Planung, Bau, Betrieb, Finanzierung, Erhaltung einer Lärmschutzwand mit Photovoltaikanlage im Zuge der A10 bei Potsdam
Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung sowie Erhaltung einer Lärmschutzwand mit einer Photovoltaikanlage (Photovoltaik Plus Lärmschutz) im Zuge der achtstreifigen Erweiterung der A 10 AD Nuthetal – AD Potsdam
Die durchgehende Strecke der A 10 soll zwischen km 88+800 bis 97+775 erweitert werden. Derzeit ist die Autobahn 6-streifig ausgebaut. Der 8-streifige Querschnitt RQ 43,5 wird entsprechend den neuen Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA 08) festgelegt. Für die Verbreiterung der Autobahn sind die vorhandenen Lärmschutzwände abzubrechen und neue Lärmschutzwände zu errichten. Der Abbruch der vorhandenen Lärmschutzwände erfolgt im Zuge des Streckenbaus und ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Solaren Lärmschutzwände (SLSW) und die Solaranlage auf dem vorhandenen Lärmschutzwall (SWA) befinden sich im östlichen Teil des Planungsabschnittes. Innerhalb dieses Teiles des Planungsabschnittes liegt die Anschlussstelle Michendorf und die Tank- und Rastanlage Michendorf.
Die Lärmschutzwände auf der Südseite der Trasse beginnen am östlichen Anfang des Planungsabschnittes an dem bereits vorhandenen Lärmschutzwall. Die Wandachse verläuft am äußeren Fahrbahnrand der linken Richtungsfahrbahn und endet hinter der Anschlussstelle Michendorf. Die Lärmschutzwände auf der Nordseite beginnen ca. 185 m in westlicher Richtung hinter der südlichen Lärmschutzwand und werden bis ca. 1,5 km hinter die Anschlussstelle Michendorf geführt.
Die Solaranlage auf dem Lärmschutzwall hat eine Länge von ca. 1 500 m und befindet sich zwischen den Stationen km 87+688 und 89+170.
Die Wand auf der Nordseite ist in 5 einzelne bauliche Anlagen und auf der Südseite in 2 bauliche Anlagen geteilt.
Zwischen den Solaren Lärmschutzwänden sind Bauwerke vorhanden bzw. werden neu errichtet. Dazu gehören Über- und Unterführungsbauwerke sowie Verkehrszeichenbrücken. Diese sind nicht Bestandteil dieses Auftrages.
Der Auftrag soll im Rahmen eines ÖPP-Projektes als Bauauftrag im Zuge eines Verhandlungsverfahrens vergeben werden.
Die 8-streifige Erweiterung erfolgt unter Gewährleistung einer 6-streifigen Verkehrsführung auf der Autobahn während der Bauzeit. Deshalb sind der Streckenbau und die zu errichtenden Ingenieurbauwerke in verschiedenen Verkehrszuständen zu errichten. Die Herstellung der Solaren Lärmschutzwände ist in den Gesamtbauablauf des Ausbauabschnittes eingebunden.
Die zu errichtenden Lärmschutzwände sind als integrale Solare Lärmschutzwand (SLSW), mit PV-Modulen, geplant. Dabei fungieren die PV-Module als Lärmschutzelement; eine Errichtung der SLSW als konventionelle LSW mit vorgehängten PV-Modulen ist nicht zugelassen.
Der Ertrag der produzierten Solarenergie der Solaren Lärmschutzwand (SLSW) steht dem Auftragnehmer zu.
Auf dem bereits existierenden Lärmschutzwall im Bereich Wildenbruch (Betriebs-km 87+688 bis Betriebs-km 89+170) kann eine Photovoltaikanlage hergestellt und betrieben werden. Diese Photovoltaikanlage soll auf der Walloberfläche wie eine Freiflächenanlage (SWA) betrieben werden. Auch dieser Ertrag der produzierten Solarenergie steht dem Auftragnehmer zu.
Für den Netzanschluss der Solaren Lärmschutzwände (SLSW) und der Solaranlage auf dem vorhandenen Lärmschutzwall (SWA) ist der Auftragnehmer und Nutzungsberechtigte verantwortlich. Er muss alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Nutzung schaffen.
Das Baurecht für die SLSW wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die 8streifige Erweiterung der A 10 geschaffen. Für die Errichtung der SWA erfolgt eine Freigabe durch die Straßenbauverwaltung. Eine gesonderte Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-19.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-09-19
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Auftragsbekanntmachung
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2014-10-09
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Ergänzende Angaben
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