Das seit 1981 als Studentenwohnanlage genutzte Haus hat 20 Studentenzimmer mit Gemeinschaftsküchen. Aus wirtschaftlichen Gründen soll dieses Gebäude komplett rückgebaut werden und ein Neubau/Ersatzbau auf dem vorhandenen Grundstück geplant werden. Der Ersatzbau sollte mindestens 20 Wohnplätze enthalten. Bevorzugt sind Einzelapartments mit Nasszelle und Kitchenette. Möglich sind aber auch Dubletten mit einer gemeinsamen Kitchenette oder/und Dreier-Wohngemeinschaften mit gemeinsamer Küchennutzung. Verbindlich sind die Vorgaben nach den Richtlinien für die Förderungen von studentischen Wohnanlagen in der aktuell gültigen Fassung für alle Flächen. Die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück ist ein zentrales Thema und ggf. die Entwicklung von Alternativen. Vorrangig sind die Grundlagenermittlungen für die generelle Bebaubarkeit des Grundstücks. Der Auftraggeber behält sich vor, vorerst nur die Leistungsphasen 1 und 2 zu beauftragen. Die äußerst wirtschaftliche Beplanung des Grundstücks ist Voraussetzung für die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 3-9, auch in Stufen. Sollte sich im Zuge der ersten Leistungsphasen die Unwirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahme herausstellen, behält sich der Auftraggeber vor, die folgenden Leistungsphasen nicht mehr zu beauftragen. Termine: Die Leistungen sind ab 3.2014 zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Ein Studentenwohnhaus mit 20 Wohnplätzen. Weitere Baukosten sind nicht bekannt.Beauftragungsstufen:Der Auftraggeber beabsichtigt, Architektenleistungen gem. § 34 HOAI, stufenweise und nach Leistungsphasen und je nach Planungskonzept ggfl. auch in Bauabschnitten zu vergeben.Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Ein Studentenwohnhaus mit 20 Wohnplätzen. Weitere Baukosten sind nicht bekannt.Beauftragungsstufen:Der Auftraggeber beabsichtigt, Architektenleistungen gem. § 34 HOAI, stufenweise und nach Leistungsphasen und je nach Planungskonzept ggfl. auch in Bauabschnitten zu vergeben.Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz
Postanschrift: Albertus-Magnus-Straße 4
Postleitzahl: 93053
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.stwno.de🌏
E-Mail: haeusler@stwno.de📧
Telefon: +49 9419435888📞
Fax: +49 9419431937 📠
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 4.2.2014 – 16.00 Uhr.
Fehlende/unvollständige/unrichtige geforderte Auskünfte können zum Ausschluß des Bewerbers führen (§ 4 (9) e VOF).
Wir bitten Sie, zur Bewerbung das vom Auftraggeber vorbereitete Bewerbungsformular zu verwenden.
Das Bewerbungsformular ist unter folgender Internet-Adresse zu beziehen:
http://www.vof-vergabeverfahren.de/stwno-2014/
Der Teilnahmeantrag mit den entsprechenden Unterlagen ist ausschließlich im Original im verschlossenen Umschlag termingerecht beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz, Albertus-Magnus-Strasse 4, 93053 Regensburg einzureichen.
Der Umschlag ist aussen deutlich zu kennzeichnen mit der Kennung „Teilnahmeantrag VOF-Verfahren Studentenwohnhaus Maierhofstrasse 11, Passau“.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Arbeitsgemeinschaften hingewiesen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet.
Termine können je nach Ablauf bzw. Umfang des Auswahlverfahrens variieren.
Der Teilnahmeantrag mit den entsprechenden Unterlagen ist ausschließlich im Original im verschlossenen Umschlag termingerecht beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz, Albertus-Magnus-Strasse 4, 93053 Regensburg einzureichen.
Der Umschlag ist aussen deutlich zu kennzeichnen mit der Kennung „Teilnahmeantrag VOF-Verfahren Studentenwohnhaus Maierhofstrasse 11, Passau“.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Arbeitsgemeinschaften hingewiesen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet.
Termine können je nach Ablauf bzw. Umfang des Auswahlverfahrens variieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das seit 1981 als Studentenwohnanlage genutzte Haus hat 20 Studentenzimmer mit Gemeinschaftsküchen.
Aus wirtschaftlichen Gründen soll dieses Gebäude komplett rückgebaut werden und ein Neubau/Ersatzbau auf dem vorhandenen Grundstück geplant werden.
Der Ersatzbau sollte mindestens 20 Wohnplätze enthalten. Bevorzugt sind Einzelapartments mit Nasszelle und Kitchenette. Möglich sind aber auch Dubletten mit einer gemeinsamen Kitchenette oder/und Dreier-Wohngemeinschaften mit gemeinsamer Küchennutzung. Verbindlich sind die Vorgaben nach den Richtlinien für die Förderungen von studentischen Wohnanlagen in der aktuell gültigen Fassung für alle Flächen.
Der Ersatzbau sollte mindestens 20 Wohnplätze enthalten. Bevorzugt sind Einzelapartments mit Nasszelle und Kitchenette. Möglich sind aber auch Dubletten mit einer gemeinsamen Kitchenette oder/und Dreier-Wohngemeinschaften mit gemeinsamer Küchennutzung. Verbindlich sind die Vorgaben nach den Richtlinien für die Förderungen von studentischen Wohnanlagen in der aktuell gültigen Fassung für alle Flächen.
Die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück ist ein zentrales Thema und ggf. die Entwicklung von Alternativen.
Vorrangig sind die Grundlagenermittlungen für die generelle Bebaubarkeit des Grundstücks.
Der Auftraggeber behält sich vor, vorerst nur die Leistungsphasen 1 und 2 zu beauftragen. Die äußerst wirtschaftliche Beplanung des Grundstücks ist Voraussetzung für die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 3-9, auch in Stufen.
Sollte sich im Zuge der ersten Leistungsphasen die Unwirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahme herausstellen, behält sich der Auftraggeber vor, die folgenden Leistungsphasen nicht mehr zu beauftragen.
Termine:
Die Leistungen sind ab 3.2014 zu erbringen.
Menge oder Umfang:
Ein Studentenwohnhaus mit 20 Wohnplätzen. Weitere Baukosten sind nicht bekannt.
Beauftragungsstufen:
Der Auftraggeber beabsichtigt, Architektenleistungen gem. § 34 HOAI, stufenweise und nach Leistungsphasen und je nach Planungskonzept ggfl. auch in Bauabschnitten zu vergeben.
Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Maierhofstraße 11,
94032 Passau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, aufgrund der in § 4 VOF genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden ist. Anstatt dieser schriftlichen Erklärung kann der Bewerber seinen Bewerbungsunterlagen einen Bundeszentralregisterauszug oder eine gleichwertige Erklärung § 4 (7) beilegen.
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, aufgrund der in § 4 VOF genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden ist. Anstatt dieser schriftlichen Erklärung kann der Bewerber seinen Bewerbungsunterlagen einen Bundeszentralregisterauszug oder eine gleichwertige Erklärung § 4 (7) beilegen.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 4 (6) und § 4 (9) a mit d erwähnter Umstand vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (§ 4 (2) VOF).
2. Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (§ 4 (2) VOF).
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bezogen auf die diesen Auftrag abwickelnde Geschäftseinheit (Niederlassung bzw. Geschäftszweig) in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 (§ 5 (4) c VOF). Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die Daten sowohl für das Gesamtunternehmen (Hauptsitz), als auch für die relevante Niederlassung zu erstellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bezogen auf die diesen Auftrag abwickelnde Geschäftseinheit (Niederlassung bzw. Geschäftszweig) in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 (§ 5 (4) c VOF). Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die Daten sowohl für das Gesamtunternehmen (Hauptsitz), als auch für die relevante Niederlassung zu erstellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen von vergleichbaren erbrachten Architektenleistungen für alle Leistungsphasen gem. § 34 HOAI.
Angabe folgender Punkte (§ 5 (5) b VOF):
— Projektbezeichnung,
— Beschreibung und Erläuterung der Maßnahme (mit Fotos und/oder Zeichnungen),
— Planungs- bzw. Ausführungszeitraum,
— Ausgeführte Leistungsphasen,
— Anrechenbare Kosten netto in EUR,
— Personaleinsatz (auch Einsatz von freien Mitarbeitern),
— Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer.
2. Darstellung der Projektorganisation, in der die für die Erbringung der Leistung definitiv vorgesehenen Personen (Projektteam und Leiter/Vertreter) für Planung und Bauleitung benannt sind, gem. § 4 (3) VOF:
— Name,
— Ausgeübte Funktion im Büro,
— Ausbildung,
— Dauer der Bürozugehörigkeit,
— Personenbezogene Referenzliste.
3. Erläuterung über die Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern, z. B. staatliche Bauämter, Behörden u. a. (Baumaßnahme, Baujahr und Ansprechpartner mit Telefonnummer beim Auftraggeber) (§ 5 (5) b VOF).
4. Angaben zur technischen Ausstattung des Bewerbers (§ 5 (5) e VOF).
Angaben zu: Internet/E-Mail, Büro – Software, CAD – Programme, Datenaustausch-Formate CAD/AVA u. a.
5. Angaben zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten des Bewerbers der letzten 3 Jahre 2010, 2011, 2012 (§ 5 (5) d VOF).
Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die Daten sowohl für das Gesamtunternehmen (Hauptsitz), als auch für die relevante Niederlassung zu erstellen.
6. Angaben zur Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer (§ 5 (5) h VOF).
Im Falle einer Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen ist mindestens eine von Bewerber und Nachunternehmer gegenseitig unterzeichnete Verpflichtungsermächtigung vorzulegen, die besagt, dass im Auftragsfall zwischen Auftraggeber und Bewerber auch das Vertragsverhältnis zwischen Bewerber und Nachunternehmer bindend zustande kommt.
Im Falle einer Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen ist mindestens eine von Bewerber und Nachunternehmer gegenseitig unterzeichnete Verpflichtungsermächtigung vorzulegen, die besagt, dass im Auftragsfall zwischen Auftraggeber und Bewerber auch das Vertragsverhältnis zwischen Bewerber und Nachunternehmer bindend zustande kommt.
7. Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (§ 5 (5) f VOF).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000,00 EUR für Personenschäden sowie über mindestens 1 500 000,00 EUR für Sachschäden (Nachweis nicht älter als ein Jahr) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000,00 EUR für Personenschäden sowie über mindestens 1 500 000,00 EUR für Sachschäden (Nachweis nicht älter als ein Jahr) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind im Zulassungsbereich ansässige:
— Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht,
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
— Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht,
— Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die den Leistungen nach II.1.5. entsprechen. Der verantwortliche Projektbearbeiter hat die an die natürliche Person gestellten Anforderungen zu erfüllen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
— Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die den Leistungen nach II.1.5. entsprechen. Der verantwortliche Projektbearbeiter hat die an die natürliche Person gestellten Anforderungen zu erfüllen.
— Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.
Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge.
Die Teilnehmer haben zu erklären, dass keine Versagensgründe gemäß § 4 VOF vorliegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1. Ausschlußgründe gemäß § 4 VOF.
2. Leistungsfähigkeit, Fachkunde, fachliche Eignung und besondere Erfahrung für die zu planenden Leistungen nach II 1.5. Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Angaben und Unterlagen mithilfe einer Bewertungsmatrix.
2. Leistungsfähigkeit, Fachkunde, fachliche Eignung und besondere Erfahrung für die zu planenden Leistungen nach II 1.5. Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Angaben und Unterlagen mithilfe einer Bewertungsmatrix.
3. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden VOF § 10 (3).
3. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden VOF § 10 (3).
Der Teilnahmeantrag mit den entsprechenden Unterlagen ist ausschließlich im Original im verschlossenen Umschlag termingerecht beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz, Albertus-Magnus-Strasse 4, 93053 Regensburg einzureichen.
Der Umschlag ist aussen deutlich zu kennzeichnen mit der Kennung „Teilnahmeantrag VOF-Verfahren Studentenwohnhaus Maierhofstrasse 11, Passau“.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Arbeitsgemeinschaften hingewiesen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet.
Termine können je nach Ablauf bzw. Umfang des Auswahlverfahrens variieren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 252-442413 (2013-12-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Promenade 27
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung der Oberpfalz – VOB-Stelle
Postanschrift: Emmeramsplatz 8
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Telefon: +49 9415680404📞
Quelle: OJS 2014/S 220-389490 (2014-11-12)