(Öko-) Stromlieferung 2014-2016

Kreis Unna, Der Landrat

Lieferung von Strom für den Kreis Unna; Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren: Lieferbeginn: 1.1.2014.
Aufteilung in 2 Lose; ca. 36 Abnahmestellen; jährlich ca. 2,5 GWh.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-30 Auftragsbekanntmachung
2013-12-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang: Ca. 36 Abnahmestellen; jährlich ca. 2,5 GWh.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Unna, Der Landrat
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 17
Postleitzahl: 59425
Postort: Unna
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-unna.de 🌏
E-Mail: nicole.radigk@kreis-unna.de 📧
Telefon: +49 2303273511 📞
Fax: +49 2303271197 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 169-292787
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail anzufordern. Bitte richten Sie Ihre E-Mail an nicole.radigk@kreis-unna.de. Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt ebenfalls ausschließlich mittels E-Mail. Die Angebotsabgabe hat schriftlich zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A-EG vor. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Strom für den Kreis Unna; Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren: Lieferbeginn: 1.1.2014.
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Aufteilung in 2 Lose; ca. 36 Abnahmestellen; jährlich ca. 2,5 GWh.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sondervertrags-Abnahmestellen
Kurze Beschreibung:
Sondervertrags-Abnahmestellen (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung).
Menge oder Umfang: Ca. 9 Abnahmestellen mit ca. 2,1 GWh/Jahr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Tarif-Abnahmestellen
Kurze Beschreibung: Tarif-Abnahmestellen (Niederspannung ohne Leistungsmessung).
Menge oder Umfang: Ca. 27 Abnahmestellen mit ca. 0,4 GWh/Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 11.1/ZV75/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Unna.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit; Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift. Anteilseigner. Gesellschafter, Sparten, Mitarbeiter gesamt, Kunden Stromsparte gesamt; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss), davon Stromumsatz, Stromverkauf, Zertifizierungen; Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über die Stromlieferung an vergleichbare Kunden (Referenzliste mit Ansprechpartnern).
Bei Ökostrom-Angeboten: Nachweis über die Ökostromlieferung an vergleichbare Kunden unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate.
Bei Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein). Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Vergabestelle sämtliche genannten Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle binnen 7 Kalendertagen vorzulegen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen gemäß Stromliefervertrag, der in den Ausschreibungsunterlagen enthalten ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es ist die Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG) zu unterschreiben.
Es finden die Besonderen vertraglichen Nebenbedingungen zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) Anwendung.
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Es ist die Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterschreiben.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-15 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (vgl. § 21 Abs. 1 EG VOL/A). Das für das jeweilige Los wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Die Wertungssumme versteht sich als Differenz aus dem Wertungsbetrag Preis und dem Wertungsbetrag Umwelt Wertungssumme = Wertungsbetrag Preis - Wertungsbetrag Umwelt Wertungskriterium Preis: Der Wertungsbetrag Preis je Los ist definiert als Angebotssumme (brutto) , die auf Grundlage der angebotenen Preise in Verbindung mit den auf den Preisblättern unter Nr. 2.2 Teil 1 Angebotsunterlagen ausgewiesenen Abnahmemengen und der Anzahl der Abnahmestellen für jedes Los einzeln ermittelt werden. Wertungskriterium Umwelteigenschaften: Der Wertungsbetrag Umwelt ist definiert als das Produkt der auf den Preisblättern unter Nr. 2.2 Teil 1 Angebotsunterlagen ausgewiesenen Summe Arbeit (Hochtarif und Niedertarif) je Los und den anrechenbaren Mehrkosten Ökostrom. Die anrechenbaren Mehrkosten Ökostrom betragen je ausgeschriebener Kilowattstunde: - für ein Angebot ohne Ökostromvorgaben 0 ct/kWh brutto, - für ein Angebot über Ökostrom ohne Neuanlagenquote gemäß § 9 Stromliefervertrag 0,500 ct/kWh brutto (0,420 ct/kWh netto) und - für ein Angebot über Ökostrom mit Neuanlagenquote gemäß § 9 Abs. (6) Stromliefervertrag 1,000 ct/kWh brutto (0,840 ct/kWh netto). Die anrechenbaren Mehrkosten Ökostrom werden nur zur Anwendung gebracht, wenn das Angebot für das jeweilige Los im Angebotsschreiben in der Tabelle der Angebotssummen (brutto) als entsprechendes Ökostrom-Angebot kenntlich gemacht wurde. Da nicht voraussehbar ist, wie hoch der prozentuale Anteil des Wertungskriteriums Umwelteigenschaften im Verhältnis zum Wertungskriterium Preis ausfallen wird, wird keine prozentuale Gewichtung der Kriterien vorgenommen. Die Relevanz der Kriterien ist in absteigender Reihenfolge: 1. Preis 2. Umwelteigenschaft. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot einzeln ermittelt. Für den Fall, dass bei verschiedenen Angeboten identische Brutto-Jahresbezugskosten (Angebotssumme brutto) in einem Los vorliegen, wird ein Auslosungsverfahren durchgeführt. (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle – VOL
Frau Radigk
Internetadresse: www.kreis-unna.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 11.1/ZV75/13

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstr. 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.nrw.de 📧
Telefon: +49 2931822197 📞
Fax: +49 29318240159 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich gegenüber der unter I.1 bezeichneten Stelle zu rügen, spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens bei der unter VI.4.1. genannten Stelle stellen (vgl. § 107 GWB). Ein Verstoß gegen § 101a GWB kann innerhalb 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bzw. spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2013/S 169-292787 (2013-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 469 708,88 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 234-405980
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 169-292787
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Informationen werden auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail übermittelt.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-18 📅
Name: Stadtwerke Unna GmbH
Postanschrift: Heinrich-Hertz-Str. 2
Postort: Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen § 101b Abs. 1 GWB festgestellt werden, kann dies gemäß § 101b Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen
Sind in diesem Vergabeverfahren nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge des Antragstellers nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 234-405980 (2013-12-02)