Objektplanungsleistungen für den Neubau einer 3-teilbaren Sporthalle in Bad Boll

Gemeinde Bad Boll

Die Gemeinde Bad Boll beabsichtigt den Bau einer 3-teilbaren Sporthalle mit den Abmessungen b x l 22 m x 45 m. Die Halle muss über ca. 75 Sitzplätze und ca. weitere 75 Stehplätze verfügen. Die Sporthalle wird über Fernwärme versorgt und muss mindestens dem bei der Planung aktuellen Stand der EnEV genügen. Die Gemeinde Bad Boll legt großen Wert auf eine energiesparende und nachhaltige Baukultur.
Die Vergabestelle beabsichtigt im Rahmen der Verhandlungsgespräche Ideenskizzen von den Bietern gegen eine entsprechende Vergütung anzufordern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-15 Auftragsbekanntmachung
2013-10-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Es sind Objektplanungsleistungen gemäß Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der im Leistungszeitraum gültigen Fassung zu vergeben. Es wird die Gebäudeplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 1, § 33, HOAI, Leistungsphasen 1-9 vergeben. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen nach finanzieller Absicherung [entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel durch die Förderbehörden] stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht!Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Bad Boll
Postanschrift: Hauptstr. 94
Postleitzahl: 73087
Postort: Bad Boll
Kontakt
Internetadresse: http://www.bad-boll.de 🌏
E-Mail: cgunzenhauser@bad-boll.de 📧
Telefon: +49 71648080 📞
Fax: +49 716480833 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-15 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 094-160548
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen sind gemäß § 8, Abs. 3 VOF in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der bei der Kontaktstelle gemäß A2 (Klotz und Partner GmbH, Leuschnerstr. 3, 70174 Stuttgart, Frau Hesslinger, E-Mail:<hesslinger@klotzundpartner.de>, Telefon: +49 7111874417, Telefax: +49 7111874433) erhältlich ist. Er ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einer CD mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben ist der unterschriebene Bewerbungsbogen. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. Die Vergabestelle beabsichtigt aber im Rahmen der Verhandlungsgespräche Ideenskizzen von den Bietern gegen eine entsprechende Vergütung anzufordern. Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder per Telefax an Frau Hesslinger (EMail:<hesslinger@klotzundpartner.de>, Telefax: +49 7111874433) zu stellen und werden ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 7.6.2013 eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist. Die Rückfragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse, mitgeteilt haben. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Bad Boll beabsichtigt den Bau einer 3-teilbaren Sporthalle mit den Abmessungen b x l 22 m x 45 m. Die Halle muss über ca. 75 Sitzplätze und ca. weitere 75 Stehplätze verfügen. Die Sporthalle wird über Fernwärme versorgt und muss mindestens dem bei der Planung aktuellen Stand der EnEV genügen. Die Gemeinde Bad Boll legt großen Wert auf eine energiesparende und nachhaltige Baukultur.
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Die Vergabestelle beabsichtigt im Rahmen der Verhandlungsgespräche Ideenskizzen von den Bietern gegen eine entsprechende Vergütung anzufordern.
Menge oder Umfang:
Es sind Objektplanungsleistungen gemäß Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der im Leistungszeitraum gültigen Fassung zu vergeben. Es wird die Gebäudeplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 1, § 33, HOAI, Leistungsphasen 1-9 vergeben. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen nach finanzieller Absicherung [entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel durch die Förderbehörden] stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht!
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Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Beschreibung der Optionen:
Im Bedarfsfall Beauftragung weiterer Leistungsphasen [Grundleistungen] nach HOAI sowie im Bedarfsfall Beauftragung ausgewählter Besonderer Leistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Boll.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, bei ausländischen Bewerbern / Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes; bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers; bei Kammerzugehörigkeit den Nachweis der Mitgliedschaft vorlegen. Nachweis darf nicht älter als 3 Monate ab dem Abgabedatum sein.
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b) § 4 (6) + (9) VOF: für die Bewerbungsphase eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe bestehen, im Falle der Beauftragung: Nachweis durch Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde eines Gerichts oder einer Behörde des Herkunftslandes bzw. gemäß § 4 (7) VOF.
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c) § 2 (3) VOF: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
d) § 4 (2) VOF: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen.
e) Eigenerklärung gemäß § 5 (5) h VOF: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Subunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbingung.
Die Nichtvorlage der unter a) – e) geforderten Unterlagen führt zum Ausschluss der Bewerbung!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
f) Eigenerklärung gemäß § 5 (5) d VOF: Durchschnittliche
Anzahl der beim Bewerber angestellten technischen Mitarbeiter/-innen der letzten 3 Geschäftsjahre sowie die berufliche Qualifikation der Personen, die bei diesem Projekt in der Planung eingesetzt werden.
Hinweis:
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Angaben bzw. Erklärungen fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Erklärungen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachfordert oder ob der betreffende Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eine entsprechend der Bewertungsmatix reduzierte Punktzahl erhält. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den oben genannten Eigenerklärungen zu fordern.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
g) Angaben gemäß § 4 (3) VOF: Vorgesehene interne Projektstruktur und –organisation durch Vorlage des im Bewerbungsbogen enthaltenen Organigramms;
h) Angaben und Nachweise gemäß § 4 (3) VOF: Benennung der Projektverantwortlichen mit Nachweis der beruflichen Qualifikationen sowie des persönlichen Werdegangs mit Erfahrungsnachweisen;
i) Angaben und Nachweise gemäß § 5 (5) b VOF: Personenbezogene Referenzen der Projektverantwortlichen sowie unternehmensbezogene Referenzen im Schwierigkeitsgrad vergleichbarer Projekte für Gebäudeplanungsleistungen (seit dem Jahr 2008 bis 2013, Zeitraum der Leistungserbringung) unter Berücksichtigung besonderer Qualitätsmerkmale;
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j) Angaben und Nachweise gemäß § 5 (5) f VOF: Angaben über Fort- und Weiterbildung, internen Wissenstransfer und Angaben zu vorliegenden Zertifikaten (z. B. nach DIN-ISO 9001);
m) Angaben und Nachweise gemäß § 5 (5) f VOF: Angaben und Eigenerklärung zur Schadensfreiheit der Berufshaftpflichtversicherung.
Hinweis:
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Angaben, Erklärungen bzw. Nachweise fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Erklärungen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachfordert oder ob der betreffende Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eine entsprechend der Bewertungsmatix reduzierte Punktzahl erhält.
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Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den oben genannten Eigenerklärungen zu fordern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden jeweils in Höhe von 1000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr.
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Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Fall der Beauftragung muss die Haftpflichtpolice aus dem laufenden Jahr nachgereicht werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen [HOAI] sowie die Bestimmungen über den Werkvertrag [§§ 631 ff. BGB].
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber verwendet zum Vertragsabschluss die Kommunalen Vertragsmuster-HKVM-.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Architekt i.S. Architektengesetz Baden-Württemberg oder Berechtigung, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden bzw. natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt” oder „einer vergleichbaren Berufsbezeichnung” berechtigt sind ( § 19 (1) VOF).
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Projektbezogene Erfahrungen der für die Gebäudeplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 1, § 33 HOAI 2009 (m/w) verantwortlichen Personen (60 %) 2. Projektbezogene Erfahrungen des Unternehmens (30 %) 3. Qualitätssicherung des Unternehmens (10 %).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gemeinde Bad Boll
Herrn BM Bührle
Internetadresse: www.bad-boll.de 🌏
Name: Klotz und Partner GmbH
Postanschrift: Leuschnerstr. 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Kontaktperson: Klotz und Partner GmbH
Frau Hesslinger
Telefon: +49 7111874417 📞
E-Mail: hesslinger@klotzundpartner.de 📧
Fax: +49 7111874433 📠
URL der Dokumente: http://klotzundpartner.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-09-02 📅
Datum des Endes: 2015-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen sind gemäß § 8, Abs. 3 VOF in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der bei der Kontaktstelle gemäß A2 (Klotz und Partner GmbH, Leuschnerstr. 3, 70174 Stuttgart, Frau Hesslinger, E-Mail:<hesslinger@klotzundpartner.de>, Telefon: +49 7111874417, Telefax: +49 7111874433) erhältlich ist. Er ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einer CD mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben ist der unterschriebene Bewerbungsbogen.
Mehr anzeigen
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. Die Vergabestelle beabsichtigt aber im Rahmen der Verhandlungsgespräche Ideenskizzen von den Bietern gegen eine entsprechende Vergütung anzufordern.
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Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder per Telefax an Frau Hesslinger (EMail:<hesslinger@klotzundpartner.de>, Telefax: +49 7111874433) zu stellen und werden ausschließlich
schriftlich, vorzugsweise per E-Mail beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 7.6.2013 eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist. Die Rückfragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse, mitgeteilt haben.
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Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Strasse 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 71633
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, so lange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegenVergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2013/S 094-160548 (2013-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 200-346545
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 94-160548
ABl. S-Ausgabe: 200

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis/Honorar (30)
2. Projekteinschätzung - Vorstellung der Ideenskizzen (30)
3. Vorgehensweise zur Leistungserbringung (25)
4. Verfügbarkeit (10)
5. Gesamteindruck (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-10 📅
Name: Atelier d'Architecture et de Design Jim Clemes s.a.
Postanschrift: 120, rue de Luxembourg
Postort: Esch/Alzette
Postleitzahl: 4221
Land: Luxemburg 🇱🇺
E-Mail: info@clemes.lu 📧
Internetadresse: www.clemes.lu 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Internetadresse: www.rpk.bwl.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, so lange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße,
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die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Mehr anzeigen
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 200-346545 (2013-10-14)