Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet),
B11. Referenzen der vorgesehenen Fachplaner jeweils für die TGA-Anlagengruppen GWA, WBR, ELT für vergleichbare, realisierte Bauten; Referenzzeitraum ab 2008 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist. Angaben zu: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Namen des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI. (Es werden max. 3 Referenzprojekte gewertet), Überschneidungen bei den Referenzgruppen sind zulässig, ein Referenzprojekt kann also mehrere Anlagengruppen beinhalten.
B11. Referenzen der vorgesehenen Fachplaner jeweils für die TGA-Anlagengruppen GWA, WBR, ELT für vergleichbare, realisierte Bauten; Referenzzeitraum ab 2008 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist. Angaben zu: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Namen des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI. (Es werden max. 3 Referenzprojekte gewertet), Überschneidungen bei den Referenzgruppen sind zulässig, ein Referenzprojekt kann also mehrere Anlagengruppen beinhalten.
B12. Referenzen des vorgesehenen Landschaftsarchitekten für vergleichbare, realisierte Projekte; wünschenswert sind Außenanlagen von Kindertagesstätten und Schulen; Referenzzeitraum ab 2008 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist. Angaben zu: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Namen des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI. (Es werden max. 3 Referenzprojekte gewertet).
B12. Referenzen des vorgesehenen Landschaftsarchitekten für vergleichbare, realisierte Projekte; wünschenswert sind Außenanlagen von Kindertagesstätten und Schulen; Referenzzeitraum ab 2008 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist. Angaben zu: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Namen des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI. (Es werden max. 3 Referenzprojekte gewertet).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Binnen 18 Werktagen nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises netto (einschließlich der Kosten für das Baumanagement) von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen.
Binnen 18 Werktagen nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises netto (einschließlich der Kosten für das Baumanagement) von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Kosten der Bauzwischenfinanzierung werden Bestandteil der Gesamtinvestitionskosten. Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Einredeverzichtserklärungen während der Bauzeit werden nicht gegeben.
Von den festgestellten Gesamtinvestitionskosten werden 90 % nach Abnahme der Bauleistungen durch eine Einmalzahlung der Auftraggeberin abgegolten.
10 % der Gesamtinvestitionskosten werden ab Abnahme der Bauleistungen über 5 Jahre finanziert, ohne dass die Auftraggeberin diesen Teil der Forderungen einredefrei stellt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern ein Angebot von einer Bietergemeinschaft erfolgt, hat diese gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter anzubieten.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der (jeweils in Prozent) angegebenen Gewichtung auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise. Die Angaben zu den unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) gehen wie folgt in die Bewertung ein: Auswahlkriterien für den Bewerber/das Bauunternehmen mit insgesamt 45 %; davon die Kriterien: A.5) Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre: 6 %;
Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der (jeweils in Prozent) angegebenen Gewichtung auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise. Die Angaben zu den unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) gehen wie folgt in die Bewertung ein: Auswahlkriterien für den Bewerber/das Bauunternehmen mit insgesamt 45 %; davon die Kriterien: A.5) Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre: 6 %;
A.6) Referenzen ÖPP: 5 %; A.7) Referenzen Neubau: 20 %; A.8) Referenzen Passivhausstandard: 10 %; A.9) Qualifikation des Personals: 4 %; Auswahlkriterien für das Architekturbüro/die Fachplaner mit insgesamt 55 %; davon die Kriterien: B.10) Referenzen des Architekten: 35 %; B.11) Referenzen der TGA-Ingenieure 10 %, davon: B.11.1) Anlagengruppe GWA: 2%; B.11.2) Anlagengruppe WBR: 5 %; B.11.3) Anlagengruppe Elt.: 3 %; B.12) Referenzen des Landschaftsarchitekten 10 %.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-02 📅
Datum des Endes: 2026-10-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabenummer 19/0004/14
Zusätzliche Informationen
1) Mehrfachbewerbungen von Bewerbern/Bauunternehmen, Architekten und Fachplanern sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bewerbern/Bauunternehmen oder Architekten/Fachplaner beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bewerbern/Bauunternehmen oder Architekten/Fachplaner beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen rechtzeitig eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 14 000 EUR. Jedem Teilnehmer, der sein Angebot in weiteren Runden nach Aufforderung des Auftraggebers überarbeitet und im Interesse einer wirtschaftlichen Lösung optimiert, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, wird für jede weitere Runde eine Entschädigung in Höhe von 1 500 EUR gezahlt. Die Entschädigungsbeträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer enthält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen rechtzeitig eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 14 000 EUR. Jedem Teilnehmer, der sein Angebot in weiteren Runden nach Aufforderung des Auftraggebers überarbeitet und im Interesse einer wirtschaftlichen Lösung optimiert, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, wird für jede weitere Runde eine Entschädigung in Höhe von 1 500 EUR gezahlt. Die Entschädigungsbeträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer enthält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 107 GWB.
Die Rüge eines Verstoßes hat danach unverzüglich zu erfolgen. Unverzüglich bedeutet nach der gesetzlichen Definition des § 121 Abs. 1 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die hierfür zulässige Frist wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt und beträgt – je nach der Besonderheit des Einzelfalls – regelmäßig zwischen 3 Kalendertagen und längstens 14 Kalendertagen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rüge eines Verstoßes hat danach unverzüglich zu erfolgen. Unverzüglich bedeutet nach der gesetzlichen Definition des § 121 Abs. 1 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die hierfür zulässige Frist wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt und beträgt – je nach der Besonderheit des Einzelfalls – regelmäßig zwischen 3 Kalendertagen und längstens 14 Kalendertagen.