Passivhausschule "Am Regenstein" (Grundschule, Hort und Sporthalle) in Blankenburg (Harz)

Stadt Blankenburg (Harz)

Die Stadt Blankenburg (Harz) beabsichtigt, mit Hilfe von Fördermitteln den Neubau der Passivhausschule „Am Regenstein“ (Grundschule, Hort und Sporthalle) als zweistöckiges Schulgebäude mit den angrenzenden einstöckigen Gebäude Aula und Hort, sowie einer Schulsporthalle. Der Neubau muss unter besonderen Energieeffizienzgesichtspunkten (Zielstellung Passivhausstandard) erfolgen. Das Gebäude soll mit einem speziell zugeschnittenen Energie- und Medienversorgungskonzept ausgestattet werden.
Das Vorhaben ist Modellprojekt im Förderprogramm Stark III – EFRE (gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Klimaschutz in Kindertagesstätten und Schulen des Landes Sachsen-Anhalt; RdErl. des MF vom 28.8.2012 – 54.02) und muss bis Ende August 2014 realisiert und beim Fördermittelgeber bis Ende 2014 abgerechnet sein. Der Schulbetrieb muss ab September 2014 wieder aufgenommen werden. Das integrale Planungsziel soll durch eine interdisziplinär angelegte Planung vorbereitet und realisiert werden. Für den Neubau liegt eine abgeschlossene Planung bis LPH 4 für die Leistungsbilder §§ 33, 53, 49 HOAI, sowie ein Nutzungs-, Raum- und Energiekonzept vor. Als Nutzer sind die Grundschule und die Horteinrichtung miteinander zu verbinden. Das zu planende Vorhaben umfasst eine Bruttogrundfläche von 4.050m² (Schulgebäude inkl. Hort) und 750 m² (Sporthalle). Für die Baumaßnahme gilt eine Gesamtkostenobergrenze in Höhe von 6,19 Mio. EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auf die Kostengruppen 300 und 400 entfallen davon 4,62 Mio. EUR (inkl. Mehrwertsteuer). Dieser Budgetrahmen (bestätigte Kostenberechnung LPH 3) gilt als Obergrenze, auf welchen die weitere Planung auszurichten ist. Die Vergabestelle wird auf der Grundlage der genehmigten Planfassung und der vom Fördermittelgeber anerkannten Kostenberechnung mit dem zukünftigen Auftragnehmer der zu vergebenden Leistungen eine Kostenvereinbarung nach § 633 ff. BGB abschließen. Der Abschluss einer solchen Kostenvereinbarung gilt als Auftragsbedingung.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-25.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-25 Auftragsbekanntmachung
2014-01-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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