Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Planung der thermischen Bauphysik/EnEV sowie der Raum- und Bauakustik beim Neubau der Rhein-Main-Hallen in Wiesbaden. Mit dem Neubau der Rhein-Main-Hallen ergibt sich die Chance, die bestehenden Rhein-Main-Hallen durch ein modernes, funktional optimales und energieeffizientes Hallenkonzept zu ersetzen und ein Bauwerk zu schaffen, das auch in Zukunft Signalwirkung für die Stadt hat. Damit kann sich Wiesbaden noch stärker als bisher als Ausstellungs- und Kongress-Standort positionieren und ein neues Wahrzeichen für die Stadt Wiesbaden schaffen. Die neuen Rhein-Main-Hallen sollen über einen hohen Wiedererkennungswert verfügen. Die Wiesbadener Bürger sollen sich mit ihrer Halle identifizieren können. Aufgrund ihres Alleinstellungsmerkmals in der Kombination aus Inhalt, Funktion und Gestalt soll sie in einem Zug mit dem Kurhaus und dem Theater als Ort der Repräsentation für die Stadt und ihre Gesellschaft genannt werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: TriWiCon, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Wiesbaden
Postanschrift: Kurhausplatz 1
Postleitzahl: 65189
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: http://www.wiesbaden.de🌏
E-Mail: henning.wossidlo@kurhaus-wiesbaden.de📧
Telefon: +49 6111729285📞
Fax: +49 6111729488 📠
1. Der beigefügte Bewerberbogen beschreibt die einzuhaltende Form für die Bewerbung. Der ausgefüllte Bewerberbogen ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben und dient der Zusammenfassung der Teilnahmeunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den Auftraggeber.
2. Die Teilnahmeunterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
3. Die Teilnahmeunterlagen müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Bewerbungsaufkleber aus den Bewerbungsunterlagen zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
4. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Bewerbungsunterlagen anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und gemäß Ziffer IV.1.2) bewerten.
5. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zunächst in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
7. Erläuterungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung - ggf. mehrfach - fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend ausreichend erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der gemäß Ziffer IV.2.1) vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
8. Hinweis zur Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen:
Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) hat nach der Reihenfolge der Nennung im Bewerberbogen zu der vorliegenden Bekanntmachung in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Nur diese Informationen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die vom Bewerber erstellten Unterlagen sind zusätzlich zur Papierfassung in digitaler Form als pdf-File auf CD-ROM abzugeben. Für die Bewertung ist gleichwohl ausschließlich die Papierfassung gültig und maßgeblich.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf : http://www.had.de/start.php?showpub=4K8NWCQLCGDXAEZG
nachr. HAD-Ref.: 4234/34
nachr. V-Nr/AKZ: Thermische Bauphysik - 2013/06.
1. Der beigefügte Bewerberbogen beschreibt die einzuhaltende Form für die Bewerbung. Der ausgefüllte Bewerberbogen ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben und dient der Zusammenfassung der Teilnahmeunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den Auftraggeber.
2. Die Teilnahmeunterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
3. Die Teilnahmeunterlagen müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Bewerbungsaufkleber aus den Bewerbungsunterlagen zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
4. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Bewerbungsunterlagen anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und gemäß Ziffer IV.1.2) bewerten.
5. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zunächst in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
7. Erläuterungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung - ggf. mehrfach - fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend ausreichend erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der gemäß Ziffer IV.2.1) vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
8. Hinweis zur Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen:
Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) hat nach der Reihenfolge der Nennung im Bewerberbogen zu der vorliegenden Bekanntmachung in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Nur diese Informationen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die vom Bewerber erstellten Unterlagen sind zusätzlich zur Papierfassung in digitaler Form als pdf-File auf CD-ROM abzugeben. Für die Bewertung ist gleichwohl ausschließlich die Papierfassung gültig und maßgeblich.
Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Planung der thermischen Bauphysik/EnEV sowie der Raum- und Bauakustik beim Neubau der Rhein-Main-Hallen in Wiesbaden.
Mit dem Neubau der Rhein-Main-Hallen ergibt sich die Chance, die bestehenden Rhein-Main-Hallen durch ein modernes, funktional optimales und energieeffizientes Hallenkonzept zu ersetzen und ein Bauwerk zu schaffen, das auch in Zukunft Signalwirkung für die Stadt hat. Damit kann sich Wiesbaden noch stärker als bisher als Ausstellungs- und Kongress-Standort positionieren und ein neues Wahrzeichen für die Stadt Wiesbaden schaffen. Die neuen Rhein-Main-Hallen sollen über einen hohen Wiedererkennungswert verfügen. Die Wiesbadener Bürger sollen sich mit ihrer Halle identifizieren können. Aufgrund ihres Alleinstellungsmerkmals in der Kombination aus Inhalt, Funktion und Gestalt soll sie in einem Zug mit dem Kurhaus und dem Theater als Ort der Repräsentation für die Stadt und ihre Gesellschaft genannt werden können.
Mit dem Neubau der Rhein-Main-Hallen ergibt sich die Chance, die bestehenden Rhein-Main-Hallen durch ein modernes, funktional optimales und energieeffizientes Hallenkonzept zu ersetzen und ein Bauwerk zu schaffen, das auch in Zukunft Signalwirkung für die Stadt hat. Damit kann sich Wiesbaden noch stärker als bisher als Ausstellungs- und Kongress-Standort positionieren und ein neues Wahrzeichen für die Stadt Wiesbaden schaffen. Die neuen Rhein-Main-Hallen sollen über einen hohen Wiedererkennungswert verfügen. Die Wiesbadener Bürger sollen sich mit ihrer Halle identifizieren können. Aufgrund ihres Alleinstellungsmerkmals in der Kombination aus Inhalt, Funktion und Gestalt soll sie in einem Zug mit dem Kurhaus und dem Theater als Ort der Repräsentation für die Stadt und ihre Gesellschaft genannt werden können.
Beschreibung der Optionen:
Im Zuge der Ausschreibung sollen die Leistungen bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden.
Nach Feststellung der Genehmigungsfähigkeit und Beschluss zur Umsetzung ist eine optionale Weiterbeauftragung bis zur Leistungsphase 9 möglich.
Referenznummer: Thermische Bauphysik - 2013/06
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65189 Wiesbaden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung des Bewerbers nach § 4 Abs. 2 VOF.
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keiner der Ausschlussgründe des § 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegt.
3. Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern.
4. Aktueller Handelsregisterauszug, sofern der Bieter dort eingetragen ist.
Für den Nachweis sind die im Bewerberbogen enthaltenen Vordrucke zu verwenden.
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Kopie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (Bescheinigung in Steuersachen)
2. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung gemäß Ziff. III.1.1).
3. Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
4. Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren
Für den Nachweis sind die im Bewerberbogen enthaltenen Vordrucke zu verwenden.
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zur Mitarbeiterstruktur der letzten drei Jahre (Führungskräfte, Ingenieure, technische Mitarbeiter, Zeichner, Sonstige Mitarbeiter, Organigramm), einschließlich fachlichem Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters und seines vorgesehenen Stellvertreters mit persönlicher Referenzliste vergleichbarer Leistungen
1. Angaben zur Mitarbeiterstruktur der letzten drei Jahre (Führungskräfte, Ingenieure, technische Mitarbeiter, Zeichner, Sonstige Mitarbeiter, Organigramm), einschließlich fachlichem Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters und seines vorgesehenen Stellvertreters mit persönlicher Referenzliste vergleichbarer Leistungen
2. Referenzen von mindestens einer der in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Auftraggebers, des Ausführungszeitraums, des Auftragsvolumens, der Honorarzone nach HOAI, der Kosten und einer Kurzbeschreibung des Projekts.
2. Referenzen von mindestens einer der in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Auftraggebers, des Ausführungszeitraums, des Auftragsvolumens, der Honorarzone nach HOAI, der Kosten und einer Kurzbeschreibung des Projekts.
Für den Nachweis sind die im Bewerberbogen enthaltenen Vordrucke zu verwenden.
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis, dass eine aktuelle und ausreichende Berufshaftpflicht mit einer Mindesthöhe für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von jeweils 2.500.000 EUR besteht. Der Versicherungsschutz ist nachzuweisen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch Haftung mit bevollmächtigten Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Formblatt aus dem Bewerberbogen abzugeben.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2001/19/EG vom 14.5.2001 und der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2001/19/EG vom 14.5.2001 und der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/ Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/ Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und / oder juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürliche Person (nach Ziffer 1 bis 2) gestellt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Soweit mehr Teilnahmeanträge eingehen, werden mindestens 3 Teilnehmer, maximal jedoch fünf Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl nach Abschluss der Eignungsprüfung aufgefordert. Die Kriterien und deren Gewichtung für die Auswahl ergeben sich aus einer Bewertungsmatrix. Die Bewertungsmatrix kann auf den Seiten der Hessischen Aus-schreibungsdatenbank kostenfrei heruntergeladen werden und wird auf Anfrage durch die in Abschnitt I genannte Stelle zur Verfügung gestellt.
Soweit mehr Teilnahmeanträge eingehen, werden mindestens 3 Teilnehmer, maximal jedoch fünf Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl nach Abschluss der Eignungsprüfung aufgefordert. Die Kriterien und deren Gewichtung für die Auswahl ergeben sich aus einer Bewertungsmatrix. Die Bewertungsmatrix kann auf den Seiten der Hessischen Aus-schreibungsdatenbank kostenfrei heruntergeladen werden und wird auf Anfrage durch die in Abschnitt I genannte Stelle zur Verfügung gestellt.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-10-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Thermische Bauphysik - 2013/06
Zusätzliche Informationen
1. Der beigefügte Bewerberbogen beschreibt die einzuhaltende Form für die Bewerbung. Der ausgefüllte Bewerberbogen ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben und dient der Zusammenfassung der Teilnahmeunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den Auftraggeber.
1. Der beigefügte Bewerberbogen beschreibt die einzuhaltende Form für die Bewerbung. Der ausgefüllte Bewerberbogen ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben und dient der Zusammenfassung der Teilnahmeunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den Auftraggeber.
2. Die Teilnahmeunterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
3. Die Teilnahmeunterlagen müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Bewerbungsaufkleber aus den Bewerbungsunterlagen zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
3. Die Teilnahmeunterlagen müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Bewerbungsaufkleber aus den Bewerbungsunterlagen zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
4. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Bewerbungsunterlagen anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und gemäß Ziffer IV.1.2) bewerten.
5. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zunächst in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zunächst in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
7. Erläuterungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung - ggf. mehrfach - fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend ausreichend erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der gemäß Ziffer IV.2.1) vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung - ggf. mehrfach - fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend ausreichend erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der gemäß Ziffer IV.2.1) vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
8. Hinweis zur Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen:
Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) hat nach der Reihenfolge der Nennung im Bewerberbogen zu der vorliegenden Bekanntmachung in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Nur diese Informationen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) hat nach der Reihenfolge der Nennung im Bewerberbogen zu der vorliegenden Bekanntmachung in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Nur diese Informationen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die vom Bewerber erstellten Unterlagen sind zusätzlich zur Papierfassung in digitaler Form als pdf-File auf CD-ROM abzugeben. Für die Bewertung ist gleichwohl ausschließlich die Papierfassung gültig und maßgeblich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich insbesondere in §§ 107 Abs. 3 und 101a GWB. § 107 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 111-189823 (2013-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 170 500 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-25 📅
Name: ISWR Dr. Ing. Klapdor GmbH
Postanschrift: Kalkumer Straße 17
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 401468
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816/6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.