Planung, Bau, Betrieb, Finanzierung, Erhaltung einer Lärmschutzwand mit Photovoltaikanlage im Zuge der A10 bei Potsdam

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH

Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung sowie Erhaltung einer Lärmschutzwand mit einer Photovoltaikanlage (Photovoltaik Plus Lärmschutz) im Zuge der achtstreifigen Erweiterung der A 10 AD Nuthetal – AD Potsdam
Die durchgehende Strecke der A 10 soll zwischen km 88+800 bis 97+775 erweitert werden. Derzeit ist die Autobahn 6-streifig ausgebaut. Der 8-streifige Querschnitt RQ 43,5 wird entsprechend den neuen Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA 08) festgelegt. Für die Verbreiterung der Autobahn sind die vorhandenen Lärmschutzwände abzubrechen und neue Lärmschutzwände zu errichten. Der Abbruch der vorhandenen Lärmschutzwände erfolgt im Zuge des Streckenbaus und ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Solaren Lärmschutzwände (SLSW) und die Solaranlage auf dem vorhandenen Lärmschutzwall (SWA) befinden sich im östlichen Teil des Planungsabschnittes. Innerhalb dieses Teiles des Planungsabschnittes liegt die Anschlussstelle Michendorf und die Tank- und Rastanlage Michendorf.
Die Lärmschutzwände auf der Südseite der Trasse beginnen am östlichen Anfang des Planungsabschnittes an dem bereits vorhandenen Lärmschutzwall. Die Wandachse verläuft am äußeren Fahrbahnrand der linken Richtungsfahrbahn und endet hinter der Anschlussstelle Michendorf. Die Lärmschutzwände auf der Nordseite beginnen ca. 185 m in westlicher Richtung hinter der südlichen Lärmschutzwand und werden bis ca. 1,5 km hinter die Anschlussstelle Michendorf geführt.
Die Solaranlage auf dem Lärmschutzwall hat eine Länge von ca. 1 500 m und befindet sich zwischen den Stationen km 87+688 und 89+170.
Die Wand auf der Nordseite ist in 5 einzelne bauliche Anlagen und auf der Südseite in 2 bauliche Anlagen geteilt.
Zwischen den Solaren Lärmschutzwänden sind Bauwerke vorhanden bzw. werden neu errichtet. Dazu gehören Über- und Unterführungsbauwerke sowie Verkehrszeichenbrücken. Diese sind nicht Bestandteil dieses Auftrages.
Der Auftrag soll im Rahmen eines ÖPP-Projektes als Bauauftrag im Zuge eines Verhandlungsverfahrens vergeben werden.
Die 8-streifige Erweiterung erfolgt unter Gewährleistung einer 6-streifigen Verkehrsführung auf der Autobahn während der Bauzeit. Deshalb sind der Streckenbau und die zu errichtenden Ingenieurbauwerke in verschiedenen Verkehrszuständen zu errichten. Die Herstellung der Solaren Lärmschutzwände ist in den Gesamtbauablauf des Ausbauabschnittes eingebunden.
Die zu errichtenden Lärmschutzwände sind als integrale Solare Lärmschutzwand (SLSW), mit PV-Modulen, geplant. Dabei fungieren die PV-Module als Lärmschutzelement; eine Errichtung der SLSW als konventionelle LSW mit vorgehängten PV-Modulen ist nicht zugelassen.
Der Ertrag der produzierten Solarenergie der Solaren Lärmschutzwand (SLSW) steht dem Auftragnehmer zu.
Auf dem bereits existierenden Lärmschutzwall im Bereich Wildenbruch (Betriebs-km 87+688 bis Betriebs-km 89+170) kann eine Photovoltaikanlage hergestellt und betrieben werden. Diese Photovoltaikanlage soll auf der Walloberfläche wie eine Freiflächenanlage (SWA) betrieben werden. Auch dieser Ertrag der produzierten Solarenergie steht dem Auftragnehmer zu.
Für den Netzanschluss der Solaren Lärmschutzwände (SLSW) und der Solaranlage auf dem vorhandenen Lärmschutzwall (SWA) ist der Auftragnehmer und Nutzungsberechtigte verantwortlich. Er muss alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Nutzung schaffen.
Das Baurecht für die SLSW wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die 8streifige Erweiterung der A 10 geschaffen. Für die Errichtung der SWA erfolgt eine Freigabe durch die Straßenbauverwaltung. Eine gesonderte Baugenehmigung ist nicht erforderlich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-19 Auftragsbekanntmachung
2014-10-09 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2013-09-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sonnenenergieanlage
Menge oder Umfang:
Die Solaren Lärmschutzwände haben zusammengerechnet die folgend aufgeführten Längen und Flächen:Summe LSW Nord: 2 988,00 m 28 010 m²Summe LSW Süd: 2 311,00 m 21 379 m²Gesamtsumme LSW Nord und Süd: 5 299,00 m 49 389 m².Photovoltaische Nutzung des bestehenden Walles:Länge: 1 500,00 mHöhe: 6 m–6,50 m (Höhe vorhandene Wallkrone)Böschungsneigung des Walls: im Mittel ca. 1:1,5Finanzierung, Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sonnenenergieanlage 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH
Postanschrift: Zimmerstraße 54
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deges.de 🌏
E-Mail: vv-bau@deges.de 📧
Telefon: +49 3020243754 📞
Fax: +49 3020243791 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-19 📅
Einreichungsfrist: 2013-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 184-316897
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Das Vergabeverfahren wird als strukturiertes Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet. In Vorbereitung auf das Vergabeverfahren wurde eine Referenzplanung erarbeitet. Mit der Aufforderung zum Angebot wird diese und weitere Unterlagen an den Bieter übermittelt, dazu gehören u.a. Übersichtskarte A 10, Übersichtslageplan, Übersichtshöhenplan, Ausführungspläne Verkehrsanlage, Bauwerksentwürfe Ingenieurbauwerke, Bauwerkspläne Referenzentwurf, Prüf- und Wartungskonzept konventionelle LSW, Baugrundgutachten, Schalltechnische Berechnung, Lageplan Mittelspannungsnetz, Bauablauf. In der Angebotsphase werden die Bieter zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage der übermittelten Unterlagen (Projektvertrag, funktionale Leistungsbeschreibung, Referenzentwurf) aufgefordert. Die Bieter muss im Zuge der Angebotsphase (zweite Stufe) ein Planungskonzept für die Solare Lärmschutzwand erstellen. Dieses hat mindestens zum Inhalt: — Erläuterungsbericht (max. 10 Seiten), — Darstellung der Konstruktionsmerkmale mit Querschnitt im Regelbereich und Ansicht im Regelbereich, — Statische Berechnung (Vorstatik), — Schalltechnische Berechnung(Nachweis der schalltechnischen Wirksamkeit). Nach deren Abschluss werden auf den Projektvertrag in seiner verhandelten Endfassung die sogenannten BAFO - Best And Final Offers, als technisch und wirtschaftlich optimierte Angebote - abgegeben und der Zuschlag auf das insgesamt wirtschaftlichste BAFO erteilt. Geplanter Projektverlauf und Projekttermine Die nachfolgend genannten Zeitangaben dienen lediglich dazu, den Bewerbern die Abschätzung des Zeitbedarfs und die Kapazitätsplanung zu erleichtern. Sie sind unverbindlich. Ansprüche aufgrund eines geänderten Zeitplanes können daraus nicht abgeleitet werden. Teilnahmewettbewerb: 19.9.2013–11.12.2013 (Bekanntmachung, Beantwortung Bieteranfragen, Eingang TA, Bewerberauswahl) Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes: 12.12.2013–11.4.2014 (Angebotsphase, Eingang, Auswertung der Angebote) Verhandlungsphase: 14.4.2014–8.8.2014 (Verhandlung, Abgabe Bafo, Bearbeitung Bafo) Zuschlagsphase: 11.8.2014–27.1.2015 (Auswertung Bafo's, Genehmigungseinholung, Bieterinforation, Zuschlag).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung sowie Erhaltung einer Lärmschutzwand mit einer Photovoltaikanlage (Photovoltaik Plus Lärmschutz) im Zuge der achtstreifigen Erweiterung der A 10 AD Nuthetal – AD Potsdam
Die durchgehende Strecke der A 10 soll zwischen km 88+800 bis 97+775 erweitert werden. Derzeit ist die Autobahn 6-streifig ausgebaut. Der 8-streifige Querschnitt RQ 43,5 wird entsprechend den neuen Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA 08) festgelegt. Für die Verbreiterung der Autobahn sind die vorhandenen Lärmschutzwände abzubrechen und neue Lärmschutzwände zu errichten. Der Abbruch der vorhandenen Lärmschutzwände erfolgt im Zuge des Streckenbaus und ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Solaren Lärmschutzwände (SLSW) und die Solaranlage auf dem vorhandenen Lärmschutzwall (SWA) befinden sich im östlichen Teil des Planungsabschnittes. Innerhalb dieses Teiles des Planungsabschnittes liegt die Anschlussstelle Michendorf und die Tank- und Rastanlage Michendorf.
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Die Lärmschutzwände auf der Südseite der Trasse beginnen am östlichen Anfang des Planungsabschnittes an dem bereits vorhandenen Lärmschutzwall. Die Wandachse verläuft am äußeren Fahrbahnrand der linken Richtungsfahrbahn und endet hinter der Anschlussstelle Michendorf. Die Lärmschutzwände auf der Nordseite beginnen ca. 185 m in westlicher Richtung hinter der südlichen Lärmschutzwand und werden bis ca. 1,5 km hinter die Anschlussstelle Michendorf geführt.
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Die Solaranlage auf dem Lärmschutzwall hat eine Länge von ca. 1 500 m und befindet sich zwischen den Stationen km 87+688 und 89+170.
Die Wand auf der Nordseite ist in 5 einzelne bauliche Anlagen und auf der Südseite in 2 bauliche Anlagen geteilt.
Zwischen den Solaren Lärmschutzwänden sind Bauwerke vorhanden bzw. werden neu errichtet. Dazu gehören Über- und Unterführungsbauwerke sowie Verkehrszeichenbrücken. Diese sind nicht Bestandteil dieses Auftrages.
Der Auftrag soll im Rahmen eines ÖPP-Projektes als Bauauftrag im Zuge eines Verhandlungsverfahrens vergeben werden.
Die 8-streifige Erweiterung erfolgt unter Gewährleistung einer 6-streifigen Verkehrsführung auf der Autobahn während der Bauzeit. Deshalb sind der Streckenbau und die zu errichtenden Ingenieurbauwerke in verschiedenen Verkehrszuständen zu errichten. Die Herstellung der Solaren Lärmschutzwände ist in den Gesamtbauablauf des Ausbauabschnittes eingebunden.
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Die zu errichtenden Lärmschutzwände sind als integrale Solare Lärmschutzwand (SLSW), mit PV-Modulen, geplant. Dabei fungieren die PV-Module als Lärmschutzelement; eine Errichtung der SLSW als konventionelle LSW mit vorgehängten PV-Modulen ist nicht zugelassen.
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Der Ertrag der produzierten Solarenergie der Solaren Lärmschutzwand (SLSW) steht dem Auftragnehmer zu.
Auf dem bereits existierenden Lärmschutzwall im Bereich Wildenbruch (Betriebs-km 87+688 bis Betriebs-km 89+170) kann eine Photovoltaikanlage hergestellt und betrieben werden. Diese Photovoltaikanlage soll auf der Walloberfläche wie eine Freiflächenanlage (SWA) betrieben werden. Auch dieser Ertrag der produzierten Solarenergie steht dem Auftragnehmer zu.
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Für den Netzanschluss der Solaren Lärmschutzwände (SLSW) und der Solaranlage auf dem vorhandenen Lärmschutzwall (SWA) ist der Auftragnehmer und Nutzungsberechtigte verantwortlich. Er muss alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Nutzung schaffen.
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Das Baurecht für die SLSW wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die 8streifige Erweiterung der A 10 geschaffen. Für die Errichtung der SWA erfolgt eine Freigabe durch die Straßenbauverwaltung. Eine gesonderte Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
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Menge oder Umfang:
Die Solaren Lärmschutzwände haben zusammengerechnet die folgend aufgeführten Längen und Flächen:
Summe LSW Nord: 2 988,00 m 28 010 m²
Summe LSW Süd: 2 311,00 m 21 379 m²
Gesamtsumme LSW Nord und Süd: 5 299,00 m 49 389 m².
Photovoltaische Nutzung des bestehenden Walles:
Länge: 1 500,00 m
Höhe: 6 m–6,50 m (Höhe vorhandene Wallkrone)
Böschungsneigung des Walls: im Mittel ca. 1:1,5
Finanzierung, Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung.
Dauer: 384 Monate
Referenznummer: A114220118
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Brandenburg, Landkreis Potsdam-Mittelmark.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Angaben zu Beteiligungsverhältnissen und gesellschaftsrechtlicher Struktur bei juristischen Personen oder Personengesellschaften
(2) Erklärung darüber, ob es sich bei dem jeweiligen Unternehmen um einen Betrieb der öffentlichen Hand oder eine Verwaltung handelt
(3)Bei Bewerbergemeinschaften Darlegung der internen Organisationsstruktur (Bieter-, Arbeitsgemeinschafts- bzw. Konsortialerklärungen; Vertragsverhältnisse; Beteiligungsverhältnisse)
(4) Darlegung der Einzelheiten zur Projektstruktur für den Fall der Beauftragung
(5) Angaben gemäß § 6 Abs. 4 EG VOB/A 1, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bewerbergemeinschaft in Frage stellt z.B.
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
— wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO),
— wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
— rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen:
— Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
— Geldwäsche (§ 261 StGB),
— Bestechung (§ 334 StGB),
— Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
— Diebstahl (§ 242 StGB),
— Unterschlagung (§ 246 StGB),
— Erpressung (§ 253 StGB),
— Betrug (§ 263 StGB),
— Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
— Kreditbetrug (§ 265b StGB),
— Untreue (§ 266 StGB),
— Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
— Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
— Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
— Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
— Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
— Brandstiftung (§ 306 StGB),
— Baugefährdung (§ 319 StGB),
— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
- unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Erklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in den letzten 2 Jahren nicht
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist/sind.
(6) Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
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(7) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Angaben des Bewerbers zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der mit Bauleistungen und den sonstigen zu vergebenden Leistungen (außer Finanzierung) erzielt worden ist; Nachweis des Umsatzes pro Geschäftsjahr in allen relevanten Leistungsbereichen,
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(2) Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 6 Abs. 3 EG VOB/A,
(3) Vorlage vorläufiger Finanzierungsbereitschaftserklärung (letter of intent) der finanzierenden Banken, die die Bereitstellung der Bauzwischenfinanzierung sowie der langfristigen privaten Finanzierung umfasst und
(4) Referenzen zur Projektfinanzierung.
Mindeststandards:
Zu (1): Umsatz mindestens 25 Mio. EUR (netto) pro Geschäftsjahr (im Bereich Lärmschutz 10 Million und im Bereich des Photovoltaikbaus 15 Mio)
Zu (2): keine
Zu (3) Von Kapitalgebern muss eine Erklärung des Interesses der kurz- und langfristigen Finanzierung des Projektes vorgelegt werden. In Summe muss das Interesse einer langfristigen Finanzierung in Höhe von 10 Mio. EUR nachgewiesen werden.
Zu (4): Es sind mindestens zwei Referenzprojekte, die sich auf die Finanzierung eines Investitionsvorhabens beziehen mit einer Finanzierungslaufzeit von mindestens 15 Jahren anzugeben und einer Finanzierung von mindestens 5 Mio EUR. Der Abschluss der Finanzierungsverträge muss in den letzten 5 Jahren erfolgt sein.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
A. Vorlage von Referenzprojekten für
1. Bau von Lärmschutzwandanlagen
2. Bau von Photovoltaikanlagen
3. Erhaltung und Betrieb von Photovoltaikanlagen
B. Vorlage eines Erhaltungs- und Betriebskonzeptes für Lärmschutzwand
Hinweis:
Die vorgenannten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit beizubringende Referenzprojekte müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein sowie sich in der Realisierung befinden bzw. in den letzten 5 (PV Anlage und Lärmschutzwände) abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführt worden sein. Nähere Angaben können dem Teilnahmeantrag entnommen werden.
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Mindeststandards:
Zu A1. Es sind mindestens zwei Referenzprojekte mit Wandhöhen ≥ 4,50 m vorzulegen.
Zu A2. Es sind mindestens zwei Referenzprojekte mit einer spezifischen Leistung von ≥ 1 MWp vorzulegen.
Zu A3. Es ist mindestens ein Referenzprojekt mit einer spezifischen Leistung von ≥ 1 MWp vorzulegen.
Zu B. Das Erhaltungskonzept hat mindestens Aussagen zu Betriebsdienstmanagement, Organisationstruktur, Leistungsbestandteile zu enthalten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft (Näheres siehe Vergabeunterlagen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abschlagszahlungen und Schlusszahlung gemäß VOB/B und ZVB/E-StB
Zahlung einer Anschubfinanzierung nach Baufortschritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Kriterium Wichtung
Finanzierung 15 %
Bau von Lärmschutzwandanlagen 20 %
Bau von Photovoltaikanlagen 35 %
Erhaltung und Betrieb von Photovoltaikunterlagen 20 %
Erhaltungs- und Betriebskonzeptes für Lärmschutzwand 10 %.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Land Brandenburg
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung VV
Sekretariat
Internetadresse: www.deges.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.bund.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: A114220118
Zusätzliche Informationen
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Das Vergabeverfahren wird als strukturiertes Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet.
In Vorbereitung auf das Vergabeverfahren wurde eine Referenzplanung erarbeitet. Mit der Aufforderung zum Angebot wird diese und weitere Unterlagen an den Bieter übermittelt, dazu gehören u.a. Übersichtskarte A 10, Übersichtslageplan, Übersichtshöhenplan, Ausführungspläne Verkehrsanlage, Bauwerksentwürfe Ingenieurbauwerke, Bauwerkspläne Referenzentwurf, Prüf- und Wartungskonzept konventionelle LSW, Baugrundgutachten, Schalltechnische Berechnung, Lageplan Mittelspannungsnetz, Bauablauf.
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In der Angebotsphase werden die Bieter zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage der übermittelten Unterlagen (Projektvertrag, funktionale Leistungsbeschreibung, Referenzentwurf) aufgefordert.
Die Bieter muss im Zuge der Angebotsphase (zweite Stufe) ein Planungskonzept für die Solare Lärmschutzwand erstellen.
Dieses hat mindestens zum Inhalt:
— Erläuterungsbericht (max. 10 Seiten),
— Darstellung der Konstruktionsmerkmale mit Querschnitt im Regelbereich und Ansicht im Regelbereich,
— Statische Berechnung (Vorstatik),
— Schalltechnische Berechnung(Nachweis der schalltechnischen Wirksamkeit).
Nach deren Abschluss werden auf den Projektvertrag in seiner verhandelten Endfassung die sogenannten BAFO - Best And Final Offers, als technisch und wirtschaftlich optimierte Angebote - abgegeben und der Zuschlag auf das insgesamt wirtschaftlichste BAFO erteilt.
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Geplanter Projektverlauf und Projekttermine
Die nachfolgend genannten Zeitangaben dienen lediglich dazu, den Bewerbern die Abschätzung des Zeitbedarfs und die Kapazitätsplanung zu erleichtern. Sie sind unverbindlich. Ansprüche aufgrund eines geänderten Zeitplanes können daraus nicht abgeleitet werden.
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Teilnahmewettbewerb: 19.9.2013–11.12.2013
(Bekanntmachung, Beantwortung Bieteranfragen, Eingang TA, Bewerberauswahl)
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes: 12.12.2013–11.4.2014
(Angebotsphase, Eingang, Auswertung der Angebote)
Verhandlungsphase: 14.4.2014–8.8.2014
(Verhandlung, Abgabe Bafo, Bearbeitung Bafo)
Zuschlagsphase: 11.8.2014–27.1.2015
(Auswertung Bafo's, Genehmigungseinholung, Bieterinforation, Zuschlag).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617 📞
Internetadresse: www.mwe.brandenburg.de 🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 107, Abs. 3, Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe I.1)
Quelle: OJS 2013/S 184-316897 (2013-09-19)
Ergänzende Angaben (2014-10-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 196-345737
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 184-316897
ABl. S-Ausgabe: 196
Quelle: OJS 2014/S 196-345737 (2014-10-09)