Offenes Verfahren - Abfuhr, Transport, Entsorgung von Klärschlämmen

Zweckverband Grevesmühlen

Es sind die im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen anfallende Fäkal-, Primär- und Überschussschlämme ab dem 1.4.2013
— abzufahren bzw. zu transportieren,
— zwischenzulagern und,
— unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik fachgerecht zu entsorgen bzw. eigenverantwortlich einer Entsorgung zuzuführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-01-31 Auftragsbekanntmachung
2013-03-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Menge oder Umfang:
Es fallen jährlich ca. 7 215 m³ Fäkalschlamm, 19 000 m³ Primär- und Überschussschlamm sowie ca. 6 000 t Faulschlamm im Verbandsgebiet an. Das Risiko von Mengenabweichungen liegt beim Auftragnehmer. Die Primär- und Überschussschlämme werden vorbehandelt/eingedickt und anschließend von den 27 kleinen Kläranlagen in kontinuierlichen Abständen von ca. 4 bis 6 Wochen auf die vier großen Kläranlagen in Grevesmühlen, Dassow, Boltenhagen und Lüdersdorf transportiert.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Grevesmühlen
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 7/9
Postleitzahl: 23936
Postort: Grevesmühlen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zweckverband-gvm.de 🌏
E-Mail: mathias.peters@zweckverband-gvm.de 📧
Telefon: +49 3881757700 📞
Fax: +49 3881757111 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2013-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 025-038683
ABl. S-Ausgabe: 25

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sind die im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen anfallende Fäkal-, Primär- und Überschussschlämme ab dem 1.4.2013
— abzufahren bzw. zu transportieren,
— zwischenzulagern und,
— unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik fachgerecht zu entsorgen bzw. eigenverantwortlich einer Entsorgung zuzuführen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Abfuhr von Fäkalschlämmen.
Kurze Beschreibung:
Die Fäkalschlämme aus den abflusslosen Gruben sind nach vom Kunden angezeigtem Bedarf oder in Havariefällen oder anderen unvorhersehbaren Fällen
abzufahren.Die Schlämme aus den Kleinkläranlagen sind durchschnittlich alle 1 bis 5 Jahre abzufahren, bei vom Kunden angezeigten Bedarf oder im Zuge der Wartungen festgestelltem erhöhten Schlammspiegel auch öfter.Die Schlämme werden jeweils zur nächstgelegenen der vier größeren zentralen Kläranlagen Lüdersdorf, Boltenhagen, Dassow oder Grevesmühlen abgefahren, ggf. zunächst vor Ort in Containern gesammelt und zwischengelagert.
abzufahren.
Die Schlämme aus den Kleinkläranlagen sind durchschnittlich alle 1 bis 5 Jahre abzufahren, bei vom Kunden angezeigten Bedarf oder im Zuge der Wartungen festgestelltem erhöhten Schlammspiegel auch öfter.
Die Schlämme werden jeweils zur nächstgelegenen der vier größeren zentralen Kläranlagen Lüdersdorf, Boltenhagen, Dassow oder Grevesmühlen abgefahren, ggf. zunächst vor Ort in Containern gesammelt und zwischengelagert.
Menge oder Umfang: Jährlich ca. 7 215 m³ Fäkalschlamm.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Abfuhr von Primär- und Überschussschlämmen.
Kurze Beschreibung:
Die Primär- und Überschussschlämme der 27 kleinen zentralen Kläranlagen haben einen durchschnittlichen Gehalt von 1 bis 2 Prozent Trockensubstanz; diejenigen der drei großen Kläranlagen Dassow, Boltenhagen, Lüdersdorf nach Eindickung von 5 bis 6 Prozent. Diese Schlämme werden zur Weiterbehandlung zur zentralen Kläranlage Grevesmühlen transportiert. Das geschieht auf Abruf von den 27 kleinen Kläranlagen jeweils ca. 7 bis 8 mal Jährlich, von den drei anderen großen Kläranlagen jeweils ca. 190 mal jährlich.
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Menge oder Umfang: Jährlich ca. 19 000 m³ Primär- und Überschussschlamm.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Transport von der Kläranlage Grevesmühlen, Zwischenlagerung und Entsorgung der Klärschlämme.
Kurze Beschreibung:
Der Faulschlamm der Kläranlage Grevesmühlen (auf ca. 21 Prozent Trockensubstanz entwässert) wird der ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Jährlich fallen etwa 6.000 t dieses Faulschlammes an. Das entspricht ca. 110 bis 125 t/Woche. Die Schlammentwässerung findet an 7 Tagen pro Woche statt. Der Transport kann an folgenden Tageszeiten erfolgen: Montag bis Freitag von 6 bis 18.00 Uhr, Samstag und Sonntag von 6 bis 12.00 Uhr. Es kann zu Schwankungen kommen (bedingt durch Urlaubssaisons, Störungen im Klärwerksbetrieb, andere unvorhersehbare
Ereignisse).Es handelt sich um „Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen“, und zwar um „Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser“ im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 AVV i.V.m. Anlage 1, Abfallschlüssel 19 08 05.Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Grenzwerten ist die landwirtschaftliche Verwertung zulässig, da die Analysewerte des Klärschlamms in der Regel unterhalb der Grenzwerte liegen. Die „Zwischenberichte Klärschlamm“ der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt der LMS Landwirtschaftsberatung Mecklenburg-Vorpommern (LMS-LUFA Rostock) vom 22.10.2012, 26.4.2011 und 23.4.2010 betreffend die Kläranlage Grevesmühlen sind anliegend – unter „Hinweise“ – beigefügt. Das kann sich aufgrund der sich voraussichtlich zum 1.1.2015 ändernden Grenzwerte und Anforderungen ändern. Zu beachten sind auch die weiteren rechtlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmung zur Abfallbeseitigung, hier insbesondere die Abfallhierarchie des § 6 KrWG und die Festlegungen des jeweils geltenden Abfallwirtschaftsplanes des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Ereignisse).
Es handelt sich um „Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen“, und zwar um „Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser“ im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 AVV i.V.m. Anlage 1, Abfallschlüssel 19 08 05.
Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Grenzwerten ist die landwirtschaftliche Verwertung zulässig, da die Analysewerte des Klärschlamms in der Regel unterhalb der Grenzwerte liegen. Die „Zwischenberichte Klärschlamm“ der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt der LMS Landwirtschaftsberatung Mecklenburg-Vorpommern (LMS-LUFA Rostock) vom 22.10.2012, 26.4.2011 und 23.4.2010 betreffend die Kläranlage Grevesmühlen sind anliegend – unter „Hinweise“ – beigefügt. Das kann sich aufgrund der sich voraussichtlich zum 1.1.2015 ändernden Grenzwerte und Anforderungen ändern. Zu beachten sind auch die weiteren rechtlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmung zur Abfallbeseitigung, hier insbesondere die Abfallhierarchie des § 6 KrWG und die Festlegungen des jeweils geltenden Abfallwirtschaftsplanes des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
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Menge oder Umfang: Jährlich ca. 6 000 t Faulschlamm.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbandsgebiet Zweckverband Grevesmühlen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat eine fachspezifische, ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und bei Vertragsschluss vorzulegen, die die typischen Transport-, Lagerungs- und sonstigen (Umwelt-)haftungsrisiken absichert. Die Versicherungen müssen mindestens folgende Deckungssummen je Schadens-/Versicherungsfall ausweisen:
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— Betriebshaftpflicht: 5 Mio. EUR für Personenschaden; 2 Mio. EUR für Sachschäden; 0,5 Mio. EUR für Vermögensschaden;
— Umwelthaftpflicht: 5 Mio. EUR für Personenschaden; 2 Mio. EUR für Sach- und mitversicherte Vermögensschäden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Los 1: Nachweis der fachlichen Qualifikation und Gütesicherung gemäß den Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Beurteilungsgruppe „ R“ .
Anmerkung: Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der den Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte Beurteilungsgruppe nachweist. Er gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte Beurteilungsgruppe nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-04-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-03-11 📅
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Bieter oder vom Bieter bevollmächtigte Personen, eine Vollmacht ist zur Eröffnung der Angebote vorzulegen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zweckverband Grevesmühlen
Mathias Peters

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-04-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885814 📞
Fax: +49 3855885847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn mehr als 15 Tage seit Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nähere Angaben zur Erlangung von Rechtsbehelfen: "Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" unter www.Bundeskartellamt.de
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Quelle: OJS 2013/S 025-038683 (2013-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-03-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 061-101821
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 25-038683
ABl. S-Ausgabe: 61

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: KS 2012

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Erreichbarkeit (5)
3. Zugriffszeiten (10)
4. Logistik (10)
5. Service (5)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-03-13 📅
Name: NWL GmbH
Postanschrift: Vielbecker Weg 8 b
Postort: Grevesmühlen
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: lothar.kacprzyk@nwl-gvm.de 📧
Internetadresse: www.nwl-gvm.de 🌏

2️⃣

3️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2013/S 061-101821 (2013-03-25)