Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonenahverkehr im Sinne des Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007 in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und dem Kreis Bergstraße, Ausschreibung S-Bahn Rhein-Neckar Los 1

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf den Strecken Homburg (Saar) Hbf – Kaiserslautern Hbf – Neustadt (Weinstr) Hbf – Mannheim Hbf – Heidelberg Hbf – Mosbach (Baden) – Osterburken, Germersheim – Speyer Hbf – Ludwigshafen (Rhein) Hbf – Mannheim Hbf – Heidelberg Hbf – Bruchsal – Karlsruhe Hbf, Germersheim – Graben-Neudorf – Bruchsal, Wörth (Rhein) – Germersheim – Ludwigshafen BASF-Nord (einzelne Züge), Kaiserslautern Hbf – Ludwigshafen (Rhein) Hbf – Ludwigshafen BASF-Nord (einzelne Züge) mit einem Leistungsumfang von insgesamt rund 8.000.000 Zugkilometer pro Jahr im Zielzustand, einer gestuften Inbetriebnahme ab Dezember 2016 und einer Laufzeit von sechs Jahren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-13 Auftragsbekanntmachung
2014-04-24 Ergänzende Angaben
2015-04-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Rund 8.000.000 Zugkilometer pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: georg.keitel@mvi.bwl.de 📧
Telefon: +49 7112315730 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 244-424915
Verweist auf Bekanntmachung: 2009/S 247-354331
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe wird gemeinsam durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland, dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH für den Kreis Bergstraße sowie dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd vorgenommen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt: a. Der Bieter hat auf Basis der Vergabeunterlagen (Lastenheft Teile A bis C inklusive Anlagen) ein Angebot abzugeben. Die Auftraggeber behalten sich vor, während der Angebotserstellungsphase die Bieter zu Bietergesprächen einzuladen. Bei diesen Bietergesprächen sollen Faktoren, die aus Sicht des Bieters preistreibend sind, diskutiert werden. Nach Abschluss dieser Bietergesprächsrunde wird das Lastenheft ggfs. angepasst. Das erste Angebot muss bereits allen Anforderungen des Lastenheftes genügen und die geforderte Detaillierung aufweisen, so dass es zuschlagsfähig ist. b. Für den Fall, dass keine finanzierungsfähigen Angebote zustande kommen, wird infolge von weiteren Bietergesprächen die Leistungsbeschreibung modifiziert. Die Bieter werden danach aufgefordert, auf der Basis des angepassten Lastenheftes eine neue Kalkulation vorzulegen. c. Gibt nur ein Bieter ein zuschlagsfähiges Angebot ab, ist dieser verpflichtet, seine Kalkulation in der Weise offenzulegen, dass eine Überprüfung des Angebotes gem. den Anhangkriterien der VO 1370/2007 (insbesondere Prüfung, ob eine Überkompensation vorliegt) durch die Auftraggeber möglich ist. Die Auftraggeber behalten sich vor, zur Überprüfung der Anhangkriterien eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft o.ä. einzuschalten. Die Angebote müssen bis Freitag, 11.4.2014, 11:00 Uhr in achtfacher identischer Ausführung in Papierform sowie vollständig ebenfalls in achtfacher Ausführung auf CD oder DVD bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, D 70182 Stuttgart vorliegen. Das Angebot muss verschlossen und von außen als solches kenntlich („Vergabe SPNV-Leistungen S-Bahn Rhein-Neckar Los 1“) gemacht sein. Die Abgabe von Teilangeboten (d.h. Teile von Leistungen) ist unzulässig und führt zum Ausschluss von der Wertung. Nachweise und Erklärungen müssen im Original sowie erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen zusammen mit dem Angebot eingereicht werden. Der Bieter hat im Angebot zu versichern, dass er seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen mindestens das in einem einschlägigen und repräsentativen und mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt zahlt und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollzieht. Anlage C 8 der Vergabeunterlagen enthält eine Liste repräsentativer Tarifverträge. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, welcher oder welche dieser Tarifverträge in seinem Unternehmen während der Ausführungslaufzeit zur Anwendung kommt bzw. ob das von ihm gezahlte Entgelt einen repräsentativen Tarifvertrag übersteigt. In letzterem Fall ist darzulegen, welcher repräsentative Tarifvertrag überstiegen wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf den Strecken Homburg (Saar) Hbf – Kaiserslautern Hbf – Neustadt (Weinstr) Hbf – Mannheim Hbf – Heidelberg Hbf – Mosbach (Baden) – Osterburken, Germersheim – Speyer Hbf – Ludwigshafen (Rhein) Hbf – Mannheim Hbf – Heidelberg Hbf – Bruchsal – Karlsruhe Hbf, Germersheim – Graben-Neudorf – Bruchsal, Wörth (Rhein) – Germersheim – Ludwigshafen BASF-Nord (einzelne Züge), Kaiserslautern Hbf – Ludwigshafen (Rhein) Hbf – Ludwigshafen BASF-Nord (einzelne Züge) mit einem Leistungsumfang von insgesamt rund 8.000.000 Zugkilometer pro Jahr im Zielzustand, einer gestuften Inbetriebnahme ab Dezember 2016 und einer Laufzeit von sechs Jahren.
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Beschreibung der Optionen:
a) optionale Leistungen in Rheinland-Pfalz: Erhöhung der Zugbegleiterquote von 50 % auf 100 % nach 19 Uhr auf den rheinland-pfälzschen Streckenabschnitten.
b) optionale Leistungen in Baden-Württemberg: rund 185.000 Zugkilometer pro Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: s. II.1.5.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Verfahren können Bieter ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) die sich in Liquidation befinden;
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben;
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben;
f) die die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Unterlagen nicht abgegeben haben.
Der Bieter hat zu erklären, dass die unter a), b) und d) genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen.
Es sind folgende Erklärungen abzugeben:
— im Falle der Buchstaben a) durch die Erklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
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— im Falle des Buchstaben b) durch die Erklärung, dass der Bewerber sich nicht in Liquidation befindet;
— im Falle des Buchstaben d) durch die Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Für diese Erklärungen muss der den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck (Anlage A 3) genutzt werden.
Von der Teilnahme am Verfahren werden Angebote ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen der §§ 16 Abs. 3 und 4 VOL/A vorliegen.
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Erklärung vorzulegen:
— Erklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen.
Für diese Erklärung muss der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck (Anlage A 3) genutzt werden.
— Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen.
Falls durch einen Bewerber kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die Jahre 2011 und 2012 vorzulegen. Liegen diese Unterlagen für das Jahr 2012 noch nicht vor, sind sie für die Jahre 2010 und 2011 vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG vorliegt, bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll. Für diese Erklärung muss der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck (Anlage A 3) genutzt werden.
2. Aussagen zum schienenverkehrsspezifischen Know how des Bewerbers, insbesondere zur Erfahrung mit stark nachgefragten Verkehren in Ballungsräumen.
3. Erfahrungen mit Verkehrs- und Tarifkooperationen.
4. Angaben zu vorgesehenen Kooperationspartner und ggfs. Subunternehmern, die Verkehrs- oder Vertriebsleistungen im Auftrag des Bieters erbringen sollen.
5. ausführliche Angaben zu Referenzprojekten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Es handelt sich um einen Nettovertrag. Die vom EVU erbrachten Verkehrsleistungen werden von den Auftraggebern bezuschusst.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zulässig. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die o.g. Nachweise für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Bietergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft), wird darum gebeten, für eine Prüfung durch die Auftraggeber erschöpfend darzulegen, dass die Bietergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bietergemeinschaft zulässig ist. Das Bundeskartellamt hat in einem Positionspapier vom 08.11.2002 zur kartellrechtlichen Beurteilung von Bietergemeinschaften bei Ausschreibungen von Nahverkehrsleistungen darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften nach der Rechtsauffassung der Kartellbehörden des Bundes und der Länder unter folgenden Voraussetzungen zulässig sind:
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„Für die Beurteilung der kartellrechtlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschaften bei Ausschreibungen von Nahverkehrsleistungen gelten die gleichen materiellen Beurteilungsmaßstäbe, die nach ständiger Rechts- und Verwaltungspraxis generell auf Arbeits- und Bietergemeinschaften anzuwenden sind. Danach ist eine Bietergemeinschaft dann kartellrechtlich unbedenklich, wenn die beteiligten Unternehmen – jedes für sich betrachtet – zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des angestrebten Auftrags verfügen, aber erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, ein erfolgsversprechendes Angebot abzugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.1983, „Bauvorhaben Schramberg“, WuW/E BGH 2050). Eine Vereinbarung zur Bildung einer Bietergemeinschaft stellt hingegen dann eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung im Sinne des § 1 GWB dar, wenn der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bietergemeinschaft für eines der beteiligten Unternehmen keine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 21.12.2000, „Abschleppaufträge“, WuW/E Verg. 493, 495).“
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Die Auftraggeber werden anhand dieser Vorgaben prüfen, ob die Bietergemeinschaft zulässig ist.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Georg Keitel
Name: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Kontaktperson: Herrn Norbert Kuhnle
Telefon: +49 71123991105 📞
E-Mail: kuhnle@nvbw.de 📧
Fax: +49 7112399123 📠

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2009-12-23 📅
2013-08-21 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2009/S 247-354331
2013/S 161-281076
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe wird gemeinsam durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland, dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH für den Kreis Bergstraße sowie dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd vorgenommen.
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Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
a. Der Bieter hat auf Basis der Vergabeunterlagen (Lastenheft Teile A bis C inklusive Anlagen) ein Angebot abzugeben. Die Auftraggeber behalten sich vor, während der Angebotserstellungsphase die Bieter zu Bietergesprächen einzuladen. Bei diesen Bietergesprächen sollen Faktoren, die aus Sicht des Bieters preistreibend sind, diskutiert werden. Nach Abschluss dieser Bietergesprächsrunde wird das Lastenheft ggfs. angepasst. Das erste Angebot muss bereits allen Anforderungen des Lastenheftes genügen und die geforderte Detaillierung aufweisen, so dass es zuschlagsfähig ist.
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b. Für den Fall, dass keine finanzierungsfähigen Angebote zustande kommen, wird infolge von weiteren Bietergesprächen die Leistungsbeschreibung modifiziert. Die Bieter werden danach aufgefordert, auf der Basis des angepassten Lastenheftes eine neue Kalkulation vorzulegen.
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c. Gibt nur ein Bieter ein zuschlagsfähiges Angebot ab, ist dieser verpflichtet, seine Kalkulation in der Weise offenzulegen, dass eine Überprüfung des Angebotes gem. den Anhangkriterien der VO 1370/2007 (insbesondere Prüfung, ob eine Überkompensation vorliegt) durch die Auftraggeber möglich ist. Die Auftraggeber behalten sich vor, zur Überprüfung der Anhangkriterien eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft o.ä. einzuschalten.
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Die Angebote müssen bis Freitag, 11.4.2014, 11:00 Uhr in achtfacher identischer Ausführung in Papierform sowie vollständig ebenfalls in achtfacher Ausführung auf CD oder DVD bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, D 70182 Stuttgart vorliegen.
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Das Angebot muss verschlossen und von außen als solches kenntlich („Vergabe SPNV-Leistungen S-Bahn Rhein-Neckar Los 1“) gemacht sein.
Die Abgabe von Teilangeboten (d.h. Teile von Leistungen) ist unzulässig und führt zum Ausschluss von der Wertung.
Nachweise und Erklärungen müssen im Original sowie erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen zusammen mit dem Angebot eingereicht werden.
Der Bieter hat im Angebot zu versichern, dass er seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen mindestens das in einem einschlägigen und repräsentativen und mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt zahlt und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollzieht. Anlage C 8 der Vergabeunterlagen enthält eine Liste repräsentativer Tarifverträge. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, welcher oder welche dieser Tarifverträge in seinem Unternehmen während der Ausführungslaufzeit zur Anwendung kommt bzw. ob das von ihm gezahlte Entgelt einen repräsentativen Tarifvertrag übersteigt. In letzterem Fall ist darzulegen, welcher repräsentative Tarifvertrag überstiegen wird.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Schlossplatz 1-3
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages gem. § 107 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 107 Abs. 3 GWB hat folgenden Wortlaut:
Ein Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2013/S 244-424915 (2013-12-13)
Ergänzende Angaben (2014-04-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-24 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 082-142912
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 244-424915
ABl. S-Ausgabe: 82
Quelle: OJS 2014/S 082-142912 (2014-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 078-138542
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe erfolgte gemeinsam durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland, der Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH sowie dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV Süd).
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: S. II.1.4).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-01-15 📅
Name: DB Regio AG Region RheinNeckar
Postanschrift: Am Victoria-Turm 2
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland 🇩🇪

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 82-142912
Quelle: OJS 2015/S 078-138542 (2015-04-17)