Der Landkreis Alzey-Worms beabsichtigt die Realisierung eines neuen, dritten Verwaltungsgebäudes am Standort Alzey auf den Grundstücken Flur Nr. 1, Flurstück 741/4 und 602/2 (Hexenbleiche 34 und Glockenturmweg, 55232 Alzey). Im Rahmen der Prüfung möglicher Alternativen wurde als Ergebnis der Neubau eines zusätzlichen Verwaltungsgebäudes in räumlicher Nähe zu den bisherigen Gebäuden in der Ernst-Ludwig-Straße 36 und Hexenbleiche 34 ausgewählt. Hierzu soll auf einem Teilbereich des Innenhofs des Gebäudes Hexenbleiche 34 (Flurstück 741/4) und des nördlich anschließenden Grundstücks der Stadt Alzey (Flurstück 602/2) ein neues Verwaltungsgebäude für die bisher in der Hexenbleiche 36 untergebrachte Abteilung „Veterinär- und Gesundheitsamt, Landwirtschaft” und das derzeit im Hauptgebäude der Kreisverwaltung untergebrachte Referat „Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle” errichtet werden. Der Gesamtraumbedarf an Haupt- und Nebennutzflächen, ohne Verkehrsflächen, beträgt ca. 1 700 m². Ziel ist es, durch den Neubau des Verwaltungsgebäudes räumliche und organisatorische Strukturen zu verbessern, Miet- und Bewirtschaftungskosten zu senken und die Konzentration eines Behördenzentrums zu erhalten. Zur Minimierung der Betriebskosten ist auch die Errichtung einer gemeinsamen Heizzentrale für den Neubau und das Verwaltungsgebäude Hexenbleiche 34, sowie die direkte IT-technische Anbindung an das Hauptgebäude Ernst-Ludwig-Straße 36 vorgesehen. Angestrebt wird kein repräsentatives, sondern ein wirtschaftliches und zweckmäßiges Gebäude. Die maximalen Herstellungskosten müssen sich an dem Kostenrichtwert der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen aus dem Investitionsstock in Höhe von 2 984 EUR je qm förderfähige Hauptnutzfläche orientieren. Das neue Verwaltungsgebäude muss spätestens im November 2015 bezugsfertig sein. Da der Antrag auf Bezuschussung aus dem Investitionsstock im November 2013 einzureichen ist, muss bis zur 42 KW. 2013, Mitte Oktober , eine Kostenberechnung nach DIN 276, eine Planung mit Baubeschreibung und eine Flächenberechnung nach DIN 277 vorgelegt werden können. Der Auftraggeber beabsichtigt für diese Maßnahme Architektenleistungen (Leistungsphase 1-9, § 33 HOAI) stufenweise zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang: Leistungsphase 1 - 9, § 33 HOAI.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Alzey-Worms
Postanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36
Postleitzahl: 55232
Postort: Alzey
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-alzey-worms.de🌏
E-Mail: info@alzey-worms.de📧
Telefon: +49 67314084711📞
Es werden Bewerbungsformulare durch den Auftraggeber ausgegeben. Zur Aufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbakeit für das Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Entsprechend Seite 14 sind die „Sonstigen Nachweise” auf max. 20 Seiten DIN A4 zuzüglich der geforderten Referenzschreiben bzw. Eigenerklärungen zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i.S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt).
Digitale Bewerbungen sind nicht zugelassen. Zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß VOF § 8 (3) sollen die Bewerbungen in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit der Aufschrift „Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Alzey - VOF-Bewerbungsunterlagen - nicht öffnen!” eingereicht werden. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht.
Es werden Bewerbungsformulare durch den Auftraggeber ausgegeben. Zur Aufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbakeit für das Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Entsprechend Seite 14 sind die „Sonstigen Nachweise” auf max. 20 Seiten DIN A4 zuzüglich der geforderten Referenzschreiben bzw. Eigenerklärungen zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i.S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt).
Digitale Bewerbungen sind nicht zugelassen. Zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß VOF § 8 (3) sollen die Bewerbungen in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit der Aufschrift „Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Alzey - VOF-Bewerbungsunterlagen - nicht öffnen!” eingereicht werden. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Alzey-Worms beabsichtigt die Realisierung eines neuen, dritten Verwaltungsgebäudes am Standort Alzey auf den Grundstücken Flur Nr. 1, Flurstück 741/4 und 602/2 (Hexenbleiche 34 und Glockenturmweg, 55232 Alzey).
Im Rahmen der Prüfung möglicher Alternativen wurde als Ergebnis der Neubau eines zusätzlichen Verwaltungsgebäudes in räumlicher Nähe zu den bisherigen Gebäuden in der Ernst-Ludwig-Straße 36 und Hexenbleiche 34 ausgewählt.
Hierzu soll auf einem Teilbereich des Innenhofs des Gebäudes Hexenbleiche 34 (Flurstück 741/4) und des nördlich anschließenden Grundstücks der Stadt Alzey (Flurstück 602/2) ein neues Verwaltungsgebäude für die bisher in der Hexenbleiche 36 untergebrachte Abteilung „Veterinär- und Gesundheitsamt, Landwirtschaft” und das derzeit im Hauptgebäude der Kreisverwaltung untergebrachte Referat „Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle” errichtet werden.
Hierzu soll auf einem Teilbereich des Innenhofs des Gebäudes Hexenbleiche 34 (Flurstück 741/4) und des nördlich anschließenden Grundstücks der Stadt Alzey (Flurstück 602/2) ein neues Verwaltungsgebäude für die bisher in der Hexenbleiche 36 untergebrachte Abteilung „Veterinär- und Gesundheitsamt, Landwirtschaft” und das derzeit im Hauptgebäude der Kreisverwaltung untergebrachte Referat „Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle” errichtet werden.
Der Gesamtraumbedarf an Haupt- und Nebennutzflächen, ohne Verkehrsflächen, beträgt ca. 1 700 m².
Ziel ist es, durch den Neubau des Verwaltungsgebäudes räumliche und organisatorische Strukturen zu verbessern, Miet- und Bewirtschaftungskosten zu senken und die Konzentration eines Behördenzentrums zu erhalten. Zur Minimierung der Betriebskosten ist auch die Errichtung einer gemeinsamen Heizzentrale für den Neubau und das Verwaltungsgebäude Hexenbleiche 34, sowie die direkte IT-technische Anbindung an das Hauptgebäude Ernst-Ludwig-Straße 36 vorgesehen.
Ziel ist es, durch den Neubau des Verwaltungsgebäudes räumliche und organisatorische Strukturen zu verbessern, Miet- und Bewirtschaftungskosten zu senken und die Konzentration eines Behördenzentrums zu erhalten. Zur Minimierung der Betriebskosten ist auch die Errichtung einer gemeinsamen Heizzentrale für den Neubau und das Verwaltungsgebäude Hexenbleiche 34, sowie die direkte IT-technische Anbindung an das Hauptgebäude Ernst-Ludwig-Straße 36 vorgesehen.
Angestrebt wird kein repräsentatives, sondern ein wirtschaftliches und zweckmäßiges Gebäude. Die maximalen Herstellungskosten müssen sich an dem Kostenrichtwert der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen aus dem Investitionsstock in Höhe von 2 984 EUR je qm förderfähige Hauptnutzfläche orientieren.
Angestrebt wird kein repräsentatives, sondern ein wirtschaftliches und zweckmäßiges Gebäude. Die maximalen Herstellungskosten müssen sich an dem Kostenrichtwert der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen aus dem Investitionsstock in Höhe von 2 984 EUR je qm förderfähige Hauptnutzfläche orientieren.
Das neue Verwaltungsgebäude muss spätestens im November 2015 bezugsfertig sein. Da der Antrag auf Bezuschussung aus dem Investitionsstock im November 2013 einzureichen ist, muss bis zur 42 KW. 2013, Mitte Oktober , eine Kostenberechnung nach DIN 276, eine Planung mit Baubeschreibung und eine Flächenberechnung nach DIN 277 vorgelegt werden können.
Das neue Verwaltungsgebäude muss spätestens im November 2015 bezugsfertig sein. Da der Antrag auf Bezuschussung aus dem Investitionsstock im November 2013 einzureichen ist, muss bis zur 42 KW. 2013, Mitte Oktober , eine Kostenberechnung nach DIN 276, eine Planung mit Baubeschreibung und eine Flächenberechnung nach DIN 277 vorgelegt werden können.
Der Auftraggeber beabsichtigt für diese Maßnahme Architektenleistungen (Leistungsphase 1-9, § 33 HOAI) stufenweise zu vergeben.
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI. Später kann die Beauftragung weiterer Leistungsphasen - einzeln oder zusammen - bis einschließlich Leistungsphse 9 erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen (Leistungsphase 1-9) besteht nicht.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI. Später kann die Beauftragung weiterer Leistungsphasen - einzeln oder zusammen - bis einschließlich Leistungsphse 9 erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen (Leistungsphase 1-9) besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alzey.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach VOF § 4, Abs. 6 + 9 nicht vorliegen;
b) Erklärung, dass diese Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen nach VOF § 2(3) erfolgen;
c) Angaben zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß VOF § 5 und dass ausreichender Versicherungsschutz gem. III 1.1) gewährleistet ist;
d) Angaben zur fachlichen Eignung gemäß VOF § 5 sowie Angaben zur Organisationsstruktur, zur personellen und technischen Ausstattung des Büros, mit der die ausgeschriebene Projektbearbeitung durchgeführt werden soll;
e) Erklärung nach VOF § 4 (2), Angaben nach VOF § 4 (3);
f) Angaben zu Erfahrungsschwerpunkten, Arbeitsweise, Rechtsform und Profil des Büros.
Zu VOF §§ 4 und 5 genügt die glaubhafte Versicherung bzw. Eigenerklärung. Sofern Bewerber nach VOF § 5 (6) verfahren wollen, sind entsprechende Verpflichtungserklärungen im Original beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III 2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Der Bewerber muss über Kenntnisse und Erfahrungen mit der Bauaufgabe vergleichenbaren Projekten verfügen.
Für die vorzulegenden Referenzen gelten folgende Mindestbedingungen:
Nachweis, dass in den letzten 5 Jahren (ältere Projekte werden nicht berücksichtigt), fertiggestellt bis einschl. Lph 8 mindestens 2 Referenzprojekte nachgewiesen werden:
Referenzprojekt I: Neubau eines Verwaltungs-/Bürogebäudes, mit einem Investitionsvolumen > 3,5 Mio. EUR brutto(Kostengruppe 200 - 600 gem. DIN 276).
Referenzprojekt II: Neubau eines vergleichenbaren, mit öffentlichen Mitteln geförderten Bauvorhabens, mit einem Investitionsvolumen > 2,5 Mio EUR brutto (Kostengruppe 200 - 600 gem. DIN 276).
Die Maßnahmen müssen planungsseitig und bauausführend in den Leistungsphasen 2 - 8 des Architektenleistungsbildes nach HOAI betreut worden sein.
Dies soll jeweils durch ein entsprechendes Referenzschreiben des Auftraggebers, aus dem diese Angaben hervorgehen, nachgewiesen werden. Das Referenzschreiben soll außerdem die Einhaltung der Termin- und Kostenziele bestätigen. Ersatzweise ist eine Eigenerklärung möglich mit einer nachvollziehbaren Begründung, warum kein Referenzschreiben des Auftraggebers vorliegt.
Dies soll jeweils durch ein entsprechendes Referenzschreiben des Auftraggebers, aus dem diese Angaben hervorgehen, nachgewiesen werden. Das Referenzschreiben soll außerdem die Einhaltung der Termin- und Kostenziele bestätigen. Ersatzweise ist eine Eigenerklärung möglich mit einer nachvollziehbaren Begründung, warum kein Referenzschreiben des Auftraggebers vorliegt.
b) Der Bewerber muss den Nachweis der architektonisch gestalterischen Handschrift erbringen;
c) Zusätzlich gewünschte Unterlagen (keine Mindestbedingung): Zu jedem Referenzprojekt im Format A4 max. 2 Seiten Projektinformation, aus denen sich der Auftraggeber ein Bild über Art und Umfang der Maßnahme machen kann.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR, für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 2 500 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen bei Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung als Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus. Eine verbindliche Erklärung (Original) ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen bei Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung als Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus. Eine verbindliche Erklärung (Original) ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Architekten
VOF § 19, LBauO Rheinland-Pfalz §§ 63 und 64.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Bewerber soll die notwendigen Erfahrungen bei der Architektenleistung von Baumaßnahmen vergleichbarer Art und Größe haben - siehe III/2. Zum Nachweis muss der Bewerber ein Formblatt ausfüllen, das unter der Adresse petra.heil@lbbw-im.de abgefordert werden kann. Der Bewerber muss die im Formblatt geforderten Nachweise erbringen (s. Seite 14 Bewerbungsformular). Weitere Broschüren und Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. Die unter III 2.1 a - f und III 2.3 a genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichteinhaltung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt. Die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren erfolgt unter Berücksichtigung der Teilnahmebeindungen III 2.2 und III 2.3: - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 2.2) mit max. 30 Punkten - technische Leistungsfähigkeit III 2.3) mit max. 140 Punkten. Sofern ein Bewerber mehr als 5 Referenzen einreicht, werden für die Wertung die 5 Referenzen mit der höchsten Punktzahl gewichtet.
Der Bewerber soll die notwendigen Erfahrungen bei der Architektenleistung von Baumaßnahmen vergleichbarer Art und Größe haben - siehe III/2. Zum Nachweis muss der Bewerber ein Formblatt ausfüllen, das unter der Adresse petra.heil@lbbw-im.de abgefordert werden kann. Der Bewerber muss die im Formblatt geforderten Nachweise erbringen (s. Seite 14 Bewerbungsformular). Weitere Broschüren und Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. Die unter III 2.1 a - f und III 2.3 a genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichteinhaltung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt. Die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren erfolgt unter Berücksichtigung der Teilnahmebeindungen III 2.2 und III 2.3: - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 2.2) mit max. 30 Punkten - technische Leistungsfähigkeit III 2.3) mit max. 140 Punkten. Sofern ein Bewerber mehr als 5 Referenzen einreicht, werden für die Wertung die 5 Referenzen mit der höchsten Punktzahl gewichtet.
Es werden Bewerbungsformulare durch den Auftraggeber ausgegeben. Zur Aufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbakeit für das Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Entsprechend Seite 14 sind die „Sonstigen Nachweise” auf max. 20 Seiten DIN A4 zuzüglich der geforderten Referenzschreiben bzw. Eigenerklärungen zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i.S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt).
Es werden Bewerbungsformulare durch den Auftraggeber ausgegeben. Zur Aufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbakeit für das Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Entsprechend Seite 14 sind die „Sonstigen Nachweise” auf max. 20 Seiten DIN A4 zuzüglich der geforderten Referenzschreiben bzw. Eigenerklärungen zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i.S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt).
Digitale Bewerbungen sind nicht zugelassen. Zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß VOF § 8 (3) sollen die Bewerbungen in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit der Aufschrift „Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Alzey - VOF-Bewerbungsunterlagen - nicht öffnen!” eingereicht werden. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht.
Digitale Bewerbungen sind nicht zugelassen. Zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß VOF § 8 (3) sollen die Bewerbungen in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit der Aufschrift „Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Alzey - VOF-Bewerbungsunterlagen - nicht öffnen!” eingereicht werden. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61311160📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angbotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2; § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 094-160537 (2013-05-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Bürostruktur und Mitarbeiter (15)
2. Generelle Erfahrung zur Bauaufgabe (25)
3. Wirtschaftlichkeit und Arbeitsweise (35)
4. Gesamteindruck der Präsentation (15)
5. Honorar (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-26 📅
Name: ARGE Eichler Architekten GmbH/Dorsch International Cnsultants/U2 Architekten
Postanschrift: Hauptstraße 98
Postort: Alzey
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.