Niederrhein-Netz

Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN)

Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) schreibt die Implementierung eines komplexen WAN-Netzwerkes für sein Verbandsgebiet zum 01.02.2014 aus. An dieses Netzwerk sollen ca. 50 Kommunen (hierunter auch Polizei- und Feuerwehrbehörden) angeschlossen werden, die dann die Software und die Datenbanken des KRZN für die Übermittlung sensibler Verwaltungsdaten verwenden. Über das WAN werden zahlreiche wichtige kommunale Dienstleistungen (z.B. Meldewesen, KFZ-Meldestelle etc.) genutzt. Die zentralen Standorte in den Kommunen werden dabei nicht über Internet-basierte Leitungen angeschlossen (Public Internet bzw. darauf basierendes IP-VPN), sondern über Ende-zu-Ende-Verbindungen in einem eigenen, speziell für das KRZN konzipierten privatem Netz. Die privaten WAN-Leitungen müssen je nach Anforderung an den jeweiligen Dienst zusätzlich verschlüsselt werden (Telefongespräche, Verwaltungsdaten, personenbezogene Daten besonderer Art).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerke
Menge oder Umfang: siehe Abschnitt II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerke 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN)
Postanschrift: Friedrich-Heinrich-Allee 130
Postleitzahl: 47475
Postort: Kamp-Lintfort
Kontakt
Internetadresse: http://www.krzn.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-24 📅
Einreichungsfrist: 2013-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 123-211203
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
(1) Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) ist ein Zweckverband gemäß § 4 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG). Das KRZN beschafft für seinen eigenen Bedarf sowie für denjenigen seiner Mitglieder (Stadt Bottrop, Stadt Krefeld, Kreis Kleve, Kreis Viersen, Kreis Wesel) und deren kreisangehörige Kommunen und sonstige Einrichtungen. (2) Das KRZN führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue-und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.01.2012 sowie der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 08.04.2013 durch. (3) Die Auftragsvergabe erfolgt im nicht offenen Verfahren gemäß § 3 EG Abs. 2 Buchst. a) VOL/A. Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines nicht offenen Verfahrens, da die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden kann. Dies ist insbesondere deshalb der Fall, da hier eine außergewöhnliche Eignung (Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit, § 2 EG Abs. 1 S. 1 VOL/A) der Bieter bzw. des Auftragnehmers erforderlich ist. Das für eine ordnungsgemäße Auftragsausführung hier erforderliche Anforderungs- und Eignungsprofil an den potenziellen Auftragnehmer kann gemäß der aktuellen Marktübersicht des Auftraggebers nur von einem beschränkten Kreis von entsprechend geeigneten Unternehmen am Markt erfüllt werden. (4) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 S. 3 VOL/A), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Kompatibilität, optimalen Funktionalität und einheitlichen Bedienung des Netzes und der Dienste sowie der effizienten und synergetischen Kostenersparnis. (5) Das KRZN weist gem. § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hin, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i.V.m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben: (i) Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen) mit Einreichung des Teilnahmeantrags; (ii) Anlage 4 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen) mit Einreichung des Angebots; (iii) Anlage 6 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie) mit Einreichung des Angebots. (6) Das KRZN weist gem. § 9 Abs. 3 TVgG-NRW darauf hin, dass die Bieter verpflichtet werden, (i) die von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG-NRW dem KRZN vorzulegen; (ii) bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an das KRZN eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG-NRW nach wie vor eingehalten werden; (iii) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt; (iv) bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen; (v) Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem KRZN vereinbart werden. (7) Das KRZN weist ferner darauf hin, dass mindestens die Inhalte der Anlage 2 zur RVO TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG-NRW/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen) und Anlage 5 zur RVO TVgG-NRW (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden. (8) Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle bereitgestellten Vordrucke zu verwenden, welche bei der unter Abschnitt I.1 (Kontaktstelle) angegebenen E-Mail-Adresse (TEAM.KRZN-WAN@twobirds.com) abzufordern sind. (9) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle (Bird & Bird LLP, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf) - nicht bei der Vergabestelle - in einem verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 14 EG Abs. 2 S. 1 VOL/A). Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist- und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags. (10) Der Antrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen. (11) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt. (12) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse (TEAM.KRZN-WAN@twobirds.com) zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten. (13) Die Vergabeunterlagen werden nur formell und materiell geeigneten Bewerbern übermittelt werden, die zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden. (14) Die Verfahrenssprache ist deutsch. (15) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) schreibt die Implementierung eines komplexen WAN-Netzwerkes für sein Verbandsgebiet zum 01.02.2014 aus. An dieses Netzwerk sollen ca. 50 Kommunen (hierunter auch Polizei- und Feuerwehrbehörden) angeschlossen werden, die dann die Software und die Datenbanken des KRZN für die Übermittlung sensibler Verwaltungsdaten verwenden. Über das WAN werden zahlreiche wichtige kommunale Dienstleistungen (z.B. Meldewesen, KFZ-Meldestelle etc.) genutzt. Die zentralen Standorte in den Kommunen werden dabei nicht über Internet-basierte Leitungen angeschlossen (Public Internet bzw. darauf basierendes IP-VPN), sondern über Ende-zu-Ende-Verbindungen in einem eigenen, speziell für das KRZN konzipierten privatem Netz. Die privaten WAN-Leitungen müssen je nach Anforderung an den jeweiligen Dienst zusätzlich verschlüsselt werden (Telefongespräche, Verwaltungsdaten, personenbezogene Daten besonderer Art).
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) gemäß den nachfolgend genannten Bedingungen beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Die Vordrucke müssen an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig unterschrieben werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen.
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Die nachfolgend unter Abschnitt III.2.3 jeweils mit „(Mindestanforderung)“ gekennzeichneten Unterlagen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung der Unternehmen dar, die zwingend zu erfüllen sind. In jedem Fall werden Unternehmen, die nicht über diese als Mindestanforderungen gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestanforderungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
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Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder aufzuklären (vgl. § 7 EG Abs. 13 VOL/A). Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der betroffene Bewerber in jedem Fall zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
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Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (7) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und/oder III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (7) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen - ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (7) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen (nicht im Teilnahmeantrag).
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Ferner sind - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht erforderlich.
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Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter - auf gesondertes Verlangen - Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
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Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1 im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
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(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie - falls zutreffend - Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen.
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(3) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb nach § 6 EG Abs. 4, Abs. 6 lit. a bis e VOL/A vorliegen (Vordruck).
(4) Unterschriebene schriftliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) (Vordruck).
(5) Unterschriebene schriftliche Bereitschaftserklärung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen im Falle der Angebotsaufforderung und -abgabe (Vordruck).
(6) Unterschriebene schriftliche Bereitschaftserklärung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Falle der Angebotsaufforderung und -abgabe (Vordruck).
(7) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung - falls eine Verpflichtung des Unternehmen besteht - zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (im Sinne von § 4f BDSG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und - sofern vorhanden - den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck).
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 2 Millionen Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in unbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung (Vordruck) von mindestens 1 Referenz über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) – abgeschlossenen oder gegenwärtig – erbrachten vergleichbaren WAN-Leistungen mit einem MPLS-basierten Konzept bzw. (kumulativ oder alternativ) einem Ethernet-basierten Konzept für einen öffentlichen Auftraggeber (Mindestanforderung), mit folgenden Inhalten:
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(a) das/die Netz/e muss/müssen mindestens 50 any to any (Ende-zu-Ende) angebundene Standorte beinhalten (Mindestanforderung); der Nachweis internationaler Anbindungen ist dabei nicht erforderlich;
(b) für ein MPLS-Konzept gilt über (a) hinausgehend kumulativ: (i) das/die MPLS-Netz/e muss/müssen Bandbreiten zwischen 10 Mbit/s und 155 Mbit/s beinhalten (Mindestanforderung), (ii) ein zentraler Hauptanschluss mit einer Bandbreite von mindestens 622 Mbit/s mit einer Zwei-Wege-Hauseinführung mit Load-Balancing muss gegeben sein (Mindestanforderung), (iii) die Möglichkeit der Priorisierung von Datenströmen (Quality of Service, QoS) muss gegeben sein (Mindestanforderung); die technischen Priorisierungsmöglichkeiten (z.B. für Sprache, Multimedia und Datentransport) sind zu beschreiben;
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(c) für ein Ethernet-Konzept gilt über (a) hinausgehend kumulativ: (i) das/die Ethernet-Netz/e muss/müssen Bandbreiten zwischen 10 Mbit/s und 100 Mbit/s beinhalten (Mindestanforderung), (ii) ein zentraler Hauptanschluss mit einer Bandbreite von mindestens 2 mal 2.5 Gbit/s mit einer Zwei-Wege-Hauseinführung mit Load-Balancing muss gegeben sein (Mindestanforderung), (iii) die Möglichkeit der Priorisierung von Datenströmen (Quality of Service, QoS) muss gegeben sein (Mindestanforderung); die technischen Priorisierungsmöglichkeiten (z.B. für Sprache, Multimedia und Datentransport) sind zu beschreiben.
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Ein Unternehmen muss die oben beschriebenen Leistungsinhalte (a und b oder a und c) innerhalb mindestens eines entsprechenden Referenzprojekts nachweisen, wobei alle Leistungsinhalte (a und b oder a und c) jeweils in demselben Referenzprojekt realisiert sein müssen und das Referenzprojekt in Betrieb genommen worden sein muss (Mindestanforderung).
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Aus der Referenzprojektbeschreibung (Vordruck) muss klar erkennbar sein, welche Leistungen das Unternehmen hierbei selbst durchgeführt hat. Die bloße Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht zum Nachweis der Eignung (technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde) ausreichend. Die vorzulegende Referenz muss demnach eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
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Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Angaben des Unternehmens bei dem/den Referenzauftraggeber/n sowie eigene Ermittlungen vor.
(2) Darstellung (Vordruck) einer Referenz über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) – abgeschlossenen oder gegenwärtig – erbrachten Leistungen über eine Komplett-Lösung zum Betrieb (einschl. Service) kleiner Standorte (mehr als 180 Standorte mit jeweils nicht mehr als 10 Mitarbeitern oder ein Konzept bestehend aus mehreren Einzelstandorten mit jeweils nicht mehr als 10 Mitarbeitern, die zusammen ebenfalls 180 Standorte ergeben) über das Internet (ADSL/SDSL) über gesicherte IP-VPN-Verbindungen (Mindestanforderung).
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Aus der Referenzprojektbeschreibung (Vordruck) muss klar erkennbar sein, welche Leistungen das Unternehmen hierbei selbst durchgeführt hat. Die bloße Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht zum Nachweis der Eignung (technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde) ausreichend. Die vorzulegende Referenz muss demnach eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Angaben des Unternehmens bei dem/den Referenzauftraggeber/n sowie eigene Ermittlungen vor.
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(3) Darstellung (Vordruck) einer Referenz über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) – abgeschlossenen oder gegenwärtig – erbrachten Leistungen über die Bereitstellung und den Betrieb VPN-basierter ADSL- und SDSL-Leitungen, die geeignet sind, um Datenpriorisierungen in Richtung WAN und in Richtung LAN durchzuführen.
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Aus der Referenzprojektbeschreibung (Vordruck) muss klar erkennbar sein, welche Leistungen das Unternehmen hierbei selbst durchgeführt hat. Die bloße Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht zum Nachweis der Eignung (technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde) ausreichend. Die vorzulegende Referenz muss demnach eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Angaben des Unternehmens bei dem/den Referenzauftraggeber/n sowie eigene Ermittlungen vor.
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(4) Nachweis der Zertifizierung des Unternehmens nach ISO 27001 oder auf Basis des IT-Grundschutzes des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) in unbeglaubigter Kopie (Mindestanforderung).
(5) Darstellung eines Qualitätsmanagements des Unternehmens (Mindestanforderung); der Nachweis kann auch durch Vorlage eines Zertifikats nach ISO 9001 oder gleichwertig (in unbeglaubigter Kopie) erbracht werden.
(6) Darstellung (Vordruck) der beruflichen Befähigung (Ausbildung) und Qualifizierung (Zertifizierungen) des (i) für die Auftragsdurchführung vorgesehenen, fachlich qualifizierten Personals, einschließlich des (ii) vorgesehenen Projektmanagers, jeweils in anonymisierter Form (Mindestanforderung). Die Einreichung von Bildungsnachweisen/Zertifikaten ist nicht erforderlich.
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(7) Darstellung (Skizze) über den Aufbau und die Struktur der vom Unternehmen betriebenen MPLS-/Ethernet-Infrastruktur in Deutschland und/oder ggf. in den Staaten Belgien, Niederlande oder Luxemburg.
(8) Beschreibung eines vom Unternehmen eingesetzten Ticketsystems für Supportfälle (als Teil der technischen Ausrüstung des Unternehmens).
(9) Beschreibung eines vom Unternehmen eingesetzten proaktiven Fault Managements oder gleichwertigen Netzwerkmanagements (als spezifische Maßnahme des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie als Untersuchungsmöglichkeit des Unternehmens).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend. Für den Fall der Auftragserteilung behält sich der Auftraggeber vor zu verlangen, dass eine Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform annimmt, sofern dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Wesel
Postanschrift: Reeser Landstraße 31
Postort: Wesel
Postleitzahl: 46483
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bottrop
Postanschrift: Ernst-Wilczok-Platz 1
Postort: Bottrop
Postleitzahl: 46236
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Krefeled
Postanschrift: Von-der-Leyen-Platz 1
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47798
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Kleve
Postanschrift: Nassauerallee 15-23
Postort: Kleve
Postleitzahl: 47533
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Viersen
Postanschrift: Rathausmarkt 3
Postort: Viersen
Postleitzahl: 41747
Kontakt
Name: Bird&Bird LLP
Postanschrift: Carl-Theodor-Straße 6
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Kontaktperson: RA Dr. Jan Byok LL.M.
Telefon: +49 21120056224 📞
E-Mail: team.krzn-wan@twobirds.com 📧
Fax: +49 21120056011 📠
URL für weitere Informationen: http://www.twobirds.com 🌏
URL der Dokumente: http://www.twobirds.com 🌏
URL der Teilnahme: http://www.twobirds.com 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) ist ein Zweckverband gemäß § 4 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG). Das KRZN beschafft für seinen eigenen Bedarf sowie für denjenigen seiner Mitglieder (Stadt Bottrop, Stadt Krefeld, Kreis Kleve, Kreis Viersen, Kreis Wesel) und deren kreisangehörige Kommunen und sonstige Einrichtungen.
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(2) Das KRZN führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue-und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.01.2012 sowie der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 08.04.2013 durch.
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(3) Die Auftragsvergabe erfolgt im nicht offenen Verfahren gemäß § 3 EG Abs. 2 Buchst. a) VOL/A. Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines nicht offenen Verfahrens, da die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden kann. Dies ist insbesondere deshalb der Fall, da hier eine außergewöhnliche Eignung (Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit, § 2 EG Abs. 1 S. 1 VOL/A) der Bieter bzw. des Auftragnehmers erforderlich ist. Das für eine ordnungsgemäße Auftragsausführung hier erforderliche Anforderungs- und Eignungsprofil an den potenziellen Auftragnehmer kann gemäß der aktuellen Marktübersicht des Auftraggebers nur von einem beschränkten Kreis von entsprechend geeigneten Unternehmen am Markt erfüllt werden.
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(4) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 S. 3 VOL/A), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Kompatibilität, optimalen Funktionalität und einheitlichen Bedienung des Netzes und der Dienste sowie der effizienten und synergetischen Kostenersparnis.
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(5) Das KRZN weist gem. § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hin, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i.V.m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben: (i) Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen) mit Einreichung des Teilnahmeantrags; (ii) Anlage 4 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen) mit Einreichung des Angebots; (iii) Anlage 6 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie) mit Einreichung des Angebots.
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(6) Das KRZN weist gem. § 9 Abs. 3 TVgG-NRW darauf hin, dass die Bieter verpflichtet werden, (i) die von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG-NRW dem KRZN vorzulegen; (ii) bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an das KRZN eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG-NRW nach wie vor eingehalten werden; (iii) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt; (iv) bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen; (v) Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem KRZN vereinbart werden.
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(7) Das KRZN weist ferner darauf hin, dass mindestens die Inhalte der Anlage 2 zur RVO TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG-NRW/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen) und Anlage 5 zur RVO TVgG-NRW (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden.
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(8) Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle bereitgestellten Vordrucke zu verwenden, welche bei der unter Abschnitt I.1 (Kontaktstelle) angegebenen E-Mail-Adresse (TEAM.KRZN-WAN@twobirds.com) abzufordern sind.
(9) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle (Bird & Bird LLP, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf) - nicht bei der Vergabestelle - in einem verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 14 EG Abs. 2 S. 1 VOL/A). Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist- und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags.
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(10) Der Antrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
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(11) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
(12) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse (TEAM.KRZN-WAN@twobirds.com) zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten.
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(13) Die Vergabeunterlagen werden nur formell und materiell geeigneten Bewerbern übermittelt werden, die zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden.
(14) Die Verfahrenssprache ist deutsch.
(15) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
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"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 123-211203 (2013-06-24)
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