Organisation und Durchführung des Auswahlverfahrens und zur Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Förderprogramms „Substanzerhalt von Kulturgütern - Restaurierungsprogramm Bildende Kunst”
Der Erhalt des kulturellen Erbes ist ein wichtiges Anliegen der Kulturpolitik in Nordrhein-Westfalen. In besonderer Verantwortung stehen dabei Museen, die Zeugen der Kultur zu erhalten und zu erforschen.
Im Rahmen des Restaurierungsprogramms Bildende Kunst werden Museen und Sammlungen durch fachliche und inhaltliche Beratung und auf der Grundlage einer Juryentscheidung auch finanziell unterstützt, dringend notwendige Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen mit einem hohen Qualitätsstandard durchzuführen.
So werden Kunstwerke, die vom Zerfall bedroht sind, erhalten und der Bestand von Sammlungen gesichert.
Gesucht wird ein Auftragnehmer, der die nachstehenden Leistungen erbringt. Dabei wird von einer Zahl von 25 Förderanträgen je Programmjahr ausgegangen:
A.) Beratung von interessierten und Antrag stellenden Institutionen,
B.) Prüfung und Bewertung der im Rahmen des Restaurierungsprogramms Bildende Kunst eingegangenen Förderanträge,
C.) Durchführung des Auswahlverfahrens,
D.) Nachbereitung der von der Jury für eine Förderung ausgewählten Förderanträge,
E.) Wahrnehmung von Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit,
F.) Durchführung einer Programmevaluation,
G.) Zahlung von Spesen, Reisekosten,
H.) Hinzuziehung von externen Fachberater/-innen,
I.) Einrichtung einer „Koordinierungsstelle“, Bereitstellung von Infrastruktur.
Im Einzelnen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-09-05
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Auftragsbekanntmachung
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2013-12-27
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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