Planung und Errichtung Wohngebäude Elisabeth-Christinen-Straße 18-28, 13156 Berlin
Generell ist das Ziel des Bauvorhabens ein preisdifferenziertes Wohnungsangebot für eine Zielgruppe von Kunden mit geringem bis mittleren Einkommen anzubieten.
Die Wohngebäude bzw. Wohnungen müssen – bezogen auf die Zielgruppe – nachhaltig vermarktbar sein. Dies setzt hohe Maßstäbe an die Wirtschaftlichkeit, hinsichtlich der Investitionskosten, der Lebenszykluskosten, der Gestaltung, der Nachhaltigkeit der Materialien, der Optimierung der Betriebskosten aber auch an die nachhaltige Bewirtschaftung der Gebäude. Die GESOBAU beabsichtigt die Gebäude langfristig für Vermietungszwecke im Eigenbestand zu halten.
Gegenstand der Bekanntmachung ist die Planung und der Neubau eines unterkellerten Wohngebäudes. Die Nutzung ist ausschließlich für Mietwohnzwecke vorgesehen. Der Neubau ist in einem mittleren Standard zu realisieren.
Auf einem bei ca. 4-geschoßiger Bebauung mit ca. 1.940 m² zur Verfügung stehenden Baufeld (überbaubare Grundfläche), ist mit einer Geschossflächenanzahl (GFZ) von mindestens 1,2 , eine Brutto-Grundfläche (BGF) von mindestens ca. 3.720 bis 4.720 m² zu realisieren. Die maximale genehmigungsfähige Ausnutzung sowohl des Grundstücks als auch der BGF gehört zum geschuldeten Leistungssoll. Es sind sowohl sämtliche erforderlichen Planungsleistungen im Sinne der HOAI für die Leistungsphasen 1-9 einschließlich evtl. erforderlicher Sachverständigenleistungen als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen als Gesamtverantwortlicher zur bezugsfertigen Errichtung des Wohngebäudes einschließlich der Außenanlagen zu erbringen.
Das Grundstück ist derzeit mit mehreren Garagenanlagen bebaut und überwiegend versiegelt. Die verkehrliche Erschließung erfolgt straßenseitig, es ist ein umfangreicher Pflanzen-, Strauch- und Baumbewuchs vorhanden. Durch Schadstoffgutachten wurde das Vorhandensein von Altlasten festgestellt. Diese sind mit dem Garagenrückbau fachgerecht zu entsorgen.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde die baurechtliche Zulässigkeit einer Wohnbebauung nach § 34 BauGB prinzipiell festgestellt. Eine konkretisierende Bauvoranfrage an das zuständige Bauaufsichtsamt wurde gestellt.
Nähere Informationen zum Ablauf des Vergabeverfahrens sind unter Ziffer VI.3) Nr. 10 enthalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-01.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-08-01
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Auftragsbekanntmachung
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2014-04-10
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Ergänzende Angaben
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