Pflege der IT-Komponenten der Internetplattform WasserBLIcK

Bundesanstalt für Gewässerkunde

Der Auftraggeber benötigt Unterstützungsleistungen hinsichtlich der Aktualisierung und Weiterentwicklung der IT-Komponenten der Internetplattform WasserBLIcK. Betroffen sind grundsätzlich alle Komponenten der Internetplattform WasserBLIcK. Kernkomponente des Internetportals ist das Content- und Community- Management System WebGenesis. Im Backend-Bereich der Internetplattform kommen verschiedene GDI-Komponenten (u.a. WFS-Server) zum Tragen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
“165 000”
Gesamtwert des Auftrags: 165 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Gewässerkunde
Postanschrift: Am Mainzer Tor 1
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
E-Mail: vergabe@bafg.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 151-262943
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen

“Beachte: Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Abgabe des Angebotes sind nur über die eVergabe-Plattform des Bundes zugelassen!”
Quelle: OJS 2013/S 151-262943 (2013-08-01)