Neubau Fähranleger LP 65 mit Doppelrampe

Rostock Port Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH

Gegenstand des Auftrages ist der Neubau eines Fähranlegers mit Doppelrampe im Seehafen Rostock auf Grundlage einer vorliegenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie einer Leistungsbeschreibung. Vorgesehen ist für:
Los 1: Wasserbau: Errichtung eines Kaivorbaus, Bau von Gründungen der Hauptdeck- und Oberdeckbrücke, Kaianpassung im Bereich der Liegewand, Bau von Hubdalben, Kaiausrüstung mit Pollern und Fendern, Kolkschutzarbeiten.
Los 2: Fährbrücken: Neubau Hauptdeckbrücke und Portal mit Hydraulik, Elektrik, Steuerung und maschinentechnische Ausrüstung, Neubau Oberdeckbrücke ausgelegt für stark frequentierten Schwerlastverkehr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-01-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Ro-Ro-Terminals
Menge oder Umfang: siehe Anhang B1 und B2.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Ro-Ro-Terminals 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rostock Port Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH
Postanschrift: Ost-West-Straße 32
Postleitzahl: 18147
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rostock-port.de 🌏
E-Mail: hafenbau@rostock-port.de 📧
Telefon: +49 3813505122 📞
Fax: +49 3813505105 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-11 📅
Einreichungsfrist: 2013-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 011-014329
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 24-038868
ABl. S-Ausgabe: 11
Zusätzliche Informationen
Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer (Teilnahmeanträge), die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Anzahl: 5 je Los objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern gleichlautend für das jeweilige Los: - Vollständigkeit (Unvollständigkeit führt zum Ausschluss. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen zu vorliegenden Aussagen einzuholen) - Die geforderten Nachweise / Erklärungen sind für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und für alle NAN's lückenlos vorzulegen - Auswahlkriterien und Wichtung für nichtausgeschlossene Bewerber: Gesamt 100 Wichtungspunkte bei 1 - 5 Wertungspunkten pro Kriterium 1.) Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre (Gesamtsumme) je 2 Mio EUR 1 Pkt., max. 5 Pkt. für 10 Mio. EUR (30% Wichtung); 2.) in letzten 5 Jahren erbrachte vergleichbare Vorhaben - je Vorhaben 1 Pkt., max.5 Pkt. (40% Wichtung) 3.) festeingestellte Mitarbeiter für vergleichbare Leistungen - je 10 Mitarbeiter 1 Pkt., max. 5 Pkt. für 50 Mitarbeiter (18% Wichtung) 4.) Gesamteindruck der Bewerbung - optimal 5 Pkt.,Staffelung wenn abfallend (Übersichtlichkeit der Unterlagen, Reihenfolge der aufgeführten Kriterien und Nachweise) (12% Wichtung) Zwischen den zu vergebenden Punkten liegende Wertungen werden linear interpoliert. Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die verbleibenden 5 ausgewählten Bewerber: 3.5.2013.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist der Neubau eines Fähranlegers mit Doppelrampe im Seehafen Rostock auf Grundlage einer vorliegenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie einer Leistungsbeschreibung. Vorgesehen ist für:
Los 1: Wasserbau: Errichtung eines Kaivorbaus, Bau von Gründungen der Hauptdeck- und Oberdeckbrücke, Kaianpassung im Bereich der Liegewand, Bau von Hubdalben, Kaiausrüstung mit Pollern und Fendern, Kolkschutzarbeiten.
Los 2: Fährbrücken: Neubau Hauptdeckbrücke und Portal mit Hydraulik, Elektrik, Steuerung und maschinentechnische Ausrüstung, Neubau Oberdeckbrücke ausgelegt für stark frequentierten Schwerlastverkehr.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Wasserbau
Kurze Beschreibung:
Errichtung eines Kaivorbaus, Bau von Gründungen der Hauptdeck- und Oberdeckbrücke, Kaianpassung im Bereich der Liegewand, Bau von Hubdalben, Kaiausrüstung mit Pollern und Fendern, Kolkschutzarbeiten.
Menge oder Umfang:
920 m³ Betonaufbruch
1655 m² Flächenaufbruch
7200 m³ Nassbaggerung
875 to Stahlspundwand
1700 m³ Stahlbeton
7400 m² Kolksicherung (verklammerte Steinschüttung)
3025 m² Strassenflächen (Asphalt, Betonpflaster)
9 St. Fender
18 St. GEWI-Anker
13 St. Bohrpfähle D=100, L=30m
26.000 m³ Geländeauffüllung
div. Elt-installation, Entwässerung, Kaiausrüstung
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Fährbrücken
Kurze Beschreibung:
Fährbrücken: Neubau Hauptdeckbrücke und Portal mit Hydraulik, Elektrik, Steuerung und maschinentechnische Ausrüstung, Neubau Oberdeckbrücke ausgelegt für stark frequentierten Schwerlastverkehr.
Menge oder Umfang:
1040 to Stahlkonstruktion für Haupt- und Oberdeckbrücken
8690 m² Konservierung von Stahlflächen
komplette Hydraulikanlage
6 St. Hydraulikzylinder
diverse Elt-Installationen
1 St Maschinenhaus, Massivbauweise
Referenznummer: 12/1039/2/1/13
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Mittel aus "Green Bridge on Nordic Corridor".

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
schriftliche Vorlage von:
1. Nachweis über aktuelle Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 6 Monate),
2. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gem. SektVO § 21 Abs.1 und 4 gegen ihn oder seine Mitarbeiter vorliegen,
3. Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bankerklärung über die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse
-Erklärung der Bereitschaft zur Vorlage von Bilanzen (Einsicht auf Anforderung),
-Nachweis über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz für vergleichbare Bauleistungen der letzten 5 Geschäftsjahre,
-Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung des Unternehmens mit den Geschäftsbereichen/ den Standorten.
2. Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikation sowie nach gewerblichen Arbeitnehmern und Leitungspersonal,
3. Organigramm der Arbeitsorganisation,
4. Benennung von Referenzen der letzten 5 Jahre, die weitgehend dem angefragten Leistungsprofil entsprechen (Umsatz, Leistungsinhalt) siehe Anhang B,
5. Nachweis über Kapazitäten für die Konstruktion, den Bau sowie die Werksprüfung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
5% der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft in Form einer Bankbürgschaft.
3% der Abrechnungssumme als Gewährleistungsbürgschaft in Form einer Bankbürgschaft.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingerichtet werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Verena Kaiser

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-08-09 📅
Datum des Endes: 2014-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-02-04 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Notice_buyer_profile
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 24-038868

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
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Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalend ertage.
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Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2013/S 011-014329 (2013-01-11)