Ordnungsgemäße thermische Entsorgung von Sieb- und Rechenrückständen (AVV: 190801) diverser kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen des Niersverbandes
Niersverband
Ordnungsgemäße thermische Entsorgung von rund 1 000 bis 2 000 t/Jahr von Sieb- und Rechenrückständen (AVV: 190801) diverser kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen des Niersverbandes vom 1.7.2014 bis 30.6.2019 mit zweimaliger optionaler Verlängerung um jeweils 3 Jahre.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-22.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Verbrennung von Siedlungsabfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-10-22 | Auftragsbekanntmachung |
| 2014-03-31 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2013-10-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verbrennung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang: 1 000 bis 2 000 t/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verbrennung von Siedlungsabfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
Internetadresse: http://www.niersverband.de 🌏
E-Mail: ae@niersverband.de 📧
Telefon: +49 216237040 📞
Fax: +49 21623704444 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-22 📅
Einreichungsfrist: 2013-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 207-358921
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 130-224565
ABl. S-Ausgabe: 207
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils 3 Jahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sonstige besondere Bedingungen:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-12-18 📅
Öffnungsort:
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Mindestens 2 Vertreter des Auftragsgebers, keine Bieter gemäß § 17 (2) EG VOL/A.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Feiter
Adresse des Käuferprofils: http://www.niersverband.de/index.php?id=87 🌏
Name: Niersverband
Postanschrift: Ausschreibung Sieb- und Rechenrückstände - Am Niersverband 10
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-06 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 130-224565
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Postfach 30 08 65
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40408
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 207-358921 (2013-10-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verbrennung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang: 1 000 bis 2 000 t/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verbrennung von Siedlungsabfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
Internetadresse: http://www.niersverband.de 🌏
E-Mail: ae@niersverband.de 📧
Telefon: +49 216237040 📞
Fax: +49 21623704444 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-22 📅
Einreichungsfrist: 2013-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 207-358921
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 130-224565
ABl. S-Ausgabe: 207
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ordnungsgemäße thermische Entsorgung von rund 1 000 bis 2 000 t/Jahr von Sieb- und Rechenrückständen (AVV: 190801) diverser kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen des Niersverbandes vom 1.7.2014 bis 30.6.2019 mit zweimaliger optionaler Verlängerung um jeweils 3 Jahre.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Angabe des Bieters, dass er einer Berufsgenossenschaft/Handwerksrolle angehört, siehe Besondere Vertragsbedingungen des Niersverbandes 3.1.
Eigenerklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abführung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt.
Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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Referenzen und Nachweise über Leistungen in der thermischen Entsorgung von Sieb- und Rechenrückstände AVV 19 08 01 in gleicher Größenordnung in den letzten drei Jahren, Referenzen und Entsorgungsmengen sind den einzelnen Jahren zuzuordnen.
Sonstige Qualifikationsnachweise:
Gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb - für die zur Ausführung des Auftrags (thermische Entsorgung von Sieb- und Rechenrückstände AVV 19 08 01) gem. § 56 Abs. 2 KrWG notwendige Tätigkeit (lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, handeln und/oder makeln). Wenn kein Zertifikat vorliegt, sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Erklärung der Straffreiheit, Nachweis der Fachkunde des Personals, Versicherungs-/Zahlungsbestätigung für die Betriebs-/Umwelthaftpflicht und die Kopie(n) der/des
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Genehmigungsbescheide(s) der Entsorgungsanlage(n) für die Entsorgung von Abfällen der AVV-Nr. 19 08 01 vorzulegen.
(Für die obigen Unterlagen sind Kopien zugelassen. Sie sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.)
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Typen von Abrollcontainern müssen mit dem in der Leistungsbeschreibung skizzierten LKW ohne Einschränkungen (z. B. Begrenzung Kipphöhe) bei der/ den vom Bieter angegebenen Entsorgungsanlage(n)
entladen werden können.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Besondere Vertragsbedingungen des Niersverbandes und Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Angebote von Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn dem Niersverband mit dem Angebot ein Verzeichnis der Bietergemeinschaftsmitglieder mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters übergeben wird.
Bei Auftragserteilung ist eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung beizubringen, dass
a) der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Arbeitsgemeinschaftsmitglieder gegenüber dem NV rechtsverbindlich vertritt und insbesondere, dass
b) der bevollmächtige Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen sowie, dass
c) alle Arbeitsgemeinschaftsmitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften; dies gilt auch bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
(Vgl. Besondere Vertragsbedingungen, Nr. 4.7).
Verpflichtungserklärungen des Bieters, zur Erfüllung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW):
Der Niersverband hat als öffentlicher Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen das „Tariftreuegesetz NRW“ einzuhalten. Daraus ergeben sich auch zusätzliche Pflichten für Bieter/Auftragnehmer. Den Vergabeunterlagen liegen bei:
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen (einschließlich Besonderer Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung).
Die Erklärung ist vom Bieter auszufüllen bzw. anzukreuzen/zu unterschreiben und dem Angebot beizulegen.
Wird im Angebot bereits angegeben, dass Teilleistungen an Subunternehmer vergeben oder Entleihfirmen für Leiharbeiter eingesetzt werden sollen und sind diese Unternehmen bereits namentlich genannt, so hat der Bieter auch für diese Subunternehmer/Entleihfirmen eine Tariftreueerklärung (vom Subunternehmer/Entleiher unterschrieben) beizubringen und mit dem Angebot abzugeben.
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Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Der Bieter ist dazu verpflichtet, bei der Durchführung des vorliegenden Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Maßgabe von § 19 TVgG NRW sowie §§ 16 ff RVO TVgG NRW im eigenen Unternehmen durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
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Der Bieter hat hierzu die beigefügte Verpflichtungserklärung
„Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ auszufüllen und zu unterschreiben.
Sollen die Sieb- und Rechenrückstände teilweise oder vollständig in im Ausland stehenden Entsorgungsanlagen verwertet werden, so ist dem Angebot für jede der v.g. Entsorgungsanlagen (sowohl für Anlagen zur vorläufigen Verwertung als auch für Anlagen zur endgültigen Verwertung) eine Bescheinigung von der gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 für das Notifizierungsverfahren zuständigen Behörde des Landes, in der die jeweilige Entsorgungsanlage steht, beizufügen, dass Sieb- und Rechenrückstände (AVV 19 08 01) in dieser Entsorgungsanlage verwertet werden.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Schriftliche Anforderung der Verdingungsunterlagen und gleichzeitige Einzahlung der Gebühr von 15,00 EUR auf das Konto des Niersverbandes.
Commerzbank Viersen, BLZ: 31040015
Konto-Nr.: 5722020
Datum der Angebotseröffnung: 2013-12-18 📅
Öffnungsort:
Niersverband, Geschäftsstelle Viersen, Am Niersverband 10, Raum KO3, 41747 Viersen, Deutschland.
Ort des Eröffnungstermins: Niersverband, Geschäftsstelle Viersen, Am Niersverband 10, Raum KO3, 41747 Viersen, Deutschland.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Mindestens 2 Vertreter des Auftragsgebers, keine Bieter gemäß § 17 (2) EG VOL/A.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Feiter
Adresse des Käuferprofils: http://www.niersverband.de/index.php?id=87 🌏
Name: Niersverband
Postanschrift: Ausschreibung Sieb- und Rechenrückstände - Am Niersverband 10
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-06 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 130-224565
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Postfach 30 08 65
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40408
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 107 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 107 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 101 a Abs. 1 Sätze 1 und 2 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 101 a Abs. 1 S. 3 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 101 a Abs. 1 S. 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101 a Abs. 1 S. 5 GWB).
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Gemäß § 101 b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101 a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund dieses Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 101 b Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101 b Abs. 2 S. 2 GWB).
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 630 700 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 065-111564
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 207-358921
ABl. S-Ausgabe: 65
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: NRW
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Entsorgungspreis (100)
2. Transportkosten (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-24 📅
Name: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Postanschrift: Greefsallee 1-5
Postort: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postleitzahl: 40474
Telefon: +49 2114753637 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 065-111564 (2014-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 630 700 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 065-111564
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 207-358921
ABl. S-Ausgabe: 65
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: NRW
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Entsorgungspreis (100)
2. Transportkosten (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-24 📅
Name: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Postanschrift: Greefsallee 1-5
Postort: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postleitzahl: 40474
Telefon: +49 2114753637 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 unzulässig, soweit:
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 101 a Abs. 1 Sätze 1 und 2 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 101
Mehr anzeigen
a Abs. 1 S. 3 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 101 a Abs. 1 S. 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101 a Abs. 1 S. 5 GWB).
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