I. Auftragsgegenstand 1. Einheimische Wildvögel und sonstige einheimische Wildtiere: Die oben genannten Tiergruppen sind im Auftrag des Auftragsgebers zu bergen bzw. einzufangen und zur Erstversorgung in die vom Auftraggeber beauftragte Tierklinik im Mannheimer Stadtgebiet zu transportieren. Eine Aufnahme, Unterbringung, Betreuung, Weitervermittlung, Herausgabe bzw. Freilassung dieser Tiergruppen ist hier nicht Gegenstand der Ausschreibung. 2. Sonstige lebende Tiere: Der Bieter übernimmt im Auftrag des Auftraggebers die Bergung, das Einfangen, den Transport, die Aufnahme, die Unterbringung, die Versorgung und Betreuung, Weitervermittlung, Herausgabe, tierärztliche Behandlung (soweit nicht Erstversorgung) und ggf. Freilassung für nachfolgend abschließend genannte Tiergruppen: — Tiere nach Anhang I Teil A und Teil B der Verordnung (EG) Nr. 998/2003, einschließlich Kampfhunde und gefährliche Hunde nach der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) in der jeweils gültigen Fassung, sowie — Nagetiere und Hauskaninchen, — Ziervögel, — ungiftige Reptilien (ohne Panzerechsen) und — Aquarienfische, die üblicherweise als Heimtiere gehalten werden. Behandlungsbedürftige Tiere sind nach Bergung oder Einfangen zuvor zur Erstversorgung in die vom Auftraggeber beauftragte Tierklinik im Mannheimer Stadtgebiet zu transportieren. Eine Quarantänemöglichkeit ist für o. g. Tiergruppen vorzuhalten. Folgende Anforderungen sind insoweit zu erfüllen: Die Quarantänemöglichkeit für Ziervögel darf keinen direkten Kontakt mit Geflügel- und sonstigen Vogel- oder Tierhaltungseinrichtungen haben. Die Behältnisse für die Unterbringung von Vögeln müssen glattwandig und abdunkelbar sein. Boden, Wände, Decke und Einrichtungsgegenstände müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Die Eingangs-/Ausgangstüren müssen abschließbar (gegen das Eindringen von Vögeln, Fliegen und Ungeziefer geschützt) sein und die Aufschrift "Quarantäne – Unbefugten ist der Zutritt untersagt" tragen. Eine Schleuse (separate Tür nach außen und in den Quarantänebereich) mit Handwaschgelegenheit (z. B. geschlossener Wasserbehälter, Handreinigungsmittel, Einmalhandtücher und Händedesinfektionsmittel) und Umkleidemöglichkeit muss vorhanden sein. Die Quarantänemöglichkeit ist so zu betreiben, dass eine Keimverschleppung verhindert wird. Zur Leistungserfüllung muss eine Kapazität für die gleichzeitige Aufnahme von zusammen mindestens 25 Hunden, 35 Katzen, 10 Kampfhunden/gefährlichen Hunden, 40 Nagetieren/Hauskaninchen, 8 Ziervögeln, 15 ungiftigen Reptilien und 10 Aquarienfischen vorhanden sein. 3. Tierkadaver: Der Bieter übernimmt im Auftrag des Auftraggebers für Kadaver der unter Ziff. 2 genannten Tiergruppen die Bergung, den Transport und die Zwischenlagerung in der eigenen zugelassenen Tierkörpersammelstelle. Abweichend sind Kadaver von Wildvögeln und sonstigen Wildtieren i. S. von Ziff. 1 nach Anordnung des Auftraggebers zu bergen und in die Tierkörpersammelstelle auf dem Gelände Hafenstr. 15-19 in Mannheim oder in das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe zu transportieren. II. Sonstiges: Der Bieter hat bei der Durchführung der jeweiligen Tätigkeiten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten bzw. zu beachten (insbesondere Europäische Tierschutzgesetzgebung und nationales Tierschutzgesetz mit den hierzu ergangenen Verordnungen, Leitlinien und Gutachten des BMELV sowie die Leitlinien, Empfehlungen und Merkblätter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V., hier insbesondere das TVT-Merkblatt Nr. 110; Europäisches Tierische-Nebenprodukte-Recht und nationales Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz mit den hierzu ergangenen Verordnungen, Europäisches Tierseuchen-Recht und nationales Tierseuchengesetz mit den hierzu ergangenen Verordnungen). Soweit der Bieter Dritte mit (Teil-)Leistungen beauftragt, sind diese Dritten dem Auftraggeber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs benennen. Im Falle des (geplanten) Einsatzes von Dritten sind für diese die entsprechenden Nachweise im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu erbringen, vgl. dazu unten. Der Bieter hat außerdem durch eine Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass er über die uneingeschränkte Zugriffsmöglichkeit auf den Dritten verfügt. Sofern der Bieter und Dritte die Leistung unter sich aufteilen, haben beide die entsprechenden Nachweise im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorzulegen. Der Bieter ist während des Vertragsverhältnisses für die Eignung des Dritten verantwortlich und hat sie auf Verlangen dem Auftraggeber jederzeit nachzuweisen. Der Bieter hat stets zu gewährleisten, dass die Durchführung der unter Ziff. I, 1-3 genannten Tätigkeiten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zeitnah nach der jeweiligen Beauftragung erfolgt. Hierfür richtet der Bieter eine ständige telefonische Erreichbarkeit ein. Er gewährleistet, dass zwischen der Beauftragung und dem Eintreffen an dem Ort, wo sich das abzutransportierende Tier jeweils befindet, grundsätzlich ein Zeitraum von höchstens höchstens 60 Minuten bei lebenden/verletzten Tieren und 120 Minuten bei Tierkadavern liegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-30.
Auftragsbekanntmachung (2013-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Menge oder Umfang:
Durchschnittliche Mengen pro Jahr:— Tiere nach Anhang I Teil A und B der Verordnung (EG) Nr. 998/2003: ca. 650 Stück,— Kampfhunde/gefährliche Hunde (PolVOgH): ca. 10 Stück,— Nagetiere/Hauskaninchen: ca. 130 Stück,— Ziervögel: ca. 40 Stück,— Ungiftige Reptilien (ohne Panzerechsen): ca. 40 Stück,— Aquarienfische: ca. 30 Stück,— Tiertransporte (Ziff. II.1.5) Nr. 1–3) innerhalb des Stadtgebiets Mannheim: ca. 850 Stück,— Tiertransporte (Ziff. II.1.5) Nr. 3) zur CVUA Karlsruhe: ca. 10 Stück.
Durchschnittliche Mengen pro Jahr:— Tiere nach Anhang I Teil A und B der Verordnung (EG) Nr. 998/2003: ca. 650 Stück,— Kampfhunde/gefährliche Hunde (PolVOgH): ca. 10 Stück,— Nagetiere/Hauskaninchen: ca. 130 Stück,— Ziervögel: ca. 40 Stück,— Ungiftige Reptilien (ohne Panzerechsen): ca. 40 Stück,— Aquarienfische: ca. 30 Stück,— Tiertransporte (Ziff. II.1.5) Nr. 1–3) innerhalb des Stadtgebiets Mannheim: ca. 850 Stück,— Tiertransporte (Ziff. II.1.5) Nr. 3) zur CVUA Karlsruhe: ca. 10 Stück.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mannheim Fachbereich Bauverwaltung
Postanschrift: Collinistr. 1
Postleitzahl: 68161
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.mannheim.de🌏
E-Mail: 60.ausschreibung@mannheim.de📧
Telefon: +49 6212935389📞
Fax: +49 621293470963 📠
Das Einreichen einer elektronischen Bewerbung ist über das Vergabeportal unter www.auftragsboerse.de möglich. Die Übermittlung auf anderen elektronischen Wegen (wie z. B. E-Mail, Fernschreiben, Telegramm, Telebrief und Telefax) ist nicht zugelassen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Der Teilnahmeantrag ist anhand der in dieser Anzeige genannten Informationen zu erstellen. Es gibt hierfür keine weiteren Ausschreibungsunterlagen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt. Mantelbogen oder Teilnahmeanträge in Papierform sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als „Teilnahmeantrag für Vergabenummer 31135080 – Abgabetermin 4.6.2013, 10:15 Uhr“ zu kennzeichnen. Verspätet eingegangene Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Das Einreichen einer elektronischen Bewerbung ist über das Vergabeportal unter www.auftragsboerse.de möglich. Die Übermittlung auf anderen elektronischen Wegen (wie z. B. E-Mail, Fernschreiben, Telegramm, Telebrief und Telefax) ist nicht zugelassen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Der Teilnahmeantrag ist anhand der in dieser Anzeige genannten Informationen zu erstellen. Es gibt hierfür keine weiteren Ausschreibungsunterlagen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt. Mantelbogen oder Teilnahmeanträge in Papierform sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als „Teilnahmeantrag für Vergabenummer 31135080 – Abgabetermin 4.6.2013, 10:15 Uhr“ zu kennzeichnen. Verspätet eingegangene Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
I. Auftragsgegenstand
1. Einheimische Wildvögel und sonstige einheimische Wildtiere:
Die oben genannten Tiergruppen sind im Auftrag des Auftragsgebers zu bergen bzw. einzufangen und zur Erstversorgung in die vom Auftraggeber beauftragte Tierklinik im Mannheimer Stadtgebiet zu transportieren. Eine Aufnahme, Unterbringung, Betreuung, Weitervermittlung, Herausgabe bzw. Freilassung dieser Tiergruppen ist hier nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die oben genannten Tiergruppen sind im Auftrag des Auftragsgebers zu bergen bzw. einzufangen und zur Erstversorgung in die vom Auftraggeber beauftragte Tierklinik im Mannheimer Stadtgebiet zu transportieren. Eine Aufnahme, Unterbringung, Betreuung, Weitervermittlung, Herausgabe bzw. Freilassung dieser Tiergruppen ist hier nicht Gegenstand der Ausschreibung.
2. Sonstige lebende Tiere: Der Bieter übernimmt im Auftrag des Auftraggebers die Bergung, das Einfangen, den Transport, die Aufnahme, die Unterbringung, die Versorgung und Betreuung, Weitervermittlung, Herausgabe, tierärztliche Behandlung (soweit nicht Erstversorgung) und ggf. Freilassung für nachfolgend abschließend genannte Tiergruppen:
2. Sonstige lebende Tiere: Der Bieter übernimmt im Auftrag des Auftraggebers die Bergung, das Einfangen, den Transport, die Aufnahme, die Unterbringung, die Versorgung und Betreuung, Weitervermittlung, Herausgabe, tierärztliche Behandlung (soweit nicht Erstversorgung) und ggf. Freilassung für nachfolgend abschließend genannte Tiergruppen:
— Tiere nach Anhang I Teil A und Teil B der Verordnung (EG) Nr. 998/2003, einschließlich Kampfhunde und gefährliche Hunde nach der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) in der jeweils gültigen Fassung, sowie
— Tiere nach Anhang I Teil A und Teil B der Verordnung (EG) Nr. 998/2003, einschließlich Kampfhunde und gefährliche Hunde nach der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) in der jeweils gültigen Fassung, sowie
— Nagetiere und Hauskaninchen,
— Ziervögel,
— ungiftige Reptilien (ohne Panzerechsen) und
— Aquarienfische, die üblicherweise als Heimtiere gehalten werden.
Behandlungsbedürftige Tiere sind nach Bergung oder Einfangen zuvor zur Erstversorgung in die vom Auftraggeber beauftragte Tierklinik im Mannheimer Stadtgebiet zu transportieren. Eine Quarantänemöglichkeit ist für o. g. Tiergruppen vorzuhalten.
Folgende Anforderungen sind insoweit zu erfüllen: Die Quarantänemöglichkeit für Ziervögel darf keinen direkten Kontakt mit Geflügel- und sonstigen Vogel- oder Tierhaltungseinrichtungen haben. Die Behältnisse für die Unterbringung von Vögeln müssen glattwandig und abdunkelbar sein. Boden, Wände, Decke und Einrichtungsgegenstände müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Die Eingangs-/Ausgangstüren müssen abschließbar (gegen das Eindringen von Vögeln, Fliegen und Ungeziefer geschützt) sein und die Aufschrift "Quarantäne – Unbefugten ist der Zutritt untersagt" tragen. Eine Schleuse (separate Tür nach außen und in den Quarantänebereich) mit Handwaschgelegenheit (z. B. geschlossener Wasserbehälter, Handreinigungsmittel, Einmalhandtücher und Händedesinfektionsmittel) und Umkleidemöglichkeit muss vorhanden sein. Die Quarantänemöglichkeit ist so zu betreiben, dass eine Keimverschleppung verhindert wird. Zur Leistungserfüllung muss eine Kapazität für die gleichzeitige Aufnahme von zusammen mindestens 25 Hunden, 35 Katzen, 10 Kampfhunden/gefährlichen Hunden, 40 Nagetieren/Hauskaninchen, 8 Ziervögeln, 15 ungiftigen Reptilien und 10 Aquarienfischen vorhanden sein.
Folgende Anforderungen sind insoweit zu erfüllen: Die Quarantänemöglichkeit für Ziervögel darf keinen direkten Kontakt mit Geflügel- und sonstigen Vogel- oder Tierhaltungseinrichtungen haben. Die Behältnisse für die Unterbringung von Vögeln müssen glattwandig und abdunkelbar sein. Boden, Wände, Decke und Einrichtungsgegenstände müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Die Eingangs-/Ausgangstüren müssen abschließbar (gegen das Eindringen von Vögeln, Fliegen und Ungeziefer geschützt) sein und die Aufschrift "Quarantäne – Unbefugten ist der Zutritt untersagt" tragen. Eine Schleuse (separate Tür nach außen und in den Quarantänebereich) mit Handwaschgelegenheit (z. B. geschlossener Wasserbehälter, Handreinigungsmittel, Einmalhandtücher und Händedesinfektionsmittel) und Umkleidemöglichkeit muss vorhanden sein. Die Quarantänemöglichkeit ist so zu betreiben, dass eine Keimverschleppung verhindert wird. Zur Leistungserfüllung muss eine Kapazität für die gleichzeitige Aufnahme von zusammen mindestens 25 Hunden, 35 Katzen, 10 Kampfhunden/gefährlichen Hunden, 40 Nagetieren/Hauskaninchen, 8 Ziervögeln, 15 ungiftigen Reptilien und 10 Aquarienfischen vorhanden sein.
3. Tierkadaver:
Der Bieter übernimmt im Auftrag des Auftraggebers für Kadaver der unter Ziff. 2 genannten Tiergruppen die Bergung, den Transport und die Zwischenlagerung in der eigenen zugelassenen Tierkörpersammelstelle. Abweichend sind Kadaver von Wildvögeln und sonstigen Wildtieren i. S. von Ziff. 1 nach Anordnung des Auftraggebers zu bergen und in die Tierkörpersammelstelle auf dem Gelände Hafenstr. 15-19 in Mannheim oder in das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe zu transportieren.
Der Bieter übernimmt im Auftrag des Auftraggebers für Kadaver der unter Ziff. 2 genannten Tiergruppen die Bergung, den Transport und die Zwischenlagerung in der eigenen zugelassenen Tierkörpersammelstelle. Abweichend sind Kadaver von Wildvögeln und sonstigen Wildtieren i. S. von Ziff. 1 nach Anordnung des Auftraggebers zu bergen und in die Tierkörpersammelstelle auf dem Gelände Hafenstr. 15-19 in Mannheim oder in das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe zu transportieren.
II. Sonstiges:
Der Bieter hat bei der Durchführung der jeweiligen Tätigkeiten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten bzw. zu beachten (insbesondere Europäische Tierschutzgesetzgebung und nationales Tierschutzgesetz mit den hierzu ergangenen Verordnungen, Leitlinien und Gutachten des BMELV sowie die Leitlinien, Empfehlungen und Merkblätter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V., hier insbesondere das TVT-Merkblatt Nr. 110; Europäisches Tierische-Nebenprodukte-Recht und nationales Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz mit den hierzu ergangenen Verordnungen, Europäisches Tierseuchen-Recht und nationales Tierseuchengesetz mit den hierzu ergangenen Verordnungen). Soweit der Bieter Dritte mit (Teil-)Leistungen beauftragt, sind diese Dritten dem Auftraggeber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs benennen. Im Falle des (geplanten) Einsatzes von Dritten sind für diese die entsprechenden Nachweise im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu erbringen, vgl. dazu unten. Der Bieter hat außerdem durch eine Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass er über die uneingeschränkte Zugriffsmöglichkeit auf den Dritten verfügt. Sofern der Bieter und Dritte die Leistung unter sich aufteilen, haben beide die entsprechenden Nachweise im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorzulegen. Der Bieter ist während des Vertragsverhältnisses für die Eignung des Dritten verantwortlich und hat sie auf Verlangen dem Auftraggeber jederzeit nachzuweisen. Der Bieter hat stets zu gewährleisten, dass die Durchführung der unter Ziff. I, 1-3 genannten Tätigkeiten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zeitnah nach der jeweiligen Beauftragung erfolgt. Hierfür richtet der Bieter eine ständige telefonische Erreichbarkeit ein. Er gewährleistet, dass zwischen der Beauftragung und dem Eintreffen an dem Ort, wo sich das abzutransportierende Tier jeweils befindet, grundsätzlich ein Zeitraum von höchstens höchstens 60 Minuten bei lebenden/verletzten Tieren und 120 Minuten bei Tierkadavern liegt.
Der Bieter hat bei der Durchführung der jeweiligen Tätigkeiten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten bzw. zu beachten (insbesondere Europäische Tierschutzgesetzgebung und nationales Tierschutzgesetz mit den hierzu ergangenen Verordnungen, Leitlinien und Gutachten des BMELV sowie die Leitlinien, Empfehlungen und Merkblätter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V., hier insbesondere das TVT-Merkblatt Nr. 110; Europäisches Tierische-Nebenprodukte-Recht und nationales Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz mit den hierzu ergangenen Verordnungen, Europäisches Tierseuchen-Recht und nationales Tierseuchengesetz mit den hierzu ergangenen Verordnungen). Soweit der Bieter Dritte mit (Teil-)Leistungen beauftragt, sind diese Dritten dem Auftraggeber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs benennen. Im Falle des (geplanten) Einsatzes von Dritten sind für diese die entsprechenden Nachweise im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu erbringen, vgl. dazu unten. Der Bieter hat außerdem durch eine Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass er über die uneingeschränkte Zugriffsmöglichkeit auf den Dritten verfügt. Sofern der Bieter und Dritte die Leistung unter sich aufteilen, haben beide die entsprechenden Nachweise im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorzulegen. Der Bieter ist während des Vertragsverhältnisses für die Eignung des Dritten verantwortlich und hat sie auf Verlangen dem Auftraggeber jederzeit nachzuweisen. Der Bieter hat stets zu gewährleisten, dass die Durchführung der unter Ziff. I, 1-3 genannten Tätigkeiten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zeitnah nach der jeweiligen Beauftragung erfolgt. Hierfür richtet der Bieter eine ständige telefonische Erreichbarkeit ein. Er gewährleistet, dass zwischen der Beauftragung und dem Eintreffen an dem Ort, wo sich das abzutransportierende Tier jeweils befindet, grundsätzlich ein Zeitraum von höchstens höchstens 60 Minuten bei lebenden/verletzten Tieren und 120 Minuten bei Tierkadavern liegt.
Menge oder Umfang:
Durchschnittliche Mengen pro Jahr:
— Tiere nach Anhang I Teil A und B der Verordnung (EG) Nr. 998/2003: ca. 650 Stück,
— Kampfhunde/gefährliche Hunde (PolVOgH): ca. 10 Stück,
— Nagetiere/Hauskaninchen: ca. 130 Stück,
— Ziervögel: ca. 40 Stück,
— Ungiftige Reptilien (ohne Panzerechsen): ca. 40 Stück,
— Aquarienfische: ca. 30 Stück,
— Tiertransporte (Ziff. II.1.5) Nr. 1–3) innerhalb des Stadtgebiets Mannheim: ca. 850 Stück,
— Tiertransporte (Ziff. II.1.5) Nr. 3) zur CVUA Karlsruhe: ca. 10 Stück.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: 31135080/31135080
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Mannheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zum Betrieb eines Tierheimes oder einer tierheimähnlichen Einrichtung; bei Beauftragung eines Dritten, Nachweis von dessen Erlaubnis bzw. Nachweis durch Vorlage von Eigenerklärungen eines Dritten und Unterlagen dahin, dass die Anforderungen des § 11 Abs. 2 Nr. 1–3 Tierschutzgesetz (Sachkunde, Zuverlässigkeit und geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen) an eine tierschutzgerechte Haltung entsprechend erfüllt sind; insbesondere Vorlage von Referenzen und Bescheinigungen über die fachliche Befähigung (z. B. Ausbildungsnachweis), Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Gebäudeplan, Angaben über die vorhandenen Geräte und Anlagen. Zulassung zum Tranport von Tieren nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005; bei Beauftragung eines Dritten, Nachweis von dessen Zulassung. Zulassung zum Betrieb einer Tierkörpersammelstelle (Zwischenbehandlungsbetrieb der Kategorie 1 nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009); bei Beauftragung eines Dritten, Nachweis von dessen Zulassung.
Nachweis der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zum Betrieb eines Tierheimes oder einer tierheimähnlichen Einrichtung; bei Beauftragung eines Dritten, Nachweis von dessen Erlaubnis bzw. Nachweis durch Vorlage von Eigenerklärungen eines Dritten und Unterlagen dahin, dass die Anforderungen des § 11 Abs. 2 Nr. 1–3 Tierschutzgesetz (Sachkunde, Zuverlässigkeit und geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen) an eine tierschutzgerechte Haltung entsprechend erfüllt sind; insbesondere Vorlage von Referenzen und Bescheinigungen über die fachliche Befähigung (z. B. Ausbildungsnachweis), Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Gebäudeplan, Angaben über die vorhandenen Geräte und Anlagen. Zulassung zum Tranport von Tieren nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005; bei Beauftragung eines Dritten, Nachweis von dessen Zulassung. Zulassung zum Betrieb einer Tierkörpersammelstelle (Zwischenbehandlungsbetrieb der Kategorie 1 nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009); bei Beauftragung eines Dritten, Nachweis von dessen Zulassung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zum durchschnittlichen Jahresumsatz für Dienstleistungen, die der zu vergebenden Leistung entsprechen, in den Geschäftsjahren 2010–2012 (Mindestanforderung: mehr als 60 000 EUR pro Jahr im Durchschnitt der 3 Geschäftsjahre).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zum durchschnittlichen Jahresumsatz für Dienstleistungen, die der zu vergebenden Leistung entsprechen, in den Geschäftsjahren 2010–2012 (Mindestanforderung: mehr als 60 000 EUR pro Jahr im Durchschnitt der 3 Geschäftsjahre).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs Eigenerklärungen vorzulegen:
— dass und in welcher Form eine ständige telefonische Erreichbarkeit gewährleistet wird,
— dass eine Reaktionszeit (Zeit, die zwischen der Auftragserteilung und dem Eintreffen am Ort, wo sich das abzutransportierende Tier befindet, liegt) von maximal 60 Minuten bei lebenden/verletzten Tieren bzw. 120 Minuten bei Tierkadavern eingehalten wird,
— dass eine Reaktionszeit (Zeit, die zwischen der Auftragserteilung und dem Eintreffen am Ort, wo sich das abzutransportierende Tier befindet, liegt) von maximal 60 Minuten bei lebenden/verletzten Tieren bzw. 120 Minuten bei Tierkadavern eingehalten wird,
— zur Anzahl der beim Bieter laufend beschäftigten Personen (ohne Ehrenamtliche) in den Geschäftsjahren 2010–2012, die zur Erfüllung der genannten Leistungen beitragen (Mindestanforderung: 9 laufend Beschäftige).
Weiter ist eine Liste für die Beschäftigten mit Angabe von Namen und Beschäftigungszeit innerhalb des o. g. Zeitraums vorzulegen.
Über das Vorhandensein der zuvor beschriebenen Quarantänemöglichkeiten und Kapazitäten:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Einhaltung der Anforderungen vor Angebotsaufforderung vor Ort zu überprüfen. Zu diesem Zweck ist dem Auftraggeber in Begleitung des Bieters oder eines von ihm Beauftragten nach vorheriger Terminabsprache auf dem zur Vertragserfüllung vorgesehenen Gelände des Bieters Zutritt zu gewähren.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Einhaltung der Anforderungen vor Angebotsaufforderung vor Ort zu überprüfen. Zu diesem Zweck ist dem Auftraggeber in Begleitung des Bieters oder eines von ihm Beauftragten nach vorheriger Terminabsprache auf dem zur Vertragserfüllung vorgesehenen Gelände des Bieters Zutritt zu gewähren.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (50 %): Durchschnittlicher Umsatz in den Geschäftsjahren 2010–2012 für gleichartige Leistungen(ab 100 001 EUR = 2 Punkte, 60 001 – 100 000 EUR = 1 Punkt, 0 – 60 000 EUR = Anforderung nicht erfülllt).
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (50 %): Durchschnittlicher Umsatz in den Geschäftsjahren 2010–2012 für gleichartige Leistungen(ab 100 001 EUR = 2 Punkte, 60 001 – 100 000 EUR = 1 Punkt, 0 – 60 000 EUR = Anforderung nicht erfülllt).
2. Fachliche Eignung (50 %): Anzahl der laufend beschäftigten Personen in den Geschäftsjahren 2010 bis 2012, die zur Erfüllung der genannten Leistungen beitragen (ab 16 = 2 Punkte; 9–15 = 1 Punkt; 0–8 = Anforderungen nicht erfüllt).
Je Kriterium werden 1 (Mindestanforderung erfüllt) bis 2 (Mindestanforderungen übererfüllt) Punkte vergeben. Falls die Höchstzahl an Teilnehmern durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Pfister, Ingrid
Internetadresse: www.mannheim.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.mannheim.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-09-01 📅
Datum des Endes: 2014-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 31135080/31135080
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim RP Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219260📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Mannheim, Fachbereich Bauverwaltung
Postanschrift: Collinistr. 1
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Quelle: OJS 2013/S 087-148305 (2013-04-30)
Ergänzende Angaben (2013-10-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben