Der Landeswohlfahrtverband Hessen (LWV) will auf dem Gelände der Schule am Sommerhoffpark in Frankfurt ein neues Schulgebäude in Anlehnung eines Passivhausstandard für die Hermann-Herzog-Schule errichten. Die Schule am Sommerhoffpark im Frankfurter Gutleutviertel ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt „Hören“ in Trägerschaft des LWV Hessen, die Hermann-Herzog-Schule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ in Trägerschaft der Stadt Frankfurt. Sie ist derzeit in Frankfurt-Dornbusch untergebracht. Das dortige Schulgebäude hat Sanierungsbedarf und die Raumausstattung entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemäß gestaltete Förderschule. Mit dem Umzug der Hermann-Herzog-Schule ins neue Schulgebuäude im Gutleutviertel wird der LWV die Trägerschft der Schule übernehmen. Durch die Zusammenlegung beider Schulen soll zunächst günstigere Bau-, später günstigere Betriebskosten erzielt werden und eine effizientere Gestältung des Schulbetriebes zur Folge haben. Die Schulen sollen nach ihrer Zusammenlegung als Ganztagsschulen betrieben werden. Die Bauarbeiten sollen ab 2014 bis 2016 stattfinden. Allgemeiner Hinweis: Die Hermann-Herzog-Schule berät und fördert rund 300 Kinder mit unterschiedlichen Sehschädigungen. Mehr als 200 von ihnen werden an allgemeinbildenden Schulen unterstützt. 86 Schüler besuchen die Hermann-Herzog-Schule am Dornbusch. Die Schule am Sommerhoffpark fördert und berät rund 800 Kinder und Jugendliche mit unterschiedlicher Hörschädigung. 220 von ihnen im Alter bis sechs Jahren werden in der Frühförderung betreut. Rund 400 Schüler werden an allgemeinbildenden Schulen ambulant betreut und 183 Jungen und Mädchen besuchen die Schule am Sommerhoffpark.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-11.
Auftragsbekanntmachung (2013-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen gem. Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI für die Anlagengruppen 1-3, 7+8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI wie folgt zu beauftragen: Lph. 1-8. Die anrechenbaren Kosten für die KGR 400 betragen ca. 2 008 020 EUR netto.Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung vor.Die Neubaumaßnahme wie unter II.1.5 beschrieben ist bei Weiterbetrieb der Schule am Sommerhoffpark durchzuführen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen gem. Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI für die Anlagengruppen 1-3, 7+8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI wie folgt zu beauftragen: Lph. 1-8. Die anrechenbaren Kosten für die KGR 400 betragen ca. 2 008 020 EUR netto.Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung vor.Die Neubaumaßnahme wie unter II.1.5 beschrieben ist bei Weiterbetrieb der Schule am Sommerhoffpark durchzuführen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: LWV Hessen Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Ständeplatz 6-10
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.lwv-hessen.de🌏
E-Mail: zvs@lwv-hessen.de📧
Telefon: +49 56110042569📞
Fax: +49 56110042645 📠
Der Landeswohlfahrtverband Hessen (LWV) will auf dem Gelände der Schule am Sommerhoffpark in Frankfurt ein neues Schulgebäude in Anlehnung eines Passivhausstandard für die Hermann-Herzog-Schule errichten. Die Schule am Sommerhoffpark im Frankfurter Gutleutviertel ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt „Hören“ in Trägerschaft des LWV Hessen, die Hermann-Herzog-Schule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ in Trägerschaft der Stadt Frankfurt. Sie ist derzeit in Frankfurt-Dornbusch untergebracht. Das dortige Schulgebäude hat Sanierungsbedarf und die Raumausstattung entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemäß gestaltete Förderschule. Mit dem Umzug der Hermann-Herzog-Schule ins neue Schulgebuäude im Gutleutviertel wird der LWV die Trägerschft der Schule übernehmen. Durch die Zusammenlegung beider Schulen soll zunächst günstigere Bau-, später günstigere Betriebskosten erzielt werden und eine effizientere Gestältung des Schulbetriebes zur Folge haben. Die Schulen sollen nach ihrer Zusammenlegung als Ganztagsschulen betrieben werden. Die Bauarbeiten sollen ab 2014 bis 2016 stattfinden.
Der Landeswohlfahrtverband Hessen (LWV) will auf dem Gelände der Schule am Sommerhoffpark in Frankfurt ein neues Schulgebäude in Anlehnung eines Passivhausstandard für die Hermann-Herzog-Schule errichten. Die Schule am Sommerhoffpark im Frankfurter Gutleutviertel ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt „Hören“ in Trägerschaft des LWV Hessen, die Hermann-Herzog-Schule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ in Trägerschaft der Stadt Frankfurt. Sie ist derzeit in Frankfurt-Dornbusch untergebracht. Das dortige Schulgebäude hat Sanierungsbedarf und die Raumausstattung entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemäß gestaltete Förderschule. Mit dem Umzug der Hermann-Herzog-Schule ins neue Schulgebuäude im Gutleutviertel wird der LWV die Trägerschft der Schule übernehmen. Durch die Zusammenlegung beider Schulen soll zunächst günstigere Bau-, später günstigere Betriebskosten erzielt werden und eine effizientere Gestältung des Schulbetriebes zur Folge haben. Die Schulen sollen nach ihrer Zusammenlegung als Ganztagsschulen betrieben werden. Die Bauarbeiten sollen ab 2014 bis 2016 stattfinden.
Allgemeiner Hinweis:
Die Hermann-Herzog-Schule berät und fördert rund 300 Kinder mit unterschiedlichen Sehschädigungen. Mehr als 200 von ihnen werden an allgemeinbildenden Schulen unterstützt. 86 Schüler besuchen die Hermann-Herzog-Schule am Dornbusch. Die Schule am Sommerhoffpark fördert und berät rund 800 Kinder und Jugendliche mit unterschiedlicher Hörschädigung. 220 von ihnen im Alter bis sechs Jahren werden in der Frühförderung betreut. Rund 400 Schüler werden an allgemeinbildenden Schulen ambulant betreut und 183 Jungen und Mädchen besuchen die Schule am Sommerhoffpark.
Die Hermann-Herzog-Schule berät und fördert rund 300 Kinder mit unterschiedlichen Sehschädigungen. Mehr als 200 von ihnen werden an allgemeinbildenden Schulen unterstützt. 86 Schüler besuchen die Hermann-Herzog-Schule am Dornbusch. Die Schule am Sommerhoffpark fördert und berät rund 800 Kinder und Jugendliche mit unterschiedlicher Hörschädigung. 220 von ihnen im Alter bis sechs Jahren werden in der Frühförderung betreut. Rund 400 Schüler werden an allgemeinbildenden Schulen ambulant betreut und 183 Jungen und Mädchen besuchen die Schule am Sommerhoffpark.
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen gem. Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI für die Anlagengruppen 1-3, 7+8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI wie folgt zu beauftragen: Lph. 1-8. Die anrechenbaren Kosten für die KGR 400 betragen ca. 2 008 020 EUR netto.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung vor.
Die Neubaumaßnahme wie unter II.1.5 beschrieben ist bei Weiterbetrieb der Schule am Sommerhoffpark durchzuführen.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auslober beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI zu beauftragen. Eine weiterführende Beauftragung der jeweiligen Leistungsphasen 4-8 behält sich der Auslober vor. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auslober beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI zu beauftragen. Eine weiterführende Beauftragung der jeweiligen Leistungsphasen 4-8 behält sich der Auslober vor. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Referenznummer: 2013-313
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gutleutstraße 295-301, 60327 Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eingnungsnachweise (§ 5 Abs. 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erlärungsumfanges zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eingnungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erlärungsumfanges zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Absicherung seines Gewährleistungs- und Haftungsrisikos hat der AN eine Haftplfichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung muss für jeden Verstoß mind. betragen:
— für Personenschäden: 1 500 000 EUR,
— für sonstige Schäden: 500 000 EUR.
Die Gesamtleistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden kann auf den 2-fachen Betrag der v.g. jeweiligen Versicherungssumme begrenzt werden, muss für sonstige Schäden jedoch mind. 1 000 000 EUR betragen.
Die Gesamtleistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden kann auf den 2-fachen Betrag der v.g. jeweiligen Versicherungssumme begrenzt werden, muss für sonstige Schäden jedoch mind. 1 000 000 EUR betragen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch und benennt einen gemeinsamen Bevollmächtigten.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
1. Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgleistaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und/oder „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Mitgliedstaaten die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt diese Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sontigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG Schreiben bzw. Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
1. Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgleistaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und/oder „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Mitgliedstaaten die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt diese Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sontigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG Schreiben bzw. Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn die für die Durchführung der Aufgabe verwantwortliche Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
2. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn die für die Durchführung der Aufgabe verwantwortliche Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
3. Arbeitsgemeinschaften, bei den jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen und juristischen Personen gestellt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Auswahlkriterien sind: die gem. Teilnahmebogen benannten Referenzen, die persönliche Leistungsfähigkeit, sowie die Kompetenz des Projektteams. Ein Muster des Wertungsbogens mit der Wichtung dieser Auswahlkriterien ist dem Downloadbereich beigefügt.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der Planung (60)
2. Preis (30)
3. Art des Vortrages (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Sämtliche Kommunikation hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bernd Schmidt
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013-313
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816/ 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung der Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung der Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 200-346490 (2013-10-11)
Ergänzende Angaben (2013-10-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben