Neubau eines Schulgebäudes inkl. Mensa – Bodenbelagsarbeiten

Stadt Bocholt - Rechtsreferat - Zentrale Vergabestelle

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau eines dreigeschossigen, teilunterkellerten Gebäudes und Staffelgeschoss mit Schulräumen und einer Mensa (NF ca. 3 700 m²):
Gewerk Bodenbelagsarbeiten (Estrich und Oberboden (Linoleum)).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-06 Auftragsbekanntmachung
2014-04-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-12-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Estricharbeiten (Fußboden)
Menge oder Umfang:
Bodenbelagsarbeiten: ca. 420 m² Trittschall- und Wärmedämmung; ca. 3 380 m² bew. schw. Zementestrich; ca. 120 m² 2K-Estrichbeschichtung; ca. 1 920 m² Linoleumbelag 2,5 mm; ca. 1 400 m Sockelleisten; 6 Sauberlaufmatten.150 000
Gesamtwert des Auftrags: 150 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Estricharbeiten (Fußboden) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bocholt - Rechtsreferat - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Berliner Platz 1
Postleitzahl: 46395
Postort: Bocholt
Kontakt
Internetadresse: http://www.bocholt.de 🌏
E-Mail: rechtsreferat@mail.bocholt.de 📧
Telefon: +49 2871953453 📞
Fax: +49 2871953190 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-06 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 238-413090
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW bei der zuständigen Informationsstelle anfordern. Die Informationen dienen der Vorbereitung und Prüfung der Vergabeentscheidung. 2. Öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen unterliegen dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW) vom 10.1.2012 und etwaigen konkretisierenden Rechtsverordnungen. Es wird daher auf folgendes hingewiesen: A) Gem. § 8 Abs. 1 TVgG-NRW wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die vertraglichen Verpflichtungserklärungen entsprechend dem TVgG-NRW abzugeben haben. B) Nach dem TVgG-NRW hat der öffentliche Auftraggeber umfangreiche Kontrollbefugnisse entsprechend der Regelung in § 15 TVgG-NRW mit dem Auftragnehmern und seinen jeweiligen Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften zu vereinbaren und ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit der Kontrolle entsprechend § 15 TVgG-NRW hinzuweisen. Insofern wird im Einzelnen auf die Regelungen der zusätzlichen Vertragsbedingungen verwiesen. C) Entsprechend § 15 TVgG-NRW weist der öffentliche Auftraggeber daraufhin, dass die Unternehmen oder die Nachunternehmer der Auftraggeber sowie die Verleiher von Arbeitskräften oder die diese vertretenden Personen, bei juristischen Personen, Gesellschaften oder nicht rechtsfähigen Vereinen die nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufenen Personen, die den Auftrag erhalten, verpflichtet sind, die verlangten Auskünfte, die in § 15 Abs. 3 TVgG-NRW im einzelnen aufgeführt sind, zu erteilen, und die Prüfung dieser geschäftlichen Unterlagen sowie das Betreten von Geschäftsräumen und –grundstücken während der üblichen Betriebs- oder Geschäftszeiten zu dulden. D) Zuwiderhandlungen gegen Verpflichtungen aus dem TVgG-NRW können von der zuständigen Prüfbehörde als Ordnungswidrigkeit gem. § 16 TVgG-NRW verfolgt werden. Zudem können vertragliche Sanktionen (z. B. Kündigung aus wichtigem Grund, Verwirkung einer Vertragsstrafe, Vergabeausschluss) zusätzlich erfolgen. E) Es sind Verpflichtungserklärungen nach § 4ff TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung, nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben. 3. Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus. 4. Die Vergabestelle behält sich - unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes - vor, nicht eingereichte oder unvollständige Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Wird die gesetzte Frist nicht eingehalten, führt dies zum Ausschluss des Angebots. 5. Es wird auf die Verfahrensfristen gem. § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hinsichtlich einer Rüge bzw. eines Nachprüfungsantrages hingewiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau eines dreigeschossigen, teilunterkellerten Gebäudes und Staffelgeschoss mit Schulräumen und einer Mensa (NF ca. 3 700 m²):
Gewerk Bodenbelagsarbeiten (Estrich und Oberboden (Linoleum)).
Menge oder Umfang:
Bodenbelagsarbeiten: ca. 420 m² Trittschall- und Wärmedämmung; ca. 3 380 m² bew. schw. Zementestrich; ca. 120 m² 2K-Estrichbeschichtung; ca. 1 920 m² Linoleumbelag 2,5 mm; ca. 1 400 m Sockelleisten; 6 Sauberlaufmatten.
Referenznummer: 25-eu QCB 14/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 46399 Bocholt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Beschreibung des Firmenprofils in geeigneter Weise.
2. Aktueller Handelsregisterauszug (bzw. bei Einzelkaufleuten, GbR oder sonstigen nicht im Handelsregister Eingetragenen die Gewerbeanmeldung; bei Freiberuflich Tätigen Nachweis über die Kammermitgliedschaft). Eine unbeglaubigte Kopie reicht zur Angebotseinreichung aus.
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3. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 EG-VOB/A nicht vorliegen.
4. Angaben zur Eignung gem. § 8 Abs. 3 EG-VOB/A.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die unter Ziffer 1-4 aufgeführten Eignungsnachweise zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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2. Erklärung, welche Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind. Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtlichen Mitglieder Ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
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Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen nach § 6 Abs. 8 EG-VOB/A:
Wenn Teile des Auftrages an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter auf besonderer schriftlicher Anforderung – nicht mit Angebotsabgabe – binnen 6 Kalendertagen eine Erklärung der/s Nachunternehmer/s vorzulegen, dass diese Leistung dem Bieter im Auftragsfall uneingeschränkt zur Verfügung gestellt wird.
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Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen nach Ziffer 1; die Erklärung nach Ziffer 2 ist von mindestens einem Mitglied zu erbringen.
Mindeststandards: Mindestumsatz: 300 000 EUR p.a.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Benennung aussagekräftiger Referenzen mit Nennung eines Ansprechpartners aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die geforderten Nachweise zu erbringen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vergütung der Bauleistung nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen und der VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zahlungsbedingungen und -weise: Die Unterlagen werden auf schriftlicher Anforderung abgegeben/übersandt.
Der Beleg über die Einzahlung der Schutzgebühr auf das Konto der Stadtkasse Bocholt (Stadtsparkasse Bocholt,
BLZ42850035, Kontonummer 106575 (IBAN: DE 97 42 85 00 35 00 00 10 65 75; SWIFT-BIC.: WELADED1BOH) unter Angabe der Vorgangsnummer 2013:064242 ist beizufügen. Die Schutzgebühr wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-01-22 📅
Öffnungsort: Stadt Bocholt, Raum Bocholt, Berliner Platz 1, 46395 Bocholt.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Bocholt, Raum Bocholt, Berliner Platz 1, 46395 Bocholt.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und Ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Ingenhaag
Internetadresse: www.bocholt.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-02-01 📅
Datum des Endes: 2014-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 25-eu QCB 14/13
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW bei der zuständigen Informationsstelle anfordern. Die Informationen
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dienen der Vorbereitung und Prüfung der Vergabeentscheidung.
2. Öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen unterliegen dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW) vom 10.1.2012 und etwaigen konkretisierenden Rechtsverordnungen. Es wird daher auf folgendes hingewiesen:
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A) Gem. § 8 Abs. 1 TVgG-NRW wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die vertraglichen Verpflichtungserklärungen entsprechend dem TVgG-NRW abzugeben haben.
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B) Nach dem TVgG-NRW hat der öffentliche Auftraggeber umfangreiche Kontrollbefugnisse entsprechend der Regelung in § 15 TVgG-NRW mit dem Auftragnehmern und seinen jeweiligen Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften zu vereinbaren und ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit der Kontrolle entsprechend § 15 TVgG-NRW hinzuweisen. Insofern wird im Einzelnen auf die Regelungen der zusätzlichen Vertragsbedingungen verwiesen.
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C) Entsprechend § 15 TVgG-NRW weist der öffentliche Auftraggeber daraufhin, dass die Unternehmen oder die Nachunternehmer der Auftraggeber sowie die Verleiher von Arbeitskräften oder die diese vertretenden Personen, bei juristischen Personen, Gesellschaften oder nicht rechtsfähigen Vereinen die nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufenen Personen, die den Auftrag erhalten, verpflichtet sind, die verlangten Auskünfte, die in § 15 Abs. 3 TVgG-NRW im einzelnen aufgeführt sind, zu erteilen, und die Prüfung dieser geschäftlichen Unterlagen sowie das Betreten von Geschäftsräumen und –grundstücken während der üblichen Betriebs- oder Geschäftszeiten zu dulden.
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D) Zuwiderhandlungen gegen Verpflichtungen aus dem TVgG-NRW können von der zuständigen Prüfbehörde als Ordnungswidrigkeit gem. § 16 TVgG-NRW verfolgt werden. Zudem können vertragliche Sanktionen (z. B. Kündigung aus wichtigem Grund, Verwirkung einer Vertragsstrafe, Vergabeausschluss) zusätzlich erfolgen.
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E) Es sind Verpflichtungserklärungen nach § 4ff TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung, nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben.
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3. Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus.
4. Die Vergabestelle behält sich - unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes - vor, nicht eingereichte oder unvollständige Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Wird die gesetzte Frist nicht eingehalten, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
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5. Es wird auf die Verfahrensfristen gem. § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hinsichtlich einer Rüge bzw. eines Nachprüfungsantrages hingewiesen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: http://http://bezreg-muenster.nrw.de 🌏
Quelle: OJS 2013/S 238-413090 (2013-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 216 397,81 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bocholt – Rechtsreferat – Zentrale Vergabestelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 075-129089
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 238-413090
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW bei der zuständigen Informationsstelle anfordern. Die Informationen dienen der Vorbereitung und Prüfung der Vergabeentscheidung. 2. Öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen unterliegen dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW) vom 10.1.2012 und etwaigen konkretisierenden Rechtsverordnungen. Es wird daher auf folgendes hingewiesen: A) Gem. § 8 Abs. 1 TVgG-NRW wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die vertraglichen Verpflichtungserklärungen entsprechend dem TVgG-NRW abzugeben haben, B) Nach dem TVgG-NRW hat der öffentliche Auftraggeber umfangreiche Kontrollbefugnisse entsprechend der Regelung in § 15 TVgG-NRW mit dem Auftragnehmern und seinen jeweiligen Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften zu vereinbaren und ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit der Kontrolle entsprechend § 15 TVgG-NRW hinzuweisen. Insofern wird im Einzelnen auf die Regelungen der zusätzlichen Vertragsbedingungen verwiesen, C) Entsprechend § 15 TVgG-NRW weist der öffentliche Auftraggeber daraufhin, dass die Unternehmen oder die Nachunternehmer der Auftraggeber sowie die Verleiher von Arbeitskräften oder die diese vertretenden Personen, bei juristischen Personen, Gesellschaften oder nicht rechtsfähigen Vereinen die nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufenen Personen, die den Auftrag erhalten, verpflichtet sind, die verlangten Auskünfte, die in § 15 Abs. 3 TVgG-NRW im einzelnen aufgeführt sind, zu erteilen, und die Prüfung dieser geschäftlichen Unterlagen sowie das Betreten von Geschäftsräumen und –grundstücken während der üblichen Betriebs- oder Geschäftszeiten zu dulden, D) Zuwiderhandlungen gegen Verpflichtungen aus dem TVgG-NRW können von der zuständigen Prüfbehörde als Ordnungswidrigkeit gem. § 16 TVgG-NRW verfolgt werden. Zudem können vertragliche Sanktionen (z. B. Kündigung aus wichtigem Grund, Verwirkung einer Vertragsstrafe, Vergabeausschluss) zusätzlich erfolgen, E) Es sind Verpflichtungserklärungen nach § 4ff TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung, nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben. 3. Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus! 4. Die Vergabestelle behält sich – unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes – vor, nicht eingereichte oder unvollständige Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Wird die gesetzte Frist nicht eingehalten, führt dies zum Ausschluss des Angebots. 5. Es wird auf die Verfahrensfristen gem. § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hinsichtlich einer Rüge bzw. eines Nachprüfungsantrages hingewiesen.
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-04-11 📅
Name: Holschbach Fußbodentechnik Dieter Holschbach GmbH
Postanschrift: Bahnhofstr. 21
Postort: Morsbach (Sieg)
Postleitzahl: 51597
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@holschbach-gmbh.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2014/S 075-129089 (2014-04-11)