Mit der Gründung und Entwicklung der „Neuen Schule Wolfsburg“ ergibt sich am Fuße des Klieversberg die Chance, aus dem sowohl inhaltlichen wie auch räumlichen Verbund sämtlicher Kultur- und Bildungseinrichtungen einen „Bildungscampus“ zu etablieren. Der Freiraum vernetzt sowohl Stadt und Bildungscampus als auch die einzelnen Standorte selber. Durch eine großzügige Strukturierung entstehen vielfältige Außenräume als Topografische Bänder, Wege, Plätze und Lernfelder, die als öffentlicher Raum das Prinzip der Kooperation und Integration verfolgen. Hierzu ist neben der räumlichen und gestalterischen Optimierung des Areals vor allem die Verbesserung der Anbindung und des Wegesystems unbedingte Voraussetzung. Orientiert an den Geländehöhen dienen die „Topografischen Bänder“ als längs gerichtete interne Hauptverbindungsstränge in Form von multicodierten Weg-Platz-Flächen. Gemeinsam mit den quer dazu verlaufenden Campuswegen bilden sie ein gut ablesbares Wegesystem und durch die Akzentuierung der Übergänge verknüpfen sie den Klieversberg mit der Stadt. Die „Lern-Felder“ sind flexibel durch die Kultur- und Bildungseinrichtungen nutzbare und thematisch besetzbare Flächen, welche gleichzeitig als „Schaufenster“ des Bildungscampus im Freiraum dienen. Im Rahmen des Gesamtprojektes Bildungscampus am Klieversberg sollen in diesem ersten Bauabschnitt öffentliche Grünflächen auf der Grundlage des vom Büro bgmr aus Berlin erarbeiteten Freiraumkonzepts für die spätere Umsetzung entworfen und die Kosten für die Realisierung berechnet werden. Die in diesem Freiraumkonzept enthaltene Wegeführung nördlich und südlich des Theaters entspricht noch nicht den denkmalpflegerischen Kriterien. Sie ist daher lediglich als „Platzhalter“ zu verstehen. 1. Öffentliche Flächen im Umfeld Theater und barrierefreier Campusweg. Bei dem Theatergebäude, vom Architekten Hans Scharoun Anfang der 1970er Jahre geplant und gebaut, handelt es sich um ein Einzelbaudenkmal gemäß § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz,, welches ab Mitte 2014 kernsaniert und mit zusätzlichen Nebeneinrichtungen versehen wird. Dementsprechend ist bei der Planung der Freiräume im Umfeld des Theaters dem Erfordernis der barrierefreien Erschließung ebenso, wie dem Denkmalschutz gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang wird auf die ursprüngliche Freiraumplanung Scharouns hingewiesen. Dieser erste Abschnitt der „Topografischen Bänder“ verläuft auf der Stadtseite des Theaters, vom Haupteingang bis zur Zufahrt zum Bühneneingang und reicht bis an das Gebäude bzw. die vorgelagerten Treppen- und Terrassenanlagen heran. Die Bepflanzung beiderseits der Zufahrt zum Bühneneingang soll ebenfalls überarbeitet werden. (ca. 8 400 qm). Planungsinhalt ist in diesem Zusammenhang ein barrierefrei und denkmalverträglich zu gestaltender Campusweg (Fuß-/Radweg) vom Wegeknotenpunkt östlich des Planetariums über den Haupteingangsbereich des Theaters zum Klieversberg (s. Anlage „Planungsbereiche“). Die Funktionen Fußweg und Radweg sind im Eingangsbereich des Theaters voneinander zu trennen. (ca. 2 250 qm). Die Beleuchtung in diesem Bereich ist auf der Basis eines bestehenden Beleuchtungskonzepts für den Bildungscampus und in Abstimmung mit der Gebäudeplanung, der Lichtplanung und unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Bereich des Denkmalschutzes zu integrieren. Auf dem Hanggelände am Klieversberg ist mit drückendem Hang- und Schichtenwasser zu rechnen. 2. Öffentliche Flächen im Umfeld Planetarium und CongressPark sowie Schulhofflächen im Süden der Neuen Schule Wolfsburg. Beim zweiten Abschnitt der Topografischen Bänder, vom Wegeknotenpunkt östlich des Planetariums bis zum Parkplatz vor dem CongressPark, (s. Anlage „Planungsbereiche“) handelt es sich um einen Teil des zentralen Bandes, das die öffentliche Haupt-Fuß- und Radwegeerschließung des Bildungscampus darstellt (ca. 8 000 qm). Im Hinblick auf die Errichtung eines neuen Bildungshauses (VHS, Stadtbibliothek, Sekundarstufe II der Neuen Schule Wolfsburg und Medienzentrum) in absehbarer Zukunft, wird die gestalterische Ordnung der vielfältigen Wege- und Platzsituationen in diesem Bereich notwendig. Zu integrieren sind hierbei die Wegebeziehungen des Planetariums und des Gebäudes des CongressParks auf dessen Nord-Ost-Seite. Unmittelbar oberhalb dieses Wegeabschnitts befinden sich die südlichen Schulhofflächen der Neuen Schule Wolfsburg, welche in diesem Zusammenhang ebenfalls neu gestaltet werden sollen (ca. 3 700 qm). Diese Schulhofflächen können, im Unterschied zu den nördlich und westlich der Gebäude gelegenen Schulflächen, bei denen Beläge im Vordergrund stehen, einen vegetationsbetonten Schwerpunkt erhalten. Die genannten Schulhofbereiche sollen vorwiegend Schülern der Primarstufe und Sekundarstufe I zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen Maßnahmen wird beabsichtigt, die öffentlichen Flächen im Umfeld des Theaters im Sinne des Freiraumkonzeptes, unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte, zu entwickeln, die Hauptwegeverbindung in West-Ost-Richtung zu gestalten und zu stärken sowie die Anbindung der Innenstadt an den zukünftigen Bildungscampus und den Klieversberg zu verbessern. Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb”). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 5, zur Angebotsabgabe (Erarbeitung von Konzeptskizzen, parallele Direktbeauftragung nach § 20(3) VOF mit Honorierung) aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den in der Einladung genannten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Beauftragt werden sollen die Arbeiten von der Vorplanung bis einschließlich der Objektüberwachung (LPH 2-8 § 39 HOAI 2013). In einem ersten Schritt werden, vorbehaltlich der Zustimmung des Rats der Stadt Wolfsburg im 9.2013, die Leistungsphasen 2 und 3 für eine Gesamtbetrachtung beider Abschnitte beauftragt. Die Grundlagenermittlung (LPH 1) wird aufgrund der vorliegenden und für den Bewerber bzw. Bieter einzusehenden Rahmenplanung nicht beauftragt. In einem zweiten Schritt werden die Leistungsphasen 4-8 separat für beide Abschnitte zu beauftragen sein. Hierfür gibt es derzeit keine politischen Beschlüsse, da diese von den Planungsergebnissen des ersten Schrittes abhängig sind. Insofern stehen diese Aufträge unter dem Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien, ein Rechtsanspruch für teilnehmende Bieter auf Beauftragung dieser Leistungen oder Ersatz von Angebotskosten/Kosten der Teilnahme am Verfahren besteht deshalb nicht. Ausführungszeitraum: Beginn: 1.2014, Ende: 12.2015
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wolfsburg – Ausschreibungsstelle
Postanschrift: Porschestraße 49
Postleitzahl: 38440
Postort: Wolfsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wolfsburg.de🌏
E-Mail: ausschreibungsstelle@stadt.wolfsburg.de📧
Telefon: +49 5361281766📞
Fax: +49 5361282057 📠
Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http://www.wbw.carstenmeier.com) angefordert und anschließend heruntergeladen werden können.
Die Formblätter können auch bei der unter I.1 genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Öffentliche Flächen Klieversberg“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „Angebot 13-0362 - VOF Öffentliche Flächen Klieversberg Wolfsburg – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. 1.1 genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Öffentliche Flächen Klieversberg Wolfsburg“ – per Telefax an +49 5312273439 oder per E-Mail an vof@carstenmeier.com zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Seite (http://www.carstenmeier.com/nn/) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Gutachten und Unterlagen (insb. Rahmenplanung bgmr vom 6.2013) können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http://www.wbw.carstenmeier.com) angefordert und anschließend heruntergeladen werden können.
Die Formblätter können auch bei der unter I.1 genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Öffentliche Flächen Klieversberg“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „Angebot 13-0362 - VOF Öffentliche Flächen Klieversberg Wolfsburg – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. 1.1 genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Öffentliche Flächen Klieversberg Wolfsburg“ – per Telefax an +49 5312273439 oder per E-Mail an vof@carstenmeier.com zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Seite (http://www.carstenmeier.com/nn/) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Gutachten und Unterlagen (insb. Rahmenplanung bgmr vom 6.2013) können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Gründung und Entwicklung der „Neuen Schule Wolfsburg“ ergibt sich am Fuße des Klieversberg die Chance, aus dem sowohl inhaltlichen wie auch räumlichen Verbund sämtlicher Kultur- und Bildungseinrichtungen einen „Bildungscampus“ zu etablieren.
Der Freiraum vernetzt sowohl Stadt und Bildungscampus als auch die einzelnen Standorte selber. Durch eine großzügige Strukturierung entstehen vielfältige Außenräume als Topografische Bänder, Wege, Plätze und Lernfelder, die als öffentlicher Raum das Prinzip der Kooperation und Integration verfolgen. Hierzu ist neben der räumlichen und gestalterischen Optimierung des Areals vor allem die Verbesserung der Anbindung und des Wegesystems unbedingte Voraussetzung.
Der Freiraum vernetzt sowohl Stadt und Bildungscampus als auch die einzelnen Standorte selber. Durch eine großzügige Strukturierung entstehen vielfältige Außenräume als Topografische Bänder, Wege, Plätze und Lernfelder, die als öffentlicher Raum das Prinzip der Kooperation und Integration verfolgen. Hierzu ist neben der räumlichen und gestalterischen Optimierung des Areals vor allem die Verbesserung der Anbindung und des Wegesystems unbedingte Voraussetzung.
Orientiert an den Geländehöhen dienen die „Topografischen Bänder“ als längs gerichtete interne Hauptverbindungsstränge in Form von multicodierten Weg-Platz-Flächen. Gemeinsam mit den quer dazu verlaufenden Campuswegen bilden sie ein gut ablesbares Wegesystem und durch die Akzentuierung der Übergänge verknüpfen sie den Klieversberg mit der Stadt.
Orientiert an den Geländehöhen dienen die „Topografischen Bänder“ als längs gerichtete interne Hauptverbindungsstränge in Form von multicodierten Weg-Platz-Flächen. Gemeinsam mit den quer dazu verlaufenden Campuswegen bilden sie ein gut ablesbares Wegesystem und durch die Akzentuierung der Übergänge verknüpfen sie den Klieversberg mit der Stadt.
Die „Lern-Felder“ sind flexibel durch die Kultur- und Bildungseinrichtungen nutzbare und thematisch besetzbare Flächen, welche gleichzeitig als „Schaufenster“ des Bildungscampus im Freiraum dienen.
Im Rahmen des Gesamtprojektes Bildungscampus am Klieversberg sollen in diesem ersten Bauabschnitt öffentliche Grünflächen auf der Grundlage des vom Büro bgmr aus Berlin erarbeiteten Freiraumkonzepts für die spätere Umsetzung entworfen und die Kosten für die Realisierung berechnet werden. Die in diesem Freiraumkonzept enthaltene Wegeführung nördlich und südlich des Theaters entspricht noch nicht den denkmalpflegerischen Kriterien. Sie ist daher lediglich als „Platzhalter“ zu verstehen.
Im Rahmen des Gesamtprojektes Bildungscampus am Klieversberg sollen in diesem ersten Bauabschnitt öffentliche Grünflächen auf der Grundlage des vom Büro bgmr aus Berlin erarbeiteten Freiraumkonzepts für die spätere Umsetzung entworfen und die Kosten für die Realisierung berechnet werden. Die in diesem Freiraumkonzept enthaltene Wegeführung nördlich und südlich des Theaters entspricht noch nicht den denkmalpflegerischen Kriterien. Sie ist daher lediglich als „Platzhalter“ zu verstehen.
1. Öffentliche Flächen im Umfeld Theater und barrierefreier Campusweg.
Bei dem Theatergebäude, vom Architekten Hans Scharoun Anfang der 1970er Jahre geplant und gebaut, handelt es sich um ein Einzelbaudenkmal gemäß § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz,, welches ab Mitte 2014 kernsaniert und mit zusätzlichen Nebeneinrichtungen versehen wird. Dementsprechend ist bei der Planung der Freiräume im Umfeld des Theaters dem Erfordernis der barrierefreien Erschließung ebenso, wie dem Denkmalschutz gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang wird auf die ursprüngliche Freiraumplanung Scharouns hingewiesen.
Bei dem Theatergebäude, vom Architekten Hans Scharoun Anfang der 1970er Jahre geplant und gebaut, handelt es sich um ein Einzelbaudenkmal gemäß § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz,, welches ab Mitte 2014 kernsaniert und mit zusätzlichen Nebeneinrichtungen versehen wird. Dementsprechend ist bei der Planung der Freiräume im Umfeld des Theaters dem Erfordernis der barrierefreien Erschließung ebenso, wie dem Denkmalschutz gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang wird auf die ursprüngliche Freiraumplanung Scharouns hingewiesen.
Dieser erste Abschnitt der „Topografischen Bänder“ verläuft auf der Stadtseite des Theaters, vom Haupteingang bis zur Zufahrt zum Bühneneingang und reicht bis an das Gebäude bzw. die vorgelagerten Treppen- und Terrassenanlagen heran. Die Bepflanzung beiderseits der Zufahrt zum Bühneneingang soll ebenfalls überarbeitet werden. (ca. 8 400 qm). Planungsinhalt ist in diesem Zusammenhang ein barrierefrei und denkmalverträglich zu gestaltender Campusweg (Fuß-/Radweg) vom Wegeknotenpunkt östlich des Planetariums über den Haupteingangsbereich des Theaters zum Klieversberg (s. Anlage „Planungsbereiche“). Die Funktionen Fußweg und Radweg sind im Eingangsbereich des Theaters voneinander zu trennen. (ca. 2 250 qm).
Dieser erste Abschnitt der „Topografischen Bänder“ verläuft auf der Stadtseite des Theaters, vom Haupteingang bis zur Zufahrt zum Bühneneingang und reicht bis an das Gebäude bzw. die vorgelagerten Treppen- und Terrassenanlagen heran. Die Bepflanzung beiderseits der Zufahrt zum Bühneneingang soll ebenfalls überarbeitet werden. (ca. 8 400 qm). Planungsinhalt ist in diesem Zusammenhang ein barrierefrei und denkmalverträglich zu gestaltender Campusweg (Fuß-/Radweg) vom Wegeknotenpunkt östlich des Planetariums über den Haupteingangsbereich des Theaters zum Klieversberg (s. Anlage „Planungsbereiche“). Die Funktionen Fußweg und Radweg sind im Eingangsbereich des Theaters voneinander zu trennen. (ca. 2 250 qm).
Die Beleuchtung in diesem Bereich ist auf der Basis eines bestehenden Beleuchtungskonzepts für den Bildungscampus und in Abstimmung mit der Gebäudeplanung, der Lichtplanung und unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Bereich des Denkmalschutzes zu integrieren.
Die Beleuchtung in diesem Bereich ist auf der Basis eines bestehenden Beleuchtungskonzepts für den Bildungscampus und in Abstimmung mit der Gebäudeplanung, der Lichtplanung und unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Bereich des Denkmalschutzes zu integrieren.
Auf dem Hanggelände am Klieversberg ist mit drückendem Hang- und Schichtenwasser zu rechnen.
2. Öffentliche Flächen im Umfeld Planetarium und CongressPark sowie Schulhofflächen im Süden der Neuen Schule Wolfsburg.
Beim zweiten Abschnitt der Topografischen Bänder, vom Wegeknotenpunkt östlich des Planetariums bis zum Parkplatz vor dem CongressPark, (s. Anlage „Planungsbereiche“) handelt es sich um einen Teil des zentralen Bandes, das die öffentliche Haupt-Fuß- und Radwegeerschließung des Bildungscampus darstellt (ca. 8 000 qm).
Beim zweiten Abschnitt der Topografischen Bänder, vom Wegeknotenpunkt östlich des Planetariums bis zum Parkplatz vor dem CongressPark, (s. Anlage „Planungsbereiche“) handelt es sich um einen Teil des zentralen Bandes, das die öffentliche Haupt-Fuß- und Radwegeerschließung des Bildungscampus darstellt (ca. 8 000 qm).
Im Hinblick auf die Errichtung eines neuen Bildungshauses (VHS, Stadtbibliothek, Sekundarstufe II der Neuen Schule Wolfsburg und Medienzentrum) in absehbarer Zukunft, wird die gestalterische Ordnung der vielfältigen Wege- und Platzsituationen in diesem Bereich notwendig. Zu integrieren sind hierbei die Wegebeziehungen des Planetariums und des Gebäudes des CongressParks auf dessen Nord-Ost-Seite.
Im Hinblick auf die Errichtung eines neuen Bildungshauses (VHS, Stadtbibliothek, Sekundarstufe II der Neuen Schule Wolfsburg und Medienzentrum) in absehbarer Zukunft, wird die gestalterische Ordnung der vielfältigen Wege- und Platzsituationen in diesem Bereich notwendig. Zu integrieren sind hierbei die Wegebeziehungen des Planetariums und des Gebäudes des CongressParks auf dessen Nord-Ost-Seite.
Unmittelbar oberhalb dieses Wegeabschnitts befinden sich die südlichen Schulhofflächen der Neuen Schule Wolfsburg, welche in diesem Zusammenhang ebenfalls neu gestaltet werden sollen (ca. 3 700 qm). Diese Schulhofflächen können, im Unterschied zu den nördlich und westlich der Gebäude gelegenen Schulflächen, bei denen Beläge im Vordergrund stehen, einen vegetationsbetonten Schwerpunkt erhalten.
Unmittelbar oberhalb dieses Wegeabschnitts befinden sich die südlichen Schulhofflächen der Neuen Schule Wolfsburg, welche in diesem Zusammenhang ebenfalls neu gestaltet werden sollen (ca. 3 700 qm). Diese Schulhofflächen können, im Unterschied zu den nördlich und westlich der Gebäude gelegenen Schulflächen, bei denen Beläge im Vordergrund stehen, einen vegetationsbetonten Schwerpunkt erhalten.
Die genannten Schulhofbereiche sollen vorwiegend Schülern der Primarstufe und Sekundarstufe I zur Verfügung gestellt werden.
Mit diesen Maßnahmen wird beabsichtigt, die öffentlichen Flächen im Umfeld des Theaters im Sinne des Freiraumkonzeptes, unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte, zu entwickeln, die Hauptwegeverbindung in West-Ost-Richtung zu gestalten und zu stärken sowie die Anbindung der Innenstadt an den zukünftigen Bildungscampus und den Klieversberg zu verbessern.
Mit diesen Maßnahmen wird beabsichtigt, die öffentlichen Flächen im Umfeld des Theaters im Sinne des Freiraumkonzeptes, unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte, zu entwickeln, die Hauptwegeverbindung in West-Ost-Richtung zu gestalten und zu stärken sowie die Anbindung der Innenstadt an den zukünftigen Bildungscampus und den Klieversberg zu verbessern.
Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb”). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 5, zur Angebotsabgabe (Erarbeitung von Konzeptskizzen, parallele Direktbeauftragung nach § 20(3) VOF mit Honorierung) aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den in der Einladung genannten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor.
Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb”). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 5, zur Angebotsabgabe (Erarbeitung von Konzeptskizzen, parallele Direktbeauftragung nach § 20(3) VOF mit Honorierung) aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den in der Einladung genannten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor.
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Beauftragt werden sollen die Arbeiten von der Vorplanung bis einschließlich der Objektüberwachung (LPH 2-8 § 39 HOAI 2013).
In einem ersten Schritt werden, vorbehaltlich der Zustimmung des Rats der Stadt Wolfsburg im 9.2013, die Leistungsphasen 2 und 3 für eine Gesamtbetrachtung beider Abschnitte beauftragt. Die Grundlagenermittlung (LPH 1) wird aufgrund der vorliegenden und für den Bewerber bzw. Bieter einzusehenden Rahmenplanung nicht beauftragt.
In einem ersten Schritt werden, vorbehaltlich der Zustimmung des Rats der Stadt Wolfsburg im 9.2013, die Leistungsphasen 2 und 3 für eine Gesamtbetrachtung beider Abschnitte beauftragt. Die Grundlagenermittlung (LPH 1) wird aufgrund der vorliegenden und für den Bewerber bzw. Bieter einzusehenden Rahmenplanung nicht beauftragt.
In einem zweiten Schritt werden die Leistungsphasen 4-8 separat für beide Abschnitte zu beauftragen sein. Hierfür gibt es derzeit keine politischen Beschlüsse, da diese von den Planungsergebnissen des ersten Schrittes abhängig sind. Insofern stehen diese Aufträge unter dem Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien, ein Rechtsanspruch für teilnehmende Bieter auf Beauftragung dieser Leistungen oder Ersatz von Angebotskosten/Kosten der Teilnahme am Verfahren besteht deshalb nicht.
In einem zweiten Schritt werden die Leistungsphasen 4-8 separat für beide Abschnitte zu beauftragen sein. Hierfür gibt es derzeit keine politischen Beschlüsse, da diese von den Planungsergebnissen des ersten Schrittes abhängig sind. Insofern stehen diese Aufträge unter dem Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien, ein Rechtsanspruch für teilnehmende Bieter auf Beauftragung dieser Leistungen oder Ersatz von Angebotskosten/Kosten der Teilnahme am Verfahren besteht deshalb nicht.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 13-0362
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, Wolfsburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über das unter www.wbw.carstenmeier.com anzufordernde und vollständig auszufüllende Bewerbungsformular sowie den dort benannten Anlagen (= Teilnahmeantrag).
Gemäß Bewerbungsformular und Anlagen sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
Anlage 1: Erklärung/Vollmacht der Bewerber-/Bietergemeinschaft.
Anlagen 5, 6: Ggfs. Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz gem. § 5 Abs. 5h VOF (Art und Umfang der Teilleistungen sowie namentliche Nennung).
Der Auftraggeber fordert aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (§ 21 Abs. 1 i. V. m. § 23) einen Gewerbezentralregisterauszug bzw. ein Führungszeugnis der Bewerber direkt von der zuständigen Stelle oder ggf. vom Bewerber an.
Der Auftraggeber fordert aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (§ 21 Abs. 1 i. V. m. § 23) einen Gewerbezentralregisterauszug bzw. ein Führungszeugnis der Bewerber direkt von der zuständigen Stelle oder ggf. vom Bewerber an.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmen einzureichen.
Nachunternehmer dürfen jedoch nur die Referenzen in Anlage 4 angeben, die Art und Umfang der Teilleistungen entsprechen, die der Nachunternehmer ausführen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anlage 2: Erklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF, soweit sie Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen.
Mindeststandards: Der gemittelte Jahresumsatz muss mind. 500 000 EUR betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anlage 3: Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter aus planenden Berufen (Freiraumplanung) mit mind. Bachelor-oder Diplomabschluss (oder gleichwertig) einschl. freien Mitarbeitern (ohne Praktikanten und Hilfskräfte) gem. § 5 Abs. 5d VOF in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Anlage 3: Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter aus planenden Berufen (Freiraumplanung) mit mind. Bachelor-oder Diplomabschluss (oder gleichwertig) einschl. freien Mitarbeitern (ohne Praktikanten und Hilfskräfte) gem. § 5 Abs. 5d VOF in den letzten 3 Geschäftsjahren.
— Mindestanforderung: Die gemittelte Anzahl der genannten Mitarbeiter/innen muss mind. 3 betragen.
Anlage 4: Nachweis von mind. einer, jedoch maximal fünf Referenzen bezogen auf das Unternehmen/Büro und die Schlüsselpersonen (= Projektleitung, stellvertretende Projektleitung sowie 2 Teilprojektleitungen) der letzten 3 Jahre. Folgende Referenzen werden gewertet:
Anlage 4: Nachweis von mind. einer, jedoch maximal fünf Referenzen bezogen auf das Unternehmen/Büro und die Schlüsselpersonen (= Projektleitung, stellvertretende Projektleitung sowie 2 Teilprojektleitungen) der letzten 3 Jahre. Folgende Referenzen werden gewertet:
1. Freiraumplanung, Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 § 39 HOAI 2013.
Diese Referenzen sind auf dem abzurufenden und in entsprechender Anzahl zu vervielfältigendem Formblatt nachzuweisen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Das Unternehmen muss mind. eine, maximal jedoch 5 Referenz(en) im Bereich der Freiraumplanung vorweisen können. Gleiches gilt jeweils für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung. Dies kann auch dasselbe Projekt sein, sofern die Bearbeitung bereits zusammen stattgefunden hat.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Das Unternehmen muss mind. eine, maximal jedoch 5 Referenz(en) im Bereich der Freiraumplanung vorweisen können. Gleiches gilt jeweils für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung. Dies kann auch dasselbe Projekt sein, sofern die Bearbeitung bereits zusammen stattgefunden hat.
Anlage 7: Name, Werdegang und Qualifikationsnachweise der letzten 3 Jahre aller im Projektteam mitwirkenden Schlüsselpersonen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
(1) Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) der Stadt Wolfsburg.
(4) Festlegungen des AG: § b40 und Anlage 11.2 Objektliste, HOAI 2013: Honorarzone IV, Mindestsatz.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften werden.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF § 5 (3) wird berücksichtigt). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF § 5 (3) wird berücksichtigt). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsgültig unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Dieses Mitglied ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsgültig unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Dieses Mitglied ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zur Teilnahme am Verfahren zugelassen sind natürliche Personen, die entsprechend den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/-in zu tragen.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern ihr satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der gestellten Aufgabe entsprechen. Mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser des Verfahrensbeitrags muss die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmehindernisse sind wie folgt geregelt: Ausgeschlossen von der Teilnahme am Verfahren sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Ausschreibung oder Durchführung des Verfahrens bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung der Auswahlkommission nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern ihr satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der gestellten Aufgabe entsprechen. Mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser des Verfahrensbeitrags muss die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmehindernisse sind wie folgt geregelt: Ausgeschlossen von der Teilnahme am Verfahren sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Ausschreibung oder Durchführung des Verfahrens bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung der Auswahlkommission nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllung der Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien, die gem. III.2.1. sowie in den Bewerbungsunterlagen genannt sind.Auswahlkriterien anhand der Bewerbungsunterlagen, die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar:
Erfüllung der Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien, die gem. III.2.1. sowie in den Bewerbungsunterlagen genannt sind.Auswahlkriterien anhand der Bewerbungsunterlagen, die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar:
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13-0362
Zusätzliche Informationen
Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http://www.wbw.carstenmeier.com) angefordert und anschließend heruntergeladen werden können.
Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http://www.wbw.carstenmeier.com) angefordert und anschließend heruntergeladen werden können.
Die Formblätter können auch bei der unter I.1 genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Öffentliche Flächen Klieversberg“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Die Formblätter können auch bei der unter I.1 genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Öffentliche Flächen Klieversberg“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „Angebot 13-0362 - VOF Öffentliche Flächen Klieversberg Wolfsburg – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „Angebot 13-0362 - VOF Öffentliche Flächen Klieversberg Wolfsburg – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. 1.1 genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Öffentliche Flächen Klieversberg Wolfsburg“ – per Telefax an +49 5312273439 oder per E-Mail an vof@carstenmeier.com zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Seite (http://www.carstenmeier.com/nn/) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. 1.1 genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Öffentliche Flächen Klieversberg Wolfsburg“ – per Telefax an +49 5312273439 oder per E-Mail an vof@carstenmeier.com zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Seite (http://www.carstenmeier.com/nn/) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Gutachten und Unterlagen (insb. Rahmenplanung bgmr vom 6.2013) können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Gutachten und Unterlagen (insb. Rahmenplanung bgmr vom 6.2013) können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Wolfsburg Ausschreibungsstelle
Postanschrift: Porschestraße 49
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Telefon: +49 5361282475📞
Internetadresse: http://www.wolfsburg.de🌏
Fax: +49 5361282057 📠
Quelle: OJS 2013/S 169-293481 (2013-08-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 76 081,36 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http://www.wbw.carstenmeier.com) angefordert und anschließend heruntergeladen werden können.
Die Formblätter können auch bei der unter I.1 genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Öffentliche Flächen Klieversberg“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „Angebot 13-0362 – VOF Öffentliche Flächen Klieversberg Wolfsburg – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. 1.1 genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Öffentliche Flächen Klieversberg Wolfsburg“ per Telefax an +49 5312273439 oder per E-Mail an vof@carstenmeier.com zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Seite (http://www.carstenmeier.com/nn/) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Gutachten und Unterlagen (insb. Rahmenplanung bgmr vom Juni 2013) können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http://www.wbw.carstenmeier.com) angefordert und anschließend heruntergeladen werden können.
Die Formblätter können auch bei der unter I.1 genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Öffentliche Flächen Klieversberg“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „Angebot 13-0362 – VOF Öffentliche Flächen Klieversberg Wolfsburg – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. 1.1 genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Öffentliche Flächen Klieversberg Wolfsburg“ per Telefax an +49 5312273439 oder per E-Mail an vof@carstenmeier.com zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Seite (http://www.carstenmeier.com/nn/) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Gutachten und Unterlagen (insb. Rahmenplanung bgmr vom Juni 2013) können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-26 📅
Name: Levin Monsigny Landschaftsarchitekten GmbH
Postanschrift: Brunnenstr. 181
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 28
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.