Der Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV) ist Pächter eines Grundstücks der Hessen-Forst und betreibt hierauf im Rahmen eines Entsorgungszentrums eine Hausmülldeponie der Deponieklasse II. Der ältere Teil der Hausmülldeponie (Bauabschnitte 1 und 2 alt) soll mit einer endgültigen Oberflächenabdichtung versehen werden. Dieser Deponieabschnitt ist mit einer ca. 1 m mächtigen Zwischenabdichtung versehen, die abzutragen und später als Rekultivierungsschicht zu verwenden ist. Der abzudichtende Deponieabschnitt hat eine Fläche von ca. 8 ha. Eine Untergrundabdichtung nach heutigem Stand der Technik ist nicht vorhanden. Der Abschnitt ist mit einer Gasfassung versehen und wird zum großen Teil aktiv entgast. Berechnungen und Messungen haben ein noch nicht ausgeschöpftes Gaspotential in größerem Umfang ergeben, das allerdings nicht erschlossen werden soll. Die genehmigte Deponieplanung aus dem Jahr 1991 beruht auf einem Endvolumen von ca. 4 Millionen Kubikmeter Abfall auf der gesamten Fläche. Die Kubatur der zur Abdichtung vorgesehenen Teilfläche ist auf diesen Ausbauzustand hin ausgelegt. Nach heutigem Abfallaufkommen werden die 4 Millionen Kubikmeter nicht in vollem Umfang benötigt. Das Volumen des derzeitigen Ausbaustandes wird mit Mengen zwischen 10.000 und 25.000 Kubikmetern pro anno genutzt. Die zu erstellende Oberflächenabdichtung der Teilbereiche I und II alt soll an eine Zwischenabdichtung im oberen (nördlichen) Bereich der Deponie zu den neueren Abschnitten anschließen. Diese Verbindung ist zu planen und später herzustellen. Bei der Erstellung der Oberflächenabdichtung ist insbesondere die Ableitung des Oberflächenwassers am östlichen Deponierand zu beachten. Das Oberflächenwasser der Deponie ist getrennt vom Oberflächenwasser der angrenzenden Flächen zu fassen. Der Genehmigungsbescheid sieht eine Oberflächenabdichtung als Kombination von Kunststoffdichtungsbahn und mineralischer Dichtungsbahn vor. Das zu beauftragende Planungsbüro soll ggf. wirtschaftlich tragfähige, genehmigungsfähige Alternativen hierzu entwickeln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei Abweichungen von der ursprünglichen genehmigten Oberflächenabdichtung eine Änderungsgenehmigung erforderlich wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Menge oder Umfang:
Der AZV beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistungen für die Oberflächenabdichtung der Bauabschnitte 1 und 2 alt bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4) sowie Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 und 2) für ein Konzept des Endzustands der Deponie gemäß dem Leistungsbild des § 42 in Verbindung mit Anlage 12 HOAI zu vergeben. Die Planung soll zwei Alternativen zur Kubatur der Deponie betrachten:1. die im Planungsbescheid aus 1991 genehmigte Kubatur mit einem Gesamtvolumen von 3 bis 4 Mio. m³ abzulagernden Abfall, diese Variante ist insbesondere bei der Auswahl der Abdichtungskomponenten heranzuziehen;2. eine Anpassung an den bestehenden bzw. im Ausbau genehmigten Planzustand.Bei der Konzeption der Kubatur sind drei wesentliche Ziele zu beachten:- die Kubatur soll ein möglichst hohes Verfüllvolumen schaffen- sie muss in der Ausführung technisch und wirtschaftlich einfach bzw. günstig herzustellen sein,- sie soll verschiedene Oberflächenabdichtungssysteme betrachten.Besonders zu beachten ist der Anschluss an die Zwischenabdichtung zwischen neueren und älteren Deponieabschnitten. Hier könnte eine Erweiterung dieser Zwischenabdichtung erforderlich werden, um eine günstige Oberflächenstruktur/Hangneigungen und Entwässerungen in den später abzuschließenden Deponieabschnitten herstellen zu können. Hinsichtlich der Sickerwasserführung wird der Auftraggeber im Vorfeld ein Gutachten erstellen lassen, um die vorhandenen Leitungen zu untersuchen. Bei nicht ausreichender Funktionsfähigkeit des Leitungssystems könnte sich zusätzlicher Planungsaufwand ergeben. Im oberen Bereich der abzudichtenden Fläche befindet sich ein ca. 40 m tiefer und im Durchmesser 4 m weiter Schacht, der zur Beobachtung von zwei Sickerwasserleitungen dienen sollte, aber in seiner Funktion noch nie genutzt wurde. Die Einbeziehung dieses Schachtes in das Abdichtungssystem ist zu berücksichtigen. Der Auftraggeber überprüft bis Planungsbeginn die am Fuße des Schachtes verlaufenden Sickerwasserleitungen auf ihre Funktionsfähigkeit. Ziel des Auftraggebers ist, die Funktionsfähigkeit der Sickerwasserleitungen zu belegen und den Schacht gänzlich zu verfüllen. Für die Herstellung der Oberflächenabdichtung des Altbereichs rechnet der Auftraggeber mit Kosten in Höhe von ca. 6,2 Millionen Euro. Zugrundezulegen ist die Honorarzone IV. Das Konzept für den Endzustand der Deponie soll zunächst die Tiefe einer Vorplanung erreichen. Die anrechenbaren Kosten sind geschätzt mit 10,8 Mio. Euro, anzusetzen ist die Honorarzone IV. Hinweis: Die anrechenbaren Kosten sind lediglich grob geschätzt. Deren Angabe dient in erster Linie dazu, eine Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen.
Der AZV beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistungen für die Oberflächenabdichtung der Bauabschnitte 1 und 2 alt bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4) sowie Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 und 2) für ein Konzept des Endzustands der Deponie gemäß dem Leistungsbild des § 42 in Verbindung mit Anlage 12 HOAI zu vergeben. Die Planung soll zwei Alternativen zur Kubatur der Deponie betrachten:1. die im Planungsbescheid aus 1991 genehmigte Kubatur mit einem Gesamtvolumen von 3 bis 4 Mio. m³ abzulagernden Abfall, diese Variante ist insbesondere bei der Auswahl der Abdichtungskomponenten heranzuziehen;2. eine Anpassung an den bestehenden bzw. im Ausbau genehmigten Planzustand.Bei der Konzeption der Kubatur sind drei wesentliche Ziele zu beachten:- die Kubatur soll ein möglichst hohes Verfüllvolumen schaffen- sie muss in der Ausführung technisch und wirtschaftlich einfach bzw. günstig herzustellen sein,- sie soll verschiedene Oberflächenabdichtungssysteme betrachten.Besonders zu beachten ist der Anschluss an die Zwischenabdichtung zwischen neueren und älteren Deponieabschnitten. Hier könnte eine Erweiterung dieser Zwischenabdichtung erforderlich werden, um eine günstige Oberflächenstruktur/Hangneigungen und Entwässerungen in den später abzuschließenden Deponieabschnitten herstellen zu können. Hinsichtlich der Sickerwasserführung wird der Auftraggeber im Vorfeld ein Gutachten erstellen lassen, um die vorhandenen Leitungen zu untersuchen. Bei nicht ausreichender Funktionsfähigkeit des Leitungssystems könnte sich zusätzlicher Planungsaufwand ergeben. Im oberen Bereich der abzudichtenden Fläche befindet sich ein ca. 40 m tiefer und im Durchmesser 4 m weiter Schacht, der zur Beobachtung von zwei Sickerwasserleitungen dienen sollte, aber in seiner Funktion noch nie genutzt wurde. Die Einbeziehung dieses Schachtes in das Abdichtungssystem ist zu berücksichtigen. Der Auftraggeber überprüft bis Planungsbeginn die am Fuße des Schachtes verlaufenden Sickerwasserleitungen auf ihre Funktionsfähigkeit. Ziel des Auftraggebers ist, die Funktionsfähigkeit der Sickerwasserleitungen zu belegen und den Schacht gänzlich zu verfüllen. Für die Herstellung der Oberflächenabdichtung des Altbereichs rechnet der Auftraggeber mit Kosten in Höhe von ca. 6,2 Millionen Euro. Zugrundezulegen ist die Honorarzone IV. Das Konzept für den Endzustand der Deponie soll zunächst die Tiefe einer Vorplanung erreichen. Die anrechenbaren Kosten sind geschätzt mit 10,8 Mio. Euro, anzusetzen ist die Honorarzone IV. Hinweis: Die anrechenbaren Kosten sind lediglich grob geschätzt. Deren Angabe dient in erster Linie dazu, eine Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Postanschrift: Kleine Industriestraße 6
Postleitzahl: 36251
Postort: Bad Hersfeld
Kontakt
E-Mail: gerd.keidel@azv-hef-rof.de📧
Telefon: +49 6621923714📞
Fax: +49 6621923737 📠
Es ist zwingend das vorgegebene Formular "Teilnahmeantrag" zu verwenden. Dieses Formular sowie weitere Informationen zur Auswertung und die Verdingungsunterlagen werden auf Anfrage ausschließlich per Email vom AZV versandt. Der Teilnahmeantrag (excel-Tabelle) ist auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und sowohl zwingend in Papierform als auch nebst den sonstigen verlangten Nachweise und Erklärungen auf DVD oder USB-Stick in einem gängigen Format (pdf, excel-Tabelle soll nicht umgewandelt werden!) bei dem Auftraggeber einzureichen. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
nachr. HAD-Ref. : 2323/98
nachr. V-Nr/AKZ : AZV VOF 01/13
Es ist zwingend das vorgegebene Formular "Teilnahmeantrag" zu verwenden. Dieses Formular sowie weitere Informationen zur Auswertung und die Verdingungsunterlagen werden auf Anfrage ausschließlich per Email vom AZV versandt. Der Teilnahmeantrag (excel-Tabelle) ist auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und sowohl zwingend in Papierform als auch nebst den sonstigen verlangten Nachweise und Erklärungen auf DVD oder USB-Stick in einem gängigen Format (pdf, excel-Tabelle soll nicht umgewandelt werden!) bei dem Auftraggeber einzureichen. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
nachr. HAD-Ref. : 2323/98
nachr. V-Nr/AKZ : AZV VOF 01/13
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV) ist Pächter eines Grundstücks der Hessen-Forst und betreibt hierauf im Rahmen eines Entsorgungszentrums eine Hausmülldeponie der Deponieklasse II. Der ältere Teil der Hausmülldeponie (Bauabschnitte 1 und 2 alt) soll mit einer endgültigen Oberflächenabdichtung versehen werden. Dieser Deponieabschnitt ist mit einer ca. 1 m mächtigen Zwischenabdichtung versehen, die abzutragen und später als Rekultivierungsschicht zu verwenden ist. Der abzudichtende Deponieabschnitt hat eine Fläche von ca. 8 ha. Eine Untergrundabdichtung nach heutigem Stand der Technik ist nicht vorhanden. Der Abschnitt ist mit einer Gasfassung versehen und wird zum großen Teil aktiv entgast. Berechnungen und Messungen haben ein noch nicht ausgeschöpftes Gaspotential in größerem Umfang ergeben, das allerdings nicht erschlossen werden soll. Die genehmigte Deponieplanung aus dem Jahr 1991 beruht auf einem Endvolumen von ca. 4 Millionen Kubikmeter Abfall auf der gesamten Fläche. Die Kubatur der zur Abdichtung vorgesehenen Teilfläche ist auf diesen Ausbauzustand hin ausgelegt. Nach heutigem Abfallaufkommen werden die 4 Millionen Kubikmeter nicht in vollem Umfang benötigt. Das Volumen des derzeitigen Ausbaustandes wird mit Mengen zwischen 10.000 und 25.000 Kubikmetern pro anno genutzt. Die zu erstellende Oberflächenabdichtung der Teilbereiche I und II alt soll an eine Zwischenabdichtung im oberen (nördlichen) Bereich der Deponie zu den neueren Abschnitten anschließen. Diese Verbindung ist zu planen und später herzustellen. Bei der Erstellung der Oberflächenabdichtung ist insbesondere die Ableitung des Oberflächenwassers am östlichen Deponierand zu beachten. Das Oberflächenwasser der Deponie ist getrennt vom Oberflächenwasser der angrenzenden Flächen zu fassen. Der Genehmigungsbescheid sieht eine Oberflächenabdichtung als Kombination von Kunststoffdichtungsbahn und mineralischer Dichtungsbahn vor. Das zu beauftragende Planungsbüro soll ggf. wirtschaftlich tragfähige, genehmigungsfähige Alternativen hierzu entwickeln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei Abweichungen von der ursprünglichen genehmigten Oberflächenabdichtung eine Änderungsgenehmigung erforderlich wird.
Der Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV) ist Pächter eines Grundstücks der Hessen-Forst und betreibt hierauf im Rahmen eines Entsorgungszentrums eine Hausmülldeponie der Deponieklasse II. Der ältere Teil der Hausmülldeponie (Bauabschnitte 1 und 2 alt) soll mit einer endgültigen Oberflächenabdichtung versehen werden. Dieser Deponieabschnitt ist mit einer ca. 1 m mächtigen Zwischenabdichtung versehen, die abzutragen und später als Rekultivierungsschicht zu verwenden ist. Der abzudichtende Deponieabschnitt hat eine Fläche von ca. 8 ha. Eine Untergrundabdichtung nach heutigem Stand der Technik ist nicht vorhanden. Der Abschnitt ist mit einer Gasfassung versehen und wird zum großen Teil aktiv entgast. Berechnungen und Messungen haben ein noch nicht ausgeschöpftes Gaspotential in größerem Umfang ergeben, das allerdings nicht erschlossen werden soll. Die genehmigte Deponieplanung aus dem Jahr 1991 beruht auf einem Endvolumen von ca. 4 Millionen Kubikmeter Abfall auf der gesamten Fläche. Die Kubatur der zur Abdichtung vorgesehenen Teilfläche ist auf diesen Ausbauzustand hin ausgelegt. Nach heutigem Abfallaufkommen werden die 4 Millionen Kubikmeter nicht in vollem Umfang benötigt. Das Volumen des derzeitigen Ausbaustandes wird mit Mengen zwischen 10.000 und 25.000 Kubikmetern pro anno genutzt. Die zu erstellende Oberflächenabdichtung der Teilbereiche I und II alt soll an eine Zwischenabdichtung im oberen (nördlichen) Bereich der Deponie zu den neueren Abschnitten anschließen. Diese Verbindung ist zu planen und später herzustellen. Bei der Erstellung der Oberflächenabdichtung ist insbesondere die Ableitung des Oberflächenwassers am östlichen Deponierand zu beachten. Das Oberflächenwasser der Deponie ist getrennt vom Oberflächenwasser der angrenzenden Flächen zu fassen. Der Genehmigungsbescheid sieht eine Oberflächenabdichtung als Kombination von Kunststoffdichtungsbahn und mineralischer Dichtungsbahn vor. Das zu beauftragende Planungsbüro soll ggf. wirtschaftlich tragfähige, genehmigungsfähige Alternativen hierzu entwickeln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei Abweichungen von der ursprünglichen genehmigten Oberflächenabdichtung eine Änderungsgenehmigung erforderlich wird.
Menge oder Umfang:
Der AZV beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistungen für die Oberflächenabdichtung der Bauabschnitte 1 und 2 alt bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4) sowie Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 und 2) für ein Konzept des Endzustands der Deponie gemäß dem Leistungsbild des § 42 in Verbindung mit Anlage 12 HOAI zu vergeben. Die Planung soll zwei Alternativen zur Kubatur der Deponie betrachten:
Der AZV beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistungen für die Oberflächenabdichtung der Bauabschnitte 1 und 2 alt bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4) sowie Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 und 2) für ein Konzept des Endzustands der Deponie gemäß dem Leistungsbild des § 42 in Verbindung mit Anlage 12 HOAI zu vergeben. Die Planung soll zwei Alternativen zur Kubatur der Deponie betrachten:
1. die im Planungsbescheid aus 1991 genehmigte Kubatur mit einem Gesamtvolumen von 3 bis 4 Mio. m³ abzulagernden Abfall, diese Variante ist insbesondere bei der Auswahl der Abdichtungskomponenten heranzuziehen;
2. eine Anpassung an den bestehenden bzw. im Ausbau genehmigten Planzustand.
Bei der Konzeption der Kubatur sind drei wesentliche Ziele zu beachten:
- die Kubatur soll ein möglichst hohes Verfüllvolumen schaffen
- sie muss in der Ausführung technisch und wirtschaftlich einfach bzw. günstig herzustellen sein,
- sie soll verschiedene Oberflächenabdichtungssysteme betrachten.
Besonders zu beachten ist der Anschluss an die Zwischenabdichtung zwischen neueren und älteren Deponieabschnitten. Hier könnte eine Erweiterung dieser Zwischenabdichtung erforderlich werden, um eine günstige Oberflächenstruktur/Hangneigungen und Entwässerungen in den später abzuschließenden Deponieabschnitten herstellen zu können. Hinsichtlich der Sickerwasserführung wird der Auftraggeber im Vorfeld ein Gutachten erstellen lassen, um die vorhandenen Leitungen zu untersuchen. Bei nicht ausreichender Funktionsfähigkeit des Leitungssystems könnte sich zusätzlicher Planungsaufwand ergeben. Im oberen Bereich der abzudichtenden Fläche befindet sich ein ca. 40 m tiefer und im Durchmesser 4 m weiter Schacht, der zur Beobachtung von zwei Sickerwasserleitungen dienen sollte, aber in seiner Funktion noch nie genutzt wurde. Die Einbeziehung dieses Schachtes in das Abdichtungssystem ist zu berücksichtigen. Der Auftraggeber überprüft bis Planungsbeginn die am Fuße des Schachtes verlaufenden Sickerwasserleitungen auf ihre Funktionsfähigkeit. Ziel des Auftraggebers ist, die Funktionsfähigkeit der Sickerwasserleitungen zu belegen und den Schacht gänzlich zu verfüllen. Für die Herstellung der Oberflächenabdichtung des Altbereichs rechnet der Auftraggeber mit Kosten in Höhe von ca. 6,2 Millionen Euro. Zugrundezulegen ist die Honorarzone IV. Das Konzept für den Endzustand der Deponie soll zunächst die Tiefe einer Vorplanung erreichen. Die anrechenbaren Kosten sind geschätzt mit 10,8 Mio. Euro, anzusetzen ist die Honorarzone IV. Hinweis: Die anrechenbaren Kosten sind lediglich grob geschätzt. Deren Angabe dient in erster Linie dazu, eine Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen.
Besonders zu beachten ist der Anschluss an die Zwischenabdichtung zwischen neueren und älteren Deponieabschnitten. Hier könnte eine Erweiterung dieser Zwischenabdichtung erforderlich werden, um eine günstige Oberflächenstruktur/Hangneigungen und Entwässerungen in den später abzuschließenden Deponieabschnitten herstellen zu können. Hinsichtlich der Sickerwasserführung wird der Auftraggeber im Vorfeld ein Gutachten erstellen lassen, um die vorhandenen Leitungen zu untersuchen. Bei nicht ausreichender Funktionsfähigkeit des Leitungssystems könnte sich zusätzlicher Planungsaufwand ergeben. Im oberen Bereich der abzudichtenden Fläche befindet sich ein ca. 40 m tiefer und im Durchmesser 4 m weiter Schacht, der zur Beobachtung von zwei Sickerwasserleitungen dienen sollte, aber in seiner Funktion noch nie genutzt wurde. Die Einbeziehung dieses Schachtes in das Abdichtungssystem ist zu berücksichtigen. Der Auftraggeber überprüft bis Planungsbeginn die am Fuße des Schachtes verlaufenden Sickerwasserleitungen auf ihre Funktionsfähigkeit. Ziel des Auftraggebers ist, die Funktionsfähigkeit der Sickerwasserleitungen zu belegen und den Schacht gänzlich zu verfüllen. Für die Herstellung der Oberflächenabdichtung des Altbereichs rechnet der Auftraggeber mit Kosten in Höhe von ca. 6,2 Millionen Euro. Zugrundezulegen ist die Honorarzone IV. Das Konzept für den Endzustand der Deponie soll zunächst die Tiefe einer Vorplanung erreichen. Die anrechenbaren Kosten sind geschätzt mit 10,8 Mio. Euro, anzusetzen ist die Honorarzone IV. Hinweis: Die anrechenbaren Kosten sind lediglich grob geschätzt. Deren Angabe dient in erster Linie dazu, eine Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen.
Beschreibung der Optionen:
Wenn die Genehmigungsbehörde dies verlangt, soll das zu beauftragende Planungsbüro für die weitere Verwendung des Revisionsschachtes die Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung ausführen. Diese weitere Beauftragung erfolgt als Option, d.h. das zu beauftragende Planungsbüro verpflichtet sich, diese Leistungen zu erbringen, der Auftraggeber kann aber jederzeit und ohne das Planungsbüro hierfür zu entschädigen, von einer Beauftragung dieser optionalen Leistung absehen.
Wenn die Genehmigungsbehörde dies verlangt, soll das zu beauftragende Planungsbüro für die weitere Verwendung des Revisionsschachtes die Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung ausführen. Diese weitere Beauftragung erfolgt als Option, d.h. das zu beauftragende Planungsbüro verpflichtet sich, diese Leistungen zu erbringen, der Auftraggeber kann aber jederzeit und ohne das Planungsbüro hierfür zu entschädigen, von einer Beauftragung dieser optionalen Leistung absehen.
Referenznummer: AZV VOF 01/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 36251 Bad Hersfeld.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen: Aktueller (bei Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als drei Monate) Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Unternehmens- bzw. Wohnsitzes.
Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit gemäß § 4 Abs. 2 VOF
Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6, Abs. 9 VOF
Vorlage der Diplomurkunde des Projektleiters.
Angaben zum beruflichen Werdegang und der beruflichen Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters.
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Deponieabdichtungssysteme Klasse I bis III) der letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahre (2005 - 2011). Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Deponieabdichtungssysteme Klasse I bis III) der letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahre (2005 - 2011). Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Führungskräften, technischen und kaufmännischen Mitarbeitern
2. Angaben über das für den Auftrag zur Verfügung stehende Personal mit Angaben zur Qualifikation und der Berufserfahrung (Angaben über die Erfahrungen im Umgang mit Deponiegas- und -sickerwasser)
3. Referenzen:
a. Vorlage einer lückenlosen Referenzliste über in den letzten 10 Jahren ausgeführten vergleichbaren Leistungen. Anzugeben sind:
- der Auftraggeber mit Kontaktdaten,
- der/die ausführende(n) Mitarbeiter
- die Größe der Abdichtungsfläche
- die Ausführungsart
- der Bearbeitungszeitraum
- das Leistungsbild,
- die Bauzeit,
- die Baukosten und
- das Honorarvolumen
b. Nachweis von mindestens drei und höchstens fünf Projektreferenzen für vergleichbare Bauvorhaben im Bereich Deponiedichtungssysteme der Deponieklassen I bis III.
Für die Prüfung der Referenzobjekte sind folgende Nachweise bzw. Angaben erforderlich:
(2) Angaben zur erbrachten Dienstleistung (Leistungsphasen und Handlungsbereiche entsprechend § 42 HOAI); Angaben dazu, ob die Leistungen als Subplaner, freier Mitarbeiter oder direkt erbracht wurden mit Angabe der Höhe des Eigenleistungsanteils sowie Angaben darüber, welche der für das zu vergebende Projekt vorgesehene Mitarbeiter bei diesen Referenzprojekten mitgearbeitet haben;
(2) Angaben zur erbrachten Dienstleistung (Leistungsphasen und Handlungsbereiche entsprechend § 42 HOAI); Angaben dazu, ob die Leistungen als Subplaner, freier Mitarbeiter oder direkt erbracht wurden mit Angabe der Höhe des Eigenleistungsanteils sowie Angaben darüber, welche der für das zu vergebende Projekt vorgesehene Mitarbeiter bei diesen Referenzprojekten mitgearbeitet haben;
(3) Projektbeschreibung in Wort und Bild als Anlage (je Projekt max. 3 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen und Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Abwicklung der Projekte).
- Ausführungszeitraum
- Angabe der Baukosten, der Honorarzone und des Eigenleistungsanteils
- Angabe der beauftragten Leistungsphasen
4. Referenzschreiben
Zu den vorzulegenden Referenzen ist weiterhin jeweils ein Referenzschreiben einzureichen, durch das die Leistung des Bewerbers nachgewiesen werden kann (Bewertung analog Arbeitszeugnis, z.B. "... stets zur vollsten Zufriedenheit ..."). Diese Referenzschreiben fließen in die Wertung ein. Legt ein Bewerber keine Referenzschreiben vor, führt dies nicht zum Ausschluss.
Zu den vorzulegenden Referenzen ist weiterhin jeweils ein Referenzschreiben einzureichen, durch das die Leistung des Bewerbers nachgewiesen werden kann (Bewertung analog Arbeitszeugnis, z.B. "... stets zur vollsten Zufriedenheit ..."). Diese Referenzschreiben fließen in die Wertung ein. Legt ein Bewerber keine Referenzschreiben vor, führt dies nicht zum Ausschluss.
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mindeststandards:
Die Referenzen müssen mindestens ein Dichtungssystem nach jeweils gültigem Abfallrecht beinhalten. Weiter müssen die Referenzen hinsichtlich der Komplexität vergleichbar mit dem Vorhaben des AZV sein. Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300 und 400 müssen in Summe mindestens 3 Mio. EUR netto betragen, wobei die Planungsleistungen für das Bauvorhaben nicht länger als 10 Jahre abgeschlossen sein dürfen.
Die Referenzen müssen mindestens ein Dichtungssystem nach jeweils gültigem Abfallrecht beinhalten. Weiter müssen die Referenzen hinsichtlich der Komplexität vergleichbar mit dem Vorhaben des AZV sein. Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300 und 400 müssen in Summe mindestens 3 Mio. EUR netto betragen, wobei die Planungsleistungen für das Bauvorhaben nicht länger als 10 Jahre abgeschlossen sein dürfen.
Diese Referenzprojekte können aus der beizufügenden Referenzliste herausgegriffen werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis der bzw. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung über 2 Mio. Euro für Personen- und 5 Mio. Euro für Vermögens- und sonstige Schäden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus aufgeforderten einzelnen Bewerbern ist nicht zulässig.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Bundesgesetzblatt 2011 Teil I Nr. 63) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Beratender Ingenieur, Ingenieur oder Architekt tätig zu werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Bundesgesetzblatt 2011 Teil I Nr. 63) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Beratender Ingenieur, Ingenieur oder Architekt tätig zu werden.
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
- Umsatz mit vergleichbaren Leistungen 5 %
- Anzahl Mitarbeiter 5 %
- das für den Auftrag zur Verfügung stehende Personal 25 %
- besondere Referenzen 20 %
- Referenzschreiben 10 %
- berufliche Erfahrung und Werdegang des Projektleiters 20 %
- berufliche Erfahrung und Werdegang des stellvertretenden Projektleiters 15 %
Wegen der Einzelheiten wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte Blanko-Wertungsmatrix verwiesen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-02-27 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamteindruck des Projektteams (30)
2. Projektkonzept (25)
3. Honorar (25)
4. Projektorganisation (10)
5. Präsentation eines vergleichbaren Projekts (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dipl.-Ing. Gerd Keidel
Es ist zwingend das vorgegebene Formular "Teilnahmeantrag" zu verwenden. Dieses Formular sowie weitere Informationen zur Auswertung und die Verdingungsunterlagen werden auf Anfrage ausschließlich per Email vom AZV versandt. Der Teilnahmeantrag (excel-Tabelle) ist auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und sowohl zwingend in Papierform als auch nebst den sonstigen verlangten Nachweise und Erklärungen auf DVD oder USB-Stick in einem gängigen Format (pdf, excel-Tabelle soll nicht umgewandelt werden!) bei dem Auftraggeber einzureichen. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
Es ist zwingend das vorgegebene Formular "Teilnahmeantrag" zu verwenden. Dieses Formular sowie weitere Informationen zur Auswertung und die Verdingungsunterlagen werden auf Anfrage ausschließlich per Email vom AZV versandt. Der Teilnahmeantrag (excel-Tabelle) ist auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und sowohl zwingend in Papierform als auch nebst den sonstigen verlangten Nachweise und Erklärungen auf DVD oder USB-Stick in einem gängigen Format (pdf, excel-Tabelle soll nicht umgewandelt werden!) bei dem Auftraggeber einzureichen. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
nachr. HAD-Ref. : 2323/98
nachr. V-Nr/AKZ : AZV VOF 01/13
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 009-011017 (2013-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-06-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es ist zwingend das vorgegebene Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden. Dieses Formular sowie weitere Informationen zur Auswertung und die Verdingungsunterlagen werden auf Anfrage ausschließlich per E-Mail vom AZV versandt. Der Teilnahmeantrag (excel-Tabelle) ist auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und sowohl zwingend in Papierform als auch nebst den sonstigen verlangten Nachweise und Erklärungen auf DVD oder USB-Stick in einem gängigen Format (pdf, excel-Tabelle soll nicht umgewandelt werden) bei dem Auftraggeber einzureichen. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
— nachr. HAD-Ref.: 2323/104
— nachr. V-Nr/AKZ: AZV VOF 01/13
Es ist zwingend das vorgegebene Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden. Dieses Formular sowie weitere Informationen zur Auswertung und die Verdingungsunterlagen werden auf Anfrage ausschließlich per E-Mail vom AZV versandt. Der Teilnahmeantrag (excel-Tabelle) ist auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und sowohl zwingend in Papierform als auch nebst den sonstigen verlangten Nachweise und Erklärungen auf DVD oder USB-Stick in einem gängigen Format (pdf, excel-Tabelle soll nicht umgewandelt werden) bei dem Auftraggeber einzureichen. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
— nachr. HAD-Ref.: 2323/104
— nachr. V-Nr/AKZ: AZV VOF 01/13
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-24 📅
Name: CDM Smith Consult GmbH
Postanschrift: Neue Bergstraße 13
Postort: Alsbach
Postleitzahl: 64665
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2013/S 122-209815 (2013-06-24)