Der Auftraggeber beabsichtigt den weiteren Ausbau von dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen (DFI) des Bus- und Straßenbahnhaltestellennetzes in Chemnitz. Im Bereich von rd. 75 bestehenden Bushaltestellen und rd. 75 bestehenden Bahnhaltestellen, sollen ca. 150 DFI-Anlagen im Zeitraum 4.2013-4.2014 errichtet werden. Der AG verfügt über ein umfassendes innerstädtisches LWL-Netz. Dieses stellt eine wesentliche Grundlage dar, auf deren Basis die Datenübertragung für die DFI-Anzeiger erfolgen soll. Da jedoch ein nicht unwesentlicher Anteil von neuen DFI-Standorten außerhalb des vorhandenen LWL-Netzes liegt, sind alternative Übertragungswege für den Datenaustausch zu untersuchen und in die Planungen einzuarbeiten. Für diese komplexen Anforderungen sind die entsprechenden Planungsleistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) gemäß § 51 ff. HOAI 2009 Leistungsphase 1 bis 9 zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Menge oder Umfang:
Erbringung von Grundleistungen entsprechend § 51 ff. HOAI 2009 sowie diverse Sonderleistungen unter Beachtung des bestehenden Leitungsbestandes der Stromversorgung und Datenversorgung der einzubindenden Anlagen.Die Fertigstellung der Ausführungsplanung muss dabei bis 10.2013 erfolgen. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind bis 10.2014 fertigzustellen.
Erbringung von Grundleistungen entsprechend § 51 ff. HOAI 2009 sowie diverse Sonderleistungen unter Beachtung des bestehenden Leitungsbestandes der Stromversorgung und Datenversorgung der einzubindenden Anlagen.Die Fertigstellung der Ausführungsplanung muss dabei bis 10.2013 erfolgen. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind bis 10.2014 fertigzustellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Chemnitzer Verkehrs-AG
Postanschrift: Carl-von-Ossietzky-Str. 186
Postleitzahl: 09127
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.cvag.de🌏
E-Mail: einkauf@eins-energie.de📧
Telefon: +49 3715255487📞
Fax: +49 3715255543 📠
Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen zur Teilnahme an der o. g. Ausschreibung sind bei der o. g. Kontaktstelle schriftlich bzw. in Textform anzufordern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt den weiteren Ausbau von dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen (DFI) des Bus- und Straßenbahnhaltestellennetzes in Chemnitz. Im Bereich von rd. 75 bestehenden Bushaltestellen und rd. 75 bestehenden Bahnhaltestellen, sollen ca. 150 DFI-Anlagen im Zeitraum 4.2013-4.2014 errichtet werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt den weiteren Ausbau von dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen (DFI) des Bus- und Straßenbahnhaltestellennetzes in Chemnitz. Im Bereich von rd. 75 bestehenden Bushaltestellen und rd. 75 bestehenden Bahnhaltestellen, sollen ca. 150 DFI-Anlagen im Zeitraum 4.2013-4.2014 errichtet werden.
Der AG verfügt über ein umfassendes innerstädtisches LWL-Netz. Dieses stellt eine wesentliche Grundlage dar, auf deren Basis die Datenübertragung für die DFI-Anzeiger erfolgen soll. Da jedoch ein nicht unwesentlicher Anteil von neuen DFI-Standorten außerhalb des vorhandenen LWL-Netzes liegt, sind alternative Übertragungswege für den Datenaustausch zu untersuchen und in die Planungen einzuarbeiten. Für diese komplexen Anforderungen sind die entsprechenden Planungsleistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) gemäß § 51 ff. HOAI 2009 Leistungsphase 1 bis 9 zu erbringen.
Der AG verfügt über ein umfassendes innerstädtisches LWL-Netz. Dieses stellt eine wesentliche Grundlage dar, auf deren Basis die Datenübertragung für die DFI-Anzeiger erfolgen soll. Da jedoch ein nicht unwesentlicher Anteil von neuen DFI-Standorten außerhalb des vorhandenen LWL-Netzes liegt, sind alternative Übertragungswege für den Datenaustausch zu untersuchen und in die Planungen einzuarbeiten. Für diese komplexen Anforderungen sind die entsprechenden Planungsleistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) gemäß § 51 ff. HOAI 2009 Leistungsphase 1 bis 9 zu erbringen.
Menge oder Umfang:
Erbringung von Grundleistungen entsprechend § 51 ff. HOAI 2009 sowie diverse Sonderleistungen unter Beachtung des bestehenden Leitungsbestandes der Stromversorgung und Datenversorgung der einzubindenden Anlagen.
Die Fertigstellung der Ausführungsplanung muss dabei bis 10.2013 erfolgen. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind bis 10.2014 fertigzustellen.
Referenznummer: CVAG/eins/13/Planung DFI
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
siehe Pkt. 3 a) Leitfaden 1 (Bewerbungsunterlagen):
— Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt Anlage 7),
— Formblatt Erklärung zur Beherrschung der deutschen Sprache (Formblatt Anlage 8).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
siehe Pkt. 3 b) Leitfaden 1 (Bewerbungsunterlagen):
— Aussagekräftige Darstellung des Firmenprofils mit Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Bewerbers (bei AG letzter Geschäftsbericht, bei sonstiger Rechtsform gleichwertige Unterlagen)
— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2011, 2010, 2009) mit Leistungen, die dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand entsprechen: Sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung.
— Auskunft des Bewerbers zur Eigentümer bzw. Konzernstruktur des ausführenden Unternehmens.
— Benennung des Projektleiters und seines Stellvertreters, sowie der Projektbearbeiter mit:
fachlichen Lebensläufen (u. a. Alter, Studienabschluss mit Jahr und Qualifikation, Fach- und Berufserfahrung).
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
für Personenschäden: 1 500 000,00 EUR brutto,
für sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR brutto.
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung (nicht älter als 3 Monate).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
siehe Pkt. 3 c) Leitfaden 1 (Bewerbungsunterlagen):
— Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von mindestens 3 Referenzen; die Referenzen werden nur gewertet wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzung wird der Teilnahmeantrag wegen Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen:
— Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von mindestens 3 Referenzen; die Referenzen werden nur gewertet wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzung wird der Teilnahmeantrag wegen Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen:
Die Referenz muss sich auf nachfolgende Planungsschwerpunkte beziehen:
— Planung von Tiefbauleistungen für die Anbindung von zu errichtenden DFI-Anzeigen im innerstädtischen Bereich; Benennung des Rechnungswertes der Netto-Honorarsumme ohne Nebenkosten je Leistungsart, Angabe des Leistungszeitraums; Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer. Die benannten Ansprechpartner müssen die Referenz auf Anfrage gegenüber dem Auftraggeber bestätigen.
— Planung von Tiefbauleistungen für die Anbindung von zu errichtenden DFI-Anzeigen im innerstädtischen Bereich; Benennung des Rechnungswertes der Netto-Honorarsumme ohne Nebenkosten je Leistungsart, Angabe des Leistungszeitraums; Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer. Die benannten Ansprechpartner müssen die Referenz auf Anfrage gegenüber dem Auftraggeber bestätigen.
— aussagekräftige Darstellung der örtlichen Präsenz/Verfügbarkeit vor Ort.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
für Personenschäden: 1 500 000,00 EUR brutto,
für sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR brutto.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: siehe Leitfaden 1 (Bewerbungsunterlagen).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Bauvorlageberechtigte Ingenieure sowie juristische Personen, die diese Anforderung erfüllen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Frau Stasch
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-08-05 📅
Datum des Endes: 2014-11-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771404📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem AG zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem AG zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB). Teilt der AG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Sachsen (Landesdirektion Sachsen) zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB). Teilt der AG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Sachsen (Landesdirektion Sachsen) zu stellen.
Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht für die 2. Phase berücksichtigt werden sollen, werden über die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung unverzüglich informiert. Bieter, deren Angebote in Phase 2 für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht für die 2. Phase berücksichtigt werden sollen, werden über die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung unverzüglich informiert. Bieter, deren Angebote in Phase 2 für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertagen nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden.
Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2013/S 097-165907 (2013-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Chemnitzer Verkehrs- AG
Kontakt
Internetadresse: http://www.eins.de🌏
E-Mail: einkauf@eins.de📧