Niederflurgelenk-Linienbus mit Hybridantrieb

Fraunhofer Gesellschaft e. V.

Anforderungen für Niederflurgelenk-Linienbusse mit Hybridantrieb im Stadtverkehr. Diese werden als grundsätzlich handgelenkte Busse mit Einachslenkung und mit begehbarem Übergang zu dem zweiten Wagenteil betrachtet. Das Fahrzeug ist nach „Klasse I“, Fahrzeuge mit Stehplätzen, welche die Beförderung von Fahrgästen auf Strecken mit zahlreichen Haltestellen ermöglichen zuzulassen, entsprechend der EU-Richtlinie 2001/85 EG sowie entsprechend der Richtlinie 2007/46/EG nach „Klasse M3“, Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen, auszulegen. Die technischen Vorschriften, die von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (VN-ECE) mit der Regelung Nr. 36 („Einheitliche Vorschriften hinsichtlich der Konstruktion von Kraftomnibussen“), der Regelung Nr. 66 („Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von großen Kraftomnibussen hinsichtlich der Festigkeit ihres Aufbaus“) und der Regelung Nr. 107 („Einheitliche Vorschriften für Doppelstockfahrzeuge zur Personenbeförderung hinsichtlich ihrer allgemeinen Bauweise“) angenommen wurden, sind dabei zu berücksichtigen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-31.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-31 Auftragsbekanntmachung
2013-09-18 Ergänzende Angaben