Neubau von Jahrgangshäusern in Buchholz und Winsen im Rahmen eines ÖPP-Modells

Landkreis Harburg

Der Landkreis Harburg hat beschlossen, den Neubau von insgesamt fünf Jahrgangshäusern an zwei Standorten (Buchholz und Winsen) mit einer Nutzfläche von jeweils ca. 500 m² im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells zu realisieren. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu erbringen. Die Finanzierungsleistungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung und die Endfinanzierung über 20 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen. Der Landkreis Harburg erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-16.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-01-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Harburg
Postanschrift: Schloßplatz 6
Postleitzahl: 21423
Postort: Winsen (Luhe)
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkharburg.de 🌏
E-Mail: t.hein@lkharburg.de 📧
Telefon: +49 4171693828 📞
Fax: +49 4171687828 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-16 📅
Einreichungsfrist: 2013-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 014-018969
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen

“1) Mehrfachbewerbungen von Bewerbern, Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2013/S 014-018969 (2013-01-16)