Pfister/Transport, Aufnahme und Unterbringung von Tieren und Zwischenlagerung von Tierkadavern im Auftrag der Stadt Mannheim

Stadt Mannheim Fachbereich Bauverwaltung

I. Auftragsgegenstand
1. Einheimische Wildvögel und sonstige einheimische Wildtiere:
Die oben genannten Tiergruppen sind im Auftrag des Auftragsgebers zu bergen bzw. einzufangen und zur Erstversorgung in die vom Auftraggeber beauftragte Tierklinik im Mannheimer Stadtgebiet zu transportieren. Eine Aufnahme, Unterbringung, Betreuung, Weitervermittlung, Herausgabe bzw. Freilassung dieser Tiergruppen ist hier nicht Gegenstand der Ausschreibung.
2. Sonstige lebende Tiere: Der Bieter übernimmt im Auftrag des Auftraggebers die Bergung, das Einfangen, den Transport, die Aufnahme, die Unterbringung, die Versorgung und Betreuung, Weitervermittlung, Herausgabe, tierärztliche Behandlung (soweit nicht Erstversorgung) und ggf. Freilassung für nachfolgend abschließend genannte Tiergruppen:
— Tiere nach Anhang I Teil A und Teil B der Verordnung (EG) Nr. 998/2003, einschließlich Kampfhunde und gefährliche Hunde nach der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) in der jeweils gültigen Fassung, sowie
— Nagetiere und Hauskaninchen,
— Ziervögel,
— ungiftige Reptilien (ohne Panzerechsen) und
— Aquarienfische, die üblicherweise als Heimtiere gehalten werden.
Behandlungsbedürftige Tiere sind nach Bergung oder Einfangen zuvor zur Erstversorgung in die vom Auftraggeber beauftragte Tierklinik im Mannheimer Stadtgebiet zu transportieren. Eine Quarantänemöglichkeit ist für o. g. Tiergruppen vorzuhalten.
Folgende Anforderungen sind insoweit zu erfüllen: Die Quarantänemöglichkeit für Ziervögel darf keinen direkten Kontakt mit Geflügel- und sonstigen Vogel- oder Tierhaltungseinrichtungen haben. Die Behältnisse für die Unterbringung von Vögeln müssen glattwandig und abdunkelbar sein. Boden, Wände, Decke und Einrichtungsgegenstände müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Die Eingangs-/Ausgangstüren müssen abschließbar (gegen das Eindringen von Vögeln, Fliegen und Ungeziefer geschützt) sein und die Aufschrift "Quarantäne – Unbefugten ist der Zutritt untersagt" tragen. Eine Schleuse (separate Tür nach außen und in den Quarantänebereich) mit Handwaschgelegenheit (z. B. geschlossener Wasserbehälter, Handreinigungsmittel, Einmalhandtücher und Händedesinfektionsmittel) und Umkleidemöglichkeit muss vorhanden sein. Die Quarantänemöglichkeit ist so zu betreiben, dass eine Keimverschleppung verhindert wird. Zur Leistungserfüllung muss eine Kapazität für die gleichzeitige Aufnahme von zusammen mindestens 25 Hunden, 35 Katzen, 10 Kampfhunden/gefährlichen Hunden, 40 Nagetieren/Hauskaninchen, 8 Ziervögeln, 15 ungiftigen Reptilien und 10 Aquarienfischen vorhanden sein.
3. Tierkadaver:
Der Bieter übernimmt im Auftrag des Auftraggebers für Kadaver der unter Ziff. 2 genannten Tiergruppen die Bergung, den Transport und die Zwischenlagerung in der eigenen zugelassenen Tierkörpersammelstelle. Abweichend sind Kadaver von Wildvögeln und sonstigen Wildtieren i. S. von Ziff. 1 nach Anordnung des Auftraggebers zu bergen und in die Tierkörpersammelstelle auf dem Gelände Hafenstr. 15-19 in Mannheim oder in das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe zu transportieren.
II. Sonstiges:
Der Bieter hat bei der Durchführung der jeweiligen Tätigkeiten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten bzw. zu beachten (insbesondere Europäische Tierschutzgesetzgebung und nationales Tierschutzgesetz mit den hierzu ergangenen Verordnungen, Leitlinien und Gutachten des BMELV sowie die Leitlinien, Empfehlungen und Merkblätter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V., hier insbesondere das TVT-Merkblatt Nr. 110; Europäisches Tierische-Nebenprodukte-Recht und nationales Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz mit den hierzu ergangenen Verordnungen, Europäisches Tierseuchen-Recht und nationales Tierseuchengesetz mit den hierzu ergangenen Verordnungen). Soweit der Bieter Dritte mit (Teil-)Leistungen beauftragt, sind diese Dritten dem Auftraggeber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs benennen. Im Falle des (geplanten) Einsatzes von Dritten sind für diese die entsprechenden Nachweise im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu erbringen, vgl. dazu unten. Der Bieter hat außerdem durch eine Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass er über die uneingeschränkte Zugriffsmöglichkeit auf den Dritten verfügt. Sofern der Bieter und Dritte die Leistung unter sich aufteilen, haben beide die entsprechenden Nachweise im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorzulegen. Der Bieter ist während des Vertragsverhältnisses für die Eignung des Dritten verantwortlich und hat sie auf Verlangen dem Auftraggeber jederzeit nachzuweisen. Der Bieter hat stets zu gewährleisten, dass die Durchführung der unter Ziff. I, 1-3 genannten Tätigkeiten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zeitnah nach der jeweiligen Beauftragung erfolgt. Hierfür richtet der Bieter eine ständige telefonische Erreichbarkeit ein. Er gewährleistet, dass zwischen der Beauftragung und dem Eintreffen an dem Ort, wo sich das abzutransportierende Tier jeweils befindet, grundsätzlich ein Zeitraum von höchstens höchstens 60 Minuten bei lebenden/verletzten Tieren und 120 Minuten bei Tierkadavern liegt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-30.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-04-30 Auftragsbekanntmachung
2013-10-16 Ergänzende Angaben