Erstellung eines Perspektivplanes als strategisches räumliches Entwicklungskonzeptes für die Stadt Freiburg i. Br. Die Stadt beabsichtigt, ein gesamträumliches Entwicklungskonzept als informelle Rahmenplanung erstellen zu lassen. In enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung soll dieses: — den bebauten Bereich betrachten, städtebaulich analysieren und Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf für Rahmenplanungen definieren. Ferner sollen im Rahmen eines Dichtekonzeptes städtebauliche Zieldichten, abhängig von der Freiraumversorgung und weiteren anderen Faktoren formuliert werden.- ein räumliches Strukturkonzept für die Gesamtstadt entwickeln, das Aussagen zur Entwicklung der Struktur und der Funktionen von Freiräumen und Siedlungsbereichen innterhalb der Gemarkung trifft, was auch Suchräume und Entwicklungsrichtungen für die städtebaulichen Entwicklung mit einfließt.Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb”). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 6, zur Angebotsabgabe aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den festgelegten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor. Ausführungszeitraum: Beginn: Januar 2014, Ende: Sommer 2015 (Öffentlichkeitsarbeit bis 3. Quartal 2015)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Menge oder Umfang: siehe II.1.5
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de📧
Telefon: +49 7612014083📞
Fax: +49 7612014089 📠
Erstellung eines Perspektivplanes als strategisches räumliches Entwicklungskonzeptes für die Stadt Freiburg i. Br. Die Stadt beabsichtigt, ein gesamträumliches Entwicklungskonzept als informelle Rahmenplanung erstellen zu lassen. In enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung soll dieses:
Erstellung eines Perspektivplanes als strategisches räumliches Entwicklungskonzeptes für die Stadt Freiburg i. Br. Die Stadt beabsichtigt, ein gesamträumliches Entwicklungskonzept als informelle Rahmenplanung erstellen zu lassen. In enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung soll dieses:
— den bebauten Bereich betrachten, städtebaulich analysieren und Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf für Rahmenplanungen definieren. Ferner sollen im Rahmen eines Dichtekonzeptes städtebauliche Zieldichten, abhängig von der Freiraumversorgung und weiteren anderen Faktoren formuliert werden.- ein räumliches Strukturkonzept für die Gesamtstadt entwickeln, das Aussagen zur Entwicklung der Struktur und der Funktionen von Freiräumen und Siedlungsbereichen innterhalb der Gemarkung trifft, was auch Suchräume und Entwicklungsrichtungen für die städtebaulichen Entwicklung mit einfließt.Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb”). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 6, zur Angebotsabgabe aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den festgelegten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor. Ausführungszeitraum: Beginn: Januar 2014, Ende: Sommer 2015 (Öffentlichkeitsarbeit bis 3. Quartal 2015)
— den bebauten Bereich betrachten, städtebaulich analysieren und Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf für Rahmenplanungen definieren. Ferner sollen im Rahmen eines Dichtekonzeptes städtebauliche Zieldichten, abhängig von der Freiraumversorgung und weiteren anderen Faktoren formuliert werden.- ein räumliches Strukturkonzept für die Gesamtstadt entwickeln, das Aussagen zur Entwicklung der Struktur und der Funktionen von Freiräumen und Siedlungsbereichen innterhalb der Gemarkung trifft, was auch Suchräume und Entwicklungsrichtungen für die städtebaulichen Entwicklung mit einfließt.Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb”). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 6, zur Angebotsabgabe aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den festgelegten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor. Ausführungszeitraum: Beginn: Januar 2014, Ende: Sommer 2015 (Öffentlichkeitsarbeit bis 3. Quartal 2015)
Dauer: 20 Monate
Referenznummer: 2013001614/2013001614
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über das vollständig auszufüllende Bewerbungsformular und den dort benannten Anlagen 1 bis 8b (= Teilnahmeantrag).
Gemäß Bewerbungsformular und Anlagen sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen: ---
Lt. Bewerbungsformular: Mindestanforderung: Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen mind. ein Abschluss in einer planerischen oder raumbezogenen Disziplin, also mind. Bachelor / Diplom (FH), haben . ---
Anlage 1: Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ---
Anlage 2: Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz gem. § 5 Abs. 5h VOF (Art und Umfang der Teilleistungen sowie namentliche Nennung)
Anlage 3a: Angaben gem. § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen und auftragsbezogene Zusammenarbeit mit Anderen
Anlage 3b: Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 6 VOF (Erklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt in Bezug auf die Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen gem. §§ 129 und 129b StGB; Geld und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte gem. § 261 StGB; Betrug gem. § 263 StGB; Subventionsbetrug gem. § 264 StGB; Bestechung gem. 334 StGB; Bestechung ausländischer Abgeordneter gem. Art. 2 § 3 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung; § 370 Abgabenordnung i. V. m. § 12 MOG). Erklärung gem. § 4 Abs. 9 VOF (kein Insolvenzverfahren/keine Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben, keine falschen Erklärungen)
Anlage 3b: Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 6 VOF (Erklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt in Bezug auf die Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen gem. §§ 129 und 129b StGB; Geld und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte gem. § 261 StGB; Betrug gem. § 263 StGB; Subventionsbetrug gem. § 264 StGB; Bestechung gem. 334 StGB; Bestechung ausländischer Abgeordneter gem. Art. 2 § 3 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung; § 370 Abgabenordnung i. V. m. § 12 MOG). Erklärung gem. § 4 Abs. 9 VOF (kein Insolvenzverfahren/keine Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben, keine falschen Erklärungen)
Anlage 4: Name, Werdegang und Qualifikationsnachweise der letzten 3 Jahre aller im Projektteam mitwirkenden Schlüsselpersonen.
Anlage 5: Erklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF, soweit sie Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen.
Mindestanforderung: Der gemittelte Gesamtumsatz muss mind. 500 000 EUR betragen.
Anlage 6: Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter aus planenden oder raumbezogenen Berufen (Stadt- und Raumplanung, Landespflege, Städtebau, Geographie, Geomatik etc.) mit mind. Bachelor-Abschluss (oder gleichwertig) einschl. freien Mitarbeitern (ohne Praktikanten und Hilfskräfte) gem. § 5 Abs. 5d VOF in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung — Mindestanforderung: Die gemittelte Anzahl der genannten Mitarbeiter/innen muss mind. 3 betragen.
Anlage 6: Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter aus planenden oder raumbezogenen Berufen (Stadt- und Raumplanung, Landespflege, Städtebau, Geographie, Geomatik etc.) mit mind. Bachelor-Abschluss (oder gleichwertig) einschl. freien Mitarbeitern (ohne Praktikanten und Hilfskräfte) gem. § 5 Abs. 5d VOF in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung — Mindestanforderung: Die gemittelte Anzahl der genannten Mitarbeiter/innen muss mind. 3 betragen.
Anlage 7: Nachweis von Referenzen bezogen auf das Unternehmen/Büro und die Schlüsselpersonen (= Projektleitung, stellvertretende Projektleitung sowie 2 Teilprojektleitungen) der letzten 10 Jahre. Folgende Referenzen werden gewertet:
1. Gesamträumliche und großräumige städtebauliche Entwicklungsstrategien einer Gesamtstadt oder mehrere Stadtteile, ggf. auch in Zusammenhang mit einer Flächennutzungsplan-Fortschreibung in einem Oberzentrum (oder vergleichbar).
2. Gesamträumliche und großräumige städtebauliche Entwicklungsstrategien einer Gesamtstadt oder mehrere Stadtteile, ggf. auch in Zusammenhang mit einer Flächennutzungsplan-Fortschreibung in einem Mittelzentrum (oder vergleichbar).
3. Großräumige Freiraumplanung bzw. freiraumstrukturelle Planung, ggf. auch im Zusammenhang mit einer Landschaftsplanfortschreibung in einem Oberzentrum oder vergleichbarer Dimension. 4. Großräumige Freiraumplanung bzw. freiraumstrukturelle Planung, ggf. auch im Zusammenhang mit einer Landschaftsplanfortschreibung in einem Mittelzentrum oder vergleichbarer Dimension.
3. Großräumige Freiraumplanung bzw. freiraumstrukturelle Planung, ggf. auch im Zusammenhang mit einer Landschaftsplanfortschreibung in einem Oberzentrum oder vergleichbarer Dimension. 4. Großräumige Freiraumplanung bzw. freiraumstrukturelle Planung, ggf. auch im Zusammenhang mit einer Landschaftsplanfortschreibung in einem Mittelzentrum oder vergleichbarer Dimension.
Diese Referenzen sind in der Referenzliste, Anlage 7, vollständig anzugeben (Nr, Bezeichnung und Beschreibung des Referenzprojektes, Auftraggeber mit Kontaktdaten, Erstellungszeitraum (Veröffentlichung oder Ratsbeschluss nach 1.8.2003), Name des Auftragnehmers und Projektleiters, Betrachtungsgebiet/Umgriff (gesamte Gemarkung, teilräumlich).
Diese Referenzen sind in der Referenzliste, Anlage 7, vollständig anzugeben (Nr, Bezeichnung und Beschreibung des Referenzprojektes, Auftraggeber mit Kontaktdaten, Erstellungszeitraum (Veröffentlichung oder Ratsbeschluss nach 1.8.2003), Name des Auftragnehmers und Projektleiters, Betrachtungsgebiet/Umgriff (gesamte Gemarkung, teilräumlich).
Mindestanforderung: Das Unternehmen muss mind. eine Referenz im Bereich der städtebaulichen Entwicklungsstrategie (Nr. 1 und 2) und im Bereich der Freiraumplanung (Nr. 3 und 4) vorweisen können. Gleiches gilt jeweils für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung.
Mindestanforderung: Das Unternehmen muss mind. eine Referenz im Bereich der städtebaulichen Entwicklungsstrategie (Nr. 1 und 2) und im Bereich der Freiraumplanung (Nr. 3 und 4) vorweisen können. Gleiches gilt jeweils für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung.
Anlage 8b: Beschreibung der Herangehensweise und Erläuterung des methodischen Ansatzes (keine ausgearbeitete Projektskizze).
Der Auftraggeber fordert aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (§ 21 Abs. 1 i. V. m. § 23) einen Gewerbezentralregisterauszug bzw. ein Führungszeugnis der Bewerber direkt von der zuständigen Stelle oder ggf. vom Bewerber an.
Der Auftraggeber fordert aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (§ 21 Abs. 1 i. V. m. § 23) einen Gewerbezentralregisterauszug bzw. ein Führungszeugnis der Bewerber direkt von der zuständigen Stelle oder ggf. vom Bewerber an.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes sind die Eignungsnachweise, insbesondere die Anlagen 1, 3a, 3b, 4, 5, 6 und 7 von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmen einzureichen.
Nachunternehmer dürfen jedoch nur die Referenzen in Anlage 7 angeben, die Art und Umfang der Teilleistungen entsprechen, die der Nachunternehmer ausführen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Mindeststandards: Siehe III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsgültig unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Dieses Mitglied ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsgültig unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Dieses Mitglied ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Siehe III.2.1.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllung der Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien, die in den Bewerbungsunterlagen genannt sind sowie gem. III.2.1. Auswahlkriterien mit Gewichtung:
1. Projektbezogene Erfahrung (Büro) mit 18 %.
2. Projektbezogene Erfahrung (Schlüsselpersonen) mit 20 %.
3. Unternehmensbezogene Leistungen mit 12 %.
4. Beschreibung der methodischen Herangehensweise mit 50 %.
Wird die Anzahl der Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-09-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013001614/2013001614
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219260📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Name: keine Angaben
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2013/S 135-234424 (2013-07-10)
Ergänzende Angaben (2013-08-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-01-09 📅
Name: Dipl.-Ing. Oliver Seidel, Cityförster
Postanschrift: Escherstraße 22
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden – Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2014/S 014-021155 (2014-01-17)