Neubau eines Parkhauses Am Winterbergtor für die Stadt Wernigerode im OT Schierke

Stadt Wernigerode

1. Auftragsgegenstand:
Auftragsgegenstand sind Bau- und Planungsleistungen für das Parkhaus „Am Winterbergtor“ in Schierke (Bauauftrag im Sinne des § 1 Abs. 1 VOB/A EG).
Das Parkhaus soll aus einem monolithischen Teil (Bauteil 1/Los 1: Fertigbetonteile und/oder Ortbeton) sowie einem hieran anschließenden Systembauteil (Bauteil 2/Los 2: Systembau und technische Gebäudeausrüstung für beide Bauteile) bestehen.
Das Los 2 untergliedert sich in die Teillose 2.1 und 2.2. Das Teillos 2.1 umfasst die Fundamente nach den jeweiligen statischen Erfordernissen des verwendeten Systembaus. Das Teillos 2.2 umfasst den eigentlichen Systembau und die technische Gebäudeausrüstung für die Bauteile 1 und 2.
Die Finanzierung für das Los 1 sowie das Teillos 2.1 ist - soweit die Kostenschätzung des Auftraggebers nicht überschritten wird - gesichert. Das Fördermittelverfahren für das Teillos 2.2 ist noch nicht abgeschlossen, ebensowenig liegen hierzu bisher die notwendigen Gremienbeschlüsse auf Auftraggeberseite vor. Die Beauftraggung des Teilloses 2.2 erfolgt daher unter der Bedingung, dass die hierfür notwendigen Fördermittel und Eigenmittel bereitgestellt werden. Beide Teillose 2.1 und 2.2 sind jedoch aufgrund der engen technischen Verknüpfung zwischen den Fundamenten und dem Systembau einheitlich an einen Auftragnehmer zu vergeben.
Auf der Grundlage Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung) sollen die Bieter die im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Wernigerode technisch, wirtschaftlich sowie funktional optimale Lösung der Bauaufgabe erarbeiten. Hierzu sind nicht unerhebliche Planungsleistungen der Bieter einschließlich der Erstellung einer eigenen Statik bzw. Anpassung der vom Auftraggeber ausgereichten Statik an das vom Bieter verwendete System notwendig.
Die Vergabe der Bau- und Planungsleistungen für den monolithischen Bauteil und den Systembauteil erfolgt in einem Vergabeverfahren aber getrennt in zwei Losen für die Bauteile 1 und 2. Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm enthält hierzu Vorgaben für die Schnittstellen zwischen beiden Bauteilen. Aufgrund dieser Schnittstellen sowie der zum Los 2 gehörenden technischen Gebäudeausrüstung für beide Bauteile, ist mit zusätzlichem Planungsaufwand für die Bieter zu rechnen.
Die Aufteilung des Auftragsgegenstandes in zwei Lose entspricht den Vorgaben des § 5 Abs. 1 und 2 VOB/A EG und erscheint der Stadt Wernigerode insbesondere zur Schaffung ausreichenden Wettbewerbs als notwendig (§ 97 Abs. 1 GWB: Wettbewerbsgrundsatz).
2. Wichtige Hinweise:
Der Auftrag war bereits Gegenstand der Bekanntmachung 2012/S 242-397729 vom 15.12.2012, die aufgrund wesentlicher Umplanungen aufgehoben werden musste (siehe Bekanntmachung 2013/S 086-144691 vom 03.05.2013). Aufgrund dieser Umplanung ist eine Änderung des Fördermittelbescheides für das Parkhaus "Am Winterbergtor" beantragt worden. Der geänderte Fördermittelbescheid liegt noch nicht vor. Auch fehlt noch der Gremienbeschluss für die Anpassung des Eigenanteils der Stadt Wernigerode. Hierfür waren insbesondere die geänderten Eurocodes zu berücksichtigen. Gleichzeitig erwartet die Stadt Wernigerode, dass sich aufgrund der geänderten und den Teilnehmern ausgereichten Planungsunterlagen wesentliche Kosteneinsparungen im Verhältnis zur ursprünglichen Bekanntmachung ergeben werden. Falls die Finanzierung für das Teillos 2.2 im Laufe des Vergabeverfahrens unerwartet scheitern sollte, erhalten die Teilnehmer als Ausgleich für die von ihnen für dieses Teillos erbrachten und der Stadt Wernigerode nachzuweisenden Planungsleistungen eine Pauschalentschädigung von 1.000,00 Euro.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-21 Auftragsbekanntmachung
2013-10-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
Parkhaus mit 700 Stellplätzen aus einem monolithischen Teil und einem hieran anschließenden Systembauteil7 100 0007 700 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wernigerode
Postanschrift: Schlachthofstraße 6
Postleitzahl: 38855
Postort: Wernigerode
Kontakt
Internetadresse: http://www.wernigerode.de 🌏
E-Mail: breuter@stadt-wernigerode.de 📧
Telefon: +49 3943654605 📞
Fax: +49 3943654697 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-21 📅
Einreichungsfrist: 2013-07-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 121-206522
ABl. S-Ausgabe: 121

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Auftragsgegenstand:
Auftragsgegenstand sind Bau- und Planungsleistungen für das Parkhaus „Am Winterbergtor“ in Schierke (Bauauftrag im Sinne des § 1 Abs. 1 VOB/A EG).
Das Parkhaus soll aus einem monolithischen Teil (Bauteil 1/Los 1: Fertigbetonteile und/oder Ortbeton) sowie einem hieran anschließenden Systembauteil (Bauteil 2/Los 2: Systembau und technische Gebäudeausrüstung für beide Bauteile) bestehen.
Das Los 2 untergliedert sich in die Teillose 2.1 und 2.2. Das Teillos 2.1 umfasst die Fundamente nach den jeweiligen statischen Erfordernissen des verwendeten Systembaus. Das Teillos 2.2 umfasst den eigentlichen Systembau und die technische Gebäudeausrüstung für die Bauteile 1 und 2.
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Die Finanzierung für das Los 1 sowie das Teillos 2.1 ist - soweit die Kostenschätzung des Auftraggebers nicht überschritten wird - gesichert. Das Fördermittelverfahren für das Teillos 2.2 ist noch nicht abgeschlossen, ebensowenig liegen hierzu bisher die notwendigen Gremienbeschlüsse auf Auftraggeberseite vor. Die Beauftraggung des Teilloses 2.2 erfolgt daher unter der Bedingung, dass die hierfür notwendigen Fördermittel und Eigenmittel bereitgestellt werden. Beide Teillose 2.1 und 2.2 sind jedoch aufgrund der engen technischen Verknüpfung zwischen den Fundamenten und dem Systembau einheitlich an einen Auftragnehmer zu vergeben.
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Auf der Grundlage Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung) sollen die Bieter die im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Wernigerode technisch, wirtschaftlich sowie funktional optimale Lösung der Bauaufgabe erarbeiten. Hierzu sind nicht unerhebliche Planungsleistungen der Bieter einschließlich der Erstellung einer eigenen Statik bzw. Anpassung der vom Auftraggeber ausgereichten Statik an das vom Bieter verwendete System notwendig.
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Die Vergabe der Bau- und Planungsleistungen für den monolithischen Bauteil und den Systembauteil erfolgt in einem Vergabeverfahren aber getrennt in zwei Losen für die Bauteile 1 und 2. Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm enthält hierzu Vorgaben für die Schnittstellen zwischen beiden Bauteilen. Aufgrund dieser Schnittstellen sowie der zum Los 2 gehörenden technischen Gebäudeausrüstung für beide Bauteile, ist mit zusätzlichem Planungsaufwand für die Bieter zu rechnen.
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Die Aufteilung des Auftragsgegenstandes in zwei Lose entspricht den Vorgaben des § 5 Abs. 1 und 2 VOB/A EG und erscheint der Stadt Wernigerode insbesondere zur Schaffung ausreichenden Wettbewerbs als notwendig (§ 97 Abs. 1 GWB: Wettbewerbsgrundsatz).
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2. Wichtige Hinweise:
Der Auftrag war bereits Gegenstand der Bekanntmachung 2012/S 242-397729 vom 15.12.2012, die aufgrund wesentlicher Umplanungen aufgehoben werden musste (siehe Bekanntmachung 2013/S 086-144691 vom 03.05.2013). Aufgrund dieser Umplanung ist eine Änderung des Fördermittelbescheides für das Parkhaus "Am Winterbergtor" beantragt worden. Der geänderte Fördermittelbescheid liegt noch nicht vor. Auch fehlt noch der Gremienbeschluss für die Anpassung des Eigenanteils der Stadt Wernigerode. Hierfür waren insbesondere die geänderten Eurocodes zu berücksichtigen. Gleichzeitig erwartet die Stadt Wernigerode, dass sich aufgrund der geänderten und den Teilnehmern ausgereichten Planungsunterlagen wesentliche Kosteneinsparungen im Verhältnis zur ursprünglichen Bekanntmachung ergeben werden. Falls die Finanzierung für das Teillos 2.2 im Laufe des Vergabeverfahrens unerwartet scheitern sollte, erhalten die Teilnehmer als Ausgleich für die von ihnen für dieses Teillos erbrachten und der Stadt Wernigerode nachzuweisenden Planungsleistungen eine Pauschalentschädigung von 1.000,00 Euro.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fertigbetonteile und/oder Ortbeton
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand sind Bau- und Planungsleistungen für das Parkhaus "Am Winterbergtor" für die Stadt Wernigerode im Ortsteil Schierke (Bauauftrag im Sinne des § 1 Abs. 1 VOB/A EG). Die Leistung wird in 2 Losen vergeben (Los 1: Fertigbetonteile und/oder Ortbeton sowie Los 2: Systembau und technische Gebäudeausrüstung für beide Bauteile). Die Teilnehmer können sich auf beide Lose bewerben. Zur Vorbereitung des Teilnahmeantrags erhalten die Bewerber Planungsunterlagen durch den Auftraggeber. Das Los1 wird unbedingt vergeben. Das Los 2 untergliedert sich in die Teillose 2.1 und 2.2. Das Teillos 2.1 umfasst die Fundamente nach den jeweiligen statischen Erfordernissen des verwendeten Systembaus. Das Teillos 2.2 umfasst den eigentlichen Systembau und die technische Gebäudeausrüstung für die Bauteile 1 und 2. Die Vergabe von Teillos 2.1 erfolgt ebenfalls unbedingt; die Vergabe von Teillos 2.2 steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 900 000 💰
2 200 000 💰
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Systembau und technische Gebäudeausrüstung für beide Bauteile
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 200 000 💰
5 500 000 💰
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Das Los 2 untergliedert sich in die Teillose 2.1 und 2.2. Das Teillos 2.1 umfasst die Fundamente nach den jeweiligen statischen Erfordernissen des verwendeten Systembaus. Das Teillos 2.2 umfasst den eigentlichen Systembau und die technische Gebäudeausrüstung für die Bauteile 1 und 2. Die Finanzierung für das Teillos 2.1 ist - soweit die Kostenschätzung des Auftraggebers nicht überschritten wird - gesichert. Das Fördermittelverfahren für das Teillos 2.2 ist noch nicht abgeschlossen, ebensowenig liegen hierzu bisher die notwendigen Gremienbeschlüsse auf Auftraggeberseite vor. Die Beauftraggung des Teilloses 2.2 erfolgt daher unter der Bedingung, dass die hierfür notwendigen Fördermittel und Eigenmittel bereitgestellt DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 18 / 20 werden. Beide Teillose 2.1 und 2.2 sind jedoch aufgrund der engen technischen Verknüpfung zwischen
denFundamenten und dem Systembau einheitlich an einen Auftragnehmer zu vergeben.
den
Fundamenten und dem Systembau einheitlich an einen Auftragnehmer zu vergeben.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Parkhaus mit 700 Stellplätzen aus einem monolithischen Teil und einem hieran anschließenden Systembauteil
Geschätzter Wert ohne MwSt: 7 100 000 💰
7 700 000 💰
Referenznummer: TBA 130/2013
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE- und GRW-Mittel
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Wernigerode - Ortsteil Schierke

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB Eigenerklärung Eignung. Zusätzlich sind die auf der Grundlage des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt als Anlagen 1 bis 4 der Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge vom 30. April 2013 veröffentlichten Formblätter auszufüllen, zu unterschreiben und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Formblätter HVA B-StB Eigenerklärung Eignung und Eigenerklärung sowie die weiteren vorgenannten Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen ausgereicht. Diese Regelungen gelten jeweils auch für Nachunternehmer.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Anforderungen gelten soweit nichts anderes vermerkt ist, gleichermaßen für die Lose 1 und 2. Es sind für beide Lose getrennte Eigenerklärungen abzugeben. Die geforderten Nachweise können auch in Form einer Bietergemeinschaft oder durch Nachunternehmer erbracht werden, wobei die Kapazitäten der Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. des Hauptunternehmers und seiner Nachunternehmer zusammengerechnet werden.
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1. Eigenerklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Unter Verwendung des Formblatts HVA B-StB Eigenerklärung Eignung (siehe III.2.1)). Vergleichbare Leistungen sind solche, die hinsichtlich der planerischen Gestaltung, der Abnutzungs- und Belastungsquote unter Funktion sowie der Expositionsklasse i. S. d. DIN 1045-1 der gleichen Honorarzone im Sinne der HOAI zuzuordnen sind, wie
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die hier ausgeschriebenen Leistungen.
2. Angaben zu, in den letzten 8 Jahren einschließlich des laufenden Jahres, realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzobjekten bzw. -projekten im Bereich Parkhausbau oder vergleichbare Referenzen, wobei die Vergleichbarkeit vom Bewerber mit dem Angebot nachzuweisen ist. Vergleichbare Leistungen sind solche, die hinsichtlich der planerischen Gestaltung, der Abnutzungs- und Belastungsquote der Funktion sowie der Expositionsklasse i. S. d. DIN 1045-1 der gleichen Honorarzone im Sinne der HOAI zuzuordnen sind, wie die hier ausgeschriebenen Leistungen. Erwartet werden zu den vom Bewerber ausgewählten Referenzobjekten bzw. -projekten folgende Angaben:
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- Name des Auftraggebers, Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend)
- Kontaktdaten des Auftraggebers: Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
- Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts/-Objekts,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Gesamtauftragswert bzw. Jahresauftragswert (in Euro, netto),
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen und beteiligten Gewerke,
- Darstellung der besonderen Umstände der Leistungserbringung zur Beurteilung der Vergleichbarkeit,
- ausreichend Bildnachweise des Referenzobjektes,
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die
Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mindeststandards:
Die jeweilige Ziffer in der linken Spalte gibt die vom Auftraggeber geforderten Angaben und Formalitäten an; die gleichlautende Ziffer in der rechten Spalte gibt an, welche Mindeststandards vom Bewerber zu erfüllen sind und wie die Nachweise gewichtet bepunktet werden.
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1. Mindeststandard:
Fertigbetonteile und/oder Ortbeton:
< 3 Mio. Euro = 0 Punkte
≥ 3 Mio. Euro bis 4 Mio. Euro = 1 Punkt
> 4 Mio. Euro bis 5 Mio. Euro = 2 Punkte
> 5 Mio. Euro bis 6 Mio. Euro = 3 Punkte
> 6 Mio. Euro bis 7 Mio. Euro = 4 Punkte
> 7 Mio. Euro = 5 Punkte
Systembau und TGA:
< 7 Mio. Euro = 0 Punkte
≥ 7 Mio. Euro bis 8 Mio. Euro = 1 Punkt
> 8 Mio. Euro bis 9 Mio. Euro = 2 Punkte
> 9 Mio. Euro bis 10 Mio. Euro = 3 Punkte
> 10 Mio. Euro bis 11 Mio. Euro = 4 Punkte
> 11 Mio. Euro = 5 Punkte
Die Umsätze fließen mit einer Wichtung von 10 % in die Auswahl der Teilnehmer ein, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
2. Mindeststandard:
a) formeller Mindeststandard
Das Bauvolumen (Kostengruppen 300 - 500) jedes als
Referenz genannten Objektes muss mindestens 5 Mio.
Euro netto betragen.
b) materieller Mindeststandard
Es werden nur die Referenzen berücksichtigt, die die
formelle Voraussetzung nach der vorgenannten Ziffer
2.a) erfüllen.
≤ 3 Referenzen = 0 Punkte
4 Referenzen = 1 Punkt
5 Referenzen = 2 Punkte
6 Referenzen = 3 Punkte
7 Referenzen = 4 Punkte
8 Referenzen und mehr = 5 Punkte
Die Referenzen fließen mit einer Wichtung von 30 % in die Auswahl der Teilnehmer ein, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Anforderungen geltend soweit nichts anderes vermerkt ist, gleichermaßen für die Lose 1 und 2. Es sind für beide Lose getrennte Eigenerklärungen abzugeben. Die geforderten Nachweise können auch in Form einer Bietergemeinschaft oder durch Nachunternehmer erbracht werden, wobei die Kapazitäten der Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. des Hauptunternehmers
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und seiner Nachunternehmer zusammengerechnet werden.
1. Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach
Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im jeweiligen Geschäftsbereich tätig sind, in dem die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
2. Für die zu vergebende Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung:
Für das Los 1 (Fertigbetonteile und/oder Ortbeton) muss der Bewerber nachweisen, dass er mit der ihm
zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung die Anforderungen der ZTV-ING Teil 3 - Beton erfüllen
kann.
Für das Los 2 (Systembau und technische Gebäudeausrüstung) muss der Bewerber nachweisen, dass er mit der ihm zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung die Anforderungen der ZTVING Teil 4 - Stahlbau erfüllen kann.
3. Konzept zur Umsetzung der zu vergebenden Leistung nach Maßgabe des DBV-Merkblatts Parkhäuser und Tiefgaragen sowie der DIN 1045 max. 5 DIN A4-Seiten lang, mit der Angabe ob und welche Fertigbauteile/Systeme zur Anwendung kommen unter Beachtung der den Teilnehmern vom Auftraggeber für das Parkhaus ausgereichte Planungsunterlagen.
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4. Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms
(Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die ausgeschriebenen Leistungen fallen.
5. Für das Los 1: Nachweis von Kenntnissen über Beschichtungssysteme für den Betonbau - SIVVSchein.
6. Für das Los 2: Kenntnisse über die Vergleichbarkeit von Oberflächenvergütungen im Stahlbau, d. h.
Nachweis SFI, BSI und zugelassene Prüfstelle.
7. Kenntnis über lange, flachgeneigte Entwässerungsstrecken bei Gründächern.
Mindeststandards:
1. Mindeststandards:
< 20 Arbeitskräfte = 0 Punkte
≥ 20 Arbeitskräfte = 1 Punkt
> 30 bis 40 Arbeitskräfte = 2 Punkte
> 40 bis 50 Arbeitskräfte = 3 Punkte
> 50 bis 60 Arbeitskräfte = 4 Punkte
> 60 Arbeitskräfte = 5 Punkte
Die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte fließen mit einer Wichtung von 20 % in die Auswahl der Teilnehmer ein, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden.
2. Mindeststandards:
Kriterium nicht erfüllt = 0 Punkte
Kriterium erfüllt = 1 Punkt
Kriterium überdurchschnittlich erfüllt = 2 Punkte
Kriterium bestmöglich erfüllt = 3 Punkte
Die für die zu vergebende Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung fließt mit einer Wichtung von 20 % in die Auswahl der Teilnehmer ein, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
3. Mindeststandards:
Das Konzept zur Umsetzung der zu vergebenden Leistung fließt mit einer Wichtung von 20 % in die Auswahl der Teilnehmer ein, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
4. Mindeststandards:
Vorlage des geforderten Gliederungsplans.
5. Mindeststandards:
Nachweis des SIVV-Scheins.
6. Mindeststandards:
Nachweis SFI, BSI und zugelassene Prüfstelle.
7. Mindeststandards:
Nachweis von Realisierung von mindestens 3 Objekten in den letzten 8 Jahren.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme netto; Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme netto.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B und ZVB/E-StB.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Für die Erklärung ist das Formular HVA B-StB Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu verwenden. Dieses Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zur gegebenenfalls notwendigen Vorlage einer eigenen Statik wird auf II.1.5) verwiesen.

Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
(1) Notwendigkeit der Neuausschreibung aufgrund wesentlicher Umplanung.
(2) Zwingende Vorgabe des Fördermittelgebers bis spätestens zum 30.11.2014 die Maßnahme förderrechtlich vollständig abzurechnen.
(3) Daher notwendiger Baubeginn: 16.09.2013!
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien: Siehe Punktvergabe gemäß III.2.2) und III.2.3)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauverwaltungsamt
Herrn Reuter
Internetadresse: www.wernigerode.de 🌏
E-Mail: mail@leinenbach-wirtschaftskanzlei.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-09-16 📅
Datum des Endes: 2014-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-03 📅
2012-12-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TBA 130/2013
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 86-144691
2012/S 242-397729

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle-Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: viola.ueberfeldt@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3455141536 📞
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.de 🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
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betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 14 / 20 verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Leinenbach Wirtschaftskanzlei
Postanschrift: Lennéstraße 3 a
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39112
Telefon: +49 391544866 📞
Internetadresse: http://www.leinenbach-wirtschaftskanzlei.de 🌏
Fax: +49 3915448688 📠
Quelle: OJS 2013/S 121-206522 (2013-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9 818 039,63 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 202-349035
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 121-206522
ABl. S-Ausgabe: 202

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Wernigerode - Ortsteil Schierke.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis jew. Los 1 und Los 2 (90)
2. Beschleunigte Ausführung bei Los 1 (10)
3. Garantie für Oberflächenbeschichtung bei Los 2 (10)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-12 📅
Name: Industriebau Wernigerode GmbH
Postanschrift: Dornbergsweg 22
Postort: Wernigerode
Postleitzahl: 38855
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@industriebau-wernigerode.de 📧
Internetadresse: www.wernigerode.de 🌏

2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-26 📅
Name: GOLDBECK Nordost GmbH Geschäftsstelle Magdeburg
Postanschrift: An der Autobahn 3
Postort: Osterweddingen
Postleitzahl: 39171
E-Mail: thomas.poege@goldbeck.de 📧
Internetadresse: www.goldbeck.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 14 / 20 verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2013/S 202-349035 (2013-10-16)